Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Formelle GoB

Rn. 391 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Formelle GoB umfassen Ordnungsvorschriften, die eine zuverlässige, systematische, lückenlose und im Ergebnis zuverlässige Abbildung gewährleisten sollen. Zu den Grundätzen über die Form der laufenden Buchungen und des JA sowie die Frist, innerhalb der sie zu fertigen sind, gehören Vorschriften über die Grundaufzeichnungen, die Belegsicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufzeichnungen der BE, BA, Einlagen und Entnahmen

Rn. 1513 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen gelten jedoch allgemein für den StPfl bestimmte "Aufzeichnungspflichten", die durch die unter s Rn 1512 genannten gesetzlichen Aufzeichnungsregeln nur ergänzt werden. Diese Aufzeichnungspflichten resultieren nicht aus einer rechtlichen Verpflichtung – eine Verpflichtung zur Aufzeichnung von BE ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i. S. des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

Leitsatz 1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an. 2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer...mehr

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Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG

Leitsatz Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.02.2017 ‐ V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760). Demgegenüber kommt e...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

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Änderung der USt-Steuerfestsetzung in Bauträgerfällen trotz Verwehrung der Abtretung zulässig

Leitsatz Die Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in sog. Bauträgerfällen beschäftigt weiterhin die Gerichte: Muss der leistende Bauunternehmer nachträglich die Umsatzsteuer als Steuerschuldner selbst übernehmen? Besteht die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Anspruch auf Umsatzsteuerrückerstattung gegenüber dem Leistungsempfänger an das Finanzamt abzutreten? Eigentlich...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.1 Vorsteuer aus Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis?

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz UStG ausdrücklich klargestellt, dass nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar ist. Dies bedeutet, dass der Vorsteuerabzug auch bei Vorliegen einer Rechn...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.1 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Rz. 8 Erbringt der Unternehmer einen Umsatz (Lieferung oder sonstige Leistung) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG. Damit sind ordnungsgemäße Rechnungen über ausg...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.7 Zeitpunkt der Leistung und der Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 37 Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Ausstellungsdatum der Rechnung, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG, mit dem Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung übereinstimmt; in diesen Fällen genügt jedoch eine Angabe, wie etwa "Leistungsdatum entspricht Rec...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung

Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Rz. 120 Die zuvor genannten Aufbewahrung...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.1 Aufbewahrungsort für im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 126 Im Inland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland (§ 1 Abs. 2 UStG) ansässige Unternehmer sind verpflichtet, die Rechnungen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (insbesondere Freihäfen) aufzubewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 1 UStG. Ein Unternehmer ist in einem bestimmten Gebiet ansässig, wenn er dort einen Wohnsitz, seine...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2 Begriff der Rechnung

Rz. 3 Gemäß § 14 Abs. 1 UStG i. V. m. § 31 Abs. 1 UStDV ist eine Rechnung jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Wegen der zulässigen Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Weg wurde der bisher verwendete Begriff der "Urkunde" durch den Begriff "Dokument" ersetzt. Rechnungen können entwed...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.2 Vorsteuer aus Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis?

Rz. 116 Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag, § 14 c Abs. 2 UStG. Dies betrifft beispielsweise einen Kleinunternehmer, bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, der aber, obwohl dies unzulässig ist,[1] trotzdem eine Rechnung mit gesonde...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 3 Rechnung in Form einer Gutschrift

Rz. 17 Gutschriften i. S. d. Umsatzsteuerrechts dürfen nicht mit Gutschriften im allgemeinen Sprachgebrauch, z. B. wenn Kunden Zahlungsabzüge wegen fehlerhafter Leistung eingeräumt werden, eine bereits erstellte und versandte Rechnung storniert wird oder ein nachträglicher Preisnachlass gewährt wird, verwechselt werden. Eine Gutschrift unterscheidet sich von einer Rechnung d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 1 Einführung

Rz. 1 Die sog. EU-Rechnungsrichtlinie vom 20.12.2001[1] hatte zum Ziel, die bisher sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen zu vereinheitlichen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte zum 1.1.2004 durch das Steueränderungsgesetz 2003.[2] [3] In diesem G...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9 Entgelt

Rz. 43 Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG enthält die Rechnung das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung und sonstige Leistung. In der Rechnung ist also zwingend das Nettoentgelt anzugeben. Sind in einer Rechnung verschiedene Steuersätze anzuwenden oder gelten unterschiedliche Steuerbefreiungen, ist das Entgelt auf die e...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.3 Aufbewahrungsfrist von Rechnungen

Rz. 124 Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen beträgt 10 Jahre, § 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, § 14 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz UStG. Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.1 Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen

Rz. 60 Für Kleinbetragsrechnungen gelten besondere Vereinfachungsregelungen. Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR[1] (= Bruttobetrag inklusive USt) nicht übersteigt. Für Kleinbetragsrechnungen sind abweichend von § 14 Abs. 4 UStG nur folgende Angaben erforderlich, § 33 UStDV: der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unt...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.1 Übermittlung von Rechnungen mittels anderer elektronischer Verfahren

Rz. 80 Für elektronische Rechnungen, die z. B. als E-Mail mit PDF oder Textanhang, über Computer-Fax oder Faxserver oder per Web-Download übermittelt werden, muss die korrekte Übermittlung der Rechnung anhand eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens i. S. d. § 14 Abs. 1 UStG nachgewiesen werden. Die Aufgabe des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens ist nicht, die materiel...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Rz. 102 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar. Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14 c UStG sc...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.2 Aufbewahrungsort für im Ausland ansässige Unternehmer

Rz. 128 Im Ausland sowie im Gebiet von Büsingen oder auf der Insel Helgoland ansässige Unternehmer können die Rechnungen unabhängig von der Form der Aufbewahrung im Inland einschließlich des Gebiets von Büsingen und Helgoland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufbewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Finanzamt auf dessen Verlangen all...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.11 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 53 Fehlt eine der notwendigen Rechnungsangaben oder sind die Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden, § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder berichtigt werden. Die Berichtigung einer Rechnung um fehlende oder unzutreffende Angaben ist kein rückwirkendes Ereignis ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2 Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen

Rz. 78 Wie für die Papierrechnung gilt auch für die elektronische Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft (Authentizität) der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts (Integrität) und ihre Lesbarkeit gewährleistet werden müssen. Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. Die Unversehrtheit de...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.1 Allgemeines

Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechnungen erforderl...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.3 Steuer- oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Rz. 26 Der leistende Unternehmer muss gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in der Rechnung die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder wahlweise die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.[1] Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, ist zwingend die erteilte Steuer...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 2.2 Rechnungserteilung durch Dritte

Rz. 16 Die Rechnung kann durch den leistenden Unternehmer selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, der im Namen und für Rechnung des Unternehmers abrechnet, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Der Leistungsempfänger selbst kann aber nicht Dritter sein. Falls der Leistungsempfänger über die an ihn ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, l...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.1.1 Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung

Rz. 108 Der Vorsteuerabzug setzt in den Fällen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bei Zahlungen vor Empfang der Leistung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG) voraus, dass eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gleichzeitig gegeben, kommt der Vorsteuerabzug für den Voranmeldungs- bzw. Be...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.2 Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers

Rz. 24 In der Rechnung muss der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers jeweils vollständig angegeben werden, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG. Nach § 31 Abs. 2 UStDV ist es ausreichend, wenn sich aufgrund der in die Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsemp...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.3 Rechnungserteilung bei Entgelt von dritter Seite

Rz. 65 Erhält ein Unternehmer für seine Leistung von einem anderen als dem Leistungsempfänger ein zusätzliches Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, sog. Entgelt von dritter Seite, entspricht die Rechnung den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 (das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt) und des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG (d...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 6.2 Erleichterungen bei Fahrausweisen als Rechnungen

Rz. 62 Fahrausweise i. S. v. § 34 UStDV sind Dokumente, die einen Anspruch auf Beförderung von Personen gewähren. Dazu gehören auch Zuschlagkarten für zuschlagpflichtige Züge, Platzkarten, Bettkarten und Liegekarten. Mit Fahrscheindruckern ausgestellte Fahrscheine sind auch dann Fahrausweise i. S. d. § 34 UStDV, wenn auf ihnen der Steuersatz in Verbindung mit einem Symbol an...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.3 Übermittlung von Rechnungen mittels elektronischen Datenaustausches

Rz. 95 Voraussetzung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG für eine im EDI-Verfahren übermittelte Rechnung, ist neben den Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG, dass über den elektronischen Datenaustausch eine Vereinbarung nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19.10.1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG 1994, L 388 S. 98) besteht, ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.12 Gutschrift

Rz. 57 Haben die am Leistungsaustausch Beteiligten vereinbart, dass der Leistungsempfänger die Rechnung namens und im Auftrag des leistenden Unternehmers erstellt (umsatzsteuerliche Gutschrift), so muss die Rechnung seit dem 1.7.2013 explizit die Bezeichnung "Gutschrift" enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG, der Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL umsetzt). Neben der Bezeichnun...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.1 Grundsätze

Rz. 77 Rechnungen können gem. § 14 Abs. 1 Satz 7 UStG auf Papier oder wenn die Zustimmung des Empfängers vorliegt, auch auf elektronischem Weg übermittelt werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Sofern der Rechnungsempfänger zustimmt, kann der Rechnungsaussteller fr...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.2 Übermittlung von Rechnungen mittels einer elektronischen Signatur

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt eine elektronisch übermittelte Rechnung die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie neben den weiteren Vorgaben des § 14 Abs. 4 UStG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, § 2 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG), oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung, § 2 Nr. 15 SigG, versehen wird. Rz. 85...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.4 Erstellung und elektronische Übermittlung von Rechnungen durch Dritte

Rz. 101 Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten, z. B. einem Serviceunternehmen, ausgestellt werden, § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG. Verwendet der Dritte bei der Übermittlung der elektronischen Rechnung keine elektronische Signatur und erfolgt die Übermittlung auch nicht p...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.4 Ausstellungsdatum der Rechnung

Rz. 32 Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG ist das Ausstellungsdatum der Rechnung anzugeben. Dasselbe gilt für Gutschriften.mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.8 Anzahlungen bei noch nicht ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 40 Wird über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung, in der die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder Teilentgelts entsprechend § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG nach Auffassung der Verwaltung nur dann erforderlich ist, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht un...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.2 Formen der Aufbewahrung

Rz. 123 Die Rechnungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Wiedergaben auf einem Bildträger, z. B. einem Mikrofilm oder auf anderen Datenträgern, beispielsweise Magnetband, Magnetbandstreamer, Diskette, CD-ROM, DVD oder WORM-Speicher, aufbewahrt werden, § 147 Abs. 2 AO. Werden Rechnungen auf Mikrofilm aufgezeichnet und werden die Originale nicht aufbewahrt, dann muss...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.6 Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung

Rz. 36 Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG muss in einer Rechnung die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung angegeben werden. Sinn und Zweck der Bezeichnung der Leistung ist u. a. die Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes. Die Bezeichnung der Leist...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.1 Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen

Rz. 45 Zusätzlich zum Entgelt ist jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG. Da Vereinbarungen über Entgeltminderungen auch Bestandteil der Rechnung sind, gelten die Formerfordernisse für Rechnungen auch für Entgeltminderungen. Für den Fall, dass die Entgeltminderungsver...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 5 Checkliste für zwingend notwendige Angaben für den Vorsteuerabzug

Rz. 59 Damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug erhält, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Pflichtangaben [1] enthalten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Ausstellungsdatum der Rechnung, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Ide...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 8.2.4 Übermittlung von Rechnungen mittels Telefax

Rz. 97 Nach Auffassung der Verwaltung gilt bei der Übermittlung von Rechnungen per Telefax die Übertragung von Standard-Telefax an Standard-Telefax ("Normalfax") oder von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax als Papierrechnung. Voraussetzung für die Anerkennung zum Zweck des Vorsteuerabzuges ist weiter, dass der Rechnungsaussteller grundsätzlich einen Ausdruck in ...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.9.2 Entgeltminderungen durch Rabatt- oder Bonusvereinbarungen

Rz. 46 Wie ausgeführt, ist in der Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, also auch eine Rabatt- oder Bonusvereinbarung, anzugeben, sofern diese nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Auch wenn die entsprechende Konditionsvereinbarung (Rabatt- oder Bonusvereinbarung) in der Rechnung nicht enthalten ist, reicht es nach Meinung der Verwaltung aus, wen...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.5 Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)

Rz. 33 Durch die fortlaufende Nummer nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG, sog. Rechnungsnummer, soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Da der Unternehmer für jede Leistung an einen anderen Unternehmer eine Rechnung erteilen muss, steigt das Entdeckungsrisiko, wenn der Unternehmer eine Leistung "schwarz" erbringt, aber dem am Betr...mehr