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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Dr. Bernhard Arlt
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Rz. 32

Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeutung wie der Wohnsitz des Begünstigten.

 

Rz. 33

In der Schweiz liegt die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Kantone und z. T. in denen der Gemeinden. Deshalb gibt es dort kein einheitliches, für das gesamte Staatsgebiet geltendes Erbschaftsteuerrecht. Der sachliche Anwendungsbereich des DBA entspricht Art. 2 des OECD-MA und umfasst alle Nachlass- und Erbschaftsteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der Länder, Kantone, Bezirke, Kreise, Gemeinden oder Gemeindeverbände – auch in Form von Zuschlägen – erhoben werden.[3]

 

Rz. 34

Als Nachlass- und Erbschaftsteuern gelten alle Steuern, die von Todes wegen als Nachlasssteuern, Erbanfallsteuern, Abgaben vom Vermögensübergang oder Schenkungen auf den Todesfall erhoben werden.[4]

 

Rz. 35

Steuern auf Vermögensübertragungen unter Lebenden (Schenkungen) sind – mit der Ausnahme von Vorschenkungen – nicht Abkommensgegenstand. Deshalb kann bei diesen eine Vermeidung der Doppelbesteuerung grundsätzlich nur durch unilaterale Maßnahmen der beteiligten Staaten erfolgen.[5] Im Rahmen der Regelungen zum Verständigungsverfahren enthält das DBA Schweiz allerdings einen Passus[6], nach dem sich die zuständigen Behörden bemühen werden, Schwierigkeiten und Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen durch ein Verständigungsverfahren zu beseitigen. Ergänzend wird angemerkt, dass sich die zuständigen Behö...

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Bearbeiterverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis

  Arlt, Dr. BernhardSteuerberater, München Bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern, DBA-Dänemark, DBA-Frankreich, DBA-Griechenland, DBA-Österreich, ...

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