Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist.

Rn 16 Die Beschlagnahme und die rangwahrende Wirkung bleiben nur bestehen, wenn binnen der Monatsfrist die Forderung gepfändet wird, sonst entfällt die Arrestwirkung rückwirkend. Die Frist beginnt gem Abs 2 S 2 mit dem Tag der Zustellung an den Drittschuldner. Die Fristberechnung erfolgt nach § 222. Während der Frist muss die Pfändung bewirkt, also der Pfändungsbeschluss erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unstatthafter Einspruch.

Rn 7 Der Einspruch gg ein Versäumnisurteil ist in zwei Fällen nicht statthaft: Zum einen bei einem Versäumnisurteil, mit welchem der Einspruch gg ein Versäumnisurteil – auch gg ein aufgrund gesonderter mündlicher Verhandlung ergangenes Versäumniszwischenurteil nach § 347 II – oder gg einen Vollstreckungsbescheid (§ 700) wegen erneuter Säumnis der Partei verworfen wird (2. Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit und Verfahren (Abs 1).

Rn 4 Statthaft ist nur der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegte Widerspruch (BTDrs 16/10069, 39). Der Widerspruch kann vom Schuldner eingelegt werden oder vom unbeteiligten Dritten, der irrtümlich statt des Schuldners eingetragen wurde (AG Mönchengladbach-Rheydt 22.11.19 – 6 M 1887/19, Rz 9). Er muss binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe der Eintragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 13 Nach Eintritt der formellen Rechtskraft des Titels scheiden Rechtsbehelfe, insb nach § 767 und § 771, aus (Hambg MDR 98, 1051 [OLG Hamburg 04.05.1998 - 8 W 112/98]). Dem Schuldner bleibt lediglich die Möglichkeit, die Rechtskraft durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 ff) oder durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 579, 580) zu beseitigen. Beides füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsmittel- und Begründungsfristen.

Rn 30 Weder eine Rechtsmittelfrist noch eine Rechtsmittelbegründungsfrist wird durch einen PKH-Antrag gehemmt. Wie bei der Klage ist eine Berufungseinlegung unter der Bedingung der PKH-Bewilligung unzulässig. Der Rechtsmittelführer ist gehalten, alles zu unterlassen, was den Eindruck erweckt, er wolle eine künftige Prozesshandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 143 FamFG – Einspruch.

Gesetzestext Wird im Fall des § 142 Abs. 1 Satz 2 gegen die Versäumnisentscheidung Einspruch und gegen den Beschluss im Übrigen ein Rechtsmittel eingelegt, ist zunächst über den Einspruch und die Versäumnisentscheidung zu verhandeln und zu entscheiden. Rn 1 Die Vorschrift knüpft unmittelbar an die Regelung des § 141 I 2 an, wonach der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Divergenz.

Rn 14 Von dem Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 543 II 1 Nr 2 Alt 2) werden Fälle der Divergenz erfasst, die dann gegeben ist, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höheren oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung idS liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 578 ff ZPO

Rn 1 Das Wesen des Wiederaufnahmeverfahrens besteht in der Beseitigung der Sperrwirkung der Rechtskraft. Ein unanfechtbar gewordenes Urt wird wieder anfechtbar, und das rkr geschlossene Verfahren wird neu verhandelt (Gaul ZZP 74, 49, 76–79; teils abw MüKoZPO/Braun/Heiß vor § 578 Rz 8, 9 mwN). Veranlasst ist die Wiederaufnahme, wenn das geschlossene Verfahren schwerste prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungsbegründung (Abs 1 Nr 2).

Rn 16 Wie jede gerichtliche Entscheidung muss aus verfassungsrechtlichen Gründen (BGH NJW 09, 2137 [BGH 09.02.2009 - II ZR 77/08]) auch das Berufungsurteil erkennen lassen, von welchen rechtlichen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist. Lässt § 313 III schon für das erstinstanzliche Urt eine ›kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist (Abs 2).

Rn 4 Der Antrag ist binnen zwei Wochen seit Zustellung in vollständiger Form (§ 317 Rn 2) zu stellen; die Zustellung in abgekürzter Form (§ 317 VI) genügt daher nicht. Die Frist ist für jede Partei gesondert zu bestimmen; für den Streithelfer läuft aber keine eigene Frist (BGH NJW 63, 1251 [BGH 27.02.1963 - V ZR 86/61]). Eine Verlängerungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendige Angaben (S 1).

Rn 5 Nach dem Gesetz muss die Einspruchsschrift das anzufechtende Urteil bezeichnen (idealiter unter richtiger Angabe des Gerichts, der Parteien, des Aktenzeichens und des Datums der Entscheidung) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt werde. Es muss auch klargestellt sein, für und gg wen der Einspruch eingelegt wird (BGH NJW-RR 99, 938, zur Auslegung s Rn 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsmittelverlust.

Rn 8 Die Zurücknahme der Berufung führt, anders als der Verzicht (§ 515), lediglich zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels (Abs 3 Alt 1) und nicht zum endgültigen Ausschluss. Innerhalb laufender Berufungsfrist (§ 517) oder nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233) gg die Versäumung der Berufungsfrist kann demnach trotz der Zurücknahme erneut Berufung eingelegt we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Frist (Abs 2 S 1).

Rn 13 Die Rügefrist beträgt zwei Wochen (Abs 2 S 1). Es handelt sich um eine Notfrist iSd § 233, sodass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist. Die Frist beginnt nicht mit Zustellung des Urteils, sondern mit der Kenntniserlangung der Partei von der Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dafür ist die positive Kenntnis der Partei oder ihres Prozessb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollziehungsfrist.

Rn 3 Die Vollziehungsfrist ist eine gesetzliche Frist, die der Disposition der Parteien wie auch des Gerichts entzogen ist. Sie kann weder abgekürzt noch verlängert werden. Gg ihre Versäumung gibt es im Zivilprozess keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (BGHZ 120, 73, 86 = NJW 93, 1076; Karlsr NJW-RR 16, 821). Die unterbliebene Vollziehung führt zur Aufhebung der einst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Frist.

Rn 7 Für den Antrag gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils (Abs 2). Der Antrag darf wie bei § 320 II 2 schon vor Zustellung des Urteils gestellt werden. Die Frist beginnt bereits (anders § 320 Rn 4) mit Zustellung eines abgekürzten Urteils, wenn daraus die Ergänzungsbedürftigkeit ersichtlich ist (Hambg MDR 62, 313; St/J/Althammer Rz 21). Die Zustellung ein...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Erbschaftsteuer

Rz. 271 Die wichtigste Steuer, mit der sich der Testamentsvollstrecker befassen muss, ist die Erbschaftsteuer. Der Testamentsvollstrecker ist gem. § 31 Abs. 5 ErbStG verpflichtet, die Erbschaftsteuererklärung für die Erben (nicht jedoch für Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte) abzugeben,[346] jedoch erst nach entsprechender Aufforderung durch das Finanzamt.[347] E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhalten bei technischer Störung.

Rn 5 § 130d S 2 ermöglicht eine Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Weg, wenn eine elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist (Biallaß NJW 23, 25). Keine Unmöglichkeit aus technischen Gründen stellt es dar, wenn der Rechtsanwalt einen Anwendungs- oder Bedienungsfehler macht (Bacher MDR 22, 1441, 1444), wenn die Möglichkeit eines Verschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 2 Mit der Berufung können grds nur Endurteile (§ 300) der Amts- und Landgerichte angefochten werden. Das sind Urteile, welche die Instanz abschließen, ohne Rücksicht darauf, ob sie über den gesamten Streitgegenstand oder nur über einen Teil desselben ergehen. Deshalb gehört auch das Teilurteil (§ 301) dazu. Gg Endurteile der Commercial Courts steht nur das Rechtsmittel de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Wahlrecht zur Anwendung des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG)

Rz. 10 Art. 3 Abs. 1 ErbStRG räumte Erwerbern von Todes wegen (§ 3 ErbStG) das Wahlrecht des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts für solche Erwerbe ein, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden war.[1] Eine Anwendung auf lebzeitige Zuwendungen (§ 7 ErbStG) sowie auf die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ErbStG war nicht vorges...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Widerrufsfrist entsprechend § 233 Abs. 1 ZPO kommt nach Auffassung des KG nicht in Betracht. Dies hat das Gericht damit begründet, dass die Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich nicht zu den in § 233 ZPO genannten wiedereinsetzungsfähigen Fristen gehöre. Eine entsprechende Anwendung des § 233 ZPO auch fü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 41 [Autor/Zitation] Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, hat ihnen das BfJ nach § 335 Abs. 5 Satz 1 auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag stellt den Antragsteller so, a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einlegung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Ordnungsgeldverfahren als Justizverwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ist grds. der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. § 335a bestimmt hiervon abweichend die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen sämtliche von § 335 erfassten Entscheidungen des BfJ. Hierfür haben pra...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

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AGS 07/2025, Keine Verlänge... / Leitsatz

Die Verlängerung der in einem Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist durch das Gericht ist nicht statthaft. In einem solchen Fall ist auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerrufsfrist nicht möglich. Der Antrag einer Partei auf Verlängerung der im Prozessvergleich vereinbarten Widerrufsfrist kann regelmäßig nicht als konkludenter Wider...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 1 Sachverhalt

Wegen einer mutmaßlich durch den Betroffenen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 24a Abs. 1, 25 StVG erließ die Stadt gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid, in welchen eine Geldbuße von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer verhängt wurde. Im Einspruch wurde ausgeführt, er lege den Einspruch ein, da nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden sei. Die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abgrenzung § 335/§ 335a

Rz. 2 [Autor/Zitation] Das Verfahren ist zweigestuft (Gehm in Kirsch, BilR eKomm., § 335 HGB Rz. 38 [4/2025]). Auf der ersten Stufe ergeht nach § 335 Abs. 3 eine Verfügung, unter Androhung eines Ordnungsgeldes innerhalb von sechs Wochen die Offenlegung vorzunehmen oder die Gründe für das Unterlassen im Einspruchsverfahren zu erläutern. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Festse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfordernis

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Rspr. sowie die überwiegende Meinung im Schrifttum leiten dies zunächst aus dem strafähnlichen Charakter des Ordnungsgeldes ab (OLG Köln v. 1.7.2015 – 28 Wx 8/15; OLG Köln v. 21.9.2015 – 28 Wx 15/15; LG Bonn v. 6.12.2007 – 11 T 11/07, juris). Das LG Bonn rezipiert hierzu die Rspr. des BVerfG, nach der für alle staatlichen Maßnahmen mit Strafcharakt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entscheidung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Hält das BfJ die Beschwerde für begründet, so muss es ihr abhelfen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 FamFG). Wird davor oder zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, ruht das Beschwerdeverfahren so lange, bis das BfJ über diesen Antrag entschieden hat. Hilft das BfJ der Beschwerde nicht ab, weil es sie für unbegründet hält, so ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Antragsfrist

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 kann der Antrag nur binnen zwei Wochen seit dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers gestellt werden. Es handelt sich um eine zwingende Ausschlussfrist. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Antragstellung nicht möglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht gewährt, Unterbrechung oder Hemmung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich und allgemeine Anwendungsausschlüsse

Anhängiges Einspruchsverfahren ist Grundvoraussetzung: Bereits aus der systematischen Stellung der Hinzuziehungsvorschrift in § 360 AO – mithin in den Verfahrensvorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – ergibt sich, dass Grundvoraussetzung jedweder Hinzuziehung Dritter ein anhängiges Rechtsbehelfsverfahren ist. Ist bereits kein Rechtsbehelfsverfahren anhän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Der Zeitpunkt, zu dem der Datensatz mit den Angaben zu der grenzüberschreitenden Steuergestaltung zu übermitteln ist, ist durch drei Ereignisse definiert, wobei es genügt, wenn eines dieser Ereignisse eingetreten ist. Maßgebend ist das am frühesten eingetretene Ereignis. Der Datensatz ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem dieses erste ...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / III. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist wäre nach den weiteren Ausführungen des BSG nach einem Anwaltswechsel nicht in Betracht gekommen, weil die Beschwerdefrist durch das Verschulden des Klägers versäumt worden sei. Die durch das Verhalten des Klägers gerechtfertigte Aufhebung der Beiordnung stelle für sich genommen keinen Gru...mehr

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FF 06/2025, Keine Hinweispf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin ist die Ehefrau – und nunmehr alleinige Erbin – des während des Rechtsbeschwerdeverfahrens verstorbenen vormaligen Klägers. Dieser hatte von der Beklagten einen Lastkraftwagen käuflich erworben. [2] Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger die Beklagte auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises nach erklärter Kaufpreisminderung in Anspruch genomm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tippfehler

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ein Tippfehler ist eine > Offenbare Unrichtigkeit. Wird durch einen Tippfehler bei der Eingabe einer E-Mail-Anschrift ein fristwahrendes Dokument durch einen Boten verspätet zugestellt, ist ggf > Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl FG HH vom 05.05.2002 – 5 K 93/21, HaufeIndex 15 227 779).mehr

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zfs 06/2025, Wartepflicht d... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen durch Urt. v. 5.10.2023 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um vorwerfbare 21 km/h mit einer Geldbuße von 115 EUR belegt. Die Hauptverhandlung, in der das Urteil verkündet worden ist, hat von 8:30 Uhr bis 9:00 ...mehr

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AGS 06/2025, Schwierige Fri... / II. Entscheidung

1. Keine Wiedereinsetzung Der Klägerin sei keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 60 Abs. 1 VwGO), denn die Versäumung der Frist für die Zulassungsbegründung sei nicht unverschuldet gewesen. Das begründet der VGH mit einem sog. Organisationsverschulden des Bevollmächtigten der Klägerin. Den treffe ein eigenes Verschulden, weil die Organisation seines Büros...mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der bis 2017 als Rechtsanwalt zugelassen war, hatte vor dem SG Bremen und in 2. Instanz vor dem LSG Niedersachsen-Bremen von dem Beklagten die Übernahme bzw. Erstattung u.a. folgender Kosten verlangt:mehr