Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen bewirkt eine Fristversäumnis, dass die entsprechende versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen ist in Ausnahmefällen jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird jemand so gestellt, als ob die Fristversäumnis nicht erfolgt ist, mithin kann unvers... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Verwaltungsverfahren

1.1 Fristversäumnis Für das Verwaltungsverfahren ist für das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zunächst das Tatbestandsmerkmal der Fristversäumnis erforderlich. Dabei muss es sich um eine gesetzliche Frist handeln.[1] Wichtig Unterschied gesetzliche und behördliche Frist Um eine gesetzliche Frist handelt es sich, wenn die Frist gesetzlich normiert ist. Gr... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Sozialgerichtsverfahren

2.1 Fristversäumnis Auch in einem sozialgerichtlichen Verfahren gibt es das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Tatbestandsmerkmal ist zunächst erstmal das Versäumnis einer gesetzlichen Verfahrensfrist, mithin u. a. Widerspruchs- oder Rechtsmittelfrist.[1] 2.2 Antrag/Frist Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1]... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.5 Unzulässigkeit

In einer Rechtsvorschrift kann allerdings bestimmt sein, dass die Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist.[1] Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine materiell-rechtliche Frist als Ausschlussfrist gesetzlich geregelt wurde, mithin den Anspruch explizit beschränkt oder sich dies durch Auslegung des Sinn und Zweckes der Vorschrift ergibt.[2] Neben dem Anspruch auf Wiederein... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Antragsgegner

Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.[1] mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Antrag/Frist

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des für die Versäumnis maßgebenden Hindernisses gestellt werden.[2] Der Antrag ist zu begründen. Dabei sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.[3] Innerhalb der Antragsfrist ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Verschulden

Auch § 67 SGG setzt voraus, dass kein Verschulden vorliegt an der Verhinderung der Einhaltung der Frist. mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.4 Verfahren/Zuständigkeit

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat. Der Beschluss, der die Wiedereinsetzung bewilligt, ist unanfechtbar.[1] mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Antrag/Frist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, welches ursächlich für die Fristversäumnis war, zu stellen.[2] Er ist zu begründen und die Tatsachen zur Begründung des Antrages sollen glaubhaft gemacht werden.[3] Die versäumte Rechtshandlung ist innerhalb der Antragsfrist na... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Fristversäumnis

Für das Verwaltungsverfahren ist für das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zunächst das Tatbestandsmerkmal der Fristversäumnis erforderlich. Dabei muss es sich um eine gesetzliche Frist handeln.[1] Wichtig Unterschied gesetzliche und behördliche Frist Um eine gesetzliche Frist handelt es sich, wenn die Frist gesetzlich normiert ist. Grundsätzlich sind ge... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Verschulden

Weitere Voraussetzung ist, dass den Beteiligten kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft. Das Verschulden eines Vertreters ist hierbei dem Vertretenen zuzurechnen.[1] Ohne Verschulden handelt, wer die nach den Umständen des Falls von einem gewissenhaft Handelnden zu erwartende Sorgfalt beachtet. Grundsätzlich gilt ein subjektiver Maßstab. Es sind insbesondere der Geiste... mehr

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Ausschlussfristen / 1 Unterschied zu Fristen/Terminen

Ausschlussfristen unterscheiden sich von sonstigen Fristen und Terminen. Rechtsmittelbegründungsfristen lassen beispielsweise eine Verlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Das Wesen der Ausschlussfrist besteht hingegen darin, dass eine derartig befristete Befugnis nur innerhalb der Frist ausgeübt werden kann, die der Gesetzgeber von vornherein hierfür eing... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.2 Erklärung zur Niederschrift

Rz. 12 Der Einspruch kann nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO auch bei der Einlegungsbehörde zur Niederschrift erklärt werden. Der BFH sieht in der Erklärung zur Niederschrift eine Unterform der schriftlichen Einlegung des Einspruchs.[1] Die Erklärung hat persönlich durch den Einspruchsführer oder durch dessen Vertreter mündlich an Amtsstelle zu erfolgen. Demgemäß reicht auch die tele... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Regelmäßige Einlegungsbehörde (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO ist der Einspruch bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Letzteres gilt in dem Fall, dass die Finanzbehörde den beantragten Verwaltungsakt nicht erlassen hat und deshalb nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ein Untätigkeitseinspruch eingelegt werden... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4 Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Nach § 357 Abs. 3 S. 1 AO "soll" bei der Einlegung des Einspruchs "der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist". Es ist damit zwar ratsam, den anzufechtenden oder begehrten Verwaltungsakt in dem Einspruch möglichst konkret und genau mit der Angabe von Steuernummer, Datum, Steuerart und Veranlagungszeitraum zu benennen.[1] Die Zulässigkei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.5 Einspruchseinlegung bei einer unzuständigen Behörde (Abs. 2 S. 4)

Rz. 63 Wird der Einspruch schriftlich oder elektronisch bei einer anderen Behörde als den nach § 357 Abs. 2 S. 1 bis 3 AO bezeichneten Einlegungsbehörden angebracht, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer dieser Einlegungsbehörden übermittelt wird. Ein Einspruch könnte also grds. bei jeder Behörde eingelegt wer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric... mehr

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Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel... mehr

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Beiladung / 3 Notwendige Beiladung

In Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Soldatenentschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.[1] In diesen Angelegenheiten handelt es sich um eine notwendige Beiladung. Voraussetzung ist jedoch ein Antrag auf Beiladung. Ist ein solcher gestellt worden, muss eine Beiladung erfolgen. Des Weiteren muss eine Beiladung – grunds... mehr

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Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagefrist

Welche Klagefrist ist bei der Anfechtung zu beachten? Zunächst ist die Frist des § 45 Satz 1 WEG maßgeblich, wonach die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats bei Gericht erhoben werden muss. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Klagefrist"; sie dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit und ist vom Gericht nicht verlängerbar. Für alle Beteiligten, insbesondere W... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Fristverlängerung

Rz. 58 Ob die nach § 364b AO von der Finanzbehörde gesetzte Frist verlängert werden kann, ist umstritten. Teilweise wird dies verneint, weil § 364b Abs. 2 Satz 3 AO bei einer Fristversäumnis ausdrücklich die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO für anwendbar erklärt, die eigentlich nur für gesetzliche Fristen gelten. Hierdurch sei die behörd... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4 Unverschuldete Fristversäumnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 98 Nach § 364b Abs. 2 S. 3 AO gilt bei Überschreitung der Frist § 110 AO entsprechend. War also der Einspruchsführer ohne Verschulden verhindert, die gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten, so ist ihm danach – obwohl es sich um eine behördliche und nicht wie in § 110 Abs. 1 Satz 1 AO gefordert um eine gesetzliche Frist handelt – auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen St... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.1 Ungeschriebene Ausnahmen von Abs. 1

Rz. 14 In Abweichung von Abs. 1 ist die Klage auch dann gegen die neu zuständig gewordene Behörde zu richten, wenn diese einen Änderungsbescheid erlässt, der nach § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens wird[1] oder der Wechsel der örtlichen oder sachlichen[2] Zuständigkeit auf einer organisationsrechtlichen Maßnahme beruht.[3] Erhebt der Kläger in Unkenntnis des behördeninte... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2 Klageänderung

Rz. 27 Ergibt das Ergebnis der Auslegung eine falsche Bezeichnung des Beklagten, so kann die Unzulässigkeit durch einen Wechsel des Beklagten im Rahmen einer Klageänderung nach § 67 FGO geheilt werden. Dies ist bei fristgebundenen Klagen nur innerhalb der Klagefrist zulässig.[1] Außerhalb der Klagefrist kommt ein solcher Wechsel nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 85 Die Rechtsfolgen der Fristsetzung für das Einspruchsverfahren sind in § 364b Abs. 2 AO genannt. Danach dürfen nach Ablauf der Frist vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel von der Finanzbehörde nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 367 Abs 2 Satz 2 AO für eine Änderung zum Nachteil des Klägers oder nach § 110 AO für eine Wiedereins... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 364b AO ermöglicht der Finanzbehörde, dem Einspruchsführer in bestimmten Fällen eine Frist mit ausschließender Wirkung zu setzen. Abs. 1 benennt die Mitwirkungshandlungen, für deren Vornahme eine Frist gesetzt werden kann. Abs. 2 Satz 1 bestimmt die zwingende Ausschlusswirkung des Fristablaufs. Abs. 2 Satz 2 stellt über einen Verweis auf § 367 Abs. 2 Satz 2 AO klar, das... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Belehrungspflicht (Abs. 3)

Rz. 123 § 364b Abs. 3 AO bestimmt, dass der Einspruchsführer mit der Fristsetzung über die Rechtsfolgen nach Absatz 2 zu belehren ist. Die Finanzbehörde hat den Einspruchsführer also darauf hinzuweisen, dass Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 364b Abs. 1 AO von der Finanzbehörde gesetzten Frist vorgebracht werden, im Einspruchsverfahren nicht zu ber... mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 52d FGO – Nutzungspflicht des beSt bei Klageerhebung durch einen Steuerberater in eigener Sache

Nach Ansicht des FG München ist auch ein Steuerberater, der in eigener Sache Klage erhebt, Übermittlung eines Rechtsmittels als elektronisches Dokument verpflichtet. Im Fall hatte ein Ehepaar eine schriftlich am 22.1.2025 bei Gericht eingegangene und von den beiden Klägern unterschriebene Klage erhoben. Mit dieser wandten sie sich gegen einen Bescheid vom 18.10.2022 in Gestal... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.4 Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori, § 17 Abs. 1 S. 1 GVG)

Rz. 5 Durch nach Eintritt der Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen bzw. nachträglich eintretende Umstände wird die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs zum angerufenen Gericht gem. § 17 Abs. 1 S. 1 GVG grundsätzlich nicht berührt. Durch diesen Grundsatz der sog. perpetuatio fori soll verhindert werden, dass bei jeder Veränderung eines die Zuständigkeit begründend... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

a) Allgemeines Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / c) Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 313 Wird zunächst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, ist der Rechtsmittelführer nach ständiger Rechtsprechung des BGH bis zur Entscheidung über seinen Antrag unverschuldet gehindert, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den jeweiligen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen musste.[245] Dies gilt auch dann, wenn ne... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Allgemeines

Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 300 Gem. § 232 ZPO hat jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien du... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / VII. Sofortige Beschwerde

Rz. 344 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567–572 ZPO) ist gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder wenn es sich um solche Entscheidungen handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren betreffen... mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.2 Sonderregelungen, § 155 Abs. 2 bis 5, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO

Rz. 78 Die Regelungen des § 155 Abs. 2 bis 3, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO gehen der Kostenverteilung nach §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 VwGO vor. Rz. 79 Kosten durch schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, § 155 Abs. 4 VwGO: Die Kostenverteilung nach § 155 Abs. 4 VwGO geht als Sondervorschrift allen anderen Kostenvorschriften vor und ist bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Z... mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.3 Frist, § 586 ZPO

Rz. 17 Nach § 586 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist die Wiederaufnahmeklage innerhalb einer Notfrist von einem Monat zu erheben. Die Notfrist beginnt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem Tag, an dem der Beteiligte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft der anzufechtenden Entscheidung, zu laufen (OVG Brandenburg, Beschluss v. 7.12.2004, ... mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an... mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev... mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat... mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.1 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 oder § 11... mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade... mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung seiner Beschwerde in einer Unterhaltssache. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit ihm am 5.9.2024 zugestelltem Beschluss zur Zahlung von Kindesunterhalt an die Antragstellerin verpflichtet. Hiergegen hat der Antragsgegner fristgerecht beim Amtsgericht Beschwerde eingelegt. Mi... mehr

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zfs 11/2025, Rechtsanwaltsv... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen. [5] 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Berufungsbegründungsfrist sei am 25.10.2022 abgelaufen, die erst am 26. Oktober eingegangene Berufungsbegründung mithin... mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 229 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.56: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand An das Landgericht _________________________ Berufung und Wiedereinsetzungsantrag In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger und Berufungsbeklagter – gegen _________________________ – Beklagter und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwä... mehr