Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Adressierung in Organschaftsfällen

Rz. 77 Im Fall der umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 UStG können Name und Anschrift der Organgesellschaft angegeben werden, sofern der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger unter dem Namen und der Anschrift der Organgesellschaft die Leistung erbracht oder bezogen hat (Abschn. 14.5 Abs. 4 S. 1 UStAE). Es ist also nicht erforderlich, den Namen und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.1 Allgemeines

Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit von Rechnungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung

4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.) Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Elektronische Rechnungen (Rechtslage ab 1.1.2025)

3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG) Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise sowie mWv 1.1.2025 auch für Kleinu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen

Rz. 30 Für die Übermittlung von E-Rechnungen sieht das Gesetz keinen bestimmten Übermittlungsweg vor. Daher steht den Vertragsparteien nach ihrer freien Wahl der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle, der gemeinsame Zugriff auf einen zentralen Speicherort innerhalb eines Konzernverbundes oder die Möglichkeit des Downloads...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung

Rz. 34 Allerdings besteht unabhängig von den umsatzsteuerlichen Regelungen regelmäßig ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers gegen den leistenden Unternehmer auf Erteilung einer Rechnung; deren Durchsetzung vor den Zivilgerichten geltend zu machen ist und der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) unterliegt.[1] Dabei haben die Zivilgerichte au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Adressierung mit "c/o" an einen Dritten

Rz. 76 Adressierungen mit "c/o" an einen Dritten sind zulässig. Insoweit ist eine leichte und eindeutige Feststellbarkeit des Leistungsempfängers durch die Rechnung zu gewährleisten. Voraussetzung ist jedoch, dass in einer Rechnung, die unter Nennung des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an einen Dritten adressiert ist, entsprechend § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG und den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 15c UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX stellen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL dar.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 9 § 4 Nr. 15c S. 1 UStG befreit alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX . Nach § 49 Abs. 1 SGB IX werden zur Teilhabe am Arbeitsleben die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Elektronische Rechnungen (Rechtslage bis 31.12.2024)

Rz. 22 Neben den klassischen Papierrechnungen konnte bereits bisher entsprechend § 14 Abs. 1 S. 8 UStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung eine elektronische Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, erteilt werden. Ein bestimmtes elektronisches Format war jedoch nicht vorgeschrieben (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail). Allerd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift wurde durch Art. 16 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen[1] neu in das UStG aufgenommen, und zwar mWv 1.1.2017.[2] Nach dieser Gesetzesfassung waren steuerfrei: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozial...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.4 Besonderheiten bei Adressierung an Ehegatten- bzw. Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 79 Probleme mit der richtigen Bezeichnung des Leistungsempfängers stellen sich regelmäßig bei (Ehegatten-)Gemeinschaften. Hier können die Gemeinschafter bzw. die Ehegatten als eigenständige oder gemeinschaftliche Leistungsempfänger in Betracht kommen und ggf. nur einer von ihnen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein. Einerseits reicht es für den (eigenen) Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung beruhen die §§ 31-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 15c S. 2 UStG sind andere Einrichtungen als Einrichtungen des öffentlichen Rechts subjektiv nur begünstigt, wenn es sich bei den Einrichtungen um Rehabilitationsdienste und -einrichtungen nach den §§ 36 und 51 SGB IX handelt und wenn mit diesen Einrichtungen Verträge nach § 38 SGB IX abgeschlossen worden sind. 4.2.1 Rehabilitationsdienste und -einrichtunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Rz. 12 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15c UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungsberichtigung

Rz. 153 Der Leistende ist in den Fällen des § 14 Abs. 2 S. 2 UStG grundsätzlich zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet, sodass der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten kann, bis der Leistende ihm diese Rechnung erteilt hat.[1] Für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungsberichtigung ist de...mehr

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Steuerbefreiung für die Übe... / Entscheidung

Der BFH hat die Entscheidung des Finanzamts aufgehoben. Die Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt ist als Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind steuerfrei, wenn sie von Ärzten oder vergleichbaren Heilberufen erbracht werden. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, wer die Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Berichtigung von Rechnungen (§ 31 Abs. 5 UStDV)

12.1 Allgemeines Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Begünstigte Einrichtungen

4.1 Einrichtungen des öffentlichen Rechts Rz. 12 Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit ihren Leistungen nach § 4 Nr. 15c UStG ohne weitere (subjektive) Voraussetzungen begünstigt. Hierunter fallen insbesondere die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die Innungen, Handwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Allgemeines

2.1 Inhalt der Vorschrift Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 15c UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter. Die genannten Leistungen sind ohne wei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verträge nach § 38 SGB IX

Rz. 17 Nach § 38 SGB IX (Verträge mit Leistungserbringern) müssen solche Verträge insbesondere folgende Regelungen über die Ausführung von Leistungen durch Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, die nicht in der Trägerschaft eines Rehabilitationsträgers stehen, enthalten:[1] Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistungen, das beteiligte Personal und die begleiten...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlun... / Entscheidung

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Spenden und Patenschaften keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze sind. Die Zahlungen sind echte, nicht steuerbare Zuschüsse und kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung lauten wie folgt: Es besteht keine Gegenleistung: Die UG erbringt für die Spenden keine besondere Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen

Rz. 14 Nach § 36 SGB IX (Rehabilitationsdienste und -einrichtungen) wirken die Rehabilitationsträger (nach § 6 SGB IX sind die dort genannten Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger der Alterssicherung der Landwirte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Blumen / 10 Wann Vorsteuer abgezogen werden darf

Die Umsatzsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Ertragsteuerrecht. Ist das Geschenk (z. B. ein Blumenstrauß) betrieblich veranlasst und die 50-EUR-Grenze eingehalten, kann aus der Anschaffung der Vorsteuerabzug getätigt werden. Allerdings muss dann eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegen. Für ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke (Geschenke über 50 EUR un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 5 Due-Diligence-Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Die sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück ausgeführt werden, unterliegen dort der Besteuerung, wo das Grundstück belegen ist.[1] Dies gilt bei Grundstücken jedoch nur für sonstige Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Grundstück stehen. Hierunter fallen auch sonstige juristische Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Grundstücksübert...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Blumen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf von Blumenausstattung für das Büro

Unternehmer Hans Groß lässt seine Büroräume und diejenigen seiner Mitarbeiter von der Gärtnerei Meier (Kreditorenkonto 87954) mit Blumen ausstatten. Firma Meier stellt hierfür 535 EUR in Rechnung. Der Mehrwertsteuersatz auf Blumen beträgt grundsätzlich 7 %. [1] Die Buchung bei der DATEV-Buchhaltung kann daher mit dem Mehrwertsteuerschlüssel 8 vorweg erfolgen. Buchungsvorschlag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 9. Ausstellung einer "sonstigen Rechnung" anstelle einer erforderlichen E-Rechnung

Vorsteuerabzugsberechtigung? Soweit – trotz gesetzlicher Verpflichtung zum Ausstellen einer E-Rechnung – der Unternehmer eine "sonstige Rechnung" ausgestellt hat, muss sich in der Rechtspraxis erweisen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger möglich ist. Nieskens leitet aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG die Voraussetzung ab, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / e) Problemfeld unentgeltliche Wertabgabe

Wenn eine Sacheinlage als unentgeltliche Wertabgabe einzuordnen ist, können erhebliche umsatzsteuerliche Nachteile die Folge sein. Ist der Gegenstand der Sacheinlage ausreichend, um ein Teilvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG zu sein[23], ist der Vorgang dabei relativ unproblematisch. Da § 1 Abs. 1a UStG auch unentgeltliche Transaktionen erfasst, kommt es nicht zu einer Besteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / c) Verwaltungsauffassung

Entgeltliche Leistungsbeziehungen und unentgeltliche Vorgänge möglich: Die Finanzverwaltung legt die relevante Rechtsprechung von EuGH und BFH so aus, dass zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sowohl entgeltliche Leistungsbeziehungen als auch unentgeltliche bzw. nicht steuerbare Vorgänge möglich sind.[15] Es ist im Einzelfall nach der vertraglichen Ausgestaltung zu entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / b) Relevante EuGH-Rechtsprechung zu Verhältnissen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

EuGH: Vorsteuerabzugsrecht grