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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Montenegro

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Rz. 1

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Montenegro (Hauptstadt: Podgorica; Amtssprache: überwiegend Montenegrinisch) ist einer der Nachfolgestaaten des früheren > Jugoslawien in Südosteuropa. Es grenzt im Nordwesten an > Bosnien/Herzegowina, im Nordosten an > Serbien, im Osten an das > Kosovo, im Südosten an > Albanien und im Südwesten an die Adria.

Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit > Jugoslawien gilt weiterhin (BGBl 2011 II, 745). Mit Stand vom 01.01.2024 befindet sich allerdings ein neues (Revisions-)Abkommen in Verhandlung, nähere Angaben dazu sind aber noch nicht bekannt gemacht (vgl insgesamt BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193).

Das Land gehört weder zur > Europäische Union Rz 1 noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum. § 1a EStG ist somit nicht anwendbar (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff).

 

Rz. 2

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Montenegro gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 155); aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

 

Rz. 3

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Kindergeld erhalten ArbN aus Montenegro, die in Deutschland beschäftigt sind, auch ohne einen qualifizierten Aufenthaltstitel in Deutschland aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens; zu Einzelheiten > Kindergeld Rz 14/4 – 14/6.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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