Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Teil I: Opferentschädigung, Ansprüche gegen den Beschuld ... / 24 StrEG-Entschädigung, Entschädigungsklage [Rdn 500]

Dr. Harald Lemke-Küch , Patrick Vogt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Ist der Antragsteller durch die Entscheidung der Landesjustizverwaltung beschwert, kann er den Rechtsweg beschreiten. Er ist stets beschwert, wenn seinem Antrag nicht oder nur teilweise entsprochen wurde.
2. Für die Entscheidung über Entschädigungsansprüche sind nach § 13 Abs. 1 S. 3 StrEG ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die Zivilkammern der LG zuständig.
3. Die Klage richtet sich gegen das Land, bei dessen Gericht das Strafverfahren im ersten Rechtszug anhängig war.
4. Für den Rechtsstreit besteht Anwaltszwang.
5. Die Klage ist innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zustellung der im Verwaltungsverfahren nach § 10 oder § 11 StrEG ergangenen Entscheidung zu erheben.
6. Der Regelfall einer Klage nach § 13 Abs. 1 StrEG ist die auf einen bezifferten Betrag gerichtete Leistungsklage.
7. Streitgegenstand können ausschließlich Nachteile und Schadenspositionen sein, die auch Gegenstand des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens (§§ 10, 11 StrEG) waren.
8. Für die Zulässigkeit der Klage muss eine gerichtlicher Grundentscheidung sowie eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren vorliegen und die Sechsmonatsfrist im Verwaltungsverfahren sowie die dreimonatige Klagefrist gewahrt werden
9. Im Rahmen der Begründetheitsprüfung ist das LG an die Grundentscheidung über die Entschädigungspflicht und ihren Umfang gebunden. Geprüft wird der geltend gemachte Anspruch ohne Bindung an die rechtlichen oder tatsächlichen Feststellungen der Landesjustizverwaltung.
 

Rdn 501

 

Literaturhinweise:

Siehe die Hinweise bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 304.

 

Rdn 502

1. Ist der Antragsteller durch die Entscheidung der Landesjustizverwaltung beschwert, was stets der Fall ist, wenn seinem Antrag nicht oder nur teilweise entsprochen wurde, kann ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    799
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    797
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    795
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    626
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    593
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    548
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    520
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    517
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    517
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    512
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    474
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    467
  • Jubiläumszuwendung
    460
  • Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen
    452
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    445
  • Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit
    440
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    438
  • Jubiläumsgeld
    434
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    431
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    417
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren