Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Abzugsfähigkeit von Schulden

Nach § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht. Dies gilt aber nicht für die Schulden, welche schon be...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 7

C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77640-3, 149 EUR Das Standardwerk zum Familienrecht liegt in überarbeiteter und erweiterter Auflage vor. Die jeweiligen Formulare wurden grundlegend aktualisiert und überarbeitet. Aus erbrechtlicher Sicht von besonderem Interesse sind die Formulare zur Zugewinngemeinschaft, zu den Verträgen zum Vermögen der Eheleute außerhalb des Güterrechts sowie zum...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Die Beschreibung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte in § 2 Abs. 1 VersAusglG ist nicht umfassend. So fallen hierunter auch die Anrechte einer Unternehmerversorgung bzw. Anrechte von Gesellschaftergeschäftsführern und/oder beherrschenden Gesellschaftern, sofern diese Anrechte die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 VersAusglG erfüllen. Immer wieder führt die...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 5. Die Unterschriftsbeglaubigung für Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde

Zuständig zur Beglaubigung von Unterschriften unter Vollmachten sind, abgesehen von besonderen Zuständigkeiten, wie z.B. der Konsuln, die Notare und Notarinnen (§ 1 Abs. 1 BeurkG, § 7 Abs. 1 S. 3 BtOG) sowie die Urkundspersonen bei der Betreuungsbehörde (§ 7 Abs. 1 s. 1 BtOG; bisher § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG a.F.). Die Einzelheiten des Beglaubigungsverfahrens regelt das BeurkG, d...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.2 Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses

Der konkrete Inhalt des ENZ ist detailliert in Art. 68 EuErbVO geregelt und deckt sich im Wesentlichen mit dem des deutschen Erbscheins. In Bezug auf das Ehegattenerbrecht hat der EuGH[1] auf Vorlage des KG Berlin[2] festgestellt, dass eine nationale Bestimmung wie diejenige des § 1371 Abs. 1 BGB, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhun...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.1 Dennoch fragt sich: sind sie auch im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen?

Was für den Versorgungsausgleich gilt, kann daher auch für die Haushaltsgegenstände richtig sein. Versorgunganrechte fallen grundsätzlich nicht ins Endvermögen (§ 2 Abs. 4 VersAuglG), können aber – wenngleich nur unter Billigkeitsgesichtspunkten – ausnahmsweise doch über den Zugewinnausgleich zu regeln sein, wenn der Versorgungsausgleich nicht greift (Fälle der Funktionsäqui...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Zugewinnausgleich

Rz. 13 Haben die Ehegatten durch Ehevertrag hinsichtlich des Zugewinnausgleichs eine Regelung getroffen, wonach ein Ehegatte vom anderen einen bestimmten Zugewinnausgleich erhalten soll, so ist das Forderungsrecht grundsätzlich vererblich. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ist der Zugewinnausgleich vererblich, sofern er durch die Aufhebung des Güterstandes als Anspruch entstanden ist.mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zugewinnausgleich bei Wahl-Zugewinngemeinschaft, Abs. 3

Rz. 57 Bei Ehen mit deutsch-französischen Partnern kommt es wegen der Unterschiede im Güterrecht zwischen Frankreich und Deutschland zu Problemen in der Praxis. Nach dem französischen Recht stellt beispielsweise die Errungenschaftsgemeinschaft den gesetzlichen Regelfall dar. Alles während der Ehe erworbene Vermögen gehört daher grundsätzlich beiden Parteien zu gleichen Teile...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtliche Abfindungen: Verwertung im Unterhalt oder/und im Zugewinnausgleich?

Einführung Eine neue Entscheidung des OLG Hamm [1] befasst sich [2] mit den Auswirkungen einer arbeitsrechtlichen Abfindung beim Ehegattenunterhalt. Diese war vom Unterhaltsschuldner inzwischen ausgegeben worden. In vielen Fällen stellt sich darüber hinaus die Frage eines Doppelverwertungsverbotes, [3] d.h., ob die Abfindung nur beim Unterhalt, nur beim Zugewinnausgleich oder be...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.4 § 1368b BGB schließe den Zugewinnausgleich nicht kategorisch aus

Braeuer vertritt die Auffassung, dass Haushaltsgegenstände dem Zugewinnausgleich nicht entzogen sind.[15] Er legt dar, weshalb die Einbuchung in die Zugewinnbilanzen keineswegs immer zum gleichen Ergebnis führt wie ohne sie, insbesondere, wenn ohne die Haushaltsgegenstände der Zugewinn negativ würde. Außerdem erhöhen Haushaltsgegenstände im Endvermögen die Kappungsgrenze des...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.3 § 1368b BGB schließe in seinem Anwendungsbereich den Zugewinnausgleich aus

Nach Budzikiewicz geht die Regelung des § 1568b BGB "in ihrem Anwendungsbereich" den Bestimmungen über den Zugewinnausgleich vor.[13] Es bleibt offen, was unter "in seinem Anwendungsbereich" zu verstehen sei. Dies kann der materiellrechtliche Anwendungsbereich sein, also das Vorliegen der Voraussetzungen, um einen Antrag nach § 1568b Abs. 1 BGB zu begründen, oder der verfahr...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.2 § 1368b BGB schließe den Zugewinnausgleich kategorisch aus

Nach Siede stellt der Fall des § 1568b BGB eine abschließende Sonderregelung dar,[7] die vorrangig sei.[8] Dieser Auffassung ist auch Kohlenberg,[9] auf dessen Kommentierung Siede verweist.[10] Kohlenberg begründet seine Auffassung ausführlich. Er übernimmt[11] die frühere BGH-Rechtsprechung zu § 8 HausratsVO[12] als auch für § 1568b BGB gültig: es komme nur darauf an, ob am...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Anrechnung von Schenkungen auf den Zugewinnausgleich

Rz. 21 In § 29 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG ist geregelt, dass ein Erstattungsanspruch entsteht, wenn Ehegatten Schenkungen, die nach § 1380 BGB als Zuwendungen auf den Zugewinnausgleich erfolgt sind, später als Ausgleichsforderung behandelt werden, da ein Zugewinn tatsächlich entstanden ist. Da im Zeitpunkt der Zuwendung noch nicht abschließend feststehen kann, ob ein Zugewinna...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beendigung in anderer Weise als durch Tod

Rz. 41 Eine Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners liegt in folgenden Fällen vor:mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.5 Beispiel 5

Der Ehegatte macht zunächst den schuldrechtlichen Zugewinnausgleich incl. des Haushaltsgegenstands im Endvermögen des anderen Ehegatten geltend und verlangt hinterher obendrein dessen Überlassung und dingliche Übereignung nach § 1368b BGB. Der Zugewinnausgleich kann hier trotz der grundsätzlichen Spezialität des § 1568b BGB nicht verlangt werden: 1. Wer in Kenntnis der Rechts...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Rechtsfolge, Abs. 2

Rz. 47 § 5 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass die Ausgleichsforderung i.S.v. §§ 1378 ff. BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. §§ 3, 7 ErbStG mangels freigebiger Zuwendung zählt.[72] Erfasst werden von der Steuerfreiheit auch Ansprüche gegen Dritte nach § 1390 BGB. Eine zinslose Stundung der Ausgleichsforderung durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten bzw. Lebenspar...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.4 Beispiel 4

Der Ehegatte macht zunächst den Anspruch aus § 1568b BGB geltend (Überlassung und dingliche Übereignung des Haushaltsgegenstands) und hinterher den schuldrechtlichen Zugewinnausgleich incl. des Haushaltsgegenstands im Endvermögen des anderen Ehegatten: Der Zugewinnausgleich wird hinsichtlich dieses Gegenstands wegen der Spezialität von § 1568b BGB aus Rechtsgründen nicht dur...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.9 Beispiel 9

Gestörter Zugewinnausgleich: Im Regelfall wird sich der Weg über den Zugewinnausgleich nicht auszahlen, weil sich die Miteigentumsanteile im Endvermögen meistens rechnerisch neutralisieren. Dennoch muss die anwaltliche Vertretung prüfen, ob das im zu bearbeitenden Einzelfall auch wirklich zutrifft. Die Bewertung als "überperfektionistische … Manier"[50] ist nicht nur unsachl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Aber auch im Falle einer Beendigung des Güterstandes durch Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann § 5 Abs. 2 ErbStG einschlägig sein. Dies gilt immer dann, wenn der Überlebende den Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB wählt und nicht die von § 5 Abs. 1 ErbStG erfasste erbrechtliche pauschale Lösung. Auf einen solchen güterrechtlichen Zugewinnausgleich ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod, Abs. 1

Rz. 4 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, §§ 1363 ff. BGB. Da im Zweifel die Zugewinngemeinschaft als vereinbart gilt, dürfen sie zu Lebzeiten keinen abweichenden Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) durch Ehevertrag gewählt haben. Rz. 5 § 5 Abs. 1 ErbStG ist auch dann dem Grunde nach anwendbar, wenn ledigl...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.6 Beispiel 6

Vorstehendes gilt – erst recht – dann, wenn das Verlangen nach § 1368b BGB erklärt und gleichzeitig der Zugewinnausgleich gelten gemacht wird. Gegen einen Hilfsantrag auf Zugewinnausgleich für den Fall, dass dem Antrag aus § 1386b BGB nicht stattgegeben wird, ist hingegen nichts einzuwenden. Dies ist im Übrigen keine materiell-rechtliche Fragemehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.3 Beispiel 3

Der andere Ehegatte bietet die Überlassung und Übereignung seines Miteigentumsanteils an und beruft sich darauf, dass nunmehr der Zugewinnausgleich wegen des speziellen Vorrangs von § 1568b BGB nicht mehr beansprucht werden könne. Der Schuldner ist bei einem verhaltenen Anspruch nicht leistungsbefugt[44] und kann durch diese Taktik den Zugewinnausgleich nicht sperren.mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.7 Beispiel 7

Ehegatte 1 macht den Anspruch aus § 1568b Abs. 1 BGB bezüglich eines bestimmten Haushaltsgegenstandes geltend und Ehegatte 2 den Zugewinnausgleich unter Einbeziehung derselben Sache; auch die umgekehrte Reihenfolge ist denkbar: § 1568b BGB geht vor und schließt den Zugewinnausgleich aus. Wegen dieser materiellen Vorgreiflichkeit ist das Zugewinnausgleichsverfahren ggf. auszu...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / IV. Ergebnis – die Auffassung des Verfassers dieses Beitrags

§ 1568b BGB sperrt den Zugewinnausgleich nicht kategorisch, also nicht unabhängig vom Verlangen einer Regelung oder deren Beschluss durch das Gericht. § 1568b BGB geht dem Zugewinnausgleich als Spezialregelung dann, aber nur dann vor, wenn die Voraussetzungen von § 1568b BGB vorliegen, der Ehegatte sein "Verlangen" erklärt und damit den verhaltenen Anspruch aktiviert. Andern...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.8 Beispiel 8

Wenn sich der Ehegatte für die Lösung nach § 1568b BGB entscheidet, erhält er wegen des Billigkeitskriteriums des § 1568b BGB möglicherweise mehr als im Zugewinnausgleich, wenn die ihm nach Abs. 3 auferlegte Ausgleichszahlung hinter dem nach Abs. 1 erlangten Verkehrswert zurückbleibt. Der Regierungsentwurf sieht zwar grundsätzlich vor: "Die angemessene Ausgleichszahlung soll ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / II. § 1568b BGB – die Entwicklung der Vorschrift

Sedes materiae war ursprünglich § 8 Abs. 1 der Hausratsverordnung: "Hausrat, der beiden Ehegatten gemeinsam gehört, verteilt der Richter gerecht und zweckmäßig" gegen die Auferlegung einer Ausgleichszahlung bei Billigkeit i.d.R. in Höhe des Mehrwerts. Letzteres dann, wenn ein Ehegatte mehr erhielt als der andere (§ 8 Abs. 3 HausrVO, Sollvorschrift. Hausrat, der nach § 8 Haus...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / I. Die Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung

Die Entscheidung des OLG Hamm[5]: Die beteiligten Ehegatten trennten sich am 1.7.2015. M zahlte Trennungsunterhalt bis Februar 2017. In diesem Monat erhielt er eine Abfindung des damaligen Arbeitgebers von 69000EUR, wobei das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 28.2.2017 endete. M stellt seine Unterhaltszahlungen ab März 2017 ein.[6] Er unterlag im Unterhaltsrechtsstreit für die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kein Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2 BGB

Rz. 8 Über § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG kommt eine Steuerfreistellung der Zugewinnausgleichsforderung nur in Betracht, wenn der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen wird. Bei einem Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB greift § 5 Abs. 2 ErbStG ein. § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG setzt daher zusätzlich voraus, dass ein erbrechtlicher Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs...mehr

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ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 5 ErbStG befasst sich mit den Folgen der Beendigung einer Zugewinngemeinschaft durch Tod eines Ehegatten oder aus sonstigen Gründen. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen beider Partner grds. während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft getrennt. Anders als bei den Güterständen der Gütertrennung bzw. der Gütergemeinschaft entsteht mit Beendigung der Zu...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / I. Der Vermögensbegriff des ehelichen Güterrechts

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Begriff des Vermögens als der Wertsumme aller Gegenstände, die einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten gehören und den einzelnen Vermögensbestandteilen – oder Vermögensgegenständen –, aus denen sich das Vermögen zusammensetzt. Das Vermögen ist die Rechnungsgröße, seine Bestandteile die Rechnungsposten.[1] Zu den Vermögensgegenstä...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.1 Beispiel 1

Der Ehegatte erfüllt das Billigkeitskriterium nach § 1568b Abs. 1 BGB nicht: kein Anspruch nach § 1568b BGB, der den Zugewinnausgleich folglich nicht sperrt. Ein nicht vorhandener Anspruch kann nicht in Konkurrenz zu einem vorhandenen Anspruch stehen. Hier kommt es also nicht darauf an, ob der Ehegatte ein Verlangen erklärt oder nicht.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVIII. Anwendung des Jahressteuergesetzes 2020 (Abs. 18)

Rz. 23 Durch das Jahressteuergesetz 2020[69] wurde eine Reihe von Vorschriften des ErbStG geändert. Diese sind erstmalig auf Erwerbe nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes (28.12.2020) anwendbar. Neben redaktionellen Änderungen (vgl. §§ 3 Abs. 2 Nr. 5, 10 Abs. 8 S. 2, 13 Abs. 1 Nr. 9a, 29 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 30 Abs. 5, 31 Abs. 1 S. 3 und 4, 35 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 ErbS...mehr

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FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Leitsatz

1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der überlassene Betrag als Investition ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ii) Einheitliche Zuwendung, Kettenschenkung

Rz. 26 Bei einer Mehrzahl von Zuwendungsgegenständen ist – u.a. mit Hinblick auf § 14 ErbStG oder die Grundsätze einer gemischten Schenkung (siehe Rdn 39 ff.) – abzugrenzen, ob es sich um eine einheitliche Zuwendung oder mehrere selbstständige Zuwendungen handelt. Dies richtet sich nach dem Willen der Parteien und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Für ei...mehr