Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll.

 
Praxis-Tipp

Ehevertrag optimal gestalten

Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründung bereits erwirtschafteten Vermögens auf den anderen Ehepartner minimiert die Zugriffsmöglichkeiten etwaiger Gläubiger des Gründers. Dabei sind die Vorschriften des Anfechtungsgesetzes ebenso zu beachten wie die Aufnahme von Klauseln auf Rückübertragung von Vermögensteilen auf den anderen Ehepartner für den Fall der Scheidung.

Der Ehevertrag darf auch nicht sittenwidrig sein.[1]

Sinnvoll sind Regeln im Ehevertrag zur Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich.[2]

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