Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Rz. 49 Die Festsetzungsfrist wird dadurch gewahrt, dass die Steuer vor Ablauf dieser Frist wirksam gegen den Stpfl. festgesetzt wird. Diese Wirkung der Wahrung der Festsetzungsfrist ist verwaltungsaktbezogen.[1] Gewahrt wird die Festsetzungsfrist daher hinsichtlich eines bestimmten Steueranspruchs, der durch die Steuerfestsetzung festgesetzt wird, nicht hinsichtlich eines an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

§ 102 StaRUG regelt, dass die bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten beauftragten Steuerberater und Rechtsanwälte u. a. den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds nach §§ 17 bis 19 InsO und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsführer und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen müssen, wenn entsprechende Anhaltspu...mehr

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Jansen, SGB IV § 48b Festst... / 2.1 Zuständige Wahlausschüsse und Antragsfrist (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 53 Abs. 1 werden als Wahlorgane (neben den Wahlbeauftragten und den Wahlleitungen) Wahlausschüsse bestellt. Soweit es sich dabei um die bei einem Versicherungsträger tätigen Wahlausschüsse handelt, sind sie nach Abs. 1 für die Vorabfeststellung der Vorschlagsberechtigung einer Arbeitnehmervereinigung (vgl. § 48a) zuständig. Das Verfahren betrifft grundsätzlich a...mehr

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Trennungsgeld / 11 Verfahren/Antragstellung

Für die Antragstellung sind zum einen das Trennungsgeld und zum anderen die Reisebeihilfe zu unterscheiden: Trennungsgeld: Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr schriftlich zu beantragen, wobei die Frist mit Ablauf des Kalendermonats beginnt, für den Trennungsgeld erstmalig zusteht. Es gilt nicht die Sechsmonatsfrist nach § 37 TVöD. Wichtig Bei einem nich...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Nrn. 1820, 1826 GKG KV Leitsatz Das Wiedereinsetzungsverfahren unterliegt nicht nur verfahrensrechtlich, sondern auch gebührenrechtlich den für die versäumte Prozesshandlung geltenden Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Gebü...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen wegen eines ihm zur Last gelegten Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wurde dem Betroffenen am 13.10.2023 zugestellt. Am 1.11.2023 hat die Verteidigerin des Betroffenen per beA, eingegangen am selben Tag, sowie am 31.10.2023 per Telefax mit Eingangsstempel vom 3.11.2023, dagegen Einspruch e...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / II. Gerichtskosten bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde

1. Gesetzliche Regelung Die Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren berechnen sich nach Hauptabschnitt 8, Abschnitt 2 der Anlage I zum GKG. Bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist kommt die Anwendung zweier Vorschriften dieses Abschnitts in Betracht.mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / Leitsatz

Das Wiedereinsetzungsverfahren unterliegt nicht nur verfahrensrechtlich, sondern auch gebührenrechtlich den für die versäumte Prozesshandlung geltenden Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Gebührenvorschrift der Nr. 1820 GK...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen das Urteil des LG Frankfurt rechtzeitig Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründungsfrist hatte der Kläger hingegen versäumt. Auf einen entsprechenden Hinweis des Berufungsgerichts hat der Kläger seine Berufung nachträglich begründet und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung beantr...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / II. Objektiv geeignete Handlung des Verteidigers

Nach Auffassung des AG liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV vor. Insbesondere sei eine auf die Förderung der Einstellung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit der Verteidigerin i.S.d. Anm. 2 zu Nr. 5115 VV gegeben. Der Begriff der Mitwirkung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens sei nach st. Rspr. weit auszule...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E‐Mail

Leitsatz Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Normenkette § 110 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 AO i.d.F. der Streitjahre, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO Sachverhalt Mit ESt-Bescheiden vom 8.8.2018 setzte das FA die ESt des Klägers für die Streitjahre (2015 bis 2017) fest. Dabei erkannte er nich...Sächsisches FG, Urteil vom 27.1.2023, 3 K 744/22mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Wiedereinsetzung bei beabsichtigter Klagerhebung für zwei verschiedene Steuerpflichtige

Die A-GmbH legte gegen den USt-Schätzungsbescheid 2020 Einspruch ein, das FA wies diesen Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung zurück. Der Steuerberater der A-GmbH übermittelte am 6.2.2023 über das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) um 6.36 Uhr an das FG im PDF-Format eine Klageschrift der Eheleute CD gegen das FA B. Im Betreff der Nachricht war "A-GmbH an FG Klage ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung „1 = Ja” zu stellen. Hat ein Stpf...mehr

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FF 04/2025, Sorgfaltspflich... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerde des Antragsgegners richtet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von 5.401 EUR an die Antragstellerin. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde im Jahr 2016 durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach rechtskräftig geschieden, nachdem sich die Beteiligten im Jahr 2015 getrennt hatten. [3...mehr

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FF 04/2025, Keine Wiederein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem Zugewinnausgleichsverfahren. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit am 31.5.2023 zugestelltem Beschluss zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs von 103.076,49 EUR an die Antragstellerin verpflichtet. Hiergegen hat der Antragsge...mehr

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FoVo 04/2025, Zwangsgeld we... / 2 II. Die Entscheidung

Unzulässige Beschwerde wegen Fristversäumnis Die gemäß § 35 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO statthafte Beschwerde (BGH, Beschl. v. 6.9.2017 – XII ZB 42/17, BeckRS 2017, 126319) ist bereits unzulässig. Das als "Einspruch" bezeichnete Schreiben der Antragstellerin ist als sofortige Beschwerde gegen den Zwangsgeldbeschluss vom 26.1.2024 auszulegen, weil die Antragstellerin nu...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Befugnis, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, steht – obwohl dieser dem Testamentsvollstrecker bekanntgegeben wird – ausschließlich dem Erben zu, da nur dieser durch den Steuerbescheid beschwert ist.[10] Das Gleiche gilt für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs. 2 AO. Auch dieser Antrag darf nur vom Erben selbst...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 36 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 109 ff.) oder an ein Kind nach dem eigenen Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch; zur Abgrenzung zum nachrangigen Nießbrauch siehe Rdn 46) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 48 ff.) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.2 Unselbständige Zwischenentscheidungen

Rz. 3 Bei unselbständigen Zwischenentscheidungen handelt es sich um nicht selbständig, also nur zusammen mit dem Endurteil, angreifbare Zwischenurteile nach § 155 FGO i. V. m. § 303 ZPO, die lediglich die jeweilige Instanz binden.[1] Im finanzgerichtlichen Verfahren kommen dafür allenfalls in Betracht Zwischenurteile über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2], die Zul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung bei mehrfach fehlgeleiteter Faxkorrespondenz

Im Streitfall hatte die Bevollmächtigte in ihrem Faxgerät eine Faxnummer die dem Beklagten zugedacht war, gespeichert. Auf dem Faxprotokoll erschien daher – bauartbedingt – nicht mehr die Faxnummer, sondern die selbst gewählte Bezeichnung des Beklagten. Tatsächlich hinterlegt war aber die irrtümlich die Faxnummer eines Finanzamtes D des gleichen Bundeslandes. Während der Korr...mehr

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Zweites Versäumnisurteil: U... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil ist nur insoweit statthaft, als sie darauf gestützt wird, dass ein Fall der schuldhaften Säumnis nicht vorgelegen habe, § 514 Abs. 2 ZPO. Die Verschuldensfrage ist dabei nach denselben Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Wird die fehlende oder unverschuldete Säumnis nicht s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4 Nachweisfrist

Rz. 313 Der Nachweis ist erstmalig nach Ablauf des ersten Zeitjahrs, spätestens bis zu dem unmittelbar darauffolgenden 31.5. zu erbringen. Die weiteren 6 Nachweise sind jeweils nach Ablauf eines weiteren Zeitjahrs, wiederum spätestens bis zu dem unmittelbar darauffolgenden 31.5. zu erbringen. Rz. 314 Nach dem objektiven Gesetzeswortlaut könnte es sich hierbei entgegen der Ges...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

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Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 4 Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

Rz. 19 In § 17 Abs. 3 GrStG werden die Veranlagungszeitpunkte bei einer Neuveranlagung der Steuermessbeträge geregelt. Der Neuveranlagung sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 GrStG die Verhältnisse imNeuveranlagungszeitpunkt zugrunde zu legen. Entsprechend des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer nach § 9 Abs. 1 GrStG (§ 9 Abs. 1 GrStG Rz. 10 ff.) kommt es hierbei jeweils auf die Verh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 3 Erlassantrag und Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 2 S. 1 GrStG wird ein Erlass von der Grundsteuer nur auf Antrag gewährt. Wenngleich eine besondere Form für diesen Antrag nicht vorgeschrieben ist, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Erlassantrag ist vom Steuerschuldner zu stellen. Ein zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Verpflichteter (Haftungs- bzw. Duldungsschuldner) ist hierzu ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Bewilligung vo... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die als sofortige Beschwerde auszulegende Eingabe des Antragstellers vom 13.7.2024 gegen den seinen Prozesskostenhilfeantrag vom 8.11.2023 zurückweisenden Beschluss des LG vom 12.4.2024 ist zulässig. Die Beschwerde ist zwar nicht innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO bei Gericht eingegangen. Dem Antragsteller ist jedoch auf seinen Antrag hin Wiedereinsetzung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Naturkatastrophen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Um unbillige Härten zu vermeiden oder abzumildern, erlässt die FinVerw im Falle von Naturkatastrophen (zB bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Hochwasser und Flut, Sturmschäden, Unwetter- und Starkregenereignissen) im > Inland oder > Ausland zeitlich befristete Regelungen mit steuerlichen Erleichterungen für die nachweislich unmittelbar und nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.5 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte sowie den Prüfungszeitraum zu enthalten.[1] Die einzelnen Te...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuererlass bei wesen... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Der Erlass wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahrs für die Grundsteuer ausgesprochen, die für das Kalenderjahr festgesetzt worden ist (Erlasszeitraum). Maßgebend für die Entscheidung über den Erlass sind die Verhältnisse des Erlasszeitraums. Der Erlass wird nur auf Antrag, der keiner besonderen Form bedarf[1] und bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zusammenfassung Begriff Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben oder auch die Begründungsfrist seiner Anfechtungsklage nicht einhalten kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Grundsätze

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Fristversäumnis unverschuldet ist und die versäumte Verfahrenshandlung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen nachgeholt wird. Innerhalb der Zwei-Wochen-Frist muss also auch die Anfechtungsklage erhoben bzw. bei Versäumen der Begründungsfrist die Klage begründet werden. Außerdem müssen die Tatsach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben oder auch die Begründungsfrist seiner Anfechtungsklage nicht einhalten kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies verdeutlicht der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Verschulden

Eine unverschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn der Anfechtende die Frist trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht einhalten konnte. Dies ist insbesondere bei schwerer Erkrankung oder aber wider Erwarten verzögerter Postzustellung der Fall. Eine verschuldete Fristversäumnis liegt vor, wenn diese auf Rechtsirrtum oder Rechtsunkenntnis beruht.[1] Hier kann nur ausnahmsweise ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.2.4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Kläger nicht innerhalb der Monatsfrist des § 45 Satz 1 WEG Anfechtungsklage erheben kann. Beruht das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Klägers, kann ihm gemäß § 45 Satz 2 WEG i. V. m. §§ 233ff. ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann aber dann ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr