Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmen, die zum passiven Erwerb führen)

Rz. 104.alt [Autor/Stand] Ausnahme: Betrieb mit Beteiligten. § 8 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Ausnahme zu der Ausnahme, dass der Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Als Rechtsfolge der Ausnahmeregelung ergeben sich Einkünfte aus passivem Erwerb. Die Ausnahmeregelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des KS... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Persönlicher Anwendungsbereich

..., für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, ... Rz. 443 [Autor/Stand] Beschränkung auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Anders als das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 [2], welches den Gegenbeweis für den "Steuerpflichtigen" eröffnet, muss der Nachweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 durch den "unbeschränkt Steuerpflichtige[n]" er... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 23 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen wurde am 12. Oktober 2006 von beiden Staaten unterzeichnet. Gemäß Art. 19 des DBA Deutschland/Frankreich sind die darin enthaltenen Bestimmungen auf Erbschaften von Personen anwendbar, die... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 3e Türkei / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 9 Der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht unterliegen grds. türkische Staatsangehörige als Übertragende bzw. Schenker. Dies gilt nicht, wenn auf ausländische Staatsbürger Vermögen übergeht, das nicht in der Türkei belegen ist. Ebenfalls unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen türkische Staatsangehörige, die Vermögen erwerben. In der Türkei belegenes... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteuern häufig verschiedene Staaten denselben Vorgang, so insbesondere, wenn Erblasser bzw. Schenker und Erwerber in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder wenn das Vermögen nicht in den Ansässigkeitsstaaten liegt. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung verstößt grundsätzlich gegen das Gebot der Besteuerung nach der L... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 9 ErbStG bestimmt den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Steuerschuld bei allen vier objektiven Steuertatbeständen und steht systematisch im Zusammenhang mit § 38 AO. Die Tatbestände, die die Steuerschuld begründen, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den §§ 1 bis 8 ErbStG geregelt. Gemäß § 38 AO entsteht die Steuerschuld, so... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 22 Die unbeschränkte Stpfl. der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft ist darüber hinaus notwendige Bedingung für die Anwendung des § 29 KStG. Die Regelung gilt daher – obwohl nicht explizit in der Vorschrift verankert – nur für unbeschränkt stpfl. KSt-Subjekte.[1] Hierfür spricht auch die Formulierung des § 29 Abs. 5 KStG. Hiernach wird die Anwendung des § 29 KStG auf ander... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.2 Generelle Rechtsfolge

Rz. 49 Grundsätzlich schreibt § 29 Abs. 2 S. 1 KStG bei Vorliegen der Voraussetzungen als Rechtsfolge die Zurechnung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft (nach Vornahme der fiktiven Kapitalherabsetzung) bei der Übernehmerin vor. Insoweit kommt es zur vollständigen Übertragung sämtlicher Einlagen der Überträgerin auf die Übernehmer... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 7 Steuerliches Einlagekonto ausländischer Körperschaften (Abs. 6)

Rz. 119 Die Geltung grenzüberschreitender Umwandlungen wurde zivilrechtlich jüngst im Zuge des UmRUG neu geregelt.[1] Umwandlungsmaßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug sind demnach regelmäßig solche, bei denen mindestens eine der an der Umwandlungsmaßnahme beteiligten Gesellschaften dem Recht eines EU- oder EWR-Staates unterliegt.[2] Der Steuerrechtsgesetzgeber hat demgeg... mehr

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Aspekte der Ehegattenveranl... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 EStG oder § 1a EStG

Die Ehegattenveranlagung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. § 1 Abs. 1 EStG: Bei der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG ist ein Wohnsitz nach § 8 AO bzw. ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.d. § 9 AO im Inland notwendig[34]. Zudem können in der Schweiz lebende Grenzgänger Zusammenve... mehr

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Aspekte der Ehegattenveranl... / II. Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung

§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter welchen die Ehegattenveranlagung möglich ist. Dies sind: Ehegatten, d.h. das Bestehen einer zivilrechtsgültigen Ehe wird vorausgesetzt, unbeschränkte Steuerpflicht beider Ehegatten nach § 1 Abs. 1 oder 2 oder § 1a EStG [4], kein dauerndes Getrenntleben. Die erste Voraussetzung für die Zusammenveranlagung war im vom Hessische... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. stand einem Alleinstehenden (Stpfl., für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden ist und der nicht als Ehegatte getrennt zur ESt zu veranlagen ist) ein Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR zu. Nach BVerfG[1] war diese Regelung insoweit mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG unvereinbar, als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebende unbeschränkt stpfl. Elte... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 8.9.2022 — S 1978 A-048-St 519 (Veräußerung der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht — Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht [Zuzugsfall]), juris

Rz. 10 [Autor/Stand] Im Urteil v. 26.10.2021 — IX R 13/20, BStBl. II 2022, 172, hatte der BFH die Rechtsfrage zu klären, ob § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG nur dann anzuwenden sei, wenn der Steuerpflichtige eine nach § 6 AStG vergleichbare, festgesetzte Steuer tatsächlich an den Wegzugsstaat gezahlt hat oder ob es für die Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG ausreicht, dass eine Be... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einbeziehung der Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 EStG von Rechtsvorgängern (§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 3)

"...[2]Bei unentgeltlichem Erwerb von Anteilen ist für die Berechnung der nach Satz 1 maßgebenden Dauer der Steuerpflicht auch die unbeschränkte Steuerpflicht des Rechtsvorgängers oder, sofern der betreffende Anteil nacheinander unentgeltlich übertragen wurde, auch die unbeschränkte Steuerpflicht des jeweiligen Rechtsvorgängers einzubeziehen. [3]Zeiträume, in denen die natür... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unbeschränkt Steuerpflichtiger i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1

"[1]Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1 sind natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbeständen insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gewesen sind. ..." Rz. 308 [Autor/Stand] Unbeschränkt Steuerpflichtige im ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

„(3) 1 Beruht die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen ...” Rz. 576 [Autor/Stand] Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. § 6 Abs. 3 Satz 1 setzt nach seinem Wortlaut zunächst voraus, dass der Steuerpflichtige i.S.v. § 6 Abs. 1 Sat... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszug mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Tatbestandsvoraussetzungen

„1. die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, ...” Rz. 350 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 enthält das bereits aus § 6 Abs. 1 Satz 1 bekannte erste "Ereignis", welches eine Wegzugsbesteuerung auslöst. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zielt auf die klassischen Fälle des physischen Wegzugs unter... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 444 [Autor/Stand] Ansässigkeitswechsel nach DBA. Beendet die natürliche Person ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und begründet sie zugleich eine unbeschränkte Steuerpflicht in einem DBA-Staat, ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 einschlägig (s. Rz. 350 ff.). Auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung deuts... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bzw. -raum

Rz. 636.1 [Autor/Stand] Beurteilungszeitpunkt (Ausgangsproblem). Nach der Gesetzessystematik ist es für die negativen anteilsbezogenen Voraussetzungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2) naheliegend, dass zur Beurteilung deren Nichtvorliegens auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und der Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 — Auszug —

Rz. 1 [Autor/Stand] Inhaltsübersicht 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuer... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 — Auszug —

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 301 [Autor/Stand] Hintergrund. Veräußert eine in Deutschland i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Person Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, spielt es keine Rolle, wie lange die natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Insoweit unterfällt ein Veräußerungsgewinn aus einer "echten" Veräußerung ab "Tag 1" des Zuzugs der n... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen: Anmeldung (> Lohnsteuer-Anmeldung) und > Abführung der... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Anwendungsfragen im Übergang zwischen altem und neuem Recht

Rz. 260 [Autor/Stand] Anwendungsfragen im Übergang von § 6 a.F. zu § 6 n.F. Die Neufassung des § 6 bringt gegenüber der bisherigen Regelung erhebliche Änderungen. Dies gilt sowohl auf Ebene der Wegzugsteuertatbestände, bei den allgemeinen Rechtsfolgen, bei der Rückkehrregelung sowie bei den Stundungs- bzw. Ratenzahlungsregelungen. Abgesehen von diesen einer gesetzlichen Neuf... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Fallbeispiele

Rz. 640 [Autor/Stand] § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und anteilsbezogene Betrachtungsweise. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, während der vorübergehenden Abwesenheit einen Teil seiner Anteile an der nämlichen Gesellschaft zu veräußern, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass "hinsichtlich des veräußerten Teils der Steueranspruch aus der Vermögenszuwachsbesteuerung bestehen [blei... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 — IV B 4 - 1340 - 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Fallbeispiele

Rz. 636.3 [Autor/Stand] Wiederbegründung eines ausgeschlossenen Besteuerungsrechts. War das deutsche Besteuerungsrecht bis zum Zeitpunkt der Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 weder ausgeschlossen noch beschränkt ("uneingeschränkt"), entfällt der Steueranspruch nach Abs. 1, wenn es im Zuge der Rückkehr begründet wird und nicht beschränkt ist (zur sog. gestuften Rückk... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nach d... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger bei Entfallen der Steuer nach § 6 Abs. 3 (§ 6 Abs. 2 Satz 4)

"...[4]Entfällt der Steueranspruch nach Absatz 3 in der jeweils geltenden Fassung oder einer bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung, gelten der Steuerpflichtige sowie dessen unmittelbarer oder mittelbarer Rechtsnachfolger abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Absatzes 1." Rz. 324 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 6 Abs. 2 Satz 4. N... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Persönliche Besteuerungsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In das Lohnkonto sind die beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM; vgl vorstehend verknüpftes Stichwort auch zu weiteren Einzelheiten) zu übernehmen (vgl § 41 Abs 1 Satz 2 iVm § 39e Abs 4 Satz 2 und Abs 5 Satz 3 EStG). Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entsprechendes gilt für die > Lohnsteuera... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1500 [Autor/Stand] Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreif... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur

App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgänger), FR... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Vorübergehende Abwesenheit im verlängerten Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 3)

„... 3 Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 dessen Rechtsnachfolgers insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. ...” Rz. 590 [Autor/Stand] Regelungsinhalt im... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsverwirklichung trotz Fortbestands deutscher Besteuerungsrechte

Rz. 359 [Autor/Stand] Ausgangsbefund. Die Tatbestände der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 haben bei wortgetreuer Auslegung und Vorstellung des Gesetzgebers[2] überschießende Tendenzen insoweit, als auch Fälle erfasst werden, in denen das deutsche Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile weder beschränkt noch ausgeschlossen wird.[3] Für § 6 Abs. 1 a... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 637 [Autor/Stand] Primäre Rechtsfolge. Bei erfolgreicher vollständiger oder teilweiser Erfüllung der Voraussetzungen der Rückkehrregelung gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich als primäre Rechtsfolge das vollständige oder anteilige "Entfallen des Steueranspruchs i.S.d. Absatz 1" (dazu Rz. 639 ff.). Hinzukommen aber weitere mittelbare Rechtsfolgen, die bei der Zuzugsplanung ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Wegzug eines Mitunternehmers in Nicht-DBA-Staat

Rz. 67 [Autor/Stand] Wegzug unter Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Erfolgt der Wegzug eines Mitunternehmers einer inländischen Mitunternehmerschaft, deren Betriebsvermögen Kapitalgesellschaftsanteile zuzurechnen sind, in einen Staat, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat (Nicht-DBA-Staat), und gibt der Mitunternehmer seine unbeschränkte Steuerpflicht auf, ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Wegzugsbesteuerung und Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)

Rz. 153 [Autor/Stand] Keine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte. Gleichheitsrechtliche Bedenken ergeben sich zunächst daraus, dass § 6 eine Wegzugsbesteuerung speziell nur im Hinblick auf Anteile i.S.v. § 17 EStG vorsieht, nicht aber im Hinblick auf andere Wirtschaftsgüter.[2] Insbesondere stille Reserven in Anteilen i.S.v. § 20 Abs. 2 EStG werden bei Wegzug nicht b... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Effektives Management der steuerlichen Ansässigkeit

Rz. 192 [Autor/Stand] Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Eine Wegzugsbesteuerung kann im Einzelfall vermieden werden, wenn der Anteilsinhaber in dem ausländischen Zielstaat aus Gründen des lokalen Steuerrechts schon nicht einkommensteuerpflichtig wird und zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG bleibt: 1. Nomade... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes

Rz. 294 [Autor/Stand] Vorrang des § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG i.V.m. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995. Handelt es sich im Einzelfall um einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 UmwStG 1995 (ausf. unter Rz. 51 ff.), ist über § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 UmwStG bis Ende 2024 ausschließlich der Entstrickungstatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 maßgeblich (s. Rz. 59). Selb... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

„2. die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie, ...” Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Pers... mehr