München verlängert Mietenstopp für städtische Wohnungen
Der Münchner Stadrat hat am 6. Dezember mit großer Mehrheit für die Fortführung des Mietenstopps bei den zirka 70.000 kommunalen Wohnungen gestimmt. Das Instrument wurde im Jahr 2019 eingeführt wurde und gilt zunächst für fünf Jahre bis Ende August 2024.
Nach Angaben des Planungsreferats soll die Mieterstruktur der Wohnungen bis Ende 2026 evaluiert werden. Zudem wolle man rechtssichere Vorschläge machen, um bei Mieterhöhungen je nach Einkommen der Haushalte differenzieren zu können. Anschließend werde der Stadtrat erneut über eine Fortsetzung des Mietenstopps entscheiden.
Mietenstopp: Betroffen sind GWG und Gewofag
Betroffen sind Wohnungen der Gewofag Holding GmbH und der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH, die im Januar 2024 zur Münchner Wohnen fusionieren werden.
Die Mieten dort bleiben nach Angaben von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) für frei finanzierte Wohnungen bei durchschnittlich 7,92 Euro pro Quadratmeter eingefroren, bei öffentlich geförderten Wohnungen seien es 6,45 Euro. Zudem betrifft das Mieterhöhungsverbot die zirka 600 Wohnungen, die das Kommunalreferat verwaltet.
Wohnungsunternehmen: Mindereinnahmen kompensieren
Betroffen sind auch Sanierungen: Die Modernisierungsumlage wurde per Beschluss ab dem 1.8.2019 auf fünf Prozent und zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren begrenzt. Zuvor galt eine Umlage von drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
"Den durchaus nennenswerten Verzicht auf Mehreinnahmen bei den Wohnungsbaugesellschaften muss gegebenenfalls der städtische Haushalt kompensieren, soweit dies zur Fortsetzung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich ist", heißt es in einem Antrag der SPD/Volt-Fraktion, der am 1.9.2023 veröffentlicht wurde. Die Stadtkämmerei solle für den Haushalt 2025 Finanzierungskonzepte erarbeiten, um die Handlungsfähigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu gewährleisten.
Nach Prognosen für das Bevölkerungswachstum in München müssten jährlich etwa 8.500 neue Wohnungen gebaut werden, um den mittelfristigen Bedarf zu decken. Das wurde bisher nicht erreicht. Neubau solle Vorrang haben vor weitreichenden energetischen Sanierungen auf höchstem Standard. Seit 1989 wurden im wohnungspolitischen Handlungsprogramm "Wohnen in München" 210.000 Wohnungen fertiggestellt, davon 45.000 geförderte.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
Münchner Mietspiegel mit drastischen Mietsteigerungen
Zweckentfremdung in München: Verfassungsgericht stärkt Vermieter
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.0156
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
1.871
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
1.0561
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
988
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
8852
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7221
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
520
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
3711
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
365
-
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
261
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
31.12.20252
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025