Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung- Rechtslage bis 31.12.2019

5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019) Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Einzelfälle (zur Rechtslage bis 31.12.2019)

8.1 Hausnotrufsysteme Rz. 88 Ein nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i. S. v. § 23 UStDV gehörender Verein kann sich nach der BFH-Rechtsprechung für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für einen Haus-Notruf-Dienst unmittelbar auf die gegenüber § 4 Nr. 18 UStG günstigere Regelung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (jetzt Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und realisiert, dass die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen, die den Staat von einem großen Teil seiner sozialpolitischen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit entlasten, in besonderem Maße Anspruch auf staatliche Förderung und Unterstützung haben. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

1.2.1 Frühere Änderungen Rz. 5 Eine Liste der Vereinigungen, die als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten, enthielt § 1 der 3. UStDV 1967/1973. Sie war zum 1.1.1980 – erweitert um die Bundesarbeitsgemeinschaft "Hilfe für Behinderte" – in § 23 UStDV 1980 übernommen worden. Rz. 6 Durch Art. 1 Nr. 20 der Neunten Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage bis 31.12.2019

3.1 Begünstigte Einrichtungen- Rechtslage bis 31.12.2019 Rz. 36 Der Kreis der begünstigten Einrichtungen in § 4 Nr. 18 UStG ist abschließend aufgezählt. Steuerfrei sind nur die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einzelfälle (Rechtslage ab 1.1.2020)

9.1 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten Rz. 111 Zweckbetriebe sind auch Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen.[1] Finden auf Leistungen dieser Einrichtungen besondere steuerliche Vorschriften Anwendung (z. B. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18, 23 bzw. 24 UStG oder Umsatzsteuerermäßigung nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Mitglieder der Wohlfahrtsverbände

Rz. 42 Neben den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 4 Nr. 18 UStG subjektiv auch die der freien Wohlfahrtspflege dienenden (rechtlich selbstständigen) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen begünstigt, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Als Wohlfahrtsverband i. d. S. kommt nur einer der amtlich a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 63 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unselbstständige Untergliederungen

Rz. 41 Zu den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören auch deren rechtlich unselbstständige Untergliederungen/Zweige.[1] Zu den Gliedern bzw. Zweigeinrichtungen der Spitzenverbände gehören die Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Fachvereine und Fachverbände als Untergliederungen. Ferner gehören dazu die von den Spitzenverbänden und ihre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Frühere Änderungen

Rz. 5 Eine Liste der Vereinigungen, die als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege gelten, enthielt § 1 der 3. UStDV 1967/1973. Sie war zum 1.1.1980 – erweitert um die Bundesarbeitsgemeinschaft "Hilfe für Behinderte" – in § 23 UStDV 1980 übernommen worden. Rz. 6 Durch Art. 1 Nr. 20 der Neunten Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung v...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.1 Digitale Ausgangsrechnungen für die Kunden

Eine immer weitere Verbreitung finden die digitalen Schnittstellen, über die Ausgangsrechnungen an die Kunden geschickt werden. Das Unternehmen spart dadurch den Druck der analogen Rechnungen und deren Versand. Die Rechnung ist schneller beim Kunden und wird dadurch eventuell auch schneller bezahlt. Das Einsparpotenzial bzgl. den Kosten auch in der Buchhaltung ist groß, vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungspapier (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.13 Rechnungserteilung bei Geltung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG (§ 14 Abs. 4 S. 2 UStG)

Rz. 124 Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 S. 2 UStG berechtigt den leistenden Unternehmer in den Fällen einer verbilligten Leistung i. S. d. § 10 Abs. 5 UStG in der Rechnung abweichend von der Angabe des geringeren Entgelts nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG und des insoweit geringeren Steuerbetrages nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG, die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.)

Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist: für eine Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.)

Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflichtung des leistenden Unternehmers, für seine Ausgangsumsätze Rechnungen zu er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungspapier ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG)

Rz. 60 Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024[1] hat einerseits die zuvor wortlautidentische Regelung über die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihre Lesbarkeit aus § 14 Abs. 1 S. 2 bis 6 UStG in § 14 Abs. 3 S. 1 bis 5 UStG unverändert üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung). Das strukturierte elektronis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Hinweis auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6a UStG)

Rz. 109a Durch das JStG 2024[1] wurde in § 14 Abs. 4 S. 1 UStG auf Grundlage der unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 226 Nr. 7a MwStSystRL eine weitere verpflichtende Rechnungsangabe eingeführt. Hiernach sind in Rechnungen, die gem. § 27 Abs. 41 UStG nach dem 31.12.2027 ausgestellt werden, die Angabe Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten aufzunehmen, sofern der leistende U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Papierrechnungen und elektronische Dokumente als sonstige Rechnungen (§ 14 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 31 Die bisher als elektronische Rechnungen bezeichneten elektronischen Dokumente, die nicht den neuen Vorgaben in § 14 Abs. 1 S. 6 UStG entsprechen (sog. anderes elektronischen Format) in Gestalt z. B. von PDF-Dateien ohne integrierte Datensätze, Bilddateien oder E‐Mails gelten wie auch die Rechnungen in Papierform ab dem 1.1.2025 nur noch als sonstige Rechnungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG)

8.2.1 Allgemeines Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 2. Hs UStG n. F. (ab 1.1.2025)

4.3.2.1 Anwendungsbereich Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen für Umsätze an nichtunternehmerische juristische Personen (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UStG n. F.)

Rz. 45 Bei Rechnungen für einen Umsatz an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, besteht zwar nach § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UStG weiterhin eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung. Es kann allerdings weiterhin eine sonstige Rechnung (vgl. Rz. 31) erteilt werden. Wird ein Umsatz allerdings sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtwirtschaftlichen Ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 95 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 2 MwStSystRL). Diese sog. Rechnungsnummer sollte ursprünglich sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abrechnung durch Dritte (§ 14 Abs. 2 S. 7 UStG)

Rz. 57 Nach § 14 Abs. 2 S. 7 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 wortlautidentisch in § 14 Abs. 2 S. 5 UStG geregelt) kann eine Rechnung bzw. Gutschrift auch im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers bzw. des Leistungsempfängers von einem Dritten (z. B. einem Service- oder Logistikdienstleist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungsregelungen (§ 14 Abs. 6 UStG)

10.1 Allgemeines Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechnungsbegriff (§ 14 Abs. 1 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Emp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verpflichtung und Berechtigung zur Rechnungserteilung (§ 14 Abs. 2 UStG)

4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.) Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Pflichtangaben in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 S. 1 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 15c [Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 15c UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter. Die genannten Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15c UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter. Die genannten Leistungen sind ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei, wenn sie durch öffe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 6 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15c UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3 Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr als Rechnung (§ 34 UStDV)

Rz. 143 In § 34 UStDV sind Regelung zur Anerkennung von Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden sowie für Belege im Reisegepäckverkehr (§ 34 Abs. 3 UStDV) als Rechnungen i. S. d. § 14 UStG enthalten. Die Vorschrift des § 34 UStDV geht der Regelung über Rechnungen über Kleinbeträge aus § 33 UStDV als lex speciales vor. Rz. 144 Fahrausweise bzw. mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 7 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15c UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv ausschließlich (die Vorschrift begünstigt nicht etwa auch, wie § 4 Nr. 15b UStG vergleichbare Leistungen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Rz. 8 In subjektiver Hi...mehr