Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.2 Erklärung zur Niederschrift

Rz. 12 Der Einspruch kann nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO auch bei der Einlegungsbehörde zur Niederschrift erklärt werden. Der BFH sieht in der Erklärung zur Niederschrift eine Unterform der schriftlichen Einlegung des Einspruchs.[1] Die Erklärung hat persönlich durch den Einspruchsführer oder durch dessen Vertreter mündlich an Amtsstelle zu erfolgen. Demgemäß reicht auch die tele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Regelmäßige Einlegungsbehörde (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO ist der Einspruch bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Letzteres gilt in dem Fall, dass die Finanzbehörde den beantragten Verwaltungsakt nicht erlassen hat und deshalb nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ein Untätigkeitseinspruch eingelegt werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.4 Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Nach § 357 Abs. 3 S. 1 AO "soll" bei der Einlegung des Einspruchs "der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist". Es ist damit zwar ratsam, den anzufechtenden oder begehrten Verwaltungsakt in dem Einspruch möglichst konkret und genau mit der Angabe von Steuernummer, Datum, Steuerart und Veranlagungszeitraum zu benennen.[1] Die Zulässigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.5 Einspruchseinlegung bei einer unzuständigen Behörde (Abs. 2 S. 4)

Rz. 63 Wird der Einspruch schriftlich oder elektronisch bei einer anderen Behörde als den nach § 357 Abs. 2 S. 1 bis 3 AO bezeichneten Einlegungsbehörden angebracht, ist dies nach § 357 Abs. 2 S. 4 AO unschädlich, wenn der Einspruch vor Ablauf der Einspruchsfrist einer dieser Einlegungsbehörden übermittelt wird. Ein Einspruch könnte also grds. bei jeder Behörde eingelegt wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

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Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel...mehr

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Beiladung / 3 Notwendige Beiladung

In Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Soldatenentschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.[1] In diesen Angelegenheiten handelt es sich um eine notwendige Beiladung. Voraussetzung ist jedoch ein Antrag auf Beiladung. Ist ein solcher gestellt worden, muss eine Beiladung erfolgen. Des Weiteren muss eine Beiladung – grunds...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagefrist

Welche Klagefrist ist bei der Anfechtung zu beachten? Zunächst ist die Frist des § 45 Satz 1 WEG maßgeblich, wonach die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats bei Gericht erhoben werden muss. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Klagefrist"; sie dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit und ist vom Gericht nicht verlängerbar. Für alle Beteiligten, insbesondere W...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Fristverlängerung

Rz. 58 Ob die nach § 364b AO von der Finanzbehörde gesetzte Frist verlängert werden kann, ist umstritten. Teilweise wird dies verneint, weil § 364b Abs. 2 Satz 3 AO bei einer Fristversäumnis ausdrücklich die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO für anwendbar erklärt, die eigentlich nur für gesetzliche Fristen gelten. Hierdurch sei die behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4 Unverschuldete Fristversäumnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 98 Nach § 364b Abs. 2 S. 3 AO gilt bei Überschreitung der Frist § 110 AO entsprechend. War also der Einspruchsführer ohne Verschulden verhindert, die gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten, so ist ihm danach – obwohl es sich um eine behördliche und nicht wie in § 110 Abs. 1 Satz 1 AO gefordert um eine gesetzliche Frist handelt – auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.1 Ungeschriebene Ausnahmen von Abs. 1

Rz. 14 In Abweichung von Abs. 1 ist die Klage auch dann gegen die neu zuständig gewordene Behörde zu richten, wenn diese einen Änderungsbescheid erlässt, der nach § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens wird[1] oder der Wechsel der örtlichen oder sachlichen[2] Zuständigkeit auf einer organisationsrechtlichen Maßnahme beruht.[3] Erhebt der Kläger in Unkenntnis des behördeninte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2 Klageänderung

Rz. 27 Ergibt das Ergebnis der Auslegung eine falsche Bezeichnung des Beklagten, so kann die Unzulässigkeit durch einen Wechsel des Beklagten im Rahmen einer Klageänderung nach § 67 FGO geheilt werden. Dies ist bei fristgebundenen Klagen nur innerhalb der Klagefrist zulässig.[1] Außerhalb der Klagefrist kommt ein solcher Wechsel nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 85 Die Rechtsfolgen der Fristsetzung für das Einspruchsverfahren sind in § 364b Abs. 2 AO genannt. Danach dürfen nach Ablauf der Frist vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel von der Finanzbehörde nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 367 Abs 2 Satz 2 AO für eine Änderung zum Nachteil des Klägers oder nach § 110 AO für eine Wiedereins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 364b AO ermöglicht der Finanzbehörde, dem Einspruchsführer in bestimmten Fällen eine Frist mit ausschließender Wirkung zu setzen. Abs. 1 benennt die Mitwirkungshandlungen, für deren Vornahme eine Frist gesetzt werden kann. Abs. 2 Satz 1 bestimmt die zwingende Ausschlusswirkung des Fristablaufs. Abs. 2 Satz 2 stellt über einen Verweis auf § 367 Abs. 2 Satz 2 AO klar, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Belehrungspflicht (Abs. 3)

Rz. 123 § 364b Abs. 3 AO bestimmt, dass der Einspruchsführer mit der Fristsetzung über die Rechtsfolgen nach Absatz 2 zu belehren ist. Die Finanzbehörde hat den Einspruchsführer also darauf hinzuweisen, dass Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 364b Abs. 1 AO von der Finanzbehörde gesetzten Frist vorgebracht werden, im Einspruchsverfahren nicht zu ber...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 52d FGO – Nutzungspflicht des beSt bei Klageerhebung durch einen Steuerberater in eigener Sache

Nach Ansicht des FG München ist auch ein Steuerberater, der in eigener Sache Klage erhebt, Übermittlung eines Rechtsmittels als elektronisches Dokument verpflichtet. Im Fall hatte ein Ehepaar eine schriftlich am 22.1.2025 bei Gericht eingegangene und von den beiden Klägern unterschriebene Klage erhoben. Mit dieser wandten sie sich gegen einen Bescheid vom 18.10.2022 in Gestal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.4 Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori, § 17 Abs. 1 S. 1 GVG)

Rz. 5 Durch nach Eintritt der Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen bzw. nachträglich eintretende Umstände wird die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs zum angerufenen Gericht gem. § 17 Abs. 1 S. 1 GVG grundsätzlich nicht berührt. Durch diesen Grundsatz der sog. perpetuatio fori soll verhindert werden, dass bei jeder Veränderung eines die Zuständigkeit begründend...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (S. 2)

I. Allgemeines und Verfahren Rz. 84 § 45 S. 2 WEG regelt, dass auf die Versäumnis der materiell-rechtlichen Fristen die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d.h. prozessrechtliche Regelungen, entsprechend anwendbar sind. Der vom Gesetzgeber gewählte Weg mag zwar dogmatisch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sein.[72] So erscheint es zunächst befremdlich...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

a) Allgemeines Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / c) Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 313 Wird zunächst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, ist der Rechtsmittelführer nach ständiger Rechtsprechung des BGH bis zur Entscheidung über seinen Antrag unverschuldet gehindert, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den jeweiligen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen musste.[245] Dies gilt auch dann, wenn ne...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines und Verfahren

Rz. 84 § 45 S. 2 WEG regelt, dass auf die Versäumnis der materiell-rechtlichen Fristen die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d.h. prozessrechtliche Regelungen, entsprechend anwendbar sind. Der vom Gesetzgeber gewählte Weg mag zwar dogmatisch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sein.[72] So erscheint es zunächst befremdlich, dass die Anwendbarkeit ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Mangelnde Rechts- und Tatsachenkenntnisse des Klägers

Rz. 116 Bestimmte Irrtümer auf Seiten des Klägers können eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen. Auch insoweit sind aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift aber strenge Anforderungen an die Annahme einer unverschuldeten Säumnis zu stellen.[90] Rz. 117 Die bloße Rechtsunkenntnis über die Fristerfordernisse ist nicht ausreichend. Ein rechtsunkundiger Kl...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Nach Versagung von Prozesskostenhilfe

Rz. 108 Wird der isolierte Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen oder in Folge der Versäumnis der nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO gesetzten Frist abgelehnt, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden, wenn der Kläger nicht mit der Zurückweisung bzw. Ablehnung rechnen musste.[87] Rz. 109 Die Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen (§ 234 Abs. 1 ZPO...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 105 Geht der Klage ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag voraus bzw. wird die Klage unter "der Bedingung" erhoben, dass zunächst Prozesskostenhilfe gewährt wird, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn der Kläger darauf vertrauen darf, dass ihm Prozesskostenhilfe in dem von ihm beantragten Umfang gewährt wird. Dies ist nur dann der F...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Allgemeines

Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Verhältnis zu § 167 ZPO

Rz. 102 Der Wiedereinsetzungsantrag ist nur dann begründet, wenn die Anfechtungs- oder Anfechtungsbegründungsfrist tatsächlich unverschuldet versäumt wurde. Vorrangig ist deshalb im Hinblick auf die Anfechtungsfrist die Frage zu beantworten, ob nicht vor dem Hintergrund des § 167 ZPO noch von einer Rechtzeitigkeit auszugehen ist. Insofern ist im ersten Schritt zu prüfen, ob d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 112 Wird dem isolierten Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, beginnt die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist mit Bekanntgabe der Entscheidung. Innerhalb dieser Frist muss die versäumte Prozesshandlung nachgeholt werden, d.h. die Klage muss nunmehr erhoben werden, was ihre Einreichung bei Gericht voraussetzt. Rz. 113 Ein bislang nur eingereichter Klageentwurf ist hie...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Wiedereinsetzungsgründe

1. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe a) Allgemeines Rz. 105 Geht der Klage ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag voraus bzw. wird die Klage unter "der Bedingung" erhoben, dass zunächst Prozesskostenhilfe gewährt wird, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn der Kläger darauf vertrauen darf, dass ihm Prozesskostenhilfe in dem von ihm b...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Dauer und Fristberechnung

Rz. 56 Die Frist zur Begründung der Klage beträgt zwei Monate ab Beschlussfassung (hierzu siehe Rdn 13 ff.). Die Dauer der Frist hat ihren Grund darin, dass dem klagenden Wohnungseigentümer die Niederschrift über die Versammlung häufig noch nicht oder erst kurz vor Ablauf der Klagefrist von einem Monat zur Verfügung steht, wodurch eine hinreichende Begründung und damit effek...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / (2) Frist für den Härteeinwand

Rz. 30 Die mit dem Härteeinwand mitgeteilten Härten können nur berücksichtigt werden, wenn der Härteeinwand die GdWE bzw. den anderen Wohnungseigentümer oder dem von ihnen Beauftragten rechtzeitig zugeht (§ 130 BGB).[57] Rechtzeitig ist der Härteeinwand nach Nummer 2 Halbs. 2, § 555d Abs. 3 BGB, wenn er bis zu Ablauf des Monats zugeht, der auf den Zugang der Ankündigung der ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 46 Zur Wahrung der Anfechtungsfrist ist eine ordnungsgemäße Klageerhebung erforderlich. Rz. 47 Wird die Klage bei einem unzuständigen Gericht eingelegt, ist sie mit Zustellung der Klageschrift durch dieses ebenfalls erhoben, sofern der Antrag hinreichend bestimmt ist. Insofern ist sie auch fristwahrend, d.h. noch rechtzeitig, wenn die Zustellung durch das Gericht "demnäch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe

a) Allgemeines Rz. 105 Geht der Klage ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag voraus bzw. wird die Klage unter "der Bedingung" erhoben, dass zunächst Prozesskostenhilfe gewährt wird, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn der Kläger darauf vertrauen darf, dass ihm Prozesskostenhilfe in dem von ihm beantragten Umfang gewährt wird. Dies ist ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Folgen der (unterbliebenen) Information

Rz. 162 Die Wohnungseigentümer können dem Rechtsstreit als streitgenössische Nebenintervenienten beitreten (hierzu siehe auch Vor §§ 43–45 WEG Rdn 67 ff.). Die in § 44 Abs. 3 WEG normierte Rechtskrafterstreckung führt dazu, dass im Falle einer Beschlussklage (hierzu siehe Rdn 8 ff.) die erlassene Entscheidung auch im Verhältnis zum jeweiligen Wohnungseigentümer wirksam ist. D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Verzögerungen durch Prozesskostenhilfeanträge

Rz. 35 Sofern zunächst nur ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne zeitgleiche Klageerhebung gestellt wird (sog. isolierter Prozesskostenhilfeantrag), ist dies zur Wahrung der Frist nicht ausreichend.[19] Zu prüfen ist in diesem Fall, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (hierzu siehe Rdn 84 ff.). Für eine Anwendbarkeit von § 167 ZPO besteht dagegen...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 300 Gem. § 232 ZPO hat jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien du...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines und Voraussetzungen

Rz. 195 Die Vorschrift des § 44 Abs. 3 WEG dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden innerhalb der Gemeinschaft.[149] Rz. 196 Die Norm betrifft die materielle Rechtskraft,[150] welche abweichende gerichtliche Entscheidungen in subjektiver, objektiver und zeitlicher Hinsicht begrenzt.[151] Rz. 197 Eine Regelung zur formellen Rechtskraft enthält die Norm nicht. Diese folg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsnatur und Abdingbarkeit der Fristen

Rz. 1 § 45 WEG ersetzt seit dem 1.12.2020 den § 46 Abs. 1 S. 2 und 3 WEG a.F., ohne, dass hiermit inhaltliche Änderungen verbunden worden sind.[1] Rz. 2 Der Sinn und Zweck der Norm besteht darin innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Rechtssicherheit über einen Beschluss zu erhalten, d.h. darüber, ob dessen Gültigkeit in Frage gestellt wird. Die Frist zur Erhebung der Anfechtu...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / VII. Sofortige Beschwerde

Rz. 344 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567–572 ZPO) ist gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder wenn es sich um solche Entscheidungen handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren betreffen...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.2 Sonderregelungen, § 155 Abs. 2 bis 5, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO

Rz. 78 Die Regelungen des § 155 Abs. 2 bis 3, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO gehen der Kostenverteilung nach §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 VwGO vor. Rz. 79 Kosten durch schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, § 155 Abs. 4 VwGO: Die Kostenverteilung nach § 155 Abs. 4 VwGO geht als Sondervorschrift allen anderen Kostenvorschriften vor und ist bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Z...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.3 Frist, § 586 ZPO

Rz. 17 Nach § 586 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist die Wiederaufnahmeklage innerhalb einer Notfrist von einem Monat zu erheben. Die Notfrist beginnt nach § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem Tag, an dem der Beteiligte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft der anzufechtenden Entscheidung, zu laufen (OVG Brandenburg, Beschluss v. 7.12.2004, ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.7 Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 84 Durch die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (§ 121 ZPO) wird ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und der Staatskasse (Justizfiskus) begründet, aufgrund dessen der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erhält (§ 45 RVG). Außer Rechtsanwälten können ab dem 1.1.2014 auch Steuerberater, Steuerbev...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr