Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG

Rz. 44 Nach § 5 Abs. 1 S. 2 bleiben güterrechtliche Vereinbarungen, die von den Vorschriften der §§ 1373–1383, 1390 BGB abweichen, unberücksichtigt. Demnach sind sämtliche ehevertragliche Regelungen hinsichtlich der Ermittlung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs zu negieren.[1] Eine anlässlich einer unentgeltlichen Zuwendung vereinbarte Anrechnungsbestimmung (§ 1380 BGB...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die für erbschaftsteuerliche Zwecke entsprechend den Vorgaben der Sätze 1–4 ermittelte Zugewinnausgleichsforderung wird durch Satz 5 der Höhe nach begrenzt. In der bis 31.12.2008 geltenden Fassung minderte nicht der Nominalwert des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs den steuerbaren Erwerb des Ehegatten oder Lebenspartners, sondern lediglich der dem Steuerwert des Na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 § 5 Abs. 1 S. 4 ErbStG

Rz. 46 Tritt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht mit der Eheschließung ein, sondern wird er erst während der Ehe durch Ehevertrag vereinbart, gilt für erbschaftsteuerliche Zwecke der Tag des Vertragsabschlusses als Zeitpunkt, auf den das Anfangsvermögen zu bestimmen ist.[1] Rz. 47 Rechtsfolge dieser mit Wirkung ab dem 1.1.1994 eingeführten Regelung ist, dass nur die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.2 Behandlung von Vorausempfängen

Rz. 65 Sind Vorausempfänge nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung anzurechnen (Rz. 37), wirkt sich dies zuungunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten aus. Denn die Zuwendung wird dem Zugewinn des Erblassers hinzugerechnet und erhöht so die Ausgleichsforderung um die Hälfte des Schenkungswerts. Die sich so ergebende Ausgleichsforderung wird dann jedoch um den vollen W...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.2.1 Beendigung des Güterstands durch Tod

Rz. 72 Im Fall der Beendigung durch Tod ist wiederum danach zu differenzieren, ob es zur güterrechtlichen oder erbrechtlichen Lösung kommt. Rz. 73 Erfolgt der Ausgleich des Zugewinns über das Erbrecht, findet § 5 Abs. 1 ErbStG und damit auch dessen Satz 4 Anwendung (Rz. 46). Dies bedeutet, dass für die Ermittlung der – fiktiv zu ermittelnden – Zugewinnausgleichsforderung auf ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Gründe für einen Wechsel

Rz. 67 Insbesondere unter steuergestalterischen Gesichtspunkten hat der Güterstandswechsel erheblich an Bedeutung gewonnen. Der bei Unternehmern weit verbreitete Güterstand der Gütertrennung beruht vor allem auf seiner Einfachheit, denn es fehlen jegliche güterrechtliche Bindungen der Ehegatten. Die beiden Vermögensmassen der Ehegatten bleiben nicht nur getrennt, sondern jed...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Besonderheiten bei der Rechtsanwendung

Rz. 51 Bis 31.12.2008 waren bei der Anwendung der Formel (Rz. 49) in die Rechnungsgröße "Verkehrswert des Nachlasses" auch Zuwendungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, insbesondere also Hinterbliebenenbezüge an den überlebenden Ehegatten, einzubeziehen, obwohl diese nicht in den Nachlass fallen (Rz. 33 ff.), sondern vom begünstigten Ehegatten am Nachlass vorbei erworben werden....mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 58 Von der Vorschrift erfasst werden die folgenden Fallgruppen: Beendigung des Güterstands unter Lebenden durch Ehescheidung (Rz. 63). Beendigung des Güterstands unter Lebenden durch Wechsel des Güterstands (Rz. 67 f.). Beendigung des Güterstands durch Tod, wobei der überlebende Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird (unten Rz. 78 f.). Beendigung des Güterstands dur...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Berücksichtigung von Versorgungsansprüchen

Rz. 33 Stehen dem überlebenden Ehegatten Versorgungsansprüche zu, ist danach zu differenzieren, ob diese kraft Gesetzes oder aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter anfallen. Hinterbliebenenbezüge kraft Gesetzes unterliegen nicht der Erbschaftsteuer.[1] Rz. 34 Hinterbliebenenbezüge, die auf einem Vertrag beruhen (z. B. Gesellschafts- oder Lebensversicherungsvertrag), sind n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Güterstandsschaukel

Rz. 83 Unter diesem Begriff wird in der Fachliteratur eine Gestaltung diskutiert, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen (notariellen) Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung, was nach Auffassung des BFH im...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.2 Endvermögen

Rz. 15 Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Ein Pflichtteilsanspruch kann auch (Rz. 14) dem Endvermögen hinzuzurechnen sein. Voraussetzung ist, dass er zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands besteht und noch nicht verjährt ist.[2] Bestand und Wert des Endvermögens einschließlich der Verbindlichkeiten bestimmen sich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

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FF 05/2022, Vorzeitige Aufh... / 2 Anmerkung

Die Ansprüche auf Auskunft über Einkommen und Vermögen (Unterhalt), über Anfangs-, End- und Trennungsvermögen (Zugewinnausgleich) sind das tägliche Brot des Familienrechtlers. Seltener befasst ist er mit dem aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB hergeleiteten Anspruch auf Auskunft über vermögensrechtliche Belange, der einen Schwerpunkt der vorliegenden Entscheidung darstellt. Streitgeg...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Auch in diesem Bereich kommen negative Kompetenzkonflikte vor. Gescheitert ist der Versuch eines Elternpaares, gegenüber der Schulbehörde über ein Verfahren nach § 1666 BGB schulinterne Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), insbesondere Abstandsgebote und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, v...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts" war auch 2021 in Koautorenschaft mit Frank erschienen.[68] Der Verfasser des hiermit vorgelegten Beitrags hat sich ausführlich damit befasst, ob es sich nebengüterrechtlichen Ansprüchen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / V. Schwiegerkinder: Ansprüche gegen Schwiegereltern nach Scheitern ihrer eigenen Ehe

Am 1.12.2020 erging eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz[53] mit folgendem Leitsatz: "Zum Rückerstattungsanspruch des Schwiegersohnes wegen Investitionen in und Mietzahlungen für das Haus der Schwiegereltern, dessen Übernahme durch die Eheleute gemeinsam bzw. den Schwiegersohn allein beabsichtigt war, zu welcher es nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr kommt." Dah...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten (Zeilen 93 bis 97)

In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen. Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

Rz. 65 Auch im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages ist die Notwendigkeit eines Antrags auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB) zu prüfen (dazu siehe § 3 Rdn 159).mehr

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§ 6 Ablauf von 3 Trennungsj... / B. Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Rz. 2 Es kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung vorzeitiger Zugewinnausgleich gerichtlich geltend gemacht werden. Rz. 3 Praxistipp: Das Abwarten eines längeren Trennungszeitraumes kann erhebliche Nachteile für den Mandanten nach sich ziehen, über die dieser ausreichend belehrt werden sollte.mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / II. Stichtag für den Zugewinnausgleich

Rz. 59 Das genaue Datum der Zustellung ist der entscheidende Stichtag für den Zugewinnausgleich. Rz. 60 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / F. Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Zugewinnausgleich

I. Entstehung des Anspruchs auf Zugewinn Rz. 337 Nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB entsteht die Zugewinnausgleichsforderung unmittelbar kraft Gesetzes[548] mit Beendigung des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung (bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der darauf erkennenden Entscheidung gem. § 1388 BGB, sofern nicht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Unmittelbare Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

Rz. 156 Die Trennung der Eheleute hat noch keine Auswirkungen auf den Zugewinn. In der Praxis werden jedoch vielfach schon nach der Trennung Regelungen getroffen, die sich auch auf den Zugewinn auswirken können. Dabei ist ggf. der Formzwang zu beachten.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Konkrete Auswirkungen des Doppelverwertungsverbots

Rz. 29 Zuerst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt der gleiche Regelungsbereich berührt ist. Denn eine solche doppelte Teilhabe kann nur eintreten, wenn jeweils dieselbe Vermögensposition ausgeglichen wird und daher Überschneidungen vorkommen können. Rz. 30 Das ist im Verhältnis zwischen Unterhalt und Zugewinnausgleich vielfach gar nicht der Fall, weil der Zugewinnausgleich auf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Entstehung des Anspruchs auf Zugewinn

Rz. 337 Nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB entsteht die Zugewinnausgleichsforderung unmittelbar kraft Gesetzes[548] mit Beendigung des Güterstandes, also mit der Rechtskraft der Scheidung (bei vorzeitigem Zugewinnausgleich mit Rechtskraft der darauf erkennenden Entscheidung gem. § 1388 BGB, sofern nicht die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses eher eintritt).[549] Ein Rechtskraf...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag getroffen (§§ 1408, 1410 BGB), dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Rz. 58 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Auskunftsansprüche ab Zustellung des Scheidungsantrages

Rz. 176 Erst durch die Zustellung des Scheidungsantrages wird der Stichtag für die Feststellung des Endvermögens gem. § 1375 BGB gesetzt, so dass zu diesem Zeitpunkt ggf. die Notwendigkeit entsteht, eine entsprechende Auskunft einzufordern (§ 1579 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinn...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Vollstreckung und Sicherung der Zugewinnforderung

Rz. 339 Die Zugewinnforderung ist eine Geldforderung und wird nach den Vorschriften der §§ 802a ff. ZPO vollstreckt. Bei ersten Anzeichen einer "Flucht der Sachwerte" aufseiten des Schuldners sollte der Unterhaltsgläubiger mithilfe eines Arrestbefehls (dinglichen Arrestes[555]) seine Zugriffsmöglichkeiten wahren.[556]mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Beschränkung durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 49 Durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist die Vertragsfreiheit über die Zugewinnausgleichsforderung bis zur Beendigung des Güterstandes eingeschränkt. Damit soll die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entzogen werden, aber auch die Ehegatten selbst vor unbedachten eigenen Vereinbarungen schützen, deren Tragweite sie möglicherweise ni...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Wann kann das Problem auftreten?

Rz. 23 Auslöser der gesamten Diskussion sind Fälle der folgenden Art, in denen eine Einmalzahlung eine Rolle spielt: Beispiel 1: Der Ehemann erhält eine Einmalzahlung (z.B. Abfindung, Tantieme, Steuerrückzahlung) von 30.000 EUR. Zwischen den Ehegatten wird zuerst der Unterhalt festgesetzt. Dabei wird die Einmalzahlung auf das Durchschnittseinkommen umgelegt (z.B. mit mtl. 1.00...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / V. Mögliche Rücknahme des Scheidungsantrages

Rz. 20 Ein Ehescheidungsantrag kann bis zur Rechtskraft der Scheidung gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht zurückgenommen werden; der Einlegung einer Beschwerde bedarf es nicht.[13] Rz. 21 Bei einer zulässigen Rücknahme des Scheidungsantrags im Beschwerdeverfahren ist gem. §§ 141, 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO auszusprechen, dass der die Scheidung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / B. Stichtage für Zugewinn und Versorgungsausgleich

Rz. 3 Die Zustellung des Scheidungsantrages setzt die Stichtage für den Zugewinnausgleich (genaues Datum der Zustellung) und den Versorgungsausgleich (letzter Tag des Vormonats). Rz. 4 Von der gesetzlichen Regelung kann nur unter besonderen Umständen abgewichen werden, um gleichsam unerträgliche Ergebnisse zu vermeiden.[1] So kann es in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertig...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 340 Sind noch keine Zugewinnausgleichsansprüche geregelt worden, wird durch die Rechtskraft der Ehescheidung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt. Rz. 341 Praxistipp: Auf den Beginn der Verjährungsfrist sollte in der anwaltlichen Beratung hingewiesen werden. Mit Rechtskraft der Scheidung beginnt die Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleichsanspruch.mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 5. Übersicht über die Aufgaben des anwaltlichen Beraters

Rz. 33 Wichtigste Aufgabe in der anwaltlichen Beratung ist, die erforderliche Sensibilität für diese Fragen zu entwickeln und ggf. von dem Mandanten bzw. der Mandantin gezielt die notwendigen Informationen zu erfragen. Aus pragmatisch-taktischer Sicht gibt es keine Notwendigkeit, ein komplexes dogmatisch schlüssiges Gesamtkonzept aufzustellen. Vielmehr muss der anwaltliche B...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bedeutung der zeitlichen Aspekte

Rz. 36 Die beiden eingangs gezeigten Fallbeispiele machen schon deutlich, dass beim Verbot der Doppelverwertung vor allem der zeitliche Aspekt eine große Bedeutung hat, da sich hier der stichtagsbezogene Zugewinnausgleichsanspruch und der auf lange Laufzeit angelegte Unterhaltsanspruch überschneiden. Rz. 37 Eine Konkurrenzsituation zum Zugewinn kann in der Praxis zudem ledigl...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft zum Vermögen

Rz. 49 Die Auskunft zum Vermögen bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag. Anders als beim Zugewinnausgleichsanspruch gibt es aber hier keine gesetzlich festgelegten Stichtage. In Ermangelung eines solchen erscheint es insbesondere mit dem vorbereitenden Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs am besten vereinbar, auf den Zugang des Aufforderungsschreibens und in Ermangelung...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Der Grundgedanke des Doppelverwertungsverbots

Rz. 27 Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Tei...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Vorrangige Anrechnung im Unterhalt oder konkrete Zweckbestimmung der Einmalzahlung?

Rz. 41 Ein Wahlrecht [33] innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ist schon deshalb abzulehnen, weil nicht klar ist, welchem Ehegatten dieses Wahlrecht zusteht. Ein sachlicher Grund für die Bevorzugung des anspruchstellenden Ehegatten ist nicht ersichtlich. Rz. 42 Zutreffender und dem jeweiligen Einzelfall angemessener erscheint der Lösungsansatz, aus der jeweiligen konkreten...mehr