Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 2 Deutsches International... / 7. Folgen eines Statutenwechsels

Rz. 245 Auch wenn im deutschen internationalen Güterrecht der Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts gilt, ist für eine Reihe von Fällen ein güterrechtlicher Statutenwechsel anerkannt:mehr

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020 – 13 UF 122/17 1. Bei der Bemessung des Abwehrinteresses des Auskunftspflichtigen gegen die Feststellung des Trennungszeitpunktes ist auch die wirtschaftliche Bedeutung des Feststellungsausspruchs, insbesondere die in § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB geregelte Umkehr der Beweislast bei Vermögensminderungen zwischen dem Trennungszeitpunkt und der Zu...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.2 Einbeziehung in die Vermögensauseinandersetzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich ist Teil der Gesamtvermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch wenn der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich unterschiedliche Gegenstände betreffen, regeln sie insgesamt die Vermögensauseinandersetzung. Eine scharfe Trennung ist, wie insbesondere die Lebensversicherungen zeigen, häufig nicht möglich; mitunter ist e...mehr

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Versorgungsausgleich / 1 Prinzip: Gleiche Teilhabe

Der Versorgungsausgleich beruht ebenso wie der Zugewinnausgleich darauf, dass die Leistungen der Ehegatten im Beruf, bei der Kinderbetreuung und im Rahmen der Haushaltsführung als gleichwertige Beiträge angesehen werden. Deshalb gilt auch im Scheidungsfall der Halbteilungsgrundsatz. Die während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine zukünftige Versorgung werden jeweils zur Häl...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 2. Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr (Objektive Klagehäufung; § 15a RVG)

In der Rspr. ist umstritten, wie zu verfahren ist, wenn mehrere, in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten angefallene Gebühren auf eine und dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn in verschiedenen Angelegenheiten Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV entstanden sind und diese Angelegenheiten dann in ein einheitliches gerichtli...mehr

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AGS 10/2020, Wert des Besch... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin macht im Scheidungsverbund in Form eines Stufenantrags Zugewinnausgleich geltend und verlangt dabei in der ersten Stufe Auskunft und Belegvorlage. Die Beteiligten haben am 22.6.2009 geheiratet. Der Scheidungsantrag ist seit 5.7.2017 rechtshängig. Das AG hat den Antragsteller durch Teilbeschluss verpflichtet, der Antragsgegnerin Auskunft zu erteilen über se...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / III. Stringente Haftung des Anwalts

Letztlich ist auf die strenge Anwaltshaftung hinzuweisen.[20] Ein Rechtsanwalt haftet danach für vermeidbare steuerlich nachteilige Auswirkungen einer von ihm empfohlenen Vertragsgestaltung grundsätzlich auch dann, wenn eine Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht nicht ausdrücklich Inhalt des ihm erteilten Mandats gewesen ist. Auch wenn sich also ein erteilter Beratungsauftra...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / II. Wertgrößen der Vermögenspositionen in der Auskunftsphase

Ähnlich stellt sich die Problematik bei den Vermögenspositionen dar. Bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfolgt die Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs entgegen § 1379 Abs. 1, S. 3, 2. Alt. BGB per se durch eine (Unternehmens-)Bewertung, die der Erbe auf Kosten des Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 2 BGB beauftragen "darf".[16] Dieses sieht der Wertermittlung...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / C. Verzicht auf Zugewinnausgleich

Rz. 40 Nachdem die Tragweite eines Pflichtteilsverzichts erfasst ist, darf nicht vergessen werden, die güterrechtlichen Auswirkungen einer entsprechenden erbrechtlichen Regelung, bei der dann der Ehegatte unter Umständen nicht mehr bedacht ist und auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat, zu bedenken. Schließlich kann er gemäß § 1371 Abs. 2 BGB den güterrechtlichen Zug...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 14 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 15 Muster 4.1: Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall Muster 4.1: Ausschluss des Z...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Zugewinnausgleich durch Güterstandswechsel (Ausgangsfall)

Rz. 62 Wenn die Ehegatten bereits seit der Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Lösung wie folgt aussehen. Lösung Ausgangsfall Im Ausgangsfall würde sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von M gegen F i.H.v. 3,5 Mio. EUR ergeben. Dieser könnte z.B. durch Übertragung von Miteigentumsanteilen von jeweils 50 % an den vermieteten Immobilien der F[25]...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / aa) Zusammenspiel von Schenkungen, ehebezogenen Zuwendungen und Zugewinnausgleich

Rz. 66 Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[27] Oft wird z.B. der Kaufpreis bei Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens auf ein gemeinschaftliches Konto der Ehegatten gezahlt, ohne dass beide Ehegatten vorher Eigentümer der Immobilie oder des Unternehmens waren. Dieser Vorgang führt dazu, dass der eine Ehe...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 1. Grundsätze der Ausübungskontrolle bei Regelungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 23 Der BGH hat den Versorgungsausgleich – anders als den Zugewinnausgleich – dem Kernbereich der Scheidungsfolgen zugeordnet. Als vorweggenommener Altersunterhalt steht der Versorgungsausgleich damit einer vertraglichen Gestaltung nur begrenzt offen, so dass Vereinbarungen über ihn nach denselben Kriterien geprüft werden müssen wie ein vollständiger oder teilweiser Unter...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Rz. 19 Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Rz. 20...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 17 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / d) Ausschluss der Vermögenswerte beim Zugewinn, die jeder Ehegatte aus "seiner Familie" erhalten hat

Rz. 21 Gerade bei noch jungen Ehegatten lässt sich oft noch nicht genau definieren, welche Vermögenswerte die Ehegatten zukünftig noch aus den jeweiligen Familien erhalten werden. Hier bietet sich dann eine generelle Definition des Verzichtsgegenstandes an. Da die Rechtsprechung den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches sehr ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 11 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / II. Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 6 Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[2] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht dur...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Notarkosten

Rz. 92 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Für eventuell enthaltene Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich (Verzichte, Regelungen über die Höhe oder Vereinbarung der gesetzlichen Regel...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / c) Besonderheiten bei Gütertrennung (2. Abwandlung)

Rz. 83 Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, können die vorstehend dargestellten Vorteile des Wechsels von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung erst genutzt werden, nachdem der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde und dabei als Anfangsvermögen das Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung festgelegt wurde. E...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 95 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenssp...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Schenkungsteuerfinanzamt

Rz. 86 Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn im Rahmen des Güterstandswechsels Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. De...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Schenkungsteuerfinanzamt

Rz. 38 Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich der Zugewinnausgleichs...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Rz. 8 Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gemäß § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Muster

Rz. 27 Muster 4.5: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe Muster 4.5: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [11] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigk...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Notarkosten

Rz. 44 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 70 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung

Leitsatz Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 ErbStG, § 1363, § 1371 Abs....mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Güterrecht

BGH, Beschl. v. 8.4.2020 – XII ZB 432/19 Ist auf den Widerantrag auf Auskunft des auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommenen Ehegatten Auskunft erteilt worden und wurde zuletzt in erster Instanz nur noch über den allein gestellten Zahlungsanspruch streitig verhandelt und entschieden, kann der auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommene Ehegatte in der Beschwerdeinstanz nich...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Bewertung von inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen unter Reflexion auf IDW S13

Welchen Einfluss hat der IDW S13 auf die Unternehmensbewertung im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familienrecht? Frank Boos, Dipl.-Kfm. aus Rastatt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gab zunächst eine Übersicht, welche Anforderungen an Bewertungsmethoden gestellt werden. Eine Bewertungsmethode müsse aus sich heraus nachprüfbar sein, ...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / Leitsatz

Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das jetzige Gesuch abzustellen. Wer es in Kenntnis eines laufenden Ver...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / III. Resümée

Der VA sollte weiterhin als Ausgleichsinstitut für Versorgungsnachteile bestehen bleiben, jedoch verbessert werden.mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das AG hat die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung für die nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich zutreffend unabhängig von der – auf die Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung geprüft und in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.4 Konsequenzen des Güterstandes auf die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft War der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, ist nach § 1931 Abs. 3 BGB auch § 1371 BGB heranzuziehen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht auch für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod einen Ausgleich des Zugewinns vor. Aus §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.7 Erbrecht des verwandten Ehegatten

In Anlehnung an § 1927 BGB stellt § 1934 BGB klar, dass der überlebende Ehegatte, der zugleich erbberechtigter Verwandter ist, den Ehegattenerbteil und den Verwandtenerbteil nebeneinander erhält.[1] Da es sich um besondere Erbteile handelt, ist es beispielsweise möglich, den Ehegattenerbteil auszuschlagen, um den kleinen Pflichtteil und daneben den konkreten Zugewinnausgleic...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.5.1 Die erbrechtliche Lösung

Wie soeben ausgeführt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB um ein weiteres Viertel. Der überlebende Ehegatte gelangt daher neben Erben erster Ordnung mit einer Quote von ½ und neben Verwandten zweiter Ordnung und den Großeltern mit einer Quote von ¾ zur Erbfolge. Hierbei...mehr

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AGS 06/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

… bb) Die Vergütung bemisst sich nach einem Gegenstandswert von bis zu 350.000,00 EUR. Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften des FamGKG, da der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Er setzt sich gem. § 22 Abs. 1 RVG aus den Werten der Einzelgegenstände wie folgt zusammen: Der Wert der Üb...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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Pflichtteilsrecht / 4.2 Pflichtteilsquote

Die gesetzliche Erbquote, d. h. die Höhe des gesetzlichen Erbteils, hängt vom Vorhandensein der weiteren gesetzlichen Erben ab. Hierbei werden auch mitgerechnet: die nach § 1938 BGB von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen, die gem. §§ 2339 ff. BGB für erbunwürdig Erklärten und diejenigen, die ausgeschlagen haben. Wichtig Auswirkungen eines Erbverzichts Zu beachten ist, da...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigung einer gesamtschuldnerischen Darlehensverpflichtung zur Finanzierung der Immobilie eines Alleineigentümer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

BGB § 426 Abs. 1 § 1374 Abs. 1 § 1376 Abs. 1 § 1376 Abs. 3 Leitsatz 1. Geht ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, so ist bei Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhältnis allein...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Zugewinnausgleich. [2] Ihre am 26.8.2003 geschlossene Ehe ist auf den am 17.9.2011 zugestellten Antrag im Mai 2012 geschieden worden. [3] Die Beteiligten lebten schon vor der Eheschließung zusammen und haben einen 1995 geborenen gemeinsamen Sohn. Im Jahr 2002 erwarb die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) ein Hausgrundstück, das d...mehr

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FF 05/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung geht es um die Berücksichtigung von Gesamtschulden im Zugewinnausgleich. Darüber, wie solche Schulden im Endvermögen der Ehegatten zu berücksichtigen sind, besteht in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit. Sie sind – wie andere Verbindlichkeiten auch – zunächst bei jedem Ehegatten in voller Höhe als Passivposten einzustellen. Dann aber ist di...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / V. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung[46] geklärt, dass, geht ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, bei der Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhä...mehr