München verlängert Mietenstopp für städtische Wohnungen
Der Münchner Stadrat hat am 6. Dezember mit großer Mehrheit für die Fortführung des Mietenstopps bei den zirka 70.000 kommunalen Wohnungen gestimmt. Das Instrument wurde im Jahr 2019 eingeführt wurde und gilt zunächst für fünf Jahre bis Ende August 2024.
Nach Angaben des Planungsreferats soll die Mieterstruktur der Wohnungen bis Ende 2026 evaluiert werden. Zudem wolle man rechtssichere Vorschläge machen, um bei Mieterhöhungen je nach Einkommen der Haushalte differenzieren zu können. Anschließend werde der Stadtrat erneut über eine Fortsetzung des Mietenstopps entscheiden.
Mietenstopp: Betroffen sind GWG und Gewofag
Betroffen sind Wohnungen der Gewofag Holding GmbH und der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH, die im Januar 2024 zur Münchner Wohnen fusionieren werden.
Die Mieten dort bleiben nach Angaben von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) für frei finanzierte Wohnungen bei durchschnittlich 7,92 Euro pro Quadratmeter eingefroren, bei öffentlich geförderten Wohnungen seien es 6,45 Euro. Zudem betrifft das Mieterhöhungsverbot die zirka 600 Wohnungen, die das Kommunalreferat verwaltet.
Wohnungsunternehmen: Mindereinnahmen kompensieren
Betroffen sind auch Sanierungen: Die Modernisierungsumlage wurde per Beschluss ab dem 1.8.2019 auf fünf Prozent und zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren begrenzt. Zuvor galt eine Umlage von drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
"Den durchaus nennenswerten Verzicht auf Mehreinnahmen bei den Wohnungsbaugesellschaften muss gegebenenfalls der städtische Haushalt kompensieren, soweit dies zur Fortsetzung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich ist", heißt es in einem Antrag der SPD/Volt-Fraktion, der am 1.9.2023 veröffentlicht wurde. Die Stadtkämmerei solle für den Haushalt 2025 Finanzierungskonzepte erarbeiten, um die Handlungsfähigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu gewährleisten.
Nach Prognosen für das Bevölkerungswachstum in München müssten jährlich etwa 8.500 neue Wohnungen gebaut werden, um den mittelfristigen Bedarf zu decken. Das wurde bisher nicht erreicht. Neubau solle Vorrang haben vor weitreichenden energetischen Sanierungen auf höchstem Standard. Seit 1989 wurden im wohnungspolitischen Handlungsprogramm "Wohnen in München" 210.000 Wohnungen fertiggestellt, davon 45.000 geförderte.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bayern weitet Mietpreisbremse aus
Münchner Mietspiegel mit drastischen Mietsteigerungen
Zweckentfremdung in München: Verfassungsgericht stärkt Vermieter
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
1.3546
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
5201
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4922
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
4587
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
3991
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
391
-
Kabinett beschließt Mietrechtsänderung
388
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
367
-
Energieausweise: wichtige Änderungen im Mai
317
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
250
-
Kabinett kündigt Novelle der Ersatzbaustoffverordnung an
05.06.20261
-
EU-Gebäuderichtlinie: Fahrplan für Sanierungen
03.06.20263
-
Bundesregierung setzt auf Anreize im Gebäudesektor
02.06.2026
-
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer
01.06.2026
-
Immobilienwirtschaft: Veranstaltungen und Events 2026
01.06.2026
-
Insolvenzen erreichen jetzt Gebäudedienstleister und Ausbau
29.05.2026
-
"Energetische Stadtsanierung": Wer noch Fördergeld kriegt
28.05.2026
-
Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht
28.05.2026
-
Forscher plädieren für höhere Baudichte
28.05.2026
-
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
28.05.2026