Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 2 Mit der Berufung können grds nur Endurteile (§ 300) der Amts- und Landgerichte angefochten werden. Das sind Urteile, welche die Instanz abschließen, ohne Rücksicht darauf, ob sie über den gesamten Streitgegenstand oder nur über einen Teil desselben ergehen. Deshalb gehört auch das Teilurteil (§ 301) dazu. Gg Endurteile der Commercial Courts steht nur das Rechtsmittel de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Wahlrecht zur Anwendung des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG)

Rz. 10 Art. 3 Abs. 1 ErbStRG räumte Erwerbern von Todes wegen (§ 3 ErbStG) das Wahlrecht des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts für solche Erwerbe ein, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden war.[1] Eine Anwendung auf lebzeitige Zuwendungen (§ 7 ErbStG) sowie auf die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ErbStG war nicht vorges...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Widerrufsfrist entsprechend § 233 Abs. 1 ZPO kommt nach Auffassung des KG nicht in Betracht. Dies hat das Gericht damit begründet, dass die Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich nicht zu den in § 233 ZPO genannten wiedereinsetzungsfähigen Fristen gehöre. Eine entsprechende Anwendung des § 233 ZPO auch fü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 41 [Autor/Zitation] Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, hat ihnen das BfJ nach § 335 Abs. 5 Satz 1 auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag stellt den Antragsteller so, a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einlegung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Ordnungsgeldverfahren als Justizverwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ist grds. der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. § 335a bestimmt hiervon abweichend die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen sämtliche von § 335 erfassten Entscheidungen des BfJ. Hierfür haben pra...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / Leitsatz

Die Verlängerung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist durch das Gericht ist nicht statthaft. In einem solchen Fall ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerrufsfrist nicht möglich. Der Antrag einer Partei auf Verlängerung der im Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist kann regelmäßig nicht als konkludenter Wider...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 1 Sachverhalt

Wegen einer mutmaßlich durch den Betroffenen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 24a Abs. 1, 25 StVG erließ die Stadt gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid, in welchen eine Geldbuße von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer verhängt wurde. Im Einspruch wurde ausgeführt, er lege den Einspruch ein, da nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden sei. Die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abgrenzung § 335/§ 335a

Rz. 2 [Autor/Zitation] Das Verfahren ist zweigestuft (Gehm in Kirsch, BilR eKomm., § 335 HGB Rz. 38 [4/2025]). Auf der ersten Stufe ergeht nach § 335 Abs. 3 eine Verfügung, unter Androhung eines Ordnungsgeldes innerhalb von sechs Wochen die Offenlegung vorzunehmen oder die Gründe für das Unterlassen im Einspruchsverfahren zu erläutern. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Festse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfordernis

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Rspr. sowie die überwiegende Meinung im Schrifttum leiten dies zunächst aus dem strafähnlichen Charakter des Ordnungsgeldes ab (OLG Köln v. 1.7.2015 – 28 Wx 8/15; OLG Köln v. 21.9.2015 – 28 Wx 15/15; LG Bonn v. 6.12.2007 – 11 T 11/07, juris). Das LG Bonn rezipiert hierzu die Rspr. des BVerfG, nach der für alle staatlichen Maßnahmen mit Strafcharakt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entscheidung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Hält das BfJ die Beschwerde für begründet, so muss es ihr abhelfen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 FamFG). Wird davor oder zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, ruht das Beschwerdeverfahren so lange, bis das BfJ über diesen Antrag entschieden hat. Hilft das BfJ der Beschwerde nicht ab, weil es sie für unbegründet hält, so ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Antragsfrist

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 kann der Antrag nur binnen zwei Wochen seit dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers gestellt werden. Es handelt sich um eine zwingende Ausschlussfrist. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Antragstellung nicht möglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht gewährt, Unterbrechung oder Hemmung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich und allgemeine Anwendungsausschlüsse

Anhängiges Einspruchsverfahren ist Grundvoraussetzung: Bereits aus der systematischen Stellung der Hinzuziehungsvorschrift in § 360 AO – mithin in den Verfahrensvorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – ergibt sich, dass Grundvoraussetzung jedweder Hinzuziehung Dritter ein anhängiges Rechtsbehelfsverfahren ist. Ist bereits kein Rechtsbehelfsverfahren anhän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der Zeitpunkt, zu dem der Datensatz mit den Angaben zu der grenzüberschreitenden Steuergestaltung zu übermitteln ist, ist durch drei Ereignisse definiert, wobei es genügt, wenn eines dieser Ereignisse eingetreten ist. Maßgebend ist das am frühesten eingetretene Ereignis. Der Datensatz ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem dieses erste ...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist wäre nach den weiteren Ausführungen des BSG nach einem Anwaltswechsel nicht in Betracht gekommen, weil die Beschwerdefrist durch das Verschulden des Klägers versäumt worden sei. Die durch das Verhalten des Klägers gerechtfertigte Aufhebung der Beiordnung stelle für sich genommen keinen Gru...mehr

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FF 06/2025, Keine Hinweispf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin ist die Ehefrau – und nunmehr alleinige Erbin – des während des Rechtsbeschwerdeverfahrens verstorbenen vormaligen Klägers. Dieser hatte von der Beklagten einen Lastkraftwagen käuflich erworben. [2] Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger die Beklagte auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises nach erklärter Kaufpreisminderung in Anspruch genomm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tippfehler

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ein Tippfehler ist eine > Offenbare Unrichtigkeit. Wird durch einen Tippfehler bei der Eingabe einer E-Mail-Anschrift ein fristwahrendes Dokument durch einen Boten verspätet zugestellt, ist ggf > Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl FG HH vom 05.05.2002 – 5 K 93/21, HaufeIndex 15 227 779).mehr

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zfs 06/2025, Wartepflicht d... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen durch Urt. v. 5.10.2023 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um vorwerfbare 21 km/h mit einer Geldbuße von 115 EUR belegt. Die Hauptverhandlung, in der das Urteil verkündet worden ist, hat von 8:30 Uhr bis 9:00 ...mehr

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AGS 06/2025, Schwierige Fri... / II. Entscheidung

1. Keine Wiedereinsetzung Der Klägerin sei keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 60 Abs. 1 VwGO), denn die Versäumung der Frist für die Zulassungsbegründung sei nicht unverschuldet gewesen. Das begründet der VGH mit einem sog. Organisationsverschulden des Bevollmächtigten der Klägerin. Den treffe ein eigenes Verschulden, weil die Organisation seines Büros...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der bis 2017 als Rechtsanwalt zugelassen war, hatte vor dem SG Bremen und in 2. Instanz vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von dem Beklagten die Übernahme bzw. Erstattung u.a. folgender Kosten verlangt:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Rz. 49 Die Festsetzungsfrist wird dadurch gewahrt, dass die Steuer vor Ablauf dieser Frist wirksam gegen den Stpfl. festgesetzt wird. Diese Wirkung der Wahrung der Festsetzungsfrist ist verwaltungsaktbezogen.[1] Gewahrt wird die Festsetzungsfrist daher hinsichtlich eines bestimmten Steueranspruchs, der durch die Steuerfestsetzung festgesetzt wird, nicht hinsichtlich eines an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.3 Organisation der Kanzlei

Der Steuerberater kann mit einer guten Organisation seiner Kanzlei (vgl. § 4 Abs. 1 BOStB) und entsprechend zuverlässigem Personal die Haftungsrisiken minimieren. Zur ordnungsgemäßen Organisation gehört es, Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Verhinderung des Steuerberaters zu treffen, v. a. wenn er "Einzelkämpfer" ist. Die dauerhafte wechselseitige Zusammenarbeit für solche ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

§ 102 StaRUG regelt, dass die bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten beauftragten Steuerberater und Rechtsanwälte u. a. den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds nach §§ 17 bis 19 InsO und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsführer und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen müssen, wenn entsprechende Anhaltspu...mehr

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Jansen, SGB IV § 48b Festst... / 2.1 Zuständige Wahlausschüsse und Antragsfrist (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 53 Abs. 1 werden als Wahlorgane (neben den Wahlbeauftragten und den Wahlleitungen) Wahlausschüsse bestellt. Soweit es sich dabei um die bei einem Versicherungsträger tätigen Wahlausschüsse handelt, sind sie nach Abs. 1 für die Vorabfeststellung der Vorschlagsberechtigung einer Arbeitnehmervereinigung (vgl. § 48a) zuständig. Das Verfahren betrifft grundsätzlich a...mehr

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Trennungsgeld / 11 Verfahren/Antragstellung

Für die Antragstellung sind zum einen das Trennungsgeld und zum anderen die Reisebeihilfe zu unterscheiden: Trennungsgeld: Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr schriftlich zu beantragen, wobei die Frist mit Ablauf des Kalendermonats beginnt, für den Trennungsgeld erstmalig zusteht. Es gilt nicht die Sechsmonatsfrist nach § 37 TVöD. Wichtig Bei einem nich...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Nrn. 1820, 1826 GKG KV Leitsatz Das Wiedereinsetzungsverfahren unterliegt nicht nur verfahrensrechtlich, sondern auch gebührenrechtlich den für die versäumte Prozesshandlung geltenden Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Gebü...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen wegen eines ihm zur Last gelegten Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 StVG einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wurde dem Betroffenen am 13.10.2023 zugestellt. Am 1.11.2023 hat die Verteidigerin des Betroffenen per beA, eingegangen am selben Tag, sowie am 31.10.2023 per Telefax mit Eingangsstempel vom 3.11.2023, dagegen Einspruch e...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / II. Gerichtskosten bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde

1. Gesetzliche Regelung Die Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren berechnen sich nach Hauptabschnitt 8, Abschnitt 2 der Anlage I zum GKG. Bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist kommt die Anwendung zweier Vorschriften dieses Abschnitts in Betracht.mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / Leitsatz

Das Wiedereinsetzungsverfahren unterliegt nicht nur verfahrensrechtlich, sondern auch gebührenrechtlich den für die versäumte Prozesshandlung geltenden Vorschriften. Dies hat zur Folge, dass bei Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Versäumung der Berufungsbegründungsfrist die Gebührenvorschrift der Nr. 1820 GK...mehr

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AGS 05/2025, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen das Urteil des LG Frankfurt rechtzeitig Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründungsfrist hatte der Kläger hingegen versäumt. Auf einen entsprechenden Hinweis des Berufungsgerichts hat der Kläger seine Berufung nachträglich begründet und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung beantr...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / II. Objektiv geeignete Handlung des Verteidigers

Nach Auffassung des AG liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV vor. Insbesondere sei eine auf die Förderung der Einstellung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit der Verteidigerin i.S.d. Anm. 2 zu Nr. 5115 VV gegeben. Der Begriff der Mitwirkung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens sei nach st. Rspr. weit auszule...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E‐Mail

Leitsatz Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Normenkette § 110 Abs. 1 und 2, § 87a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 AO i.d.F. der Streitjahre, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO, § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO Sachverhalt Mit ESt-Bescheiden vom 8.8.2018 setzte das FA die ESt des Klägers für die Streitjahre (2015 bis 2017) fest. Dabei erkannte er nich...Sächsisches FG, Urteil vom 27.1.2023, 3 K 744/22mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Wiedereinsetzung bei beabsichtigter Klagerhebung für zwei verschiedene Steuerpflichtige

Die A-GmbH legte gegen den USt-Schätzungsbescheid 2020 Einspruch ein, das FA wies diesen Einspruch mit einer Einspruchsentscheidung zurück. Der Steuerberater der A-GmbH übermittelte am 6.2.2023 über das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) um 6.36 Uhr an das FG im PDF-Format eine Klageschrift der Eheleute CD gegen das FA B. Im Betreff der Nachricht war "A-GmbH an FG Klage ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung „1 = Ja” zu stellen. Hat ein Stpf...mehr