So lässt sich die EU-Taxonomie optimieren
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und der Energy Efficient Mortgages Hub Netherlands (EEM NL Hub) fordern, dass die Kriterien des delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie an nationale Energieeffizienz- und Bauvorschriften angepasst werden.
"Ambitionierte Klimaziele können nur erreicht werden, wenn die praktische Anwendbarkeit gewährleistet ist", erklärte Sabrina Miehs, Bereichsleiterin Sustainable Finance beim vdp. Damit Kapital in nachhaltige Projekte gelenkt werden kann, müsse das Regelwerk für Kreditinstitute, Investoren und Kunden nachvollziehbar und umsetzbar sein.
In einem gemeinsamen Whitepaper schlägt die Initiative sieben Anpassungen für vereinfachte und klarere Regeln vor, die eine Verfügbarkeit von Daten und Aspekte der Datenverwaltung berücksichtigen. Das sei eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Klimaziele der EU-Taxonomie, wie Vincent Mahieu, einer der Gründer des EEM NL Hub, betonte.
EU-Taxonomie für Immobilien: Praxisorientierte Empfehlungen
Das Whitepaper basiert auf den Erfahrungen führender Kreditinstitute aus Deutschland und den Niederlanden, die zusammen zirka ein Drittel des europäischen Hypothekenmarktes ausmachen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die technischen Kriterien der EU-Taxonomie in der Praxis oft schwierig auf die Immobilienfinanzierung anzuwenden sind.
Sie führen demnach bei Marktakteuren zu Unsicherheit und stellen unverhältnismäßige Anforderungen, da viele Bestimmungen nicht in der nationalen Gesetzgebung verankert sind und für einzelne Immobilien nicht nachgewiesen werden können. Das mache es besonders schwierig, für Eigentümer von Wohnimmobilien Finanzprodukte zu entwickeln, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, heißt es in dem Papier.
Die sieben Vorschläge von vdp und EEM NL Hub im Kurzüberblick:
1. Taxonomie-Kriterien an nationale Vorgaben zur EPBD-Umsetzung angleichen
Beobachtung: Der Climate Delegated Act sieht strengere Energieeffizienzwerte vor als die nationalen Standards, die im Rahmen der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie – Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) – umgesetzt wurden. Das führt zu Rechtsunsicherheit, Doppelregulierung und fehlender Praxistauglichkeit.
Lösung: Die nationalen Umsetzungen der EPBD sollten für die Einhaltung der EU-Taxonomie ausreichen. Eine zusätzliche Verschärfung um zehn Prozent sollte nur als Option verankert werden.
2. Renovierungskriterien zur Förderung der Gebäudesanierung anpassen
Beobachtung: Selbst wenn die Taxonomie-Kriterien für die Renovierung vollständig erfüllt sind, das Gebäude nach der Renovierung jedoch kein hohes Energieeffizienzniveau erreicht, kann nur ein Teil des Darlehens und nicht die gesamte Finanzierung des Gebäudes als taxonomiekonform eingestuft werden. Dies bietet einen klaren Anreiz, Gebäude zu priorisieren, die bereits relativ energieeffizient sind und nur eine geringe Verbesserung benötigen, um taxonomiekonform zu werden.
Lösung: Es sind Kriterien erforderlich, die die Renovierung von Gebäuden fördern, die derzeit als ineffizient eingestuft sind (Energieklassen D bis G) und bei denen eine Renovierung möglicherweise nicht sofort zur höchsten Energieklasse führt. Unter den definierten Anforderungen für energieeffiziente Renovierungen sollte die gesamte Immobilienfinanzierung als taxonomiekonform für die wirtschaftliche Tätigkeit "Renovierung bestehender Gebäude" anerkannt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
3. Renovierungskriterien vereinfachen, Benutzerfreundlichkeit steigern
Beobachtung: Die aktuellen Vorgaben der EU-Taxonomie für Renovierungsmaßnahmen sind zu technokratisch und schwierig zu überprüfen; zudem verhindern sie Renovierungen; Kredite müssen in verschiedene Teile aufgesplittet werden, damit zumindest Teilbeträge als taxonomiekonform anerkannt werden können.
Lösung: Es bedarf der Einführung klarer, messbarer Standards – zum Beispiel: Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen, Senkung des Primärenergiebedarfs um 30 Prozent ohne Ausschluss erneuerbarer Energien oder mehrere Elemente, wie in einem Renovation Passport empfohlen; In Bezug auf die Finanzierung sollte die Taxonomiekonformität nicht nur für Teilbeträge gelten, sondern für das gesamte Renovierungsdarlehen.
4. DNSH-Kriterien vereinfachen, um Flexibilität zu ermöglichen
Beobachtung: Die "Do No Significant Harm (DNSH)-Anforderungen", die sicherstellen sollen, dass wirtschaftliche Aktivitäten keinem der sechs EU-Umweltziele erheblich schaden, sind übermäßig komplex und unverhältnismäßig – insbesondere für kleine Renovierungsdarlehen; zudem ist es in vielen Fällen unmöglich, die Einhaltung dieser Kriterien auf der Ebene einzelner wirtschaftlicher Aktivitäten zu überprüfen oder nachzuweisen.
Lösung: Es sollte ermöglicht werden, über die DNSH-Kriterien als Beobachtungskriterien zu berichten, jedoch nicht als Voraussetzung für die Taxonomiekonformität. Nur die Klimarisikoanalyse könnte als weiterhin obligatorisch angesehen werden, sofern die Kriterien in der Praxis leicht überprüfbar sind.
5. Stringenz und Transparenz des Regulierungsprozesses verbessern
Beobachtung: Häufige und widersprüchliche Mitteilungen der EU-Kommission erzeugen Irritationen, Interpretationsspielraum und Rechtsunsicherheit.
Lösung: Zielführend erscheint, ein formelles Konsultationsverfahren mit festen Fristen, öffentlicher Beteiligung der relevanten Interessengruppen und klarer Abgrenzung der Zuständigkeiten einzuführen.
6. Datenverfügbarkeit optimieren und Datenschutzregeln zielführend gestalten
Beobachtung: Die mangelnde Verfügbarkeit von Daten sowie die Unklarheit und Inkonsistenz Datenschutzregelungen verhindern die Nutzung von Energie- und Gebäudedaten; dies erschwert das ESG-Reporting, mindert die Transparenz und verhindert vor allem, dass Kreditinstitute immobilienbezogene Informationen zur Verbesserung des Beratungs- und Produktangebots einsetzen können.
Lösung: Es bedarf einer Rechtsgrundlage, die es Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern ermöglicht, auf Daten auf Objektebene zuzugreifen und diese sowohl für Berichtszwecke als auch für die Kundenberatung zu nutzen; der DSGVO-Artikel 6 (c),(e),(f) sollte als Erlaubnisnorm in Bezug auf Daten zur Nachhaltigkeit und Klimaanpassung gelten.
7. Verhältnismäßigkeit bei Minimum Safeguards stärker berücksichtigen
Beobachtung: Die fehlende Abgrenzung der Minimum Standards zwischen Wohn- und Gewerbedarlehen führt zu zwecklosen Prüfpflichten und unnötiger Bürokratie; Sozialstandards sind ohnehin national geregelt.
Lösung: Immobiliendarlehen an private Eigentümer und klein- und mittelständische Unternehmen sollten von Minimum-Standards-Prüfungen ausgenommen werden; bei Darlehen für Gewerbeimmobilien sollte von der Einhaltung ausgegangen werden, solange keine Verstöße vorliegen.
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