Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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AGKompakt 06/2019, Fiktive ... / V. Verbundverfahren

Fiktive Terminsgebühr auch hier möglich Auch in Scheidungsverbundverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich. Es gilt hier § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO. So kann durchaus auch über die Ehesache selbst im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Das FamFG sieht nur die persönliche Anhörung der Ehegatten vor, nicht aber zwingend die mündliche Verhandlun...mehr

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FF 06/2019, Die Unternehmen... / VII. Latente Steuern

Bei der Berücksichtigung der latenten Ertragsteuern handelt es sich um einen Sonderfall im Familien- und Erbrecht. Im Gesellschaftsrecht ist ein solcher Ansatz bei der Ermittlung von Fortführungswerten nicht vorgesehen. Auch der BFH sieht – selbst bei der Ermittlung der steuerlichen Wertuntergrenze – keinen Abzug der latenten Ertragsteuern vor.[72] In der Rechtsprechung des 1...mehr

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FF 06/2019, Die Unternehmen... / 2. Familien- und Erbrecht

Auch nach der Rechtsprechung des 12. Senats ist das Ertragswertverfahren im Regelfall geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen.[21] Bei freiberuflichen Praxen und inhabergeführten Unternehmen könne die Bewertung allerdings grundsätzlich nicht nach dem reinen Ertragswertverfahren erfolgen, weil sich die Ertragsprognose kaum v...mehr

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FF 06/2019, Die Unternehmen... / VIII. Fazit

Es lässt sich festhalten, dass sich die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung im Familienrecht (mit dem Vorzug ertragsorientierter Ansätze) in den letzten Jahren erheblich entwickelt hat. Gleichwohl bestehen deutliche Abweichungen zu der Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht. Dies gilt sowohl für die Auswahl der Bewertungsmethode als auch für die Würdigung der einzelnen Pa...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / V. Eheverträge

Die richterliche Vertragskontrolle ist und bleibt wichtige Vorfrage nebengüterrechtlicher Ansprüche. Greift sie, ist in vielen Fällen der Rückgriff auf das Nebengüterrecht entbehrlich. Im Berichtszeitraum sind verschiedene BGH-Entscheidungen ergangen.[35] Es ist erfreulich, dass die Frage, ob rechtzeitig ein Vertragsentwurf zur Verfügung gestellt wurde, jetzt zum Prüfungskat...mehr

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AGS 05/2019, Wert der Besch... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wehrt sich gegen die Feststellung des Trennungszeitpunkts und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in der Folgesache Zugewinnausgleich. Die Beteiligten begehren in einem in den Scheidungsverbund einbezogenen Güterrechtsverfahren wechselseitig Zugewinnausgleich im Wege von Stufenanträgen und die Feststellung des Trennungszeitpunkts. Das A...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wehrt sich gegen die Feststellung des Trennungszeitpunkts und die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in der Folgesache Zugewinnausgleich. [2] Die Beteiligten begehren in einem in den Scheidungsverbund einbezogenen Güterrechtsverfahren wechselseitig Zugewinnausgleich im Wege von Stufenanträgen und die Feststellung des Trennungszeitpu...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

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AGS 05/2019, Wert der Besch... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das KG. 1. Das KG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die nach § 61 Abs. 1 FamFG erforderliche Beschwer von über 600,00 EUR nicht ...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / VI. Bruchteilsgemeinschaft

Das OLG Düsseldorf hat das Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft am Bankkonto des anderen Ehegatten in folgendem Fall verneint: Dass bei Ausschluss des Zugewinnausgleichs dort bei extrem sparsamer Lebensführung höhere Geldbeträge angehäuft wurden, genügt dafür nicht.[42] Die Rechtsprechung setzt dafür mehr voraus: Beim Konto des anderen Ehegatten kann, wenn beide darauf Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erwerb von Todes wegen

Rn. 15 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen. Was unter den Erwerb von Todes wegen fällt, ist in § 3 ErbStG definiert. Die darin enthaltene Aufzählung ist abschließend (BFH BStBl II 1991, 412). Erfasst sind somit ua der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), durch Vermächtnis (§§ 2147ff BGB), aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ ...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / 2 Anmerkung

Im Zuge der Güterrechtsreform hat der Gesetzgeber die Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt eingeführt. Zusammen mit der Beweislastregelung des § 1375 Abs. 2 BGB sollten die bis dahin üblichen Manipulationen bei der Bewertung des Vermögens verhindert werden. Soweit der Plan. Dass das Ganze sich als prozessuales Desaster entwickeln kann, macht die Entscheidung des...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / b) Erbrecht und Güterrecht

Güterrechtliche Zuwendungen anlässlich des Todesfalles eines Ehegatten/Lebenspartners werden von der EU-ErbVO nicht geregelt. Verstirbt ein verheirateter Erblasser/Lebenspartner bzw. Erblasserin/Lebenspartnerin, muss vor bzw. zusammen mit der erbrechtlichen Auseinandersetzung die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfinden. In anderen Mitgliedstaaten/Rechtsgebieten muss g...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 1 Gründe:

I. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschl. v. 1.8.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Der Verfahrenswert wurde mit Beschl. v. 1.8.2018 wie folgt festgesetzt:mehr

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AGS 04/2019, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die beschwerdeführende Antragstellerin wendet sich in einer mit Folgesachen verbundenen Ehesache gegen die unterlassene Bescheidung eines Kostenantrages nach § 269 Abs. 4 ZPO im Scheidungsbeschluss und gegen die dortige Kostenentscheidung. Der Antragsgegner hatte in einer Ehesache Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt als Folgesache im Verbund anhängig gemacht und seinen Antr...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / 5. Steuer- und Zollrecht

Die EU-ErbVO gilt gem. Art. 1 EU-ErbVO nicht für Steuer- und Zollsachen sowie für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Das nach der EU-ErbVO geltende Erbstatut regelt (nur) Art und Ausmaß des erbrechtlichen Erwerbs. Der Bezug zur deutschen Erbschaftsteuer ergibt sich aber indirekt dadurch, dass die Bestimmung, welches nationale Erbrecht Geltung hat (Art. 1 Abs. 1 EU-ErbVO)...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 03/2019, FF 03/2019 / Güterrecht

BGH, Urt. v. 5.12.2018 – XII ZR 116/17 a) Der Liquidationswert (Zerschlagungswert) gilt in der Regel als unterste Grenze des Unternehmenswerts. b) Der Ansatz des Liquidationswerts kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn das Unternehmen zur Mobilisierung des Vermögens "versilbert" werden muss, um den Zugewinnausgleich zahlen zu können, oder wenn dem Unternehmen wegen schlech...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.2 Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

Der Ehepartner, der nach dem Gesetz mit dem Verstorbenen als Erblasser nicht verwandt ist, wird besonders berücksichtigt. Der gesetzliche Erbanteil des überlebenden Ehepartners wird durch zwei Faktoren bestimmt[1], nämlich, welche Verwandte neben dem Ehepartner vorhanden sind und welcher Ordnung diese angehören und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Der überle...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 3. Auskunftsverfahren

Rz. 270 Wesentliche Neuerungen, die mit Haftungsrisiken für Rechtsanwälte verbunden sind, sind die Erweiterungen der Auskunftsansprüche für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sowie die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Rz. 271 Der Anwalt, der zur Beratung von Scheidungsfolgenvereinbarungen (vgl. auch Rdn 287 ff.), die sich unter anderem auf Zugewinnausgleich (vgl. auch Rdn ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 287 Die Scheidungsfolgenvereinbarungen unterliegen grds. der vertraglichen Disposition der Ehegatten. Allerdings darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann, obwohl es keinen Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten ein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Gestaltung von Eheverträgen

Rz. 282 Eine anwaltliche Haftung aus der Bearbeitung von Familiensachen resultiert nicht selten schon aus Pflichtverletzungen des Anwalts bei der Gestaltung von Eheverträgen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten, wie sich schon aus den weitreichenden Folgen ergibt. Rz. 283 Die grds. Disponibilität der Vertragsparteien bezüglich der Scheidungsfolgen in vertraglichen Vereinbaru...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Auskunft über das Anfangsvermögen

Rz. 272 Der auf Auskunft in Anspruch genommene Ehegatte hat alle Aktiva und Passiva seines ursprünglichen Anfangsvermögens so, wie sie am maßgeblichen Anfangsstichtag, welcher der Beginn der Zugewinngemeinschaft und somit in der Regel der Tag der Eheschließung ist, vorhanden waren, in einer geordneten und übersichtlichen Zusammenstellung im Sinne des § 260 Abs. 1 BGB aufzufü...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVI. Muster: Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

Rz. 494 Muster 22.35: Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich Muster 22.35: Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich [331] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XIV. Muster: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren

Rz. 492 Muster 22.33: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren Muster 22.33: Zugewinnausgleich als Folgesache im Scheidungsverfahren An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe[320] _________________________ gegen den H...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 2. Familienrechtliche Rechtsprechung

Aus dem Bereich des Familienrechts bietet sich als Anknüpfungspunkt der Zugewinnausgleich an, da auch hier mit dem Wert des Endvermögens eine Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag vorzunehmen ist. Dabei ist geklärt, dass der auf Geldzahlung gerichtete Anspruch auf Zahlung des Zugewinns teilbar ist.[12] Für die Möglichkeit des Teilurteils hat sich der Bundesgerichtshof z...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Haushaltsgegenstände (vorm. Hausrat)

Rz. 410 Alle beweglichen Gegenstände, die nach den ehelichen Lebensverhältnissen üblicherweise in der Familie oder im Haushalt oder zur Freizeitgestaltung verwendet werden, stellen Hausrat dar.[252] Rz. 411 Haushaltsgegenstände, welche nach §§ 1568b ff. BGB zu verteilen sind, unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich, denn diese Vorschriften verdrängen diejenigen über den Zugew...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 7. Folgesache Versorgungsausgleich

Rz. 347 Neben dem Familienverfahrensrecht hat der Gesetzgeber zum 1.9.2009 auch das Recht des Versorgungsausgleichs vollständig neu geregelt. Die bisher im BGB, dem VAHRG und dem VAÜG aufgeteilten Regelungen wurden in dem neu geschaffenen Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gebündelt. Das neue Recht ist in allen Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgl...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Allgemeines

Rz. 405 Haben die Eheleute keine anders lautende ehevertragliche Vereinbarung[249] geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft,[250] § 1363 Abs. 1 BGB. Dies bedeutet (im Gegenteil zur Gütergemeinschaft), dass die Ehepartner von Gesetzes wegen kein gemeinschaftliches Vermögen haben, § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB [251] und jeder Ehegatte sein Vermögen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 414 Anwartschaften oder Aussichten, über die ein Versorgungsausgleich[256] stattfindet, sind von der Durchführung des Zugewinnausgleichs ausgenommen. Rz. 415 Bei der privaten Altersvorsorge ist zu unterscheiden:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / dd) Checkliste zur Ermittlung des Zugewinns

Rz. 434 Um zu ermitteln, wer der beiden Ehepartner den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist anhand folgender Checkliste unter Berücksichtigung der im Anschluss daran abgedruckten Anmerkungen vorzugehen: Rz. 435 (1) Ermittlung des Endvermögens des Ehemannes Schritt 1: Aktivvermögenmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Einleitung

Rz. 584 In der Trennungszeit werden gem. § 1361a Abs. 2 BGB Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. Für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung kann gem. § 1568b Abs. 1 BGB jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überläs...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 4. Folgen für den Pflichtteilsprozess

Betrachtet man die vorstehend dargestellten Entscheidungen genauer, so dürfte im Regelfall eine Kombination einer bezifferten Teilklage mit einer Stufenklage zwar prozessual möglich sein, jedoch nicht durch Teilurteil über die bezifferte Teilklage entschieden werden können. Gegen eine Kombination der beiden Teilklagen sind keine durchgreifenden prozessualen Bedenken ersichtl...mehr

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FF 01/2019, Kein Wohnvorteil ohne Tilgungen – eine Erkenntnis und ihre Folgen für das Unterhaltsrecht

Die im Titel wiedergegebene Feststellung stellt den Kernsatz der Begründung einer inzwischen bereits zwei Jahre alten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs dar, mit der dieser eine von der Praxis weitgehend nicht bzw. in ihrem Umfang nicht wahrgenommene Änderung seiner Unterhaltsrechtsprechung vorgenommen hat. In seinem Beschluss vom 18.1.2017[1] ist der Sen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Ermittlung des Zugewinns

Rz. 416 Der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ermittelt, indem für jeden Ehegatten einzeln ermittelt wird, wie hoch der Wert seines Vermögens bei Beginn der Zugewinngemeinschaft (also in der Regel bei Eheschließung) war (sog. Anfangsvermögen). Sodann wird für jeden Ehegatten einzeln ermittelt, wie hoch der Wert seines Vermögens bei Beendigung der Zugewinngemeinsc...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Einleitung

Rz. 209 Die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in seinem Scheidungsverfahren bedeutet für den Anwalt in der Mehrzahl der Fälle, dass er mit unterschiedlichen Angelegenheiten, die beispielsweise den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, etc. betreffen, beauftragt wird. Es empfiehlt...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Arrestanspruch

Rz. 34 Der Arrestanspruch ist die Hauptsacheforderung, deren Vollstreckung für den Fall ihrer späteren Titulierung gesichert werden soll; der Antragsteller muss sich einer Geldforderung berühmen oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann.[45] Rz. 35 Arrestfähig sind nach § 916 Abs. 2 ZPO auch betagte Ansprüche, deren Fälligkeit kalendermäßig feststeht oder...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XIII. Muster: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns

Rz. 491 Muster 22.32: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns Muster 22.32: Auskunftsanspruch zur Berechnung des Zugewinns Sehr geehrter Herr _________________________, wie Ihnen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift bekannt ist, vertrete ich die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens. Ihre...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XV. Muster: Stufenantrag zur Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs außerhalb des Scheidungsverbundes

Rz. 493 Muster 22.34: Stufenantrag zur Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs außerhalb des Scheidungsverbundes Muster 22.34: Stufenantrag zur Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruchs außerhalb des Scheidungsverbundes An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Stufenantrag [328] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft ______________...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

Rz. 479 Nach § 148 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen, aber auch auf "Anregung" der Parteien aussetzen, wenn ein anderweitiger Rechtsstreit anhängig ist, dessen Gegenstand eine Vorfrage des auszusetzenden Rechtsstreits betrifft. Das Gleiche gilt, wenn eine Vorfrage durch eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Rz. 480 Die Vielzahl der veröffentlichten En...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / bb) Endvermögen

Rz. 425 Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört hat, § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB. Dabei sind Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen, § 1375 Abs. 1 S. 2 BGB.[266] Endet die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung, so ist der maßgebliche Zeitpunkt zur Ermittlung des Endvermög...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 6. Die Auflösung des Scheidungsverbundes

Rz. 333 In § 140 FamFG sind die bislang an verschiedenen Stellen geregelten wesentlichen Möglichkeiten der Abtrennung einer Folgesache zusammengefasst und weitgehend einheitlich ausgestaltet. Rz. 334 Abs. 1 entspricht dem bisherigen § 623 Abs. 1 S. 2 ZPO. Das Gericht ist zur Abtrennung verpflichtet, wenn in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehega...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Endgültige Regelung für die Zeit nach Scheidung der Ehe

Rz. 611 Der neu gefasste § 1568b BGB übernimmt im Wesentlichen die Regelung von § 8 HausratsVO. Soweit sich gegenüber dem bisherigen Recht keine Veränderungen ergeben, kann also auf die bisher dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Rz. 612 Nach der bis zum 31.8.2009 gültigen Hausratsverordnung konnte der Richter notwendige Haushaltsgegenstände, die im Alleineig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Neue, ab 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum zur neuen Rechtslage: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), WPg 2014, 463; Belz/Bordemann/Rullkötter, Ka...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / A. Einleitung

Rz. 565 Der Gesetzgeber hat im Zuge der Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts[366] auch die Regelungen bezüglich der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung, die sich bisher in der Hausratsverordnung fanden, neu gefasst. Die Neuregelungen traten ebenfalls zum 1.9.2009 in Kraft (Art. 13 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleic...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr