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12.01.2023
Nicht gleich zahlen
Das LG München hat in einem Urteil vom 20.1.2022 festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoß darstellt. Privatpersonen und Abmahnanwälte nahmen und nehmen das zum Anlass, Abmahnungen an Unternehmen zu versenden, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Homepage einsetzen. Die Abmahnungen können allerdings selbst strafbar sein: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen einen Abmahnanwalt wegen Abmahnbetrugs und Erpressung.mehr