Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 9.000 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.4 Antrag und Antragsfrist

Rz. 13 Abs. 2 war nur bei Antragstellung anzuwenden, die bis zum 30.6.1992 erfolgen musste. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis nach Maßgabe des § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten für Unterkünfte bei einem Personaldienstleistungsunternehmen

Leitsatz 1. Das Merkmal der das (fiktive) Anlagevermögen im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes kennzeichnenden Dauerhaftigkeit der Nutzung eines Wirtschaftsguts kann nicht durch das Kriterium der zwingenden Erforderlichkeit des Wirtschaftsguts für den Betrieb ersetzt werden. 2. Für die Frage, ob von einem Unternehmen angemietete Immobilien (hier: Mitarbeiterunterkünfte) dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, ist die Kundensicht ohne Belang. Normenkette §...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Das FA versandte mit Datum 3.3.2024 einen (Betriebsprüfungs(BP)-Bericht an die GmbH und erlies mit Datum 14.5.2024 geänderte USt-Bescheide. Im Juli 2024 teilte die GmbH dem FA mit, dass sie bereits am 5.5.2024 – als Reaktion auf den BP-Bericht – Einspruch eingelegt habe. Das FA wies daraufhin die GmbH darauf hin, dass diese nicht mit Schreiben vom 5.5.2024 gegen USt-Bescheid...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fristgebundene Erklärung

Rz. 25 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG ist ein erklärungsgebundenes Wahlrecht. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann somit auch in der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA mitgeteilt werden. Ein Antrag (mit Zustimmung durch das FA) ist für die Anwendung des § 23a UStG nicht notwendig. Rz. 26 Die Erklärung ist jedoch fristgebunden. Der Unternehmer ha...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / H. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

I. Vorbemerkungen Rz. 232 Ursprünglich hatten wir vor, zu diesem Thema nichts zu schreiben, weil wir ja davon überzeugt sind, dass Sie ein Kapitel über Wiedereinsetzung nicht benötigen, da Sie alle Fristen sicher beherrschen, unter Beachtung aller zu treffenden organisatorischen Maßnahmen notieren und den unerledigten Ablauf verhindern. Soviel zur Theorie. Rz. 233 Eine möglich...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 809 Nach § 237 ZPO ist für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Gericht zuständig, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung, hier also die Berufungsbegründung, zusteht. Diese Zuständigkeit gilt sowohl für einen ausdrücklich gestellten Wiedereinsetzungsantrag als auch für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 236 Abs. ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 252 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Verfahren nach Erlass eines Bußgeldbescheids

Rz. 139 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gem. § 67 OWiG bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erheben. Der Betroffene kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörd...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Frist für den Antrag

Rz. 246 Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gem. § 234 Abs. 1 ZPO regelmäßig innerhalb einer unverlängerbaren Frist von zwei Wochen gestellt werden. Im Ausnahmefall ist eine Frist von einem Monat vorgesehen. Die Frist beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses (§ 234 Abs. 2 ZPO), das die Einhaltung der Frist verhindert hat, zu laufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht unb...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / IV. Antrag

Rz. 243 Hat der RA eine Frist versäumt (bzw. eine Prozesshandlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vorgenommen), so wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt, wenn er einen Antrag stellt. Der Antrag ist an das Gericht zu richten, bei dem die Prozesshandlung versäumt wurde. Rz. 244 Praxistipp: Haben Sie z.B. die Berufungsfrist versäumt, so hemmt der Antrag a...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Verschulden

Rz. 248 Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Partei ohne ihr Verschulden trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Frist nicht einhalten konnte. Im zivilgerichtlichen Verfahren muss sich eine Partei das Verschulden ihres Bevollmächtigten (i.d.R. also ihres Rechtsanwalts) zurechnen lassen. Rz. 249 Das Verschulden richtet sich hierbei nach § 276 Abs. 2 BGB. Es ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Feststellung und Bekanntgabe des Fehlers

Rz. 235 Wenn Sie daran denken, dass ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden muss, dann steht fest: Es ist etwas schiefgelaufen. Rz. 236 Praxistipp: Ist Ihnen bei dem Notieren einer Frist ein Fehler unterlaufen, der dazu geführt hat, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs abgelaufen ist, ohne dass rechtzeitig entsprechende Prozesshandlungen vor...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Gerichtliches Verfahren

Rz. 154 Hält die Verwaltungsbehörde an dem erlassenen Bußgeldbescheid fest, übersendet sie die Akten über die StA an das Amtsgericht (AG) (§ 69 Abs. 3 OWiG). Die StA prüft ebenfalls, ob eine Einstellung des Verfahrens erfolgt oder weitere Ermittlungen durchgeführt werden. Andernfalls legt sie die Akten dem Amtsrichter zur Entscheidung vor (§ 69 Abs. 4 S. 2 OWiG). Rz. 155 Der A...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 187 Erlässt der Richter den Strafbefehl und wird dieser dem Beschuldigten zugestellt, hat er die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Beschlusses Einspruch einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Rz. 188 Versäumt der Beschuldigte die Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl oder legt er den Einspruch verspätet ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsprüfung: So prüft d... / 6 Rechtsmittel

Gegen die Festsetzung eines Bußgeldes durch die Verwaltungsbehörde (Hauptzollamt) hat der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Bußgeldbescheid zu entnehmen. Bei Geld- oder Freiheitsstrafen gelten die den jeweiligen Entscheidungen zu entnehmenden Rechtsmittelbelehrungen. Praxis-Tipp Rechtsmittel richtig einlegen Arbeitgeber sollte...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Versäumte Prozesshandlung

Rz. 245 Für viele versäumte Prozesshandlungen (versäumte Fristen) ist es nicht möglich, eine Wiedereinsetzung zu beantragen. Haben Sie bspw. die Ausschlussfrist für den Widerruf des Vergleichs versäumt, so können Sie nicht mit der Wiedereinsetzung versuchen, dieses Versäumnis zu heilen. Wiedereinsetzung ist möglich, wennmehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / I. Vorbemerkungen

Rz. 232 Ursprünglich hatten wir vor, zu diesem Thema nichts zu schreiben, weil wir ja davon überzeugt sind, dass Sie ein Kapitel über Wiedereinsetzung nicht benötigen, da Sie alle Fristen sicher beherrschen, unter Beachtung aller zu treffenden organisatorischen Maßnahmen notieren und den unerledigten Ablauf verhindern. Soviel zur Theorie. Rz. 233 Eine mögliche Fehlerfreiheit ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Rz. 75 § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) Der Antrag ist erst z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsbehelf

Rz. 65 [Autor/Stand] Gegen den Grundsteuermessbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch i.S.d. § 348 AO zulässig. Es kann sich um einen Bescheid im Rahmen einer Hauptveranlagung, einer Neuveranlagung oder Nachveranlagung handeln. Allerdings sind die Möglichkeiten des Rechtsbehelfs begrenzt, da der bei der Messbetragsveranlagung zu Grunde gelegte Grundsteuerwert nicht angef...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / IV. Frist für die Einlegung der Berufung

Rz. 122 Spätestens nach der Zustellung des Urteils beginnt die Frist des § 517 ZPO zu laufen. Die Berufungsfrist ist eine Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO). Sie ist nicht verlängerbar. Sie beginnt entweder mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils oder aber spätestens (wenn ein Urteil bis dahin nicht zugestellt wurde) mit Ablauf von fünf Monaten sei...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Vorschuss und Übernahme des Auftrags

Rz. 141 In der Annahme eines Auftrags ist der RA grds. frei. Er kann regelmäßig nicht gezwungen werden, einen bestimmten Auftrag anzunehmen und diesen auszuführen. Auch wird vom RA nicht verlangt, dass er unentgeltlich tätig ist. Der RA kann, darf, sollte und muss in heutigen Zeiten die Annahme des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Annahme des A...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 7. Klagerücknahme

Rz. 54 Grds. kann der Kläger die Klage von dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bis zu der Rechtskraft eines Urteils zurücknehmen. Rz. 55 Gemäß § 269 Abs. 1 ZPO kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. Rz. 56 Nach einer wirksam erfolgten Klagerücknahme kann der Kläger die Klag...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Fristen

Rz. 161 Bei den Fristen im Zivilverfahren wird zwischen unterschieden. Rz. 162 Im Zivilprozess sind die allgemeinen Vorschriften über die Fristen in den §§ 221 bis 229 ZPO geregelt. Rz. 163 Nachstehend soll ein Überblick über die in einer Kanzlei wichtigsten Fristen im Zivilprozess ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.1 Ausschlussfrist

Kurzarbeitergeld ist nachträglich zu beantragen.[1] Dabei gilt eine Ausschlussfrist von 3 Kalendermonaten.[2] Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonnabend oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Für die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.2 Ende

Das Ende der Frist berechnet sich bei Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 1 BGB nach § 188 Abs. 2 1. Halbsatz BGB Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 2 BGB nach § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB Praxis-Beispiel Wochenfrist Berechnung bei Fristbeginn mit Ereignis[1]:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1 Fehlende Benachrichtigung nach § 122a Abs. 1 S. 3 AO

Rz. 37 Der Empfänger kann vortragen, die Benachrichtigung nach § 122a Abs. 1 S. 3 AO nicht erhalten zu haben. Hat der Empfänger den Verwaltungsakt erst nach der Rechtsbehelfsfrist abgerufen, dürfte § 110 AO anwendbar sein.[1] Rz. 38 Schwieriger ist die Rechtslage, wenn der Verwaltungsakt noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abgerufen wird. Das kann dazu führen, dass die Rech...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Zeitpunkt für die Beurteilung des groben Verschuldens

