Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

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Erweitert beschränkte Steue... / 2 Inhalt

Voraussetzung für eine erweitert beschr. Steuerpflicht ist gem. § 2 Abs. 1 AStG, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in Deutschland aufgegeben hat. Zunächst ist daher zu prüfen, ob durch den Umzug in das Ausland tatsächlich die unbeschränkte Steuerpflicht (vgl. "Unbeschränkte Steuerpf... mehr

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Remittance Basis Taxation –... / 2 Inhalt

Nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt eine Besteuerung von Einkünften in einem Staat immer dann, wenn eine hinreichende Verknüpfung zwischen diesen Einkünften und diesem Staat besteht. Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen regelmäßig sogar abweichend von diesem Grundsatz die weltweit erzielten Einkünfte, unabhängig von einem konkreten Bezug zum Ansässigke... mehr

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk... mehr

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Progressionsvorbehalt – ABC... / 2 Inhalt

§ 32b Abs. 1 EStG sieht vor, dass nach einem DBA (Nr. 3) sowie nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen (Nr. 4) freigestellte Einkünfte bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Der Progressionsvorbehalt ist für unbeschränkt und erweitert beschr. Stpfl., und nur in Ausnahmefällen für beschr. Stpfl. anwendbar; vgl. "Unbeschränkte Steuerpf... mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. Art. 4 Art. 1 OECD-MA ist ein Stpfl. in einem Vertragsstaat ansässig, wenn er aufgrund seines Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, Orts der Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals in diesem Staat unbeschränkt stpfl. ist. Erforderlich ist damit ein ortsbezogenes Merkmal, das zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt. Für natürliche Personen richtet sich di... mehr

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Personengesellschaft (Sonde... / 2 Inhalt

Aus deutscher Sicht ergeben sich keine Probleme, wenn kein DBA besteht. Erhält ein in Deutschland ansässiger (vgl. "Ansässigkeit") Gesellschafter Sondervergütungen von einer im ausl. Staat befindlichen Personengesellschaft, werden die Sondervergütungen als ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 EStG im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht erfasst (Vgl. "Unbeschränkte Steuerpfli... mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 2 Inhalt

Gem. § 9 AO begründet der Stpfl. einen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält (§ 9 S. 1 AO). Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Ver... mehr

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Arbeitnehmer (LSt) – ABC In... / 2 Inhalt

Das LSt-Verfahren unterscheidet nicht mehr grundsätzlich zwischen unbeschränkter und beschr. Steuerpflicht. Für beide Fälle der Steuerpflicht gilt das ELStAM-Verfahren (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass für beschr. stpfl. Arbeitnehmer nur die LSt-Klasse I als elektronisches LSt-Abzugsmerkmal festgestellt werden kann (§ 38b Abs... mehr

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Bekanntgabe (Zustellung, in... / 2.2 Empfangsbevollmächtigter

Ist der Stpfl. (oder ein anderer Beteiligter) im Inland nicht unbeschränkt stpfl. (vgl. "Unbeschränkte Steuerpflicht"), muss er einen Empfangsbevollmächtigten bestellen, sofern die Finanzverwaltung dies wünscht (§ 123 S. 1 AO). Eine Ausnahme gilt allerdings (d. h. diese Regelung gilt nicht), sofern er innerhalb der EU/dem EWR seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (für... mehr

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Bekanntgabe (Zustellung, in... / 3 Praxisfragen

Muss eine Empfangsperson benannt werden, muss es sich dabei um eine inländische Person handeln, die als Empfangs- bzw. Zustellungsbevollmächtigte geeignet ist. Sie muss ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz"), gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt"), Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben. Der Empfangs- bzw. Zustellungsbevollmächtigte kann eine natürliche Perso... mehr

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Grenzgänger – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Grenzgänger (Grenzpendler) sind Personen, die in dem einen Staat aufgrund ihres Wohnsitzes (vgl. "Wohnsitz") ansässig sind, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort haben und aus diesem Staat im Wesentlichen ihre Einkünfte beziehen, dort also beschr. stpfl. sind (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht"). I. d. R. wird es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (vgl... mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Ansässigkeit einer Person wird in Art. 4 OECD-MA geregelt und erfordert grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht in einem Vertragsstaat nach dessen innerstaatlichem Steuerrecht. Die Ansässigkeit muss im Zeitpunkt des zu beurteilenden Einkunftsbezugs gegeben sein. Nach deutschem Recht knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person an den inländischen... mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste... mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu... mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 3 Praxisfragen

In der Praxis ist wesentliches Abgrenzungskriterium die Anwesenheit von mehr als 6 Monaten. Verweilt der Stpfl. nicht mehr als 6 Monate i. d. S. in Deutschland, liegt regelmäßig kein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Es ist daher in der Praxis darauf zu achten, wenn keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet werden soll, dass diese Grenze nicht ungewollt (z. B. du... mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 1 Systematische Einordnung

Im internationalen Steuerrecht bestehen besondere Regelungen für Arbeitnehmer, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden. Diese Regeln gelten sowohl für die laufenden Bezüge als auch für Ruhegehälter. Für diese Fälle ist das Arbeitsortsprinzip weitgehend eingeschränkt. Es gilt stattdessen das Kassenstaatsprinzip.[1] Eine weitere Besonderheit gilt dadurch, dass die unbeschrän... mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Ansässigkeit ist in Art. 4 OECD MA geregelt und ist damit ein Begriff aus dem Abkommensrecht. Nur wenn der Stpfl. in einem der Vertragsstaaten ansässig ist, kann er sich auf das DBA berufen. Im nationalen Steuerrecht wird für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht auf die Ansässigkeit, sondern auf einen Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") oder gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhn... mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 4 Beratungshinweis

Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wird nicht nur durch einen Wohnsitz, sondern auch durch einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt"). Soll die beschr. Steuerpflicht in Deutschland daher aufgegeben werden, muss darauf geachtet werden, dass nicht nur der Wohnsitz aufgegeben wird, sondern auch der gewöhnliche Aufenthalt. Die Aufgabe ein... mehr

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 2 Inhalt

§ 6 AStG behandelt die Besteuerung stiller Reserven bei einem Wegzug aus Deutschland. Wenn eine Person aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet, werden die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, ohne dass eine tatsächliche Veräußerung stattfindet. Dies kann zu Liquiditätsproblemen führen, da keine Verkaufserlöse zur Finanzierung der Steuerla... mehr

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Kassenstaatsprinzip (öffent... / 2 Inhalt

Das Kassenstaatsprinzip gilt, wenn Arbeitnehmer Einkünfte aus öffentlichen Kassen erhalten. Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine inländische oder eine ausl. öffentliche Kasse handelt. Die Kasse ist nur dann eine öffentliche Kasse. wenn sie zum Bereich der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung gehört und staatlicher Aufsicht unterliegt. Nach § 34d Nr. 5 S. 1 Halb... mehr

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Wohnsitz – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Der Wohnsitz (§ 8 AO) ist nach nationalem deutschen Steuerrecht neben dem gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) ein Merkmal, das für natürliche Personen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet (§ 1 EStG). Der Wohnsitz ist ein rein nationaler Begriff. Er hat aber auch im Abkommensrecht Bedeutung, da er zur Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach dem jeweiligen DBA... mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 3 Hinweise

Da die Stiftung im Ausland im Regelfall ebenfalls der Besteuerung unterliegt, kann über die Anrechnung nach § 15 Abs. 5 i. V. m. § 12 AStG eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Hierfür gelten die allgemeinen Grundsätze des § 34c Abs. 1 EStG entsprechend, bei Anwendung der Abgeltungsteuer ist § 32d Abs. 5 und 6 EStG zu beachten. Durch § 15 Abs. 3 AStG werden Unternehmer- un... mehr

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Gewöhnlicher Aufenthalt – A... / 1 Systematische Einordnung

Der gewöhnliche Aufenthalt (§ 9 AO) ist nach deutschem Steuerrecht neben dem Wohnsitz (§ 8 AO) (vgl. "Wohnsitz") ein Kriterium, das für natürliche Personen die unbeschränkte Steuerpflicht begründet (§ 1 EStG). Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit"). Zwar wird in Art. 4 OECD-MA der gewöhnliche ... mehr

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Abzugsmethode – ABC IntStR / 2.1 Zweck der Abzugsmethode

Unbeschränkt Steuerpfl. können alternativ zur Steueranrechnung den Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage beantragen. Die Wahl zwischen dem Anrechnungs- und dem Abzugsverfahren kann für Einkünfte aus mehreren Staaten unterschiedlich ausgeübt werden, für alle Einkünfte aus einem Staat jedoch nur einheitlich. Der Abzug setzt einen Antrag des Steuerpfl. vorau... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.3 Bedeutung des Wohnsitzbegriffs

Rz. 3 Der Begriff des Wohnsitzes wird im Steuerrecht an vielen Stellen verwendet. Er ist Anknüpfungspunkt für Rechtsfolgen unterschiedlicher Art. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG folgt die unbeschränkte Steuerpflicht aus dem Wohnsitz einer Person im Inland. Der Wohnsitz des Erblassers, des Schenkers oder des Erwerbers ist bedeutsam für die persönliche Steuerpflicht nach dem ErbStG.... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Veranlagung bei Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht (Abs. 2 S. 2 Nr. 3)

Rz. 118 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ist auch in den Fällen des § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die Abgeltungswirkung ausgeschlossen. Es handelt sich um Fälle, in denen während eines Kj., d. h. eines Vz, sowohl unbeschränkte als auch beschr. Steuerpflicht bestanden hat. Erfasst wird sowohl der Wechsel von der unbeschränkten zur beschr. Steuerpflicht als auch der umgekehrte Wechsel.... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2 Fälschliche Annahme der unbeschränkten Steuerpflicht (Abs. 2 S. 2 Nr. 2)

Rz. 112 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG tritt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nicht ein, wenn fälschlich von der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2, 3 EStG oder § 1a EStG ausgegangen wurde, in Wirklichkeit aber beschr. Steuerpflicht vorlag, und dies nachträglich festgestellt wurde. Rz. 113 Bedeutung hat diese Regelung vor allem beim Steuerabzug vom Arbeitslo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematik und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 50 EStG regelt, wie beschr. Stpfl. zu besteuern sind. Die Vorschrift schließt an § 49 EStG an; während dort bestimmt ist, welche Einkünfte als inländische Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen, regelt § 50 EStG, nach welchen Grundsätzen die Besteuerung durchzuführen ist. § 50 EStG prägt damit den Charakter der beschr. Steuerpflicht. Wenn die beschr. Steuerp... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Ausländische Einkünfte bei beschränkt Steuerpflichtigen (Abs. 3)

Rz. 171 Es kann vorkommen, dass im Rahmen der inländischen Einkünfte eines beschr. Stpfl. ausl. Einkünfte anfallen, z. B. weil dessen inländische Betriebsstätte im Ausland Aktivitäten entfaltet, die im Ausland zur beschr. Steuerpflicht führen, etwa weil der inländischen Betriebsstätte zustehende immaterielle Wirtschaftsgüter einem ausl. Lizenznehmer zur Nutzung überlassen wu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.3 Veranlagung von Angehörigen der EU- und EWR-Staaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b, S. 7, 8)

Rz. 122 Nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. b EStGkönnen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Angehörige der EU- bzw. EWR-Staaten sind, die Veranlagung zur ESt beantragen und damit die Abgeltungswirkung der abgezogenen LSt ausschließen. Rz. 123, 124 einstweilen frei Rz. 125 Die Antragsveranlagung gilt für beschr. stpfl. Arbeitnehmer mit Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Adressat der Mitteilung

Rz. 23 Die Mitteilungen nach Abs. 2 sind an das nach §§ 18–20 AO zuständige FA zu richten. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige haben danach ihre Anzeige grundsätzlich an das Wohnsitzfinanzamt[1], unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtige haben sie an das für ihre Steuern vom Einkommen und Vermögen zuständige FA[2] zu richten. Sind gesonderte Feststellungen vorzunehmen, so... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Talkshow

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei Hörfunk und Fernsehen sowie uE bei entsprechenden Online- und Streaming-Produktionen sind Diskussionsleiter und Gesprächsteilnehmer idR keine > Arbeitnehmer (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Künstler und Schriftsteller erzielen durch ihre Teilnahme als Interviewpartner in Talkshows > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 3 EStG). Diese unterliegen... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinidad und Tobago

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Trinidad und Tobago (Hauptstadt: Port of Spain; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik vor der Küste von > Venezuela. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 04.04.1973 nebst Protokoll (BGBl 1975 I, 679 = BStBl 1975 I, 697), das am 28.01.1977 in Kraft getreten (BGBl 1977 II, 263 = BStBl 19... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 06/2025, Ein Evergreen: Das deutsche ErbStG vor dem Europäischen Gerichtshof

Der deutsche Gesetzgeber hat sich über fast 15 Jahre als zuverlässiger "Fall-Lieferant" für den Europäischen Gerichtshof erwiesen. Man denke nur an die Fälle Mattner, Hünnebeck, Block, Jäger u.v.a. Sie stammen aus der Zeit, als man sich die Fälle über die Nennung der Klägernamen vor der Verschärfung des Datenschutzes noch leicht merken konnte. Anhängig ist jetzt beim EuGH die... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt

Leitsatz Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Normenkette § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5, Satz 2 Nr. 3 EStG Sachverhalt Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, hatte einen Wohnsitz in Deutschland und erzielte dort Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. S... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Einkommensteuer / 3.4.1 Sonderausgaben

Der Abzug von Sonderausgaben ist teilweise voll und teilweise nur beschränkt möglich. Unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, mit der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder mit der Übertragung eines mindestens 50 %-Anteils an einer ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 1 Aufgrund der weitreichenden Anknüpfungspunkte der unbeschränkten deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht[1] bei der unentgeltlichen Übertragung des weltweiten Vermögens umfasst der deutsche Besteuerungsanspruch auch die Übertragung von ausländischem Vermögen. In Verbindung mit den verschiedenen Anknüpfungspunkten ausländischer Steuerrechtsordnungen kann dies zu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut... mehr