Häusliche Gewalt: Opfer sollen Mietvertrag allein kündigen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 5.10.2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes veröffentlicht. Betroffene häuslicher Gewalt sollen sich künftig einfacher aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können. Außerdem soll der Täter für finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haften, die nach dem Auszug des Opfers entstehen.
Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt. Stellungnahmen können bis zum 30.10.2026 eingereicht werden. Vorausgegangen war ein Entwurf des Bundesrates vom März 2026, auf den die Bundesregierung nun reagiert hat.
Häusliche Gewalt: Neue Regeln zur Kündigung des Mietvertrags
Wer eine Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person mietet, kann den Mietvertrag grundsätzlich nur gemeinsam ändern oder beenden. Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Mitwirkung des Mitmieters an der Kündigung gibt es bislang nicht.
Der Referentenentwurf aus dem BMJV sieht einen neuen Anspruch auf Mitwirkung des Täters an der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags im Gewaltschutzgesetz vor, der greift, sobald eine Person Opfer einer Gewalttat geworden ist, unabhängig von der Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn keine körperliche Gewalt vorgefallen ist, aber damit gedroht wurde. Geltend machen kann das Opfer den Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach der Gewalttat oder Drohung.
Zusätzlich sollen Betroffene nicht auf finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis sitzen bleiben, die nach dem Auszug entstanden sind – weder bei Mietrückständen noch bei Schäden an der Wohnung. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch gegen den Täter erhalten, dass dieser für die Begleichung dieser Forderungen aufkommt. Durch die gesetzliche Regelung sollen die Ansprüche einheitlich geregelt und einfacher durchsetzbar sein.
"Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen. Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Bundesrat legte im März 2026 eigenen Gesetzentwurf vor
Bereits im März 2026 hatte der Bundesrat die Initiative ergriffen: Im Gesetzentwurf "zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes" (4.3.2026) forderte die Länderkammer, Opfern häuslicher Gewalt die Möglichkeit einzuräumen, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu können.
Beschlossen wurde das Vorhaben in der Plenarsitzung im Januar 2026 auf Initiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen.
Gewaltschutzgesetz: Warum eine Änderung?
Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung zur Kündigung, bleibt dem Opfer bisher nur der Weg über ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme – eine erhebliche Hürde, nicht zuletzt weil Betroffene dabei oft erneut mit dem Täter konfrontiert werden, heißt es bereits in einer Begründung des Gesetzesantrags der Länderinitiative im Bundesrat zum "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes" (9.12.2025).
Der Bundesrat hielt es deshalb für "dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern". Die vorgeschlagene Regelung sollte als Alternative zur bislang möglichen Wohnungszuweisung in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren wäre dann nicht mehr erforderlich.
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hatte zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates von März 2026 Stellung genommen und angekündigt, einen eigenen Regelungsvorschlag vorzubereiten: "Der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie teilt die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zugrunde liegende Einschätzung, dass die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt oft mit hohen Hürden verbunden ist."
Mit dem Referentenentwurf vom 5.10.2026 hat das BMJV das Versprechen eingelöst.
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