Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 225 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei bei Versäumung einer Notfrist oder einer anderen dort aufgeführten Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten – jedoch nicht dessen Personals – steht einem Verschulden der Partei gleich... mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

I. Typischer Sachverhalt Rz. 426 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 427... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 49 Soweit der Steuerpflichtige eine gesetzliche Frist versäumt, kann die Finanzbehörde gem. § 110 AO verpflichtet sein, ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die auch über die versäumte Handlung zu befinden hat. mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung

Rz. 431 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.67: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ bestelle ich mich zum Verteidige... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Wiedereinsetzung

Rz. 101 Wiedereinsetzung ist möglich gegen die Versäumung aller gesetzlichen und richterlich festgesetzten Fristen einschließlich der Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Im Strafbefehlsverfahren ist, wenn ein Einspruch verworfen worden ist und der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist, zweispurig zu verfahren, nämlich Wiedereinsetzung ... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist für d... mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Frist, Form der Einreichung

Rz. 12 Eine Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingelegt werden, § 23 BVerfGG (s.u.). Die Frist für die Einlegung und die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen oder Maßnahmen beträgt – und zwar auch für die Vorlage aller relevanten sonstigen Unterlagen (vgl. hierzu Rdn 20) – nach § 93 Abs. 1 BVerfGG einen Monat. Entsche... mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 427 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 225 Gem. § 233 ZPO ist einer Partei bei Versäumung einer Notfrist oder einer anderen dort aufgeführten Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten – jedoch nicht dessen Personals – steht einem Verschulden der Partei gleich, § 85 Abs. 2 ZPO.[172] D... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) Gerichtsgebühren

Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Kosten und Gebühren

aa) Gerichtsgebühren Rz. 227 Es fallen keine besonderen Gerichtsgebühren an. bb) Anwaltsgebühren Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 228 Es fällt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 RVG-VV an, wenn der Anwalt nicht bereits vorher in derselben Instanz tätig war; ansonsten gehört der Antrag auf Wiedereinsetzung zum Rechtszug und ist mit den dortigen Gebühren abgegolten. Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen dem Antragsteller zur Last, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegner... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtsmittel

Rz. 226 Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung verfügt der Gegner über kein Rechtsmittel, § 238 Abs. 3 ZPO. Gegen deren Versagung ist das Rechtsmittel zulässig, welches gegen eine entsprechende Hauptsacheentscheidung gegeben wäre. mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 426 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne. mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später... mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Widerspruchsfrist

Rz. 3 Der Widerspruch ist innerhalb Monatsfrist nach Bekanntgabe des VA schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den VA erlassen hat. Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung bei der Widerspruchsbehörde gewahrt (§ 70 Abs. 1 S. 2 VwGO). Zum Teil kann es zweckmäßig sein, den Widerspruch sowohl bei der Ausgangsbehörde als auch nachrichtlich bei ... mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Revision

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne... mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B... mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen... mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Hintergrund

Das Finanzamt hatte die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen festgesetzt, dabei aber nicht alle Werbungskosten anerkannt. Der Steuerpflichtige legte über seinen Vertreter per E-Mail Einspruch ein und beantragte eine Änderung des Bescheids. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und teilte später mit, dass der Einspruch per E-Mail nicht eingegangen sei. Erst nach Ablauf der Ein... mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortliche) Person mit dem tatsächlichen Versender üb... mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Lösung des Alternativfalls

Beispiel: Da der Berater die dargestellten Anforderung nach § 52a Abs. 3 FGO an die Übermittlung einer Klage auf elektronischen Wegen seit längerem kennen muss, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann aus, wenn das Gericht lediglich den (allgemeinen) Hinweis auf § 52d FGO gibt. mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / a) Voraussetzungen

Anders als im vom BFH entschiedenen Fall ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO denkbar, wenn der Kläger die dort genannten Voraussetzungen beachtet. Diese setzt neben einer Begründung des Antrags voraus, dass der Kläger binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Alternativfall

Beispiel: Der Kläger reicht innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 FGO von zwei Wochen, nachdem die Klage entgegen den Formvorschriften des § 53a Abs. 3 FGO übersandt worden ist, eine Klage formgerecht ein und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / bb) Gericht weist nur auf § 52d FGO hin

Etwas anderes könnte sich ergeben, weil das Gericht im Rahmen der Eingangsmitteilung nur auf die Nutzungspflicht des § 52d FGO hinweist. Ein solcher Hinweis könnte konkludent zum Ausdruck bringen, dass der Senat die Klage für formgerecht eingelegt erachtet. Denn der Hinweis auf § 52d FGO und nicht auch auf § 52a FGO könnte auch so verstanden werden, dass allein auf die Forme... mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / I. Einleitung

Mit Kammerbeschluss vom 23.6.2025 (BVerfG v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24, AO-StB 2025, 279 [Lindwurm]) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes i.S.d. Art. 19 Abs. 4 GG im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zum Inhalt hatte. Anders als von der Mehrzahl der Fi... mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / IV. Fazit

Trotz der Betonung der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG durch das BVerfG im Zusammenhang mit der Einführungsphase des beSt Anfang 2023 hat sich die Situation im Zusammenhang mit der Übersendung elektronischer Schriftsätze per beSt (oder beA) nicht geändert. Ein Steuerberater (wie auch ein Rechtsanwalt) hat die Formvorschriften des § 52a Abs. 3 FGO b... mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Strenges Prozessrecht

Allerdings setzt diese Ansicht voraus, dass es auch im Prozessrecht ausreichen darf, ein elektronisches Dokument ohne qualifizierte Signatur durch einen Vertreter einreichen zu lassen. Dies erscheint angesichts der früheren Änderungen (auch) der FGO im Zusammenhang mit elektronischen Schriftsätzen vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein. Er verlangt mehr als noch zur Zeit des ... mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24 mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (2)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 – II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24 mehr

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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23 mehr

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Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Leitsatz Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren. Normenkette § 47, § 52a, § 52d FGO Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch im Fall der Anbringung der Klage bei einer Finanzb...§ 47 Abs. 2 Satz 1 FGO mehr

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§ 11 Schutzrechtserlangung / c) Rechtsverlust

Rz. 12 Stellt das EPA fest, dass ein Rechtsverlust eingetreten ist, ohne dass eine Entscheidung über die Zurückweisung der Anmeldung, die Erteilung, den Widerruf oder die Aufrechterhaltung oder über die Beweisaufnahme ergangen ist, so teilt es dies dem betroffenen Beteiligten mit. mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Verständigungsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 80 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die > Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU (Streitbeilegungs-RL) zusätzliche Verfahren geschaffen, um DBA-Streitigkeiten in der EU effektiv zu schlichten. Die Streitbeilegungs-RL wurde in Deutschland durch das EU-Doppelbesteuerun... mehr

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zusammenfassung Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, al... mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Unterrichtung des Betroffenen durch seinen Verteidiger

OWiG § 73 Abs. 3, StPO § 45 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. Wird der nach § 73 Abs. 3 OWiG durch einen Verteidiger vertretene Betroffene von jenem verspätet über die Verurteilung in Kenntnis gesetzt, trifft ihn an der Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels ein eigenes Verschulden, wenn er weder seinen Verteidiger mit der Einlegung eines solchen beauftragt noch mit ihm ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.4 Betriebsstörung

Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es einen Grund für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darstellt, wenn der unvollständige Eingang des Schriftsatzes auf eine Betriebsstörung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts zurückzuführen ist.[1] mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.7 Mandatsniederlegung

Eine Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen für eine Fristversäumnis jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird. Auch Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1] mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1 Definition

Nach § 110 AO ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Liegen die Voraussetzungen vor, so muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits von Amts wegen gewährt werden. Hauptanwendungs-, aber keineswegs einziger Fall im Steuerverfahrensrecht ist die Einspruchsfrist... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.9 Wiedereinsetzung bei Verlustfeststellungsbescheiden

Wer gegen einen Bescheid, mit dem der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR festgestellt wurde, nicht fristgerecht Einspruch einlegt, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, wenn seine fehlende Beschwer daher rührt, dass er abziehbare Aufwendungen früherer Jahre, die sich auf den Abzugsbetrag i. S. d. § 10d Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 EStG auswirken, bislang en... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.1 Abwesenheit

Wer häufig längere Geschäfts- oder Dienstreisen unternimmt, sodass bei ihm die Abwesenheit von der Wohnung zur Regel wird, muss es sich als Verschulden i. S. d. Bestimmungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anrechnen lassen, wenn er keine Vorkehrungen dafür trifft, dass er von fristauslösenden Zustellungen rechtzeitig Kenntnis erhält.[1] Dies gilt auch für läng... mehr