Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

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Einbringung in eine Kapital... / 5.3 Unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht des Einbringenden

§ 20 UmwStG findet nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 UmwStG nur Anwendung[1], wenn die natürliche Person als Einbringende ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR hat oder die in- oder ausländische Kapitalgesellschaft als Einbringende nach den Rechtsvorschriften eines EU-/EWR-Staat gegründet wurde und auch nach den DBA mit Drittstaaten als in...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / I. Unbeschränkte Steuerpflicht

1. Maßgeblicher Zeitpunkt Rz. 1 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen schenkung- bzw. erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber (Erbe bzw. Beschenkte) zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist. Für eine unbeschränkte Steuerpflicht r...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 3. Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 5 Deutsche Staatsangehörige, die keinen inländischen Wohnsitz haben und sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, unterfallen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG der unbeschränkten Steuerpflicht ("Wegzugsbesteuerung"), sofern nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Rdn 14 ff.) anderes geregelt ist. Die Finanzverwaltung stellt an eine...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / III. "Flucht" vor der Steuerpflicht

Rz. 13 Soll eine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerpflicht nach dem deutschen ErbStG vollständig und endgültig vermieden werden, darf demnachmehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 4. Weltvermögen

Rz. 6 Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht eines Erwerbs vor, umfasst diese stets den gesamten weltweiten Erwerb. Ist etwa eine im Ausland belegene Immobilie (z.B. Ferienwohnung) Gegenstand einer Schenkung, ist der Vorgang – sofern der Schenker oder der Beschenkte Steuerinländer ist – unbeschränkt steuerpflichtig. Im Erbfall unterliegt bei unbeschränkter Steuerpflicht (Erb...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 1 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen schenkung- bzw. erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber (Erbe bzw. Beschenkte) zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist. Für eine unbeschränkte Steuerpflicht reicht es also aus, wenn d...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 2. Steuerinländer

Rz. 2 Als Inländer gelten in erster Linie natürliche Personen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz i.S.d. Steuerrechts hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, § 8 AO. Es muss sich um abg...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Da die einzelnen Staaten die Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung an unterschiedliche Kriterien anknüpfen – in Betracht kommen etwa Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens –, treten in Erbfällen mit Auslandsbezug regelmäßig Fragen der Doppel- oder sogar Mehrfachbesteuerung von Erwerben auf. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht bei inländis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug

Rz. 126 § 2 AStG setzt eine intensive Verwurzelung des Wegzüglers mit dem Inland voraus. Diese drückt sich einerseits in der persönlichen Steuerpflicht vor dem Wegzug und andererseits in der Staatsangehörigkeit (s. Rz. 131ff.) aus. Konkret erfordert § 2 Abs. 1 S. 1 AStG eine insgesamt mindestens fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren vor de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.3 Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG

Rz. 120 Tatbestandlich setzt § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein "Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG" voraus. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG endet, wenn eine natürliche Person ihren inländischen Wohnsitz und/oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist maßgeblich für d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.2 Zeitliche Aspekte

Rz. 170 Die Rechtsfolgen des § 2 AStG treten bei der steuerpflichtigen Person gem. dessen Abs. 1 S. 1 "bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat" ein. Der Zeitraum, in dem § 2 AStG Wirkung entfalten kann, beginnt somit im VZ des Wegzugs und endet spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Wegzugsjahr...mehr

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Erbschaftsteuer / 3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

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Schenkung/Schenkungsteuer / 7.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Ist der Schenker Inländer (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), umfasst die Steuerpflicht das gesamte in- und ausländische Vermögen, das er zuwendet. Ist nur der Erwerber Inländer, umfasst die Steuerpflicht das gesamte in- und ausländische Vermögen, das auf ihn übergeht.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN > Ausländische Arbeitnehmer im Inland Rz 4 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Zur Ermittlung der LSt auf > Sonstige Bezüge, die bei einem ehemaligen ArbN nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht einzubehalten ist, gehört der während der Zei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nationalität

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Nationalität eines Stpfl ist für die deutsche ESt/LSt grundsätzlich ohne Bedeutung, weil für die Besteuerung bei > Unbeschränkte Steuerpflicht auf den > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und bei > Beschränkte Steuerpflicht auf das Vorliegen > Inländische Einkünfte abgestellt wird. Nur wenige Staaten knüpfen die Besteuerung (auch) an...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Welteinkommen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 3, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1. Zum Begriff zB Hilbert/Wittenstein, IWB 2019, 916. Ergänzend > Steuererklärung Rz 12, ferner > Ausland Rz 17, > Ausländischer Arbeitslohn Rz 1, > Ehegattenbesteuerung Rz 4/1, > Wohnsitz Rz 2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwertung von Arbeit im Inland

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei einem im > Inland nicht ansässigen ArbN besteuert Deutschland die im Inland erzielten > Einkünfte (§ 1 Abs 4 EStG). Dazu gehören auch solche Einkünfte, die der Stpfl durch die Verwertung seiner Arbeit im Inland erzielt (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG; > Inländische Einkünfte Rz 5 ff), sofern Deutschland nach dem etwaig einschlägigen DBA das Best...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Portugal

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Portugiesische Republik (Hauptstadt: Lissabon; Amtssprache: Portugiesisch) ist ein westeuropäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Portugal grenzt im Norden und Osten an > Spanien sowie im Süden und Westen an den Atlantik. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 15.07.1980 nebst Protokoll (BGBl 1982 II, 129 = B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namibia

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Namibia (Hauptstadt: Windhoek; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat im Süden von Afrika. Namibia grenzt an > Angola im Norden, an > Sambia im Nordosten, an > Botsuana im Osten, an > Südafrika im Osten und Süden sowie an den Atlantik im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.12.1993 nebst Protoko...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Philippinen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik der Philippinen (Hauptstadt: Manila; Amtssprachen: Filipino und Englisch) ist ein Inselstaat in Südostasien. Die Philippinen haben keine Landgrenze, liegen südlich von > China und nördlich von > Indonesien mit dem Südchinesischen Meer im Westen und der Philippinensee im Osten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Neuseeland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Neuseeland (Hauptstadt: Wellington; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat im Pazifik, südöstlich von > Australien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 20.10.1978 (BGBl 1980 II, 1223 = BStBl 1980 I, 655), in Kraft getreten am 21.12.1980 (BGBl 1980 II, 1485 = BStBl 1980 I, 787). Das Abkommen entspricht weitgehend ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsrat

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur internationalen Besteuerung insbesondere > Doppelbesteuerung Rz 250 ff sowie zu den Regelungen der konkreten DBA jeweils die einzelnen Länderstichworte, zudem > Ausland Rz 37, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 28. Ferner vor allem zur nationalen Besteuerung > Arbeitnehmer Rz 75/1; > Aufsichtsrat Rz 2; > Aufwandsentschädigungen Rz 33 f, Rz 63 Deut...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Belarus (deutsch: Weißrussland; Hauptstadt: Minsk; Amtssprachen: Belarussisch und Russisch) ist ein osteuropäischer Binnenstaat. Weißrussland grenzt an > Russland im Nordosten und Osten, an die > Ukraine im Süden, an > Polen im Westen sowie an > Litauen und > Lettland im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppel...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Koordinierte Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als koordinierte Organisationen bezeichneten übernationalen Einrichtungen gehören die > Europäische Weltraumorganisation – European Space Agency (ESA) –, das > Europäisches Patentamt, der > Europarat, das > Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), die Nordatlantikvertragsorganisation > NATO, die Organisation für...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, NATO

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die NATO ist ein aus 32 Mitgliedstaaten bestehendes Militär- und Verteidigungsbündnis, dem die > Vereinigte Staaten von Amerika, > Kanada und 30 europäische Staaten, inklusive der > Türkei, angehören. Der Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten wird durch das NATO-Truppenstatut (NTS; BGB...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 7 Anfangsbestände

Zeile 40 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im Vz 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung (Bar- oder Sachgründung) einschließlich einer Verschmelzung zur Neugründung, aber auch um den Zuzug einer ausländischen Körperschaft handeln. In diesen Fällen sind die im Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandenen Einlag...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeile 1 Im Kopf des Vordrucks ist das zuständige Finanzamt und die Steuernummer anzugeben. Das steuerliche Einlagekonto und der Sonderausweis sind immer auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs zu ermitteln, und zwar auf den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahrs. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt also die Ermittlung nicht auf den Schluss des Vz (K...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2024 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)

In den Zeilen 17–20 wird der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG ermittelt. Diese Daten werden wiederum benötigt für die Ermittlung, welcher Betrag des steuerlichen Einlagekontos für Ausschüttungen verwendet worden ist (Ausschüttung übersteigt den ausschüttbaren Gewinn, § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG); wann eine Ausschüttung zu einer Körperschaftsteuererhöhung nach § 38...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr