Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN > Ausländische Arbeitnehmer im Inland Rz 4 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Zur Ermittlung der LSt auf > Sonstige Bezüge, die bei einem ehemaligen ArbN nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht einzubehalten ist, gehört der während der Zei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nationalität

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Nationalität eines Stpfl ist für die deutsche ESt/LSt grundsätzlich ohne Bedeutung, weil für die Besteuerung bei > Unbeschränkte Steuerpflicht auf den > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und bei > Beschränkte Steuerpflicht auf das Vorliegen > Inländische Einkünfte abgestellt wird. Nur wenige Staaten knüpfen die Besteuerung (auch) an...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Welteinkommen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 3, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1. Zum Begriff zB Hilbert/Wittenstein, IWB 2019, 916. Ergänzend > Steuererklärung Rz 12, ferner > Ausland Rz 17, > Ausländischer Arbeitslohn Rz 1, > Ehegattenbesteuerung Rz 4/1, > Wohnsitz Rz 2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwertung von Arbeit im Inland

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei einem im > Inland nicht ansässigen ArbN besteuert Deutschland die im Inland erzielten > Einkünfte (§ 1 Abs 4 EStG). Dazu gehören auch solche Einkünfte, die der Stpfl durch die Verwertung seiner Arbeit im Inland erzielt (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG; > Inländische Einkünfte Rz 5 ff), sofern Deutschland nach dem etwaig einschlägigen DBA das Best...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Portugal

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Portugiesische Republik (Hauptstadt: Lissabon; Amtssprache: Portugiesisch) ist ein westeuropäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Portugal grenzt im Norden und Osten an > Spanien sowie im Süden und Westen an den Atlantik. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 15.07.1980 nebst Protokoll (BGBl 1982 II, 129 = B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namibia

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Namibia (Hauptstadt: Windhoek; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat im Süden von Afrika. Namibia grenzt an > Angola im Norden, an > Sambia im Nordosten, an > Botsuana im Osten, an > Südafrika im Osten und Süden sowie an den Atlantik im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.12.1993 nebst Protoko...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Philippinen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik der Philippinen (Hauptstadt: Manila; Amtssprachen: Filipino und Englisch) ist ein Inselstaat in Südostasien. Die Philippinen haben keine Landgrenze, liegen südlich von > China und nördlich von > Indonesien mit dem Südchinesischen Meer im Westen und der Philippinensee im Osten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Neuseeland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Neuseeland (Hauptstadt: Wellington; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat im Pazifik, südöstlich von > Australien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 20.10.1978 (BGBl 1980 II, 1223 = BStBl 1980 I, 655), in Kraft getreten am 21.12.1980 (BGBl 1980 II, 1485 = BStBl 1980 I, 787). Das Abkommen entspricht weitgehend ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsrat

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur internationalen Besteuerung insbesondere > Doppelbesteuerung Rz 250 ff sowie zu den Regelungen der konkreten DBA jeweils die einzelnen Länderstichworte, zudem > Ausland Rz 37, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 28. Ferner vor allem zur nationalen Besteuerung > Arbeitnehmer Rz 75/1; > Aufsichtsrat Rz 2; > Aufwandsentschädigungen Rz 33 f, Rz 63 Deut...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Belarus (deutsch: Weißrussland; Hauptstadt: Minsk; Amtssprachen: Belarussisch und Russisch) ist ein osteuropäischer Binnenstaat. Weißrussland grenzt an > Russland im Nordosten und Osten, an die > Ukraine im Süden, an > Polen im Westen sowie an > Litauen und > Lettland im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppel...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Koordinierte Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als koordinierte Organisationen bezeichneten übernationalen Einrichtungen gehören die > Europäische Weltraumorganisation – European Space Agency (ESA) –, das > Europäisches Patentamt, der > Europarat, das > Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), die Nordatlantikvertragsorganisation > NATO, die Organisation für...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, NATO

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die NATO ist ein aus 32 Mitgliedstaaten bestehendes Militär- und Verteidigungsbündnis, dem die > Vereinigte Staaten von Amerika, > Kanada und 30 europäische Staaten, inklusive der > Türkei, angehören. Der Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten wird durch das NATO-Truppenstatut (NTS; BGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 7 Anfangsbestände

Zeile 40 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im Vz 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung (Bar- oder Sachgründung) einschließlich einer Verschmelzung zur Neugründung, aber auch um den Zuzug einer ausländischen Körperschaft handeln. In diesen Fällen sind die im Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandenen Einlag...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 Im Kopf des Vordrucks ist das zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben. Das steuerliche Einlagekonto und der Sonderausweis sind immer auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs zu ermitteln, und zwar auf den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahrs. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt also die Ermittlung nicht auf den Schluss des Vz (K...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2024 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist das Datum anzugeben, zu dem die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2024 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Möglich ist auch, dass ein neuer Betrieb gewerblicher Art gegründet ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 43 Berechtigt zur Anrechnung ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld sind sowohl beschränkt als auch unbeschränkt [1] steuerpflichtige Körperschaften. Für die Anrechnung muss grundsätzlich Steuersubjekt- und Steuerobjektidentität bestehen und es müssen ausl. Einkünfte vorliegen. Rz. 44 Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht gem. § 1 Abs. 1 KStG für Körperschaften mit Sitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.2 Abzug nicht anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 195 § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erweitert den Steuerabzug auf Fälle, in denen weder eine Steueranrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG noch ein Steuerabzug gem. § 34c Abs. 2 EStG möglich ist. Die Regelung dient folglich als Auffangtatbestand oder letzte Möglichkeit des Stpfl., die Doppelbesteuerung von Amts wegen zu mildern.[1] Es besteht kein Wahlrecht des Stpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

1.1 Körperschaften Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 4 Ende der Steuerpflicht

Ähnlich wie bei der Gründung der Kapitalgesellschaft sind auch bei der Beendigung mehrere Stadien zu unterscheiden: Die Auflösung der Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH tritt ein, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist,[1] z. B. durch Beschluss der Gesellschafter. Die Auflösung ist dem Handelsregister anzumelden. Der Auflösung schließt sich die Liquidation der Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.3 Territoriale Anknüpfung und Umfang der Besteuerung bei unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht erfordert entweder den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland. Der Sitz einer Gesellschaft ist an dem Ort, der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt ist. Allein maßgebend ist die förmliche Erklärung. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Unter der "geschäftlichen Oberleitung" einer Kapitalgesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.1 Körperschaften

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind folgende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen :[1] Kapitalgesellschaften: Zu diesen rechnen insbesondere die GmbH, die AG, die europäische Gesellschaft, die KGaA und die bergrechtlichen Gewerkschaften; Genossenschaften einschließlich der europäischen Genossenschaften; Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuer / 1.2 Option zur Körperschaftsbesteuerung

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eröffnet der Gesetzgeber ab 2022 die Optionsmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft (sog. optierende Gesellschaft) besteuern zu lassen.[1] Mit dem Wachstumschancengesetz[2] wird nun auch eingetragenen Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (eGbr) die Möglichkeit zur Option zur Körperschaftsteuer eingeräumt. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.11 Anlage KSt 1 F – Steuerliches Einlagenkonto bzw. aus Rücklagenumwandlung entstandenes Nennkapital

Der Vordruck Anlage KSt 1 F dient als Basis für die Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG (früheres sog. EK 04) und des aus Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG. Zudem sind darin aber auch für Gesellschaften mit Umwandlungstatbeständen, für Körperschaften in Liquidation, für Fälle einer Kapitalherabsetzung, de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Tatbestand

Rz. 147 Der Tatbestand des Abs. 9 Nr. 1 setzt voraus, dass die Einkünfte bei Anwendung eines DBA in beiden Staaten nicht besteuert werden, weil Deutschland von einer Freistellung ausgeht und der andere Staat das Abkommen so anwendet, dass er kein Besteuerungsrecht oder nur ein begrenztes Steuerabzugsrecht hat. Ohne den Begriff selbst zu verwenden, behandelt die Vorschrift da...mehr