Stuttgart beschließt Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen
Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll unter anderem auch verhindert werden, dass Wohnungen ohne entsprechende Anmeldung als Ferienwohnungen vermietet oder als Büroräume genutzt werden. Notfalls kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In erster Linie wolle man aber das Gespräch mit den Eigentümern suchen, betonte die Stadt. In Konstanz und Freiburg gibt es schon entsprechende Regelungen.
Um die Einhaltung der Satzung überprüfen zu können, will die Stadt zwei neue Stellen schaffen. Die Mitarbeiter sollen zum Beispiel Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen oder Anzeigen für Ferienwohnungen im Internet überprüfen. Den Angaben zufolge gibt es derzeit in Stuttgart bis zu 3.100 Wohnungen, die von ihren Eigentümern bewusst leer gelassen werden.
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