Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, ist auf Anteile an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes geendet hat, gelten die Anteile mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes als veräußert. Bei An...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes endet, ist auf Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft § 17 des Einkommensteuergesetzes im Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet worden ist, greift die Steuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 17.10.2022 (BR-Drucks. 457/1/22)

Rz. 65 [Autor/Stand][...] Fz. 28. Zu Artikel 11a – neu – (§ 6 Absatz 2 Satz 4 AStG) Artikel 30 (Absatz 8a – neu) „Artikel 11a Änderung des Außensteuergesetzes In § 6 Absatz 2 Satz 4 des Außensteuergesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 30.11.2022 (BT-Drucks. 20/4729)

Rz. 68 [Autor/Stand][...] Artikel 11 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes) unverändert [...] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2050) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsstättenfinanzamt / 2 Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.[1] Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 2 Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag für ein Kind des Steuerpflichtigen ist nur abzuziehen bei Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) oder der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, Auslandsbeamte) unterliegen oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 1.3 Kreis der Steuerpflichtigen mit Anspruch auf den Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag) für ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG erfüllt, können nur Personen erhalten, die entweder nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, weil sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit durch Zuständigkeitskonzentration (§ 17 FVG)

Nach § 16 AO richtet sich die sachliche Zuständigkeit der FinBeh., soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem FVG. Nach § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FVG kann die zuständige Landesregierung zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzuges der Aufgaben der FinVerw. durch Rechts-VO einem FA oder einer besonderen Landes-FinBeh. Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer FÄ übertragen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.672 EUR (VZ 2025) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Unbeschränkte oder beschränkte Lohnsteuerpflicht

Eine wichtige Änderung erfährt das Lohnsteuerverfahren für Lohnzahlungszeiträume seit 1.1.2020, indem erstmals der Personenkreis der beschränkt Steuerpflichtigen in das betriebliche Erstattungsverfahren des Lohnsteuer-Jahresausgleich einbezogen wird.[1] Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durfte der Arbeitgeber die Lohnsteuer bisher nur nach den Verhältnissen der ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Grundsätzlich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Aufenthalt des Berechtigten entscheidend für den Anspruch auf Kindergeld (sog. Territorialitäts-, Wohnlandprinzip). § 8 und § 9 Abgabenordnung (AO) enthalten eine Legaldefinition der genannten Begriffe: "Einen Wohnsitz begründet jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Siehe jeweils vor den Einzelthemen 1 Allgemeines Ausgewählte Literaturhinweise: Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 117 Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG werden nur "unbeschränkt Stpfl." von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Welche Voraussetzungen an die unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, regelt Abs. 2 (s. Rz. 200 ff.). Neben den zeitlichen Anforderungen fallen demnach unter § 6 AStG ausschließlich natürliche Personen. Kapitalgesellschaften oder Mitunternehmerschaften können nicht dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger

Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus dem nationalen Steuergesetz (§ 1 EStG, § 1 KStG). Rz. 53 Ein unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 266 Hinzurechnungssubjekt ist der inländische Steuerpflichtige. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG knüpft zunächst an den Regelfall der unbeschränkten Steuerpflicht an. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erweitert den Anwendungsbereich unter gewissen Voraussetzungen auf durch das ATAD-UmsG erstmalig beschränkt Steuerpflichtige (siehe hierzu Rz. 391ff.). Rz. 267 § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bedient sich in B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Zurechnung erfolgt vorrangig beim Stifter und nachrangig bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten bei unbeschränkter Steuerpflicht. Eine Beschränkung auf natürliche Personen erfolgt nicht, somit sind auch Körperschaftsteuersubjekte von der Vorschrift erfasst.[1] Im Moment der Zurechnung muss die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen[2] (§ 1 Abs. 1, Abs. 2 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2 Unternehmensstiftungen (§ 15 Abs. 3 AStG)

Rz. 59 Absatz 3 erweitert den Anwendungsbereich von § 15 Abs. 1 AStG. Als Unternehmensstiftungen gelten ausländische Stiftungen, wenn entweder ein Unternehmensbezug bei einer natürlichen Person besteht oder eine Körperschaft eine ausländische Stiftung gründet und jeweils zusätzlich ein bestimmter Personenkreis bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt ist. Während die unbeschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.3 Negativvoraussetzung

Rz. 64 Die Unternehmensstiftung darf nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein.[1] Liegt deren unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG, Abs. 2 KStG) vor, unterbleibt die Zurechnung bei den betroffenen Bezugs- und Anfallsberechtigten, vielmehr wird das Welteinkommen selbst der Körperschaftsteuerpflicht im Inland und ggf. auch der Gewerbesteuer unterworfen.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 208 § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 AStG regeln den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in Fällen, in denen der Stpfl. die Anteile unentgeltlich erworben hat. Dies betrifft Erwerbe auf Grundlage eines Testaments, Vermächtnisses, Erbvertrags oder einer Schenkung.[1] Im Fall eines teilentgeltlichen Erwerbs von Anteilen ist der Erwerb in einen entgeltlichen und eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 AStG bleibt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 36 Der Begriff der ausländischen Familienstiftung erfährt mit Satz 1 i. V. m. Abs. 2 seine Legaldefinition. Es muss sich um einen Rechtsträger handeln, der als Stiftung qualifiziert (§ 15 Abs. 2 AStG) und weder über Sitz noch Geschäftsleitung im Inland verfügt, d. h. es muss ein nach ausländischem Recht gegründeter Rechtsträger sein, der im Inland nicht über einen Ort de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X hat unter Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 62 In persönlicher Hinsicht knüpft § 7 Abs. 1 S. 1 AStG an den unbeschränkt Stpfl. als Hinzurechnungssubjekt an. Der Begriff der „unbeschränkten Steuerpflicht“ umfasst sowohl natürliche Personen (gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG sowie § 1a EStG) als auch juristische Personen gem. § 1 i. V. m. § 3 KStG. Weiterhin sind auch Personengesellschaften erfasst, die gem. § 1a KStG zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)

Rz. 306 Nach § 10 Abs. 3 S. 4 AStG sind steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen sowie die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Die Vorschrift führt mithin zum Nachteil des Hinzurechnungsverpflichteten zur Nichtanwendung bestimmter steuerlicher Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.4 Eingeschränkter Umfang des Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

Rz. 290 Ein Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr ist schließlich nur insoweit möglich, als das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung mindestens in dem Umfang wieder begründet wird, wie es im Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht bestand. Streng genommen handelt es sich bei diesem Tatbestand nicht um einen "Ausschlussgrund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)

Rz. 60 Der Einkünftebezieher muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. es muss entweder eine natürliche Person (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 oder 9 AO) oder ein Körperschaftsteuersubjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (i. V. m. § 10 oder 11 AO) vorliegen. Auf die Höhe der Beteiligung an einer die Betriebsstätte vermittelnden Personengesellschaft kommt es nicht an. Unerheblich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug

Rz. 228 § 6 Abs. 3 S. 1 AStG normiert auf Tatbestandsebene der Rückkehrregelung vermeintlich zwei – aufgrund des Wortes "und" kumulativ zu erfüllende – Voraussetzungen: Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht muss auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruhen und der Stpfl. muss innerhalb von 7 Jahren seit Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wied...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mongolei

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Mongolische Staat (Hauptstadt: Ulaanbaatar; Amtssprache: Mongolisch) ist ein Binnenstaat in Ostasien mit Grenzen zu > Russland im Norden und Nordwesten sowie > China im Osten, Süden und Südwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 22.08.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl II, 818 = ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Montenegro

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Montenegro (Hauptstadt: Podgorica; Amtssprache: überwiegend Montenegrinisch) ist einer der Nachfolgestaaten des früheren > Jugoslawien in Südosteuropa. Es grenzt im Nordwesten an > Bosnien/Herzegowina, im Nordosten an > Serbien, im Osten an das > Kosovo, im Südosten an > Albanien und im Südwesten an die Adria. Das Abkommen zur Vermeidung der >...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Auslösende Ereignisse

Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 3 EStG; > Rz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3.1 Persönlich

Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 7 Abs. 1 S. 4 AS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 4)

Rz. 298 Gem. § 6 Abs. 3 S. 4 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 – also die Vorschriften über das Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr – entsprechend, wenn der Ausschluss des Besteuerungsrechts i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruht. Ziel dieser Vorschrift ist die Eröffnung der Rückkehroption auch für Wegzugsfälle i. S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Ansässigkeit im Ausland

... im Ausland ansässigen ... Rz. 30 [Autor/Stand] § 16 Abs. 1 verwendet in Bezug auf eine Person den Ausdruck "ansässig". Dies ist deshalb befremdend, weil der Ausdruck "ansässig" ein terminus technicus des DBA-Rechts ist. Es ist zwar die freie Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, bei einer Regelung im AStG an die abkommensrechtliche Terminologie anzuknüpfen. Dies hat au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 37 Anders als die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (s. § 20 Abs. 1 AStG) ist § 6 AStG nicht explizit abkommensüberschreibend und stellt damit keinen sog. Treaty Override dar.[1] Die Norm steht damit – im Einklang mit § 2 Abs. 1 AO – unter dem Vorbehalt der DBA.[2] Rz. 38 Die Schrankenwirkung der deutschen DBA wird der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oftmal...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat

Rz. 47 Ob die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf einen doppelansässigen Hinzurechnungsadressaten, der in Deutschland zwar unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch nach der sog. Rangfolgenregelung nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 OECD-MA abkommensrechtlich im anderen Vertragsstaat als ansässig gilt, ist bislang nicht abschließend geklärt.[1] Praxis-Beispiel X ist sowohl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.4 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags

Rz. 149 Zurechnungssubjekt des Hinzurechnungsbetrags ist der hinzurechnungsverpflichtete Steuerpflichtige.[1] Dem Wortlaut des Gesetzes nach wird im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. nicht mehr auf den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" abgestellt, sondern nur noch auf den "Steuerpflichtigen". Eine Begrenzung der Zurechnung auf unbeschränkt Steuerpflichtige und mithin d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff des Steuerpflichtigen

... ein Steuerpflichtiger ... Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff des Steuerpflichtigen i.S. von § 16 ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Hier kann folglich auf die Normen der AO zurückgegriffen werden. Folgt man demnach § 33 Abs. 1 AO ist Steuerpflichtige, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat...mehr