Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / C. Zur lex ferenda des Nebengüterrechts

Auf zwei im Ansatz gleiche, im Ergebnis sich jedoch unterscheidende Gesetzgebungsvorschläge von Wever [68] und Herr [69] soll an dieser Stelle hingewiesen und es soll auch ihr Wortlaut wiedergegeben werden. Dies wegen der Bedeutung für die Praxis, beginnend bei der anwaltlichen Beratung zur Vermögensauseinandersetzung, und in der Hoffnung, dass auf diesem Weg eine breite fachl...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die Gebührentatbestände

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung u Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung u Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig sind, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgega...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erhöhung des Vergleichswerts bei wechselseitiger Verpflichtung zur Grundstücksübertragung zum Zwecke des Zugewinnausgleichs

FamGKG § 35; FamGKG-KostVerz. 1500 Leitsatz Sind zwei Grundstücke wertmäßig in der Berechnung des Zugewinnausgleichs enthalten, so stellt die wechselseitige Verpflichtung zur Übertragung der Grundstücke im Scheidungsfolgenvergleich nur eine Verrechnungsposition dar und führt nicht einer Erhöhung des Vergleichswerts gegenüber dem Verfahrenswert. OLG Koblenz, Beschl. v. 8.7.2019...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erhöhung... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend hat das AG den Verfahrenswert für den Vergleich mit 15.718,20 EUR und 92.924,42 EUR festgesetzt. Zwar ist zutreffend, dass der Vergleich auch die Übertragung des Miteigentumsanteils der Antragsgegnerin am gemeinsamen Gartengrundstück an den Antragsteller (Wert: 4.750,00 EUR) sowie die Übertragung des Miteigentumsanteils des Antragstellers an den Stellplätzen an di...mehr

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FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: [4] Die Revision führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [5] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [6] Der dem Beklagten erteilte Beratungsauftrag habe sich nicht ausdrücklich auf eine Beratung der Klägerin in steuerlicher Hinsicht erstreckt. Dieser ...mehr

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AGS 04/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Verwirkung der Insolvenzverwaltervergütung (S. 157 ff.). Eine ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 161) getroffen. Er hat zum einen klargestellt, dass der formularmäßig vereinbarte 15-Minuten-Takt bei Zeithonoraren zumindest gegenüber einem Verbraucher AGB-widrig und damit unwirksam ist. Darüber hinaus hat er entschieden, dass...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erhöhung... / Leitsatz

Sind zwei Grundstücke wertmäßig in der Berechnung des Zugewinnausgleichs enthalten, so stellt die wechselseitige Verpflichtung zur Übertragung der Grundstücke im Scheidungsfolgenvergleich nur eine Verrechnungsposition dar und führt nicht einer Erhöhung des Vergleichswerts gegenüber dem Verfahrenswert. OLG Koblenz, Beschl. v. 8.7.2019 – 13 WF 612/19mehr

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FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Sachverhalt

Anm. der Red.: Es handelt sich um die Folgeentscheidung zu OLG Rostock, FF 2020, 123 m. Anm. Engels. Tatbestand: [1] Die Klägerin traf am 23.11.2011 mit ihrem Ehemann eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Danach verpflichtete sich die Klägerin, an ihren Ehemann zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs neben einer Zahlung von 40.000 EUR ein Mietsh...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Internationales Erbrecht

Internationales Erbrecht EuErbVO | IntErbRVG | DurchfVO Gierl / Köhler / Kroiß / Wilsch (Hrsg.) Nomos Verlag, 3. Aufl. 2020, 944 Seiten, 118 EUR ISBN 978-3-8487-4808-2 I. Erbfälle mit Auslandsberührung haben in der Praxis wachsende Bedeutung. Der europäische Gesetzgeber hat diesem Befund durch den Erlass der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)[1] Rechnung getragen, die sei...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 7. Individualausgleich versus Versicherungsgedanke

In seiner jüngeren Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich erweckt das Bundesverfassungsgericht[29] den Eindruck, als gehe es nicht mehr allein um den individuellen Ausgleich zwischen früheren Ehegatten, also zwischen zwei konkreten Personen, wie z.B. auch beim Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB). Es tauchen mehr und mehr Begriffe aus dem Versicherungsrecht auf; in Begründun...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen geltend gemachter anwaltlicher Pflichtverletzung in Anspruch. Dem liegt zugrunde, dass die Klägerin den Beklagten im Oktober 2011 im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung gebeten hatte, eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen. Der Beklagte besprach in der Folgezeit die Eckpunkt...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Aus den Gründen

Gründe: [16] Die Berufung ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. [17] Nach dem Ergebnis der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme geht der Senat mit dem Landgericht davon aus, dass dem Beklagten bei Vorbereitung des Entwurfs der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung alle für die Entstehung der Steuerpflicht relevanten Informationen zur Verfügun...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich führt nicht zu ag Belastungen, da es sich nicht um eine existentiell notwendige private Aufwendung handelt (FG Nds EFG 1965, 585). Dies gilt auch für damit zusammenhängende Verzugszinsen (FG Ha EFG 1988, 368).mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.1 Ehe-/Erbvertrag

Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll. Praxis-Tipp Ehevertrag optimal gestalten Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Übertragbare Forderungen

Rz. 30 Solche Forderungen sind ausnahmsweise unpfändbar, wenn die Pfändbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Grund dafür liegt darin, dass der Schuldner aufgrund der persönlichen Beziehungen zum Drittschuldner selbst entscheiden können soll, ob er seine Ansprüche geltend machen will (BGH, NJW 1993, 2876 = WM 1993, 1729 = FamRZ 1993, 1307 = ZIP 1993, 1662 = DB 1993, 2586...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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FF 02/2020, Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtvom 21.-23.11.2019 in Warnemünde Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "EU-Güterechtsverordnung" und "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" Unter dem...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 1 Sachverhalt

Im Rahmen des vor dem FamG geführten Scheidungsverfahrens (70 F 646/16) hatte die Antragstellerin den Antragsgegner im Verbund auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Anspruch genommen. In dem vorliegenden Verfahren hat die Antragstellerin den Antragsgegner auf Zahlung von Trennungsunterhalt (Gegenstandswert: 22.504,00 EUR) in Anspruch genommen. Eine erste mündliche Verhandlu...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 19 Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gem. § 1371 Abs. 2 BGB. Entsprechend der Vorschrift des § 1384 BGB ist für die Berechnung des Zugewinns der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages maßgeblich.[62]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Zugewinnausgleich

Rz. 31 Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist nach § 1378 Abs. 3 BGB grundsätzlich vererblich. Im Nachlass befindet sich der Zugewinnausgleichsanspruch, wenn er nach rechtskräftiger Scheidung bereits entstanden war, nicht wenn lediglich ein Scheidungsantrag rechtshängig ist.[72] Im Falle des gleichzeitigen Versterbens (§ 11 VerschG) scheidet ein Anspruch auf Zugewinnausgleic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Zugewinnausgleich und Pflichtteil

Rz. 16 I.R.d. gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft muss der überlebende Ehepartner sich mit einer sog. pauschalen Abgeltung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs nicht abfinden lassen. Ihm steht nach § 1371 Abs. 3 BGB die Möglichkeit zu, den Erbteil (sei es der kraft gesetzlicher Erbfolge oder der testamentarisch zugewandte Erbteil) innerhalb der Frist des...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Voraus und Zugewinnausgleich

Rz. 26 Der Voraus des überlebenden Ehegatten bei gesetzlicher Erbfolge (§ 1932 BGB) bleibt bei der Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen und Elternaußer Betracht (Abs. 1 S. 2).[134] Dadurch soll der überlebende Ehegatte geschützt werden. Der Pflichtteil wird dann also aus dem übrigen Nachlass berechnet. Daher sind die zum Voraus gehörenden Nachlassgegenstände als Pass...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fall § 1384 BGB analog an, wenn der Scheidungsprozess zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Berechnung des Zugewinnausgleichs

a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fa...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 171 Bislang sind nur sehr wenige höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, die sich mit Fragen der Unternehmenswertermittlung zur Bemessung von Pflichtteils-[500] oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen beschäftigen.[501] Im Hinblick auf das Alter dieser Entscheidungen darf auch nicht übersehen werden, dass sich mittlerweile die Betriebswirtschaftslehre gerade im Bereich ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Besonderheiten beim überlebenden Zugewinn-Ehegatten

Rz. 35 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ebenfalls zu einer Verschiebung der Erbquoten und folglich zu einer Veränderung der Pflichtteilsquoten führen. Dies hat seine Ursache in den besonderen Regelungen zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten einer Zugewinn-Ehe.[156] Sedes materiae ist § 1371 BGB. Dieser lautet wie folgt: § 1371 BGB Zugewinnausgleich ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Auswirkungen der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteilsanspruch

Rz. 37 Wird der Ehegatte aufgrund Enterbung oder Ausschlagung weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, bestimmt sich sein Pflichtteil nach der nicht erhöhten Erbquote, §§ 1371 Abs. 2, 1931 BGB.[162] Neben Erben erster Ordnung hat der Ehegatte dann einen Pflichtteil von ⅛. Zu beachten ist, dass sich in einem solchen Fall auch der Pflichtteil anderer Pflichtteilsberechtigter erhöhen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Zugewinn

Rz. 31 Verzichtet ein Ehegatte auf seinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des anderen, bleibt sein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Er kann ihn nach § 1371 Abs. 2 BGB direkt verlangen, wenn er enterbt wird und auch kein Vermächtnis erhält; sonst muss er gem. § 1371 Abs. 3 BGB ausschlagen.[36] Rz. 32 Bspw. kann angenommen werden, dass die Ehegatten im geset...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Besonderheiten bei Zuwendung des Pflichtteils an den Ehegatten

Rz. 23 Mit besonderen, zusätzlichen Schwierigkeiten ist die Pflichtteilszuwendung an den überlebenden Zugewinn-Ehegatten verbunden. Denn diesem kann sowohl der "große" als auch der "kleine" Pflichtteil zustehen. Der große Pflichtteil kommt gem. § 1371 Abs. 1 u. 2 BGB nur in Betracht, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist.[57] Aus die...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 9 Für das Vermächtnis gilt § 1952 BGB entsprechend (§ 2180 Abs. 3 BGB).[16] Der ausschlagende Erbeserbe kann den Pflichtteil des vorherigen Erben nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bei dem vorherigen Erben vorgelegen hätten. Im Sonderfall, dass der Erbeserbe Alleinerbeserbe seines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand ist und ausschlägt, ha...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Anrechnung beim Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Rz. 16 Die Anrechnung gem. § 2315 BGB steht bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Rahmen der güterrechtlichen Lösung nach § 1371 Abs. 2 BGB in einem Konkurrenzverhältnis zu § 1380 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift muss sich der Ehegatte eine Zuwendung des anderen Ehegatten auf den Zugewinnanspruch anrechnen lassen, wenn dies bei de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Ehebezogene Zuwendungen, die nicht durch güterrechtliche Vereinbarungen erfolgen

Rz. 60 I.d.R. mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da solche Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden, müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ehebezogene Zuwendungen immer ergänzungsfest seien. Um den hiermit verbundenen Gestaltungs- bzw...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[641] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[642] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[379] wobei es ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 292 Sowohl von der Rechtsprechung[789] als auch im juristischen Schrifttum[790] wird die indirekte Methode als das geeignetste Verfahren zur Anteilsbewertung angesehen.[791] Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts der Beteiligung bildeten.[792] D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Sonstiges

Rz. 7 Als Sonderregelungen sind ferner § 1951 Abs. 1–3 BGB und § 1952 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Für den ausschlagenden Ehegatten ist ferner § 1371 Abs. 3 BGB zu beachten, wonach Zugewinnausgleich trotz Erbausschlagung verlangt werden kann. Für den Miterben gilt ferner § 2033 BGB. Bei der erbrechtlichen Nachfolge in Personengesellschaften (sog. erbrechtliche Lösung[9]) e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Güterrechtliche Lösung bei Enterbung

Rz. 20 Wurde der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen und ihm auch kein Vermächtnis zugewandt, dann kann er nur den Zugewinnausgleich i.V.m. dem "kleinen" Pflichtteil geltend machen. Ein Wahlrecht zwischen "kleinem" und "großem" Pflichtteil besteht auch in diesem Fall nicht.[60] Der "kleine" Pflichtteil berechnet sich nach der nicht erhöhten Erbquote des Abs....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 3 Ist der überlebende Ehegatte zugleich erbberechtigter Verwandter, so fallen Ehegattenerbteil und Verwandtenerbteil nebeneinander an. Die Nichte, die mit einem Onkel (= Erblasser) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, erhält für den Fall, dass nur ein Neffe des Erblassers vorhanden ist, zum einen den Ehegattenerbteil von ¾ (§ 1931 Abs. 1 und 3 BGB, § 1...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Güterstand der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft

Rz. 32 Das Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich ist am 1.5.2013 in Kraft getreten (§ 1519 BGB; WZGA). Der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft kann von Ehegatten vereinbart werden, deren Güterrecht dem Sachrecht eines der Vertragsstaaten unterliegt.[86] Rz. 33 Im Erbfall bestimmt sic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Sittenwidrigkeit der Wiederverheiratungsklausel

Rz. 48 In der Lit. wird teilweise versucht, für bestimmte Fallkonstellationen eine Sittenwidrigkeit solcher Wiederverheiratungsklauseln zu begründen.[134] Dabei wird man sich von der Faustregel leiten lassen können, dass eine Sittenwidrigkeit desto eher droht, je weniger dem überlebenden Ehegatten im Fall der Wiederverheiratung verbleiben soll. Gleichfalls wird vertreten, da...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Prozessuales bei der güterrechtlichen Lösung

Rz. 19 Bei der Geltendmachung des "kleinen" Pflichtteils und des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs ist für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs das FamG zuständig. Für den Pflichtteilsanspruch gilt hingegen der besondere Gerichtsstand der Erbschaft nach § 27 Abs. 1 ZPO oder der allg. Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO), da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gericht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (1) Grundsätzliches

Rz. 362 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[932] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) w...mehr