Schleswig-Holstein: Einsatz von KI in der Landesverwaltung

Schleswig-Holsteins Staatskanzlei-Chef und Digitalisierungsminister Dirk Schrödter gibt grünes Licht für den Einsatz von ChatGPT und anderen KI-gestützten Systemen in der Landesverwaltung.

Der Einsatz soll nach den Regeln des IT-Einsatzgesetzes (ITEG) erfolgen - wird KI eingesetzt, muss darauf hingewiesen werden. Dataport, der IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung der norddeutschen Bundesländer, arbeitet bereits an der Umsetzung „cloudifizierter KI-Lösungen“.

KI soll Verwaltungsprozesse revolutionieren

Während die EU und nationale Datenschutzbehörden darum ringen, angemessene Vorgaben und Regularien für den Einsatz von KI-Systemen zu finden, schafft Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Fakten. Auf der Hausmesse des IT-Dienstleisters Dataport plädierte Dirk Schrödter in seinem Vortrag zum Thema „Daten Nutzen – Datennutzen“ für die Schaffung und Nutzung einer besseren Dateninfrastruktur durch die öffentliche Hand und schloss dabei ausdrücklich auch KI-Systeme mit ein: „Der Aufbau einer nutzerfreundlichen und hochskalierbaren Dateninfrastruktur ist entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz und die Anwendung von KI und damit für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Standorten sowie für automatisierte und algorithmisierte Verwaltungsprozesse.“

Der Minister gab außerdem grünes Licht für den Einsatz von ChatGPT in der Landesverwaltung nach den Regularien des IT-Einsatz-Gesetzes (ITEG). Das bedeutet: Wird Künstliche Intelligenz verwendet, muss darauf transparent hingewiesen werden. "Der Einsatz von Sprachmodellen wie ChatGPT wird Verwaltungsprozesse revolutionieren", betonte Schrödter. "Die Zukunft der Verwaltung ist automatisiert, algorithmisiert, cloudifiziert und datenbasiert.“

Bundesweiter Vorreiter bei Bereitstellung und Nutzung öffentlicher Daten

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren zum bundesweiten Vorreiter bei der Bereitstellung und Nutzung öffentlicher Daten zu machen. Die bessere Datenverfügbarkeit soll nicht nur helfen, Verwaltungsprozesse zu optimieren. Sie soll auch die Weiterentwicklung und Entwicklung von Geschäftsmodellen fördern und dadurch der Wertschöpfung in Schleswig-Holstein dienen. Voraussetzung dafür ist, Dirk Schrödter zufolge, auch ein Wandel in der Verwaltung, die eine Kultur des Datennutzens und des Datenteilens entwickeln muss.

Dataport arbeitet an KI-Lösungen

Impulsgeber, treibende Kraft und ausführendes Organ der neuen Datennutzungsstrategie ist das IT-Dienstleistungsunternehmen Dataport. Dabei handelt es sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die unter der Trägerschaft der 6 nördlichen Bundesländer (SH, HH, HB, NDS, MVP und SA) und eines Kommunalverbunds steht. Dataport hat aktuell knapp 5.000 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 1 Milliarde EUR.  Als Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein ist Dirk Schrödter auch Vorsitzender des Verwaltungsrats von Dataport. Das Dienstleitungsangebot von Dataport umfasst den gesamten IT-Bereich vom Betrieb großer Rechenzentren, der IT-Beschaffung und IT-Beratung bis hin zur Softwareentwicklung für die öffentliche Verwaltung.

Unter dem Markennamen data[port]ai stellt Dataport Lösungen in den Bereichen Data Analytics, künstliche Intelligenz, Machine Learning und IoT zur Verfügung. Dazu gehört z.B. dChatbot, ein Chatbot für die Verwaltung, mit dem die Landesregierung Schleswig-Holstein Bürgerfragen zu Covid-19 beantworten konnte. Insgesamt sind bereits mehr als 10 Chatbots von Dataport im Einsatz. Schon seit längerem arbeitet Dataport auch an „cloudifizierten KI-Lösungen“, die aus Datenquellen der öffentlichen Verwaltung und öffentlich zugänglichen Datenquellen gespeist werden. Der Einsatz künstlicher Intelligenz soll Innovationsprozesse fördern, datenbasierte Entscheidungen ermöglichen sowie manuelle und repetitive Tätigkeiten reduzieren helfen.

Datenschutzbeauftragte mahnt Rechtsgrundlage an

Ob und wie sich der Einsatz von KI-Systemen in der Landesverwaltung rechtskonform umsetzen lässt, bleibt abzuwarten. Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, ist bisher nicht darüber informiert worden und hat von der Freigabe der Nutzung von ChatGPT nur aus der Presse erfahren. Sie weist aber darauf hin, dass die Anforderungen des Datenschutzrechts erfüllt sein müssen und es dafür einer Rechtsgrundlage bedarf. Mehrere Wochen zuvor, am 19. April 2023, hatte Marit Hansen dem ChatGPT-Unternehmen OpenAI L.L.C. bereits ein Anhörungsschreiben zur Prüfung des Dienstes ChatGPT und der dazugehörigen Sprachmodelle GPT und GPT4 zukommen lassen. Es enthält einen umfangreichen Fragenkatalog zur datenschutzrechtlichen Bewertung. Die Antwort von OpenAI sollte ursprünglich bis zum 7. Juni 2023 erfolgen, es wurde aber einem Antrag auf Fristverlängerung stattgegeben.