Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.5 Rechtsfolge

Rz. 42 Wird der Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat Säumniszuschläge. Auf ein Verschulden kommt es für § 240 AO nicht an (s. dazu Rz. 4). Auch eine Mahnung oder Festsetzung der Säumniszuschläge ist nicht erforderlich. Die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[1] bei Versäumung der gesetzlichen Zahlungsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.2 Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 32 Die Zulässigkeit der Anfechtungsklage setzt neben der Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO als besondere Sachurteilsvoraussetzungen voraus, dass innerhalb der einmonatigen Klagefrist gem. § 47 FGO nach Abschluss des erfolglos gebliebenen Vorverfahrens i. S. des § 44 Abs. 1 FGO eine den Minimalanforderungen entsprechende Klage erhoben wird. Bei Nichteinhaltung der Klagef...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 110 AO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)

• 2024 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / Probleme im E-Rechtsverkehr / § 110 AO / § 56 FGO Wiedereinsetzung kann nur gewährt werden, wenn das Fristversäumnis nicht verschuldet ist. Geltung hat dies auch im E-Rechtsverkehr. Bei der Absendung von elektronischen Dokumenten muss der Absender den Eingang anhand einer Eingangsbestätigung überprüfen. In diesem Zusammenhang ist...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Wahl der Pauschalierung

Rz. 18 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die die Voraussetzungen für die Anwendung des Durchschnittssatzes gem. § 23a Abs. 1 und Abs. 2 UStG erfüllt, hat ein Wahlrecht. Sie kann die Anwendung der Vorsteuerpauschalierung formlos bei ihrem FA anzeigen. Die Erklärung zur Anwendung des Durchschnittssatzes muss dem FA spätestens am ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.4 Antragsfrist

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungsantrag ist gem. § 61 Abs. 2 S. 1 UStDV binnen neun Monaten nach Ablauf des Kj. zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden (vgl. § 38 AO) ist. Die Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuervergütung für das Kj. 2009 wurde bis zum 31.03.2011 verlängert (BMF vom 01.11.2010, Az: IV D 3 – S 7359/10/10004, BStBl I 2010...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Rechtsmittel

Rz. 18 Die Entscheidung über den Ergänzungsantrag ist selbständig anfechtbar. Gegen ein Ergänzungsurteil sind daher die üblichen Rechtsmittel, also Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde, gegeben. Das Ergänzungsurteil ist ein Teilurteil und als solches i. d. R. unabhängig vom Haupturteil anfechtbar.[1] Gegen Ergänzungsurteile, in denen lediglich eine Kostenentscheidung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antragserfordernis

Rz. 9 Die Ergänzung einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss) nach § 109 Abs. 1 FGO ist gem. § 109 Abs. 2 S. 1 FGO nur auf Antrag eines Beteiligten i. S. d. § 57 FGO möglich, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils bzw. des Gerichtsbescheids zu stellen ist. Die Antragsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn gegen das ergänzungsbedürftig...mehr

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FF 05/2026, Führung des ele... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich in einer Ehesache gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Das Amtsgericht hat die Ehe der Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 22.2.2024 zugestelltem Beschluss aufgehobe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

In zwei weiteren Entscheidungen musste sich der VIII. Senat mit der Frage befassen, ob einem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen war: Im ersten Fall war die Berufungsbegründungsfrist vom Anwalt versäumt worden, weil die Kanzleiorganisation nicht vorsah, eine Vorfrist zu notieren. Nach Auffassung des Gerichts verlangt die Sorgfaltspflicht in ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 2.4 Wirkung der Ausschlussfrist

Rz. 11 Obwohl der Erstattungsanspruch bei verspäteter Geltendmachung nicht mehr erfüllt werden kann, tritt die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 ein. Dies hat zur Folge, dass die Leistung des – dem Grunde nach – erstattungsberechtigten Leistungsträgers als Leistung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gilt und dieser insoweit von seiner Leistungspflicht gegenüber dem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO: Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur

Das FG München hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Klageschrift auch dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem elektronischen Postfach i.S.d. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO eingereicht wird, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument nicht selbst versendet. Die von einem Dritten elektronisch übermittelte Klage betraf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.3.2 Versäumen der Klagebegründungsfrist

Auch hinsichtlich der Frist zur Klagebegründung ist die Bestimmung des § 45 Satz 2 WEG zu beachten, wonach bei Versäumen der Klagebegründungsfrist in entsprechender Anwendung der §§ 233 bis 238 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Voraussetzung ist auch hier, dass die Fristversäumnis unverschuldet ist und die Klagebegründung spätestens innerhalb von...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.3 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.4 Zuständiges Berufungsgericht

Örtlich zuständiges Berufungsgericht für Anfechtungsklagen[1] ist gemäß § 72 Abs. 2 GVG das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts, in dem das Amtsgericht seinen Sitz hat.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Erwerbsvorgang zu Grunderwerbsteuer

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer verspäteten Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs gegenüber dem Finanzamt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, wenn die Frist schuldhaft versäumt wurde. Die versäumte Anzeige führt in solchen Fällen zur festgesetzten Grunderwerbsteuer. Hintergrund Eine Erbengemeinschaft ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einer verspäteten Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs gegenüber dem Finanzamt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, wenn die Frist schuldhaft versäumt wurde. Die versäumte Anzeige führt in solchen Fällen zur festgesetzten Grunderwerbsteuer.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wiedereinsetzung in den vor... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück: Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bedeutet vereinfacht: Wer ohne eigenes Verschulden eine gesetzliche Frist verpasst, kann so gestellt werden, als hätte er die Frist rechtzeitig eingehalten. Die Voraussetzungen dafür regelt § 110 Abgabenordnung (AO). Eine Wi...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Hintergrund

Eine Erbengemeinschaft nach dem Tod der Mutter bestand aus der Klägerin und ihrem Bruder. Beide regelten die Auseinandersetzung des Nachlasses durch einen notariell beurkundeten Teilerbauseinandersetzungsvertrag. Dadurch erwarb die Klägerin einen zusätzlichen 50%-Anteil an einer grundbesitzenden GmbH, an der sie bereits zuvor zu 50 % beteiligt war. Sie hielt damit nach dem V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.2 Beschlüsse, die über einen Rechtsbehelf entscheiden, § 142 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2

Rz. 8 Nach der bis 1.1.2002 geltenden Fassung des Abs. 2 waren Beschlüsse zu begründen, "wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über ein Rechtsmittel entscheiden". Der neu gefasste Abs. 2, der statt des bisherigen Begriffs "Rechtsmittel" den weiteren Begriff "Rechtsbehelf" verwendet, erweitert in Anlehnung an § 122 VwGO die Begründungspflicht, denn eine B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 118 Rz. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Kel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.4 Frist für die Zustimmung

Rz. 44 Die Zustimmung muss "innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift" erfolgen. Die einmonatige Frist wird nach § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 222 ZPO und §§ 187ff. BGB berechnet.[1] Sie ist nicht verlängerbar, weil dies nicht – wie von § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 224 Abs. 2 ZPO gefordert – ausdrücklich vorgesehen ist.[2] Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung "1 = Ja" zu stellen. Hat ein Stpf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.1.6 Fehlerhafter Vergleichsvertrag

Rz. 12a Erweist sich nachträglich ein dem Vertrag zugrunde gelegter "ungewisser" Sachverhalt als falsch, wird dadurch der Vertrag nicht berührt. Der Vertrag bleibt weiterhin wirksam (BVerwG, Urteil v. 3.3.1995, 8 C 32/93). Der Vertrag kann auch nichtig und damit rechtswidrig und unbeachtlich sein (§ 58; BSG, Urteil v. 26.5.2021, B 6 KA 7/20 R). Er kann außerdem an geänderte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 853 [Autor/Stand] Mit dem Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44–47 StPO) will der Antragsteller die Rechtsfolgen vermeiden, die sich aus der Versäumung einer Frist ergeben. Voraussetzung der Wiedereinsetzung ist zunächst, dass es sich bei der versäumten Frist um eine solche handelt, die bei Gericht oder der StA (str.) wahrzunehmen ist (vgl. § 45 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Beschleunigungsgebot

Rz. 528 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörden und Gerichte haben nach st. Rspr. des BVerfG [2] und des EGMR [3] gerade in Haftsachen das Beschleunigungsgebot zu beachten (grundlegend zu den Rechtsfolgen einer rechtsstaats- und konventionswidrigen Verfahrensverzögerung s. Rz. 1373 ff., 872 ff.). Danach kann bei vermeidbaren Verfahrensverzögerungen allein die Schwere der Tat nach lä...mehr

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FoVo 03/2026, Keine aufgesc... / 1 Der Fall

Streit um die Mitwirkung beim Versorgungsausgleich Das Rechtsmittel des Antragsgegners richtet sich gegen die Verhängung eines Zwangsgelds, mit dem der Antragsgegner zur Mitwirkung im Versorgungsausgleichsverfahren im Scheidungsverbund angehalten werden soll. Nachdem das ursprünglich im September 2010 eingeleitete Scheidungsverfahren längere Zeit geruht hatte, wurde es im Jul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 4 Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Hat das FG die Revision nicht zugelassen, bleibt als Rechtsmittel nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Hierauf weist das FG im Regelfall nicht ausdrücklich, sondern nur im Rahmen der allgemeinen Rechtsmittelbelehrung hin. Praxis-Tipp Antrag auf Zulassung der Revision an das FG Ein Kläger, der sich zu Beginn des Finanzgerichtsverfahrens schon sicher ist, im Fall einer Nie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG (Anlass- und Regelabfrage)

Rn. 160 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (2013)

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 04.10.2013 (BGBl. I 2013, S. 3746ff.) wurde § 335a in neuer Fassung wieder eingeführt, der 2006 zunächst aufgehoben wurde (vgl. HdR-E, Einf HGB §§ 331–335c, Rn. 23). Seinerzeit wurde dem BfJ die "Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Das neue Ordnungsgeldverfahren hatte sich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststellt (vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 29; KK-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Anfechtungsbeschränkung bei Folgebescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Gemäß § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 S. 1 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch die Anfechtung des Folgebescheids[1], angegriffen werden. Diese Regelungen führen indes nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die ausschließlich gegen den Folgebescheid gerichtete K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Erteilung und Fiktion der Einwilligung

Rz. 25 In den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Fällen (Rz. 29) ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Durch diese Regelung soll dem Interesse des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung bei einem bereits weit fortgeschrittenen Prozessstadium Rechnung getragen und verhindert werden, dass sich der Kläger gegen den Willen des Beklagten einer Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr