Illegale Ferienwohnungen: Regeln und Bußgelder in Frankfurt
"Jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremden-Beherbergung bedarf einer Genehmigung", heißt es in der Ferienwohnungssatzung in Frankfurt am Main, die am 28.3.2018 in Kraft getreten ist. Seitdem sind 1.144 illegale Ferienwohnungen mit einer Wohnfläche von knapp 50.000 Quadratmetern aufgeflogen und wurden dem regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt. Das teilte die Stadt der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 15 Wohnungen.
Der durch die ungenehmigte Nutzung als Ferienwohnungen entstandene Schaden liegt laut Stadt vor allem darin, "dass hierdurch dem Frankfurter Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen wird und durch die weitere Wohnraumverknappung mittelbar die Mietpreise steigen". Das könne allerdings nicht mit einem Geldbetrag angegeben werden.
Satzung für Ferienwohnungen verlängert bis 2028
Die Nutzung als Ferienwohnung ist laut Stadt dann illegal, wenn dazu baurechtlich genehmigter Wohnraum ohne die dazu nach der Satzung erforderliche Genehmigung verwendet wird. In diesen Fällen wird die weitere Vermietung zu diesen Zwecken untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die städtische Ferienwohnungssatzung wurde 2023 verlängert und gilt zunächst für weitere fünf Jahre. Laut Satzung ist die Nutzung von Wohnraum zur
- wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder
- Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen
grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung der Bauaufsicht Frankfurt zulässig.
Zweckentfremdungsverbot: Bußgeld von bis zu 25.000 Euro
Die Bauaufsicht kontrolliere regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften. "Hierzu überprüft das Team Wohnraumschutz in den einschlägigen Internetportalen, ob für die dort angebotenen Wohnungen Genehmigungen nach der Ferienwohnungssatzung erteilt wurden", hieß es dazu von der Stadt.
Es würden auch Hinweise von Nachbarn und Miteigentümern überprüft, die sich über Beeinträchtigungen, wie Lärm oder Probleme bei der Mülltrennung beschweren. "Das Team Wohnraumschutz führt regelmäßig Ortsbesichtigungen durch, um Zeugen vor Ort zu befragen", so die Angaben.
Ein Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Seit 2018 wurden nach Angaben der Stadt Frankfurt am Main Bußgelder in Höhe von mehr als 2,1 Millionen Euro festgesetzt.
Ein Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene wurde 2004 außer Kraft gesetzt. Seitdem gibt es in anderen hessischen Großstädten, die nicht selbstständig nachgelegt haben, keine vergleichbaren Satzungen mehr.
OLG Frankfurt: Hohes Bußgeld wegen Airbnb-Vermietung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im August 2019 eine Geldbuße von 6.000 Euro bestätigt, die das Amtsgericht Frankfurt verhängt hatte.
Eine Wohnungseigentümerin hatte eine Wohnung viermal über die Vermittlungsplattform Airbnb an Feriengäste vermietet – jeweils für mehrere Tage. Die Touristen zahlten 125 bis 150 Euro pro Nacht. Zuvor hatte die Eigentümerin bei der Stadt mehrfach vergeblich beantragt, die Vermietung als Ferienwohnung zu gestatten.
In der ungenehmigten Vermietung sahen die OLG-Richter wie die Vorinstanz einen Verstoß gegen die Ferienwohnungssatzung.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 2.8.2019, 2 Ss-OWi 438/18)
Das könnte Sie auch interessieren:
Zweckentfremdungsverbote in den Bundesländern
Zweckentfremdungsverbot gestattet keine Mietpreisklausel
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.5826
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
9092
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
857
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
762
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
7581
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
636
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6173
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3751
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3507
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
2861
-
Neue Nutzung für leerstehende Büros
17.03.2026
-
Mipim 2026 – Besser als vorhergesagt
16.03.2026
-
Klimaziele verfehlt: Lösungen für den Gebäudesektor
16.03.2026
-
Die Zukunft flüstert durch die Krise
16.03.2026
-
KI-Gesetz der EU: Rechte und Pflichten im Überblick
16.03.2026
-
Vergesellschaftungen in Berlin: das Gesetz
13.03.2026
-
Erbbaurechte: Hamburg überdenkt Bodenpolitik
12.03.20261
-
Verwaltungsgericht kassiert gesplittete Grundsteuer
11.03.2026
-
Ökonom warnt vor schärferer Mietpreisbremse
11.03.2026
-
Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
10.03.20261