Brandenburg schreibt Rauchwarnmelder vor
In Brandenburg müssen Aufenthaltsräume in Wohnungen sowie die zugehörigen Rettungswege künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das ergibt sich aus einer Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung, die der Potsdamer Landtag beschlossen hat.
Die Novelle tritt zum 1.7.2016 in Kraft. Für Neubauten gilt die Neuregelung ab Inkrafttreten, Bestandsbauten müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.
Für die Installation und Wartung der Geräte ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich.
§ 48 Abs. 4 der novellierten Brandenburgischen Bauordnung lautet:
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
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