Stuttgart beschließt Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen
Mit dem Zweckentfremdungsverbot soll unter anderem auch verhindert werden, dass Wohnungen ohne entsprechende Anmeldung als Ferienwohnungen vermietet oder als Büroräume genutzt werden. Notfalls kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In erster Linie wolle man aber das Gespräch mit den Eigentümern suchen, betonte die Stadt. In Konstanz und Freiburg gibt es schon entsprechende Regelungen.
Um die Einhaltung der Satzung überprüfen zu können, will die Stadt zwei neue Stellen schaffen. Die Mitarbeiter sollen zum Beispiel Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen oder Anzeigen für Ferienwohnungen im Internet überprüfen. Den Angaben zufolge gibt es derzeit in Stuttgart bis zu 3.100 Wohnungen, die von ihren Eigentümern bewusst leer gelassen werden.
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
1.7306
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
922
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
9001
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
8712
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
839
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
648
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
6163
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
4321
-
CO2-Preis steigt – das betrifft Mieter und Vermieter
3407
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
3171
-
KfW-Programm KFN: Bessere Förderkonditionen
05.03.20261
-
EH55-Plus-Förderung: das gilt ab März
05.03.20261
-
Krieg im Nahen Osten: Effekt auf den Immobilienmarkt
05.03.2026
-
Einschränkungen für möbliertes Wohnen – rechtmäßig?
02.03.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
02.03.2026
-
EU lockert CSRD-Berichtspflichten
26.02.2026
-
Heizungsgesetz wieder Thema beim Bundesverfassungsgericht
26.02.2026
-
Heizungsgesetz mit weniger Pflichten: Das ist geplant
25.02.2026
-
Steuerliche Klarheit für Bauen im Bestand
24.02.2026
-
CDU für Genehmigungsfiktion beim Wohnungsbau
23.02.20261