Zweckentfremdung von Wohnraum: Viele Bußgelder in Frankfurt

Bußgelder in Höhe von rund zwei Millionen Euro hat die Stadt Frankfurt am Main seit März 2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt. Damals trat die Ferienwohnungssatzung in Kraft. Mehr als 1.050 illegal vermietete Apartments hat die Bauaufsicht seitdem aufgespürt.

Seit dem Erlass der Ferien­wohnungs­satzung am 28.3.2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum hat die Stadt Frankfurt am Main insgesamt 700 Verfahren eingeleitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Demnach bedarf "jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremden­-Beherbergung einer Genehmigung", heißt es in Satzung.

Den Angaben zufolge sind die Verfahren das Ergebnis von Recherchen auf gängigen Vermietungs-plattformen sowie von Hinweisen aus der Bevölkerung. Wer eine ungenehmigte Ferienwohnung entdeckt, kann das per E-Mail an die Bauaufsicht Frankfurt melden.

Zweckentfremdungsverbot: Bußgeld von bis zu 25.000 Euro

Ein Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Rund 1.050 illegal vermietete Apartments habe die Bauaufsicht in dieser Zeit aufgespürt, sagte die Sprecherin der dpa.

Auch die Stadt Darmstadt hat in einer Satzung festgelegt, bestehenden Wohnraum durch ein Zweckentfremdungsverbot zu schützen. Hier hat die Bauaufsicht seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2021 bereits 129 Verstöße festgestellt. Es sei in diesen Fällen gelungen, 63 Wohneinheiten mit einer Gesamtflächenanzahl von 4.358 Quadratmetern als Wohnraum zurückgewinnen. Ähnlich wie in Frankfurt kann auch in Darmstadt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Ein Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene wurde im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt. Seitdem gibt es in anderen hessischen Großstädten, die nicht selbstständig nachgelegt haben, keine vergleichbaren Satzungen mehr. Nach Angaben von Kommunen ist es deshalb etwa in Kassel, Gießen und Offenbach nicht möglich, zweckentfremdete Wohnungen zu melden. Allerdings sei ein solches Gesetz dort auch nicht nötig, wie die Städte mitteilten.

Da etwa Offenbach, anders als Frankfurt, keine großen Touristenmengen anziehe, sei auch die Zahl der Wohnungen, die dem regulären Wohnungsmarkt entzogen würden, um einiges geringer, teilte ein Sprecher der Stadt Offenbach mit. Auch in Kassel ist die Leerstandsquote eher sehr gering. 2020 hat sie dort der Stadt zufolge nur 2,2 Prozent betragen.

OLG Frankfurt: Hohes Bußgeld wegen Airbnb-Vermietung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat im August 2019 eine Geldbuße von 6.000 Euro bestätigt, die das Amtsgericht (AG) Frankfurt verhängt hatte. Eine Wohnungseigentümerin hatte diese viermal über die Vermittlungsplattform Airbnb an Feriengäste vermietet – jeweils für mehrere Tage. Die Touristen zahlten 125 bis 150 Euro pro Nacht. Zuvor hatte die Eigentümerin bei der Stadt mehrfach vergeblich beantragt, die Vermietung als Ferienwohnung zu gestatten.

In der ungenehmigten Vermietung sahen die OLG-Richter wie die Vorinstanz einen Verstoß gegen die von der Stadt erlassene Ferienwohnungssatzung von 28.3.2018: Die sieht vor, dass die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum als Ferienunterkunft sowie eine gewerbliche Zimmervermietung nur mit Genehmigung der Behörden zulässig ist. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden, wobei die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen sollen.

(OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 2.8.2019, 2 Ss-OWi 438/18)


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dpa
Schlagworte zum Thema:  Ferienwohnung, Wohnimmobilien, Zweckentfremdung