Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Widerspruchsfrist

Rz. 3 Der Widerspruch ist innerhalb Monatsfrist nach Bekanntgabe des VA schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den VA erlassen hat. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung bei der Widerspruchsbehörde gewahrt (§ 70 Abs. 1 S. 2 VwGO). Zum Teil kann es zweckmäßig sein, den Widerspruch sowohl bei der Ausgangsbehörde als auch nachrichtlich bei ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Revision

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen...mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Hintergrund

Das Finanzamt hatte die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen festgesetzt, dabei aber nicht alle Werbungskosten anerkannt. Der Steuerpflichtige legte über seinen Vertreter per E-Mail Einspruch ein und beantragte eine Änderung des Bescheids. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und teilte später mit, dass der Einspruch per E-Mail nicht eingegangen sei. Erst nach Ablauf der Ein...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortliche) Person mit dem tatsächlichen Versender üb...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Lösung des Alternativfalls

Beispiel: Da der Berater die dargestellten Anforderung nach § 52a Abs. 3 FGO an die Übermittlung einer Klage auf elektronischen Wegen seit längerem kennen muss, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann aus, wenn das Gericht lediglich den (allgemeinen) Hinweis auf § 52d FGO gibt.mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / a) Voraussetzungen

Anders als im vom BFH entschiedenen Fall ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO denkbar, wenn der Kläger die dort genannten Voraussetzungen beachtet. Diese setzt neben einer Begründung des Antrags voraus, dass der Kläger binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernissesmehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Alternativfall

Beispiel: Der Kläger reicht innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 FGO von zwei Wochen, nachdem die Klage entgegen den Formvorschriften des § 53a Abs. 3 FGO übersandt worden ist, eine Klage formgerecht ein und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / bb) Gericht weist nur auf § 52d FGO hin

Etwas anderes könnte sich ergeben, weil das Gericht im Rahmen der Eingangsmitteilung nur auf die Nutzungspflicht des § 52d FGO hinweist. Ein solcher Hinweis könnte konkludent zum Ausdruck bringen, dass der Senat die Klage für formgerecht eingelegt erachtet. Denn der Hinweis auf § 52d FGO und nicht auch auf § 52a FGO könnte auch so verstanden werden, dass allein auf die Forme...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / I. Einleitung

Mit Kammerbeschluss vom 23.6.2025 (BVerfG v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24, AO-StB 2025, 279 [Lindwurm]) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes i.S.d. Art. 19 Abs. 4 GG im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zum Inhalt hatte. Anders als von der Mehrzahl der Fi...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / IV. Fazit

Trotz der Betonung der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG durch das BVerfG im Zusammenhang mit der Einführungsphase des beSt Anfang 2023 hat sich die Situation im Zusammenhang mit der Übersendung elektronischer Schriftsätze per beSt (oder beA) nicht geändert. Ein Steuerberater (wie auch ein Rechtsanwalt) hat die Formvorschriften des § 52a Abs. 3 FGO b...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Strenges Prozessrecht

Allerdings setzt diese Ansicht voraus, dass es auch im Prozessrecht ausreichen darf, ein elektronisches Dokument ohne qualifizierte Signatur durch einen Vertreter einreichen zu lassen. Dies erscheint angesichts der früheren Änderungen (auch) der FGO im Zusammenhang mit elektronischen Schriftsätzen vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein. Er verlangt mehr als noch zur Zeit des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (2)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 – II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23mehr

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Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Leitsatz Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren. Normenkette § 47, § 52a, § 52d FGO Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch im Fall der Anbringung der Klage bei einer Finanzb...§ 47 Abs. 2 Satz 1 FGOmehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / c) Rechtsverlust

Rz. 12 Stellt das EPA fest, dass ein Rechtsverlust eingetreten ist, ohne dass eine Entscheidung über die Zurückweisung der Anmeldung, die Erteilung, den Widerruf oder die Aufrechterhaltung oder über die Beweisaufnahme ergangen ist, so teilt es dies dem betroffenen Beteiligten mit.mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Verständigungsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 80 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU (Streitbeilegungs-RL) zusätzliche Verfahren geschaffen, um DBA-Streitigkeiten in der EU effektiv zu schlichten. Die Streitbeilegungs-RL wurde in Deutschland durch das EU-Doppelbesteuerun...mehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zusammenfassung Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, al...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Unterrichtung des Betroffenen durch seinen Verteidiger

OWiG § 73 Abs. 3, StPO § 45 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. Wird der nach § 73 Abs. 3 OWiG durch einen Verteidiger vertretene Betroffene von jenem verspätet über die Verurteilung in Kenntnis gesetzt, trifft ihn an der Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels ein eigenes Verschulden, wenn er weder seinen Verteidiger mit der Einlegung eines solchen beauftragt noch mit ihm ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.4 Betriebsstörung

Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einen Grund für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellt, wenn der unvollständige Eingang des Schriftsatzes auf eine Betriebsstörung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts zurückzuführen ist.[1]mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.7 Mandatsniederlegung

Eine Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen für eine Fristversäumnis jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird. Auch Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1]mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3 Verfahren

3.1 Antragsform Wiedereinsetzung wird i. d. R. und zweckmäßigerweise schriftlich beantragt. Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht aber nicht ausdrücklich gestellt zu werden. Er kann vielmehr auch konkludent in einem Schriftsatz enthalten sein[1], etwa wenn der Kläger (bzw. der Klägervertreter) zwar in erster Linie von einer Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ausgeht, zugleich...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.9 Wiedereinsetzung bei Verlustfeststellungsbescheiden

Wer gegen einen Bescheid, mit dem der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR festgestellt wurde, nicht fristgerecht Einspruch einlegt, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, wenn seine fehlende Beschwer daher rührt, dass er abziehbare Aufwendungen früherer Jahre, die sich auf den Abzugsbetrag i. S. d. § 10d Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 EStG auswirken, bislang en...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Auswahlverschulden

Ein Auswahlverschulden wird durch die Auswahl etwa einer unerfahrenen oder einer unzuverlässigen und daher ungeeigneten Hilfsperson begründet. Ein Bearbeitungsfehler des Büropersonals ist bei der Prüfung der Frage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, dem Prozessbevollmächtigten dann nicht zuzurechnen, wenn ihm nach den Umständen des Falls weder ein V...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Kein Verschulden

Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist stets, dass der Steuerpflichtige (Rechtsbehelfsführer, Kläger, Antragsteller) oder – im gerichtlichen Verfahren – auch das Finanzamt ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten.[1] Verschuldet ist die Versäumung, wenn die gebotene und nach den Umständen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelas...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.1 Rechtliche Einordnung

Führt man den Vorgang der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax auf seinen rechtlichen Gehalt zurück, handelt es sich letztlich um nichts anderes als um die Übermittlung einer Willenserklärung auf elektronischem Weg. Hierbei können Störungen auftreten.mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11 Telefax

Auch Fehler bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax sind häufiger Gegenstand der Wiedereinsetzungsproblematik. 4.11.1 Rechtliche Einordnung Führt man den Vorgang der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax auf seinen rechtlichen Gehalt zurück, handelt es sich letztlich um nichts anderes als um die Übermittlung einer Willenserklärung auf elektronischem...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Verschulden i. S. d. §§ 110 AO und 56 FGO ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung anzunehmen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm versäumten Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Bürger geboten und ihm nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls zuz...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4 Einzelfälle

4.1 Abwesenheit Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gil...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.5 Gebot eines fairen Verfahrens

Nach dem BVerfG-Urteil v. 4.5.2004[1] folgt aus dem Gebot eines fairen Verfahrens u. a., dass das Gericht aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf.[2] Bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnung dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbar...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.12 Elektronische Übermittlung

Ein Steuerpflichtiger, der im ElsterOnline-Portal einen Einspruch formuliert, diesen aber nicht mit dem Befehl "Senden" an das FA verschickt, sondern stattdessen den Befehlt "Speichern und Verlassen" verwendet, hat damit (noch) keinen wirksamen Einspruch eingelegt. Bei irriger Annahme des Steuerpflichtigen besteht nach Ablauf der Einspruchsfrist kein Anspruch auf Wiedereinse...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.1 Antragsform

Wiedereinsetzung wird i. d. R. und zweckmäßigerweise schriftlich beantragt. Ein Wiedereinsetzungsantrag braucht aber nicht ausdrücklich gestellt zu werden. Er kann vielmehr auch konkludent in einem Schriftsatz enthalten sein[1], etwa wenn der Kläger (bzw. der Klägervertreter) zwar in erster Linie von einer Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ausgeht, zugleich aber erkennen ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.10 Unterbliebene Bereitstellung elektronischer Bescheiddaten

Für den Fall, dass das Finanzamt trotz eines entsprechenden Antrags in der Einkommensteuererklärung die Bescheiddaten nicht zur elektronischen Abholung bereitgestellt hat, ist für die Einlegung des Einspruchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn im Vertrauen auf die Bescheiddaten-Bereitstellung eine Überprüfung des Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsf...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Gesetzliche Frist

Die Frage der Wiedereinsetzung stellt sich überhaupt nur bei gesetzlichen Fristen, also bei Fristen, deren Dauer im Gesetz bestimmt ist. Und zwar muss eine Frist versäumt worden sein, innerhalb der eine Rechtshandlung (Antragstellung, Einspruch, Klage usw.) vorzunehmen gewesen wäre. Nach allgemein anerkannter und auch im Steuerverfahrensrecht geltender Definition sind Fristen...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.3 Rechtsirrtum

Ein Rechtsirrtum darüber, in welcher Frist ein Rechtsmittel einzulegen ist, kann ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein, aber auch dies nur, wenn der Irrtum unverschuldet ist. Letzteres ist zu verneinen, wenn ein Prozessführender – zumal bei drohendem Fristablauf – sich trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrung keine Gewissheit darüber verschafft, in wel...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Versäumnis

Versäumt (nicht eingehalten) ist eine Frist dann, wenn die beabsichtigte Rechtshandlung nicht vor Ablauf der fraglichen Frist in der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Behörde bzw. beim zuständigen Gericht eingegangen ist. Dabei ist die Kürze einer Fristüberschreitung für sich allein noch kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1] Auch eine nur geri...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6 Hilfspersonen

Sind außer dem Absender des fristgebundenen Schriftstücks (Steuerpflichtiger, Prozessbevollmächtigter, Finanzamtsvorsteher) noch weitere Personen in den ­Geschehensablauf eingebunden, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall der (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertretung handelt oder ob man sich lediglich einer Hilfsperson (z. B. eines Boten) bedient hat. Währen...mehr