Rz. 206 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, ist der gleiche wie für die Frage der Kenntniserlangung durch die zuständige Stelle. Der Vorwurf des groben Verschuldens ist also nur schädlich, wenn das Verhalten des Stpfl. bis zur abschließenden Zeichnung der Veranlagung durch den zuständigen Beamten grob schuldhaft ist. Vgl. Rz. 94. Hat der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.15 Fehlerberichtigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung, § 22 Abs. 3 BewG, § 24a BewG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG

Rz. 64 Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden bzw. den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, die über einen Veranlagungszeitraum hinaus Dauerwirkung entfalten (z. B. Einheitsbewertung, GrSt, KfzSt), bewirkt ein Fehler, dass die falsche Besteuerung nicht nur für einen Veranlagungszeitraum, sondern für mehrere Zeiträume, für die die bestandskräftigen Bescheide Wirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/F...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zusammenfassung Begriff Im Allgemeinen bewirkt eine Fristversäumnis, dass die entsprechende versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen ist in Ausnahmefällen jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird jemand so gestellt, als ob die Fristversäumnis nicht erfolgt ist, mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. im Falle plötzlicher Erkrankung oder Verzögerungen bei der Post), ist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"[1] zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; die Tatsachen zur Begründung sind glaubhaft zu machen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Fristversäumnis

Auch in einem sozialgerichtlichen Verfahren gibt es das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Tatbestandsmerkmal ist zunächst erstmal das Versäumnis einer gesetzlichen Verfahrensfrist, mithin u. a. Widerspruchs- oder Rechtsmittelfrist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen bewirkt eine Fristversäumnis, dass die entsprechende versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen ist in Ausnahmefällen jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird jemand so gestellt, als ob die Fristversäumnis nicht erfolgt ist, mithin kann unvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Verwaltungsverfahren

1.1 Fristversäumnis Für das Verwaltungsverfahren ist für das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zunächst das Tatbestandsmerkmal der Fristversäumnis erforderlich. Dabei muss es sich um eine gesetzliche Frist handeln.[1] Wichtig Unterschied gesetzliche und behördliche Frist Um eine gesetzliche Frist handelt es sich, wenn die Frist gesetzlich normiert ist. Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2 Sozialgerichtsverfahren

2.1 Fristversäumnis Auch in einem sozialgerichtlichen Verfahren gibt es das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Tatbestandsmerkmal ist zunächst erstmal das Versäumnis einer gesetzlichen Verfahrensfrist, mithin u. a. Widerspruchs- oder Rechtsmittelfrist.[1] 2.2 Antrag/Frist Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.5 Unzulässigkeit

In einer Rechtsvorschrift kann allerdings bestimmt sein, dass die Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist.[1] Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine materiell-rechtliche Frist als Ausschlussfrist gesetzlich geregelt wurde, mithin den Anspruch explizit beschränkt oder sich dies durch Auslegung des Sinn und Zweckes der Vorschrift ergibt.[2] Neben dem Anspruch auf Wiederein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Antragsgegner

Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.2 Antrag/Frist

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des für die Versäumnis maßgebenden Hindernisses gestellt werden.[2] Der Antrag ist zu begründen. Dabei sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen.[3] Innerhalb der Antragsfrist ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.4 Verfahren/Zuständigkeit

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden hat. Der Beschluss, der die Wiedereinsetzung bewilligt, ist unanfechtbar.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Verschulden

Auch § 67 SGG setzt voraus, dass kein Verschulden vorliegt an der Verhinderung der Einhaltung der Frist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Antrag/Frist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, welches ursächlich für die Fristversäumnis war, zu stellen.[2] Er ist zu begründen und die Tatsachen zur Begründung des Antrages sollen glaubhaft gemacht werden.[3] Die versäumte Rechtshandlung ist innerhalb der Antragsfrist na...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Fristversäumnis

Für das Verwaltungsverfahren ist für das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zunächst das Tatbestandsmerkmal der Fristversäumnis erforderlich. Dabei muss es sich um eine gesetzliche Frist handeln.[1] Wichtig Unterschied gesetzliche und behördliche Frist Um eine gesetzliche Frist handelt es sich, wenn die Frist gesetzlich normiert ist. Grundsätzlich sind ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Verschulden

Weitere Voraussetzung ist, dass den Beteiligten kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft. Das Verschulden eines Vertreters ist hierbei dem Vertretenen zuzurechnen.[1] Ohne Verschulden handelt, wer die nach den Umständen des Falls von einem gewissenhaft Handelnden zu erwartende Sorgfalt beachtet. Grundsätzlich gilt ein subjektiver Maßstab. Es sind insbesondere der Geiste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 1 Unterschied zu Fristen/Terminen

Ausschlussfristen unterscheiden sich von sonstigen Fristen und Terminen. Rechtsmittelbegründungsfristen lassen beispielsweise eine Verlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Das Wesen der Ausschlussfrist besteht hingegen darin, dass eine derartig befristete Befugnis nur innerhalb der Frist ausgeübt werden kann, die der Gesetzgeber von vornherein hierfür eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Vier-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Kein Zugang innerhalb der Vier-Tages-Frist: Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis aufer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr