PeP-Liste zur Geldwäscheprävention

Die Europäische Kommission hat eine Liste politisch exponierter Personen (PeP) veröffentlicht. Die Liste enthält wichtige öffentliche Ämter auf nationaler Ebene, in internationalen Organisationen sowie in Organen und Einrichtungen der Europäischen Union.

Personen, die diese Funktionen ausüben, gelten als politisch exponiert und unterliegen daher strengen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Werden solche Personen als Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte identifiziert, kann dies regelmäßig ein hohes Risiko begründen. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Institute und Unternehmen sind daher verpflichtet, diese Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Der Begriff der politisch exponierten Person ist in § 1 Abs. 12 GwG definiert und umfasst insbesondere die in der Liste des § 1 Abs. 12 Nr. 1 GwG genannten Personen sowie Personen, die Funktionen innehaben, die in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten PeP-Liste aufgeführt sind.

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