Rabatt für Genossenschaften – Mietpreisbremse für Kommunale
Außerdem soll die Ausschreibung für genossenschaftliches Wohnen im neuen Stadtteil Freiham wiederholt werden. Beim ersten Versuch hatte sich kein Interessent gemeldet, weil die Grundstückspreise zu hoch waren
Aufgrund der hohen Beträge, die die Stadt bei der ersten Ausschreibung der Grundstücke aufgerufen hatte, habe sich keine einzige Baugenossenschaft in der Lage gesehen, die horrenden Preise zu bezahlen, schreibt etwa die Abendzeitung. Nun nehme die Stadt 6,5 Millionen Euro weniger ein, damit die Genossenschaften in Freiham erschwingliche Mietwohnungen bauen können. Der günstigere Preis setzt voraus, dass sich die Genossenschaften bei neu bewilligten Vorhaben auf 60 Jahre binden.
Auf den sechs Grundstücksflächen im ersten Bauabschnitt für das neue Stadtviertel Freiham Nord im Westen von München sollen nach Wunsch der Stadt 460 genossenschaftliche Wohnungen entstehen. "Um gerade jungen und wenig kapitalstarken Genossenschaften die Bewerbung zu erleichtern, werden die Grundstücke auch im Erbbaurecht angeboten, wobei ein Wahlrecht zwischen einem kapitalisierten und einem laufenden Erbbauzins besteht", sagte Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk gegenüber Haufe Online.
Der Anteil der Flächen für das München Modell-Genossenschaften, ein Förderprogramm mit dem Haushalte mit mittleren Einkommen und besonders mit Kindern gefördert werden, wird von 32,5 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Für das Modell des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB), bei dem 30 Prozent der Grundstücksfläche mit Bindungen zugunsten des Mietwohnungsbaus belegt werden und die Stadt auf einen Preiswettbewerb verzichtet, stehen noch 25 Prozent statt bisher 42,5 Prozent zur Verfügung. Und für das Programm Wohnungen mit Einkommensorientierter Förderung (EOF), bei dem Mieter nur eine festgelegte "höchstzulässige Miete" bezahlen, soll der Anteil wie bisher bei 25 Prozent liegen.
Stadtrat Christian Müller von der SPD hat in der öffentlichen Sitzung vom Mittwoch (25. Juli) dafür plädiert, die Grundstücke noch vor der Sommerpause zu vergeben und darüber hinaus dauerhaft preisgebundene Wohnungen zu fördern, da besonders Genossenschaften beim bezahlbaren Wohnungsbau innovativ seien. Die neue Aufteilung soll auch bei Ausschreibungen andernorts gelten, berichtet die Süddeutsche Zeitung, das Problem bestehe schließlich stadtweit.
München beschließt "städtische Mietpreisbremse"
Außerdem hat der Münchener Stadtrat in der Sitzung vom 25. Juli eine Mietpreisbremse für die Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Gewofag und GWG mit ihren zirka 36.900 frei finanzierten Wohnungen beschlossen, wie das Rathaus mitteilt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ist überzeugt: "Die Landeshauptstadt München setzt zusammen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften mit der städtischen Mietpreisbremse München ein deutliches Signal gegen den Aufwärtstrend der Münchner Mieten und dient damit als Vorbild für andere Kommunen." Jetzt sei die Bundesregierung gefragt, dem Beispiel zu folgen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um der dramatischen Entwicklung der Mieten gerade in den Ballungsräumen Einhalt zu gebieten.
Bisher waren die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehalten, Potenziale zur Mieterhöhung bis zur Grenze des Mietspiegels auszuschöpfen. Durch den neuen Beschluss wird für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen im frei finanzierten Bestand auf maximal 10 Prozent in fünf Jahren begrenzt. Bisher waren 15 Prozent in drei Jahren möglich und bei Mieterhöhungen eine Mietobergrenze von 90 Prozent des Mietspiegels festgelegt.
"München Modell-Miete" auf 60 Jahre verlängert
Ab dem 1.8.2018 wird zudem die Bindung bei neu bewilligten Vorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Fördermodell "München Modell-Miete“ auf 60 Jahre verlängert. Bei Neubauvorhaben auf städtischen Flächen im Fördermodell "Münchner Wohnungsbau" (ehemals KomPro) wird die Bindung ebenfalls auf 60 Jahre verlängert.
Die Modernisierungsumlage wird von elf Prozent auf fünf Prozent gekürzt, von der Grundmiete getrennt und auf drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt; nach Amortisierung fällt die Modernisierungsumlage komplett weg.
Die Regularien zur Begrenzung der Modernisierungsumlage werden auch bei allen städtischen Programmen für den geförderten und preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) aufgenommen.
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