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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

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Rz. 1

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäischen Nordmeer im Nordosten sowie an der Barentssee im Nordosten.

Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 04.10.1991 mit Zustimmungsgesetz vom 13.07.1993 (BGBl 1993 II, 970 = BStBl 1993 I, 655), geändert durch das Änderungsprotokoll vom 24.06.2013 (BGBl 2014 II, 906 = BStBl 2015 I, 245) mit Inkrafttreten zum 01.01.2015 (vgl BGBl 2015 II, 346 = BStBl 2015 I, 252). Das Abkommen entspricht weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 110 ff). Es wurde in deutscher und norwegischer Sprache gefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Ein Revisionsprotokoll wurde am 27.04.2023 paraphiert, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten; eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen (vgl BMF vom 20.01.2025 zum Stand der DBA).

Norwegen ist nicht Mitglied der > Europäische Union, gehört aber zum > Europäischer Wirtschaftsraum. Damit erfüllen norwegische Staatsangehörige grundsätzlich die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Stpfl iSv § 1a EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff). Norwegen ist eines der Gründungsmitglieder der > NATO.

 

Rz. 2

Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Das DBA (> Rz 1) gilt sachlich ua für die ESt/LSt einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge (Art 2). Räumlich gilt es für die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Norwegen. Es gilt für Personen (Art 3 Abs 1 Buchst d), die in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertra...

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