New York City gegen Airbnb: Strenges Gesetz in Kraft

Unkonventionelle Urlaubsunterkünfte gepaart mit individuellen Entdeckungen – damit hat Airbnb den Nerv der Zeit getroffen. Auch in New York City. Ein neues Gesetz mit scharfen Regeln könnte nun das Aus für Tausende der beliebten Touristen-Wohnungen bedeuten.

Am 5.9.2023 ist in New York City das "Local Law 18" in Kraft getreten. Das Gesetz schränkt Vermietungen von privaten Wohnungen und Zimmern an Touristen über die Internet-Plattform Airbnb massiv ein. Der US-Anbieter spricht gar von einem De-facto-Verbot.

Auf 14 Seiten ist geregelt, was ab sofort gilt – für alle Wohnungen, die weniger als 30 Tage vermietet werden, darunter fällt typischerweise Airbnb. Mehrfachvermietungen an dem angespannten Wohnungsmarkt in der nordamerikanischen Metropole sollen so eingedämmt werden. Unter anderem müssen sich Kurzzeitmieter bei der Stadt registrieren lassen, Zimmer dürfen nur noch in Wohnungen angeboten werden, die selbst von den Vermietern bewohnt werden. Neu ist außerdem: Es sind nur noch zwei Gäste gleichzeitig erlaubt.

Darüber hat unter anderem die US-amerikanische Computerzeitschrift "Wired" ausführlich berichtet. Demnach suchen pro Jahr 66 Millionen Besucher New Yorks nach Unterkünften, die günstiger sind als die üblichen Hotelpreise.

Gesetz "Local Law 18": Neue Airbnb-Regeln in New York City

USA: Airbnb hebt Einzelzimmer stärker hervor

Im Mai 2023 kündigte Airbnb am Hauptsitz in San Francisco an, wegen der gestiegenen Angebotspreise künftig die Vermietung einzelner Zimmer stärker in den Vordergrund rücken zu wollen. Im Schnitt kostet ein auf der Internet-Plattform angebotenes Zimmer 67 US-Dollar pro Nacht – bei 80 Prozent liege der Preis unter 100 Dollar (umgerechnet zirka 90 Euro), betonte die US-Firma. Die neue Kategorie "Airbnb Rooms" habe aktuell mehr als eine Million Zimmer im Angebot und enthalte unter anderem ausführlichere Informationen zu den Gastgebern.

Seit der Corona-Pandemie nahm bei Airbnb die Langzeit-Vermietung zu, zugleich erholt sich auch der Urlaubsreisemarkt. Zu den Neuerungen gehört auch, dass bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten die Service-Gebühr reduziert wird.


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