Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 16 Beschlagnahme, Zurückstellung der Benachrichtigung/ heimliche Beschlagnahme [Rdn 1098]"heimliche Beschlagnahme"

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 413 Der Schuldner findet sich bei der Vollstreckungsgegenklage in der Situation, dass die Vollstreckung des Gläubigers bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Insoweit ist er darauf angewiesen, dass die Zwangsvollstreckung zunächst bis zur Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage einstweilen eingestellt wird. Rz. 414 Den diesbezüglichen einstweiligen Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 4 Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2926]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / d) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung, § 707 ZPO

Rz. 189 § 707 ZPO soll den Schuldner vor irreparablen Folgen der vollzogenen Zwangsvollstreckung schützen.[146] Da aber grundsätzlich die Interessen des Gläubigers wegen des erstrittenen Titels Vorrang haben und er unter Umständen durch eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung Nachteile erleidet, wenn der Schuldner vermögenslos wird, ermöglicht die Vorschrift des § 707 ZPO e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 495 Hat die Vollstreckung des Gläubigers bereits begonnen oder steht sie unmittelbar bevor, bedarf der Dritte des einstweiligen Rechtsschutzes, um seines Vermögenswertes nicht abschließend verlustig zu gehen. Er ist also darauf angewiesen, dass die Zwangsvollstreckung zunächst bis zur Entscheidung über die Drittwiderspruchsklage einstweilen eingestellt wird. Rz. 496 Den d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 6 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Allgemeines [Rdn 4672]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4673 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen für Empfänger von Versorgung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage stellt die zentrale Stelle auf die Angaben des StPfl ab. Erst durch nachträgliche Datenabgleiche wird festgestellt, ob der StPfl zum förderberechtigten Personenkreis gehört, der Mindesteigenbeitrag erbracht oder die Kinderzulage zu Recht gewährt wurde. Rn. 13 Stand: EL 178 – ET: 01/20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2025, Rechtsmittel d... / 2 Aus den Gründen:

[…] Der mit anwaltlichem Schriftsatz vom 27.5.2024 eingelegte Rechtsbehelf ist als außerordentliche Beschwerde auszulegen. Würde man das Rechtsmittel als sofortige Beschwerde ("Kostenbeschwerde") gegen die Kostengrundentscheidung bzgl. der notwendigen Auslagen des Betroffenen auslegen, wäre die sofortige Beschwerde unstatthaft. Nach § 47 Abs. 2 S. 3 OWiG ist ein nach § 47 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 20 Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2365]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XII. Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 707 ZPO

Rz. 409 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 707 ZPO An das Amts-/Landgericht in _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ beantrage ich im Namen und mit Vollmacht des Beklagten,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 1 Übersetzung von Aktenbestandteilen [Rdn 4618]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Wirkungen der Vorpfändung

Rz. 170 Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930 ZPO), d.h. einer Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls,[212] sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird (§ 845 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung an den Drittschuldner und wird nach § 222 ZPO i.V.m. §§ 187–193 BGB berechnet. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 30 Verteidiger, Haftung [Rdn 5154]

Rdn 5155 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 4 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2128]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 18 Pflichtverteidiger, Umfang der Beiordnung [Rdn 3772]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 5 Sofortige Beschwerde [Rdn 4289]

Rdn 4290 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 4122. Rdn 4291 1. In besonderen Fällen, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit eine schnelle und endgültige Klärung erforderlich ist, sieht das Gesetz nicht die einfache (unbefristete) → Beschwerde, Teil B Rdn 1164, vor, sondern – ausdrücklich – die sofortige (befristete) Beschwerde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 3 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2909]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 6 Haftprüfung durch das OLG, Verfahren [Rdn 2672]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 50 Antragsmuster, Übersicht [Rdn 649]

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 9.000 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 4.6.2 Generelle Regelungskompetenz

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des § 21 Abs. 5 WEG jetzt qua Zitterbeschluss auch ohne Erreichen der doppelt-qualifizierten Mehrheit eine Regelung im konkreten Einzelfall getroffen werden kann, wonach alle Wohnungseigentümer anteilig z. B. nach MEA die Kosten der Maßnahme tragen.[1] Mögliche Regelung über Folgekosten Nach § 16 Abs. 3 WEG gilt für bauliche Veränderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums am Grundstück (§ 16 Abs. 1 GrEStG)

Rz. 13 Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG erstreckt sich auf die Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung[1] oder einem vorbehaltenen Rücktritts- oder Wiederkaufsrecht[2] sowie auf die Fälle, in denen die Rückgängigmachung auf einem Rechtsanspruch wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen beruht.[3] Die Anwendung des § 16 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.7 Absehen von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes bei Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens (Abs. 2 S. 6)

Rz. 40 Nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. ist von der Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Stpfl. glaubhaft macht, dass die Mitwirkungsverzögerung entschuldbar ist. Ebenso wie die Festsetzung nach Abs. 2 S. 1 stellt auch das Absehen von der Festsetzung nach Abs. 2 S. 6, 1. Halbs. eine gesetzlich gebundene Entscheidung dar, die der zuständigen Behörde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Fristwahrung und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 82 Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung kommt in Betracht bei Versäumung aller gesetzlichen und richterlich gesetzten Fristen, einschließlich der Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag.[60] Im Strafprozessrecht sind nach § 44 StPO grundsätzlich alle gesetzlichen oder richterlichen Fristen gemeint.[61] Innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 1. Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren

Rz. 52 Wurde im Verwaltungsverfahren eine Frist versäumt, so richtet sich die in Betracht kommende Wiedereinsetzung nach § 32 VwVfG. Diese Vorschrift regelt die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung gesetzlicher Fristen. Rz. 53 § 32 VwVfG findet Anwendung auf alle gesetzlichen Fristen, also auch zum Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde. Rz. 54 Der Antrag auf Wiederein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Wiedereinsetzung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 55 Gemäß § 60 VwGO ist bestimmt, dass auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Anwendungsbereich des § 60 VwGO sind alle gesetzlichen Fristen, auch die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist. Insbesondere gilt dies auch für die Versäumung der Klagefrist gemäß § 74 VwG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Berufungsfrist

Rz. 138 Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt einen Monat (§ 66 Abs. 1 ArbGG). Nach § 517 ZPO handelt es sich um eine Notfrist, die weder verlängert noch verkürzt werden kann (§ 224 ZPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung einer vollständigen Urteilsausfertigung oder beglaubigten Abschrift, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung des Urteils ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Anforderungen an den Zulassungsantrag

Rz. 59 War der Arbeitnehmer an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert, kann er unter engen Voraussetzungen in formeller sowie in materieller Hinsicht und innerhalb bestimmter Fristen beantragen, dass seine verspätete Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht doch noch zur Entscheidung zugelassen wird. § 5 KSchG gilt für alle Fälle, in denen die Klagefrist des § 4 KSchG ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Rechtsmittel und Recht... / G. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im Strafrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vergütung des Insolven... / 6. Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen den Festsetzungsbeschluss stehen dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 64 Abs. 3 InsO). Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Sie beginnt gem. § 6 Abs. 2 InsO gegen eine nicht verkündete Entscheidung mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt gem. § 9 Abs. 3 InsO aber auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf nachträgliche Einstellung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG

Rz. 574 Nach Erlass des Urteils durch das Arbeits- oder Landesarbeitsgericht kann die Zwangsvollstreckung nur noch gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG nachträglich eingestellt werden. Praktisch bedeutsam ist dies im Falle der Berufung gegen ein vorläufig vollstreckbares arbeitsgerichtliches Urteil.[1323] Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Das Verfahren nach rechtzeitigem Einspruch gemäß § 411 Abs. 1 S. 2 StPO

Rz. 16 Das Gericht bestimmt – ggf. nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist (§§ 44 ff. StPO) – Termin zur Hauptverhandlung. Für die Hauptverhandlung gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 213 ff. StPO. Allerdings gestattet § 411 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 420 StPO verschiedene Beweiserleichterungen (siehe dazu Rdn 18 ff.). Der Strafbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / dd) Weiteres Verfahren

Rz. 144 Ist der Antrag zulässig, so wird gem. § 434 Abs. 2 FamFG das Aufgebot erlassen, aus dem sich auch die inhaltlichen Anforderungen ergeben.[282] Das Aufgebot ist öffentlich bekannt zu machen, § 435 FamFG.[283] Rz. 145 Im Aufgebot ist den Gläubigern gem. § 458 FamFG anzudrohen, dass sie sich nur noch aus einem evtl. Nachlassüberschuss befriedigen können, sofern sie sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Revisionsbegründungsfrist

Rz. 194 Die Revision muss innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung begründet werden (§ 74 Abs. 1 S. 2 ArbGG). Diese Frist kann einmal um bis zu einen weiteren Monat verlängert werden. Eine mehrmalige Verlängerung ist selbst dann nicht möglich, wenn die Verlängerunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 52 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[72] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Revisionsfrist

Rz. 189 Die Revision muss innerhalb der Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach seiner Verkündung beim BAG eingelegt werden (§ 74 Abs. 1 S. 1 und 2 ArbGG).[427] Wird die Revision durch einen Ergänzungsbeschluss gem. § 64 Abs. 3a ArbGG zugelassen, beginnt die Revisionsfrist mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / c) Ausschlussfrist

Rz. 480 Die Zwei-Wochen-Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist. Eine Fristversäumung führt also nicht zur Unzulässigkeit des Feststellungsantrags, sondern zur von Amts wegen zu beachtenden Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsauftrags und ggf. zur Unbegründetheit des Antrags. Der Antrag kann im Fall der Fristversäumung nicht mehr au...mehr