Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch... mehr

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Frankreich / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 228 Das nationale französische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist in den Art. 750ter ff. C.G.I. geregelt. 1. Unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 229 Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht liegt nach Art. 750ter C.G.I. vor, wenn der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz (domicile fiscal) i.S.d. Art. 4 B C.G.I. im Todeszeitpunkt in Frankreich hat.[146] Der steuerliche Wohnsi... mehr

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Luxemburg / III. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

1. Unbeschränkte Steuerpflicht für Erbschaftsteuer Rz. 197 Eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Besteuerung mittels der Erbschaftsteuer (droits de successions) besteht, wenn der Erblasser luxemburgischer Einwohner (résident) war, Art. 1 Abs. 1 L.27.12.1817. Auf den Wohnsitz der Erben kommt es nicht an. Rz. 198 Man gilt als luxemburgischer Einwohner, wenn sich der letzte W... mehr

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Belgien / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

1. Abgrenzung Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischen mehr

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Luxemburg / 2. Beschränkte Steuerpflicht für Nachlasssteuer

Rz. 200 Hat der Erblasser keinen Wohnsitz im vorgenannten Sinne in Luxemburg, unterliegt nur das in Luxemburg befindliche Grundvermögen mittels einer Nachlasssteuer der Besteuerung (beschränkte Steuerpflicht = droits de mutation par décès), Art. 18 Abs. 2 L.27.12.1817. mehr

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Türkei / I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbschaftsteuerpflicht ist zwischen Erben türkischer und ausländischer Staatsangehörigkeit zu unterscheiden. Erben türkischer Staatsangehörigkeit sind unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wo sich der Nachlass befindet (Weltnachlass), also unbeschränkt, steuerpflichtig. Ausländische Erben sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Inl... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / cc) Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 136 Eine Anrechnung nach § 21 ErbStG kommt nur bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG) oder erweiterter unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b oder c) ErbStG) im Inland in Betracht. Rz. 137 Die Anrechnungsmethode gilt nicht bei beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Erb... mehr

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Luxemburg / 3. Steuerpflicht für Schenkungsteuer

Rz. 201 Eine Unterscheidung zwischen Inländer und Ausländer gibt es bei der Schenkungsteuer nicht. Sie knüpft unabhängig davon an die Registrierung eines Rechtsvorgangs an. mehr

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Belgien / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 158 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht Einwohner des Königreichs, werden in Belgien nur auf das im Inland belegene Immobilienvermögen des Erblassers Erbschaftsteuern (in diesem Fall Übertragungsteuern (droits de mutation/recht van overgang bij overlijden) genannt) erhoben. mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z... mehr

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Polen / II. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 127 Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt der Erwerb der Eigentumsrechte an den sich auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen befindenden Sachen oder den auf diesem Gebiet ausgeübten Vermögensrechten (Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes). Gemäß Art. 2 des Gesetzes unterliegt der Erwerb der Eigentumsrechte an den sich im Ausland befindenden Sachen oder den im Ausland ausge... mehr

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Frankreich / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 230 Ist der Erblasser mangels steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig, so unterliegen nach Art. 750ter C.G.I. die in Frankreich belegenen Nachlassgegenstände der Erbschaftsteuerpflicht. In Frankreich belegenes Immobiliarvermögen (mit Ausnahme von eigenbetrieblich genutzten Grundstücken) unterliegt auch dann der französischen Erbschaftsteu... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Persönliche Anknüpfungsmerkmale (unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

a) Allgemeines Rz. 48 Persönliche Anknüpfungsmerkmale stellen also auf Merkmale der am Erbfall Beteiligten ab. Persönliche Anknüpfungsmerkmale sind beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit. Ist die persönliche Steuerpflicht in Deutschland gegeben, ist das Weltvermögen (unabhängig davon, wo dies räumlich belegen ist, also das Inlands... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 6. Nachfolgeplanung

Rz. 166 Bei der Nachfolgeplanung sollten – falls dies mit den Plänen des Erblassers (und der Bedachten) vereinbar ist – die unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung berücksichtigt werden. So mag es im Einzelfall beispielsweise sinnvoll sein, rechtzeitig den oder einen deutschen Wohnsitz aufzugeben und in ein Land zu ziehen, wo es keine Erbschaftsteuer gibt. In d... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / d) Kollision von Anknüpfungsmerkmalen

Rz. 61 Wegen der in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale für die unbeschränkte Steuerpflicht kann es oft zu einer Doppelbesteuerung, aber auch im Einzelfall zur Steuerfreiheit kommen. Dies gilt auch dann, wenn auf die persönlichen Verhältnisse unterschiedlicher Personen abgestellt wird (vgl. dazu bereits das Beispiel oben in Fn 10). Rz. 62 Ste... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Allgemeines

Rz. 48 Persönliche Anknüpfungsmerkmale stellen also auf Merkmale der am Erbfall Beteiligten ab. Persönliche Anknüpfungsmerkmale sind beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit. Ist die persönliche Steuerpflicht in Deutschland gegeben, ist das Weltvermögen (unabhängig davon, wo dies räumlich belegen ist, also das Inlands- und Auslands... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / e) Nachfolgeplanung

Rz. 64 Vorfrage für die Nachfolgeplanung ist, welche Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung im In- und Ausland gelten. Deutschland nutzt alle denkbaren Anknüpfungsmerkmale und knüpft an die persönlichen Verhältnisse sowohl des Erblassers als auch an die des Erwerbers an. Der Weltnachlass wird daher, soweit sich keine Einschränkungen aus einem DBA ergeben, in Deutschland imm... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk... mehr

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Anknüpfungsmerkmale

Rz. 45 Die einzelnen Staaten bestimmen die Anknüpfungsmerkmale für die Besteuerung von Erbfällen oftmals unterschiedlich. Zu differenzieren ist dabei zwischen mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermächtnisse

Rz. 92 Das Vermächtnis ist (nach deutschem Verständnis) ein schuldrechtlicher Anspruch, der im Falle des Sachvermächtnisses auf Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstands gerichtet ist (§ 2174 BGB). Der Vermächtnisnehmer muss nur den Vermächtnisanspruch der Besteuerung unterwerfen. Der Erbe bzw. die Erben können das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit abziehen, § 1... mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ... mehr

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Nordmazedonien / F. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 18 Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in Mazedonien an die Ansässigkeit des Erwerbers angeknüpft.[8] Für im Territorium der Republik Mazedonien belegenes bewegliches und unbewegliches Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein. Rz. 19 Die gesetzlichen Erben der ersten zivilrechtlichen Erbenordnung (also die Abkömmlinge und de... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / b) Begriff des Wohnsitzes in Deutschland

Rz. 52 Jedes Land definiert seine Anknüpfungsmerkmale selbst. Deutschland nutzt alle denkbaren Anknüpfungsmerkmale und knüpft an die persönlichen Verhältnisse sowohl des Erblassers als des Erwerbers an. Deutschland knüpft die Besteuerung aber in erster Linie an die Inländereigenschaft an (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese wird vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und unte... mehr

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Niederlande / I. Das niederländische internationale Steuerrecht

Rz. 145 Das niederländische internationale Steuerrecht hat drei Grundfesten für die Steuerabgabe, und zwar den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit und die Belegenheit der Vermögensbestandteile. Rz. 146 Hatte der Erblasser einen niederländischen Wohnsitz, wird der Wert der gesamten Erbschaft in den Niederlanden versteuert, auch wenn einige Vermögensbestandteile nicht in den Nied... mehr

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet... mehr

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Luxemburg / V. Berechnungsbeispiel

Rz. 204 Beispiel: Der unverheiratete, kinderlose Erblasser E hat seinen letzten Wohnsitz in Berlin. Er hinterlässt u.a. ein Wochenendhaus in Diekirch/Luxembourg im Wert von 110.000 EUR. Der übrige Nachlass im erbschaftsteuerlichen Wert von 200.000 EUR befindet sich in Deutschland. Seine in Deutschland lebende Schwester ist testamentarische Alleinerbin. Rz. 205 Lösung: Der Erb... mehr

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Dänemark / a) Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 169 Der dänischen Erbschaftsteuerpflicht unterliegt ein im Zeitpunkt seines Todes in Dänemark ansässiger Erblasser mit seinem weltweiten Nettovermögen (unbeschränkte Steuerpflicht). Entscheidend ist dabei, dass der Erblasser seinen allgemeinen Gerichtsstand (hjemting) in Dänemark hatte (so § 9 Abs. 1 BAL i.V.m. §§ 235 und 236 RPL, vgl. Rdn 21). War der Erblasser im Zeitp... mehr

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Serbien / G. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 37 Die Erbfolge wird nach dem Gesetz über die Vermögensteuer besteuert. Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft in Serbien an die Ansässigkeit des Erwerbers (Wohnsitz) an.[16] Für in der Republik Serbien belegenes Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte. Rz. 38 Nach dem Ges... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / c) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland

Rz. 58 Neben dem Wohnsitz knüpft Deutschland die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht auch an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Dieser ist allerdings nur dann von Bedeutung, wenn in Deutschland keine Wohnung vorhanden ist. Der Begriff ist in § 9 AO wie folgt definiert: Zitat § 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen auf... mehr

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Ukraine / E. Besteuerung der Erbschaft

Rz. 18 Erbschaften unterliegen nicht der Besteuerung durch ein Erbschaft- oder Nachlasssteuerrecht. Vielmehr werden Erbschaften in der Ukraine nach den Regelungen des Einkommensteuerrechts besteuert. Daher tritt unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Ukraine ansässig ist. Für den Ehegatten und die Kinder besteht ein Steuersatz von 0 %. F... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un... mehr

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Deutschland / I. Vorbemerkung

Rz. 191 In der jüngeren Vergangenheit war die Tätigkeit des deutschen Steuergesetzgebers im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere durch den Versuch geprägt, die Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen (und Grundvermögen) an die Vorgaben des BVerfG[154] anzupassen. Mittlerweile gewinnt daneben die Rechtsprechung des EuGH immer größeren Einfluss, vor allem be... mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Grundsätze

Rz. 274 Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine direkte Personalsteuer. Sie belastet eine Einnahme, nämlich den unentgeltlichen Vermögenszuwachs einer natürlichen Person. Sie knüpft zur Bestimmung der Steuerbelastung an persönliche Verhältnisse des Erben bzw. Beschenkten an: mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ... mehr

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä... mehr

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Belgien / 1. Abgrenzung

Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischen mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 4. Steuerverzicht (bonificación)

Rz. 118 Der 2014 zunächst für alle Erwerber der Gruppen I und II eingeführte Steuerverzicht in Höhe von 99 % des vorläufig ermittelten Steuerbetrages wurde zunächst ab dem 1.1.2016 weitestgehend abgeschafft. Seitdem war dieses besondere Steuerprivileg ausschließlich für Erwerber der Gruppe I vorgesehen. Durch Ausweitung des Personenkreises, der den Steuerverzicht in Anspruch ... mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Erwerb von Todes wegen, § 3 ErbStG

Rz. 98 In § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG wird als Erwerb von Todes wegen "der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs)" genannt. Da das deutsche Erbschaftsteuergesetz auf die Begriffe des deutschen Z... mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 2. Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht – und damit die Frage, wer Steuerpflichtiger ist – knüpft an die Mitgliedschaft in einer KiSt-erhebenden Kirche an (Mitgliedsteuer). KiSt-pflichtig können demzufolge auch nur natürliche Personen sein. Zusätzlich muss ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8 und 9 AO) im jeweiligen Bundesland gegeben sein (§ 3 Abs. 1 KiStG NRW; Territorial... mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus den vorstehend dargestellten Regelungen in § 19 Abs. 3 S. 1 und 2 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Investmentanteile Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne relevante Beteiligung Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.d. § 19... mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO ist, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Der zur Meldung Verpflichtete muss deshalb seinen Wohnsitz[1] oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt[2] im Inland haben, um unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu sein. Für eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht muss die Geschäftsleitung[3] oder der Sit... mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / b) Tatbestandsvoraussetzungen

Aus der Neuregelung in § 49 Abs. 5 S. 1 InvStG lassen sich die nachfolgenden Tatbestandsvoraussetzungen ableiten: unbeschränkte Steuerpflicht Spezial-Investmentanteile Spezial-Investmentanteile werden nicht in einem BV gehalten wegzugssteuerrelevantes Ereignis positive Summe der steuerpflichtigen Gewinne Die Definition des unbeschränkt Steuerpflichtigen ist wie in § 19 Abs. 3 S. 1... mehr

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Wegzugsbesteuerung für (Spe... / IV. Gesetzliche Neuregelung

Für solche Fälle, in denen die unbeschränkte Steuerpflicht des Anlegers nach dem 31.12.2024 endet, die (Spezial-)Investmentanteile nach dem 31.12.2024 unentgeltlich auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übertragen werden oder der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der ... mehr

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Schutzbriefkosten

Begriff Als Schutzbrief bezeichnet man einen Service aus dem Kfz-Versicherungswesen, der den Versicherten vor wirtschaftlichen Schäden und Nachteilen im Zusammenhang mit einem Diebstahl, einem Unfall oder einer Panne seines Fahrzeugs schützt. In Deutschland am häufigsten verbreitet ist der ADAC-Schutzbrief. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des Arbeitnehmers für einen Sch... mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.1 Begünstigte Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 45 § 8b Abs. 1 KStG enthält keine Beschränkung hinsichtlich der Steuersubjekte, die Einnahmen steuerfrei beziehen können. Daraus folgt, dass die Vorschrift auf alle KSt-Subjekte nach § 1 KStG anwendbar ist. Begünstigte KSt-Subjekte sind daher nicht nur Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, sondern auch Genossenschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG, VVaG und Pe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.2.3 Entstehungszeitpunkt bei Wechsel der Steuerpflicht während des Veranlagungszeitraums

Rz. 12 Wechselt im Laufe eines Kj. die unbeschränkte Steuerpflicht zur beschr. Steuerpflicht oder umgekehrt, so sind mit Wirkung ab Vz 1996 die während der beschr. Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung nach den für unbeschränkt Stpfl. geltenden Vorschriften einzubeziehen (§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG). Dadurch entfällt insoweit die Abgeltungswirkung des ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerpflicht

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stpfl mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland unterliegen der > Unbeschränkte Steuerpflicht, andere Personen grundsätzlich der > Beschränkte Steuerpflicht, wenn sie > Inländische Einkünfte erzielen. In bestimmten Fällen können auch sie unbeschränkt stpfl sein. Das gilt für deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher ArbG sowie fü... mehr