Erfahrungen mit dem Wohnungseigentumsgesetz

Onlineumfrage zur WEG-Evaluation 2027 startet

Mit einer Onlineumfrage will das Bundesjustizministerium von Wohnungseigentümern wissen, welche Erfahrungen sie mit dem reformierten Wohnungseigentumsrecht gemacht haben. Die Befragung ist die Basis für die geplante Evaluation des WEG.

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Am 1.12.2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Die hat für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen gebracht. Wie sich das seitdem geltende Wohnungseigentumsrecht in der Praxis auswirkt, soll im Jahr 2027 evaluiert werden. Das war bereits im seinerzeitigen Gesetzentwurf der Bundesregierung angekündigt.

Zur Vorbereitung der Evaluation hat eine Befragung von Wohnungseigentümern begonnen. Damit will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt Erkenntnisse über die Praxiserfahrungen mit dem reformierten Recht gewinnen. Das teilt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) mit.

Bundesjustizministerium befragt Wohnungseigentümer zur WEG-Reform

Kern der Erhebung sind die konkreten Erfahrungen der Eigentümer mit der Anwendung des WEG in der Praxis. So soll ermittelt werden, welche Regelungen sich bewährt haben und wo die Eigentümer Verbesserungsbedarf sehen.

Der Fragebogen deckt verschiedene Themenfelder aus dem WEG-Alltag ab. Unter anderem betrifft das:

  • die Durchführung von Eigentümerversammlungen,
  • die Nutzung hybrider und virtueller Versammlungsformate,
  • Beschlüsse im Umlaufverfahren,
  • strukturelle Angaben zur jeweiligen Eigentümergemeinschaft sowie
  • gerichtliche Auseinandersetzungen.

Eigentümer sollen ihre Erfahrungen mit dem WEG mitteilen

Nach Angaben des VDIV hat das BMJV den Verband gebeten, die Befragung über seine Mitgliedsunternehmen bekannt zu machen. Der Verband ruft daher Verwalter auf, den Befragungslink aktiv an die Eigentümer der von ihnen verwalteten Gemeinschaften weiterzuleiten und zur Teilnahme zu ermutigen. 

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass der Fragebogen pro Gemeinschaft nur einmal ausgefüllt werden soll und bittet die Eigentümer, sich innerhalb ihrer Gemeinschaft abzustimmen.

Wohnungseigentümer können bis zum 12.11.2026 an der Onlinebefragung teilnehmen.

Zur Onlineumfrage Evaluierung des Wohnungseigentumsgesetzes


Schlagworte zum Thema:  Wohnungseigentumsrecht
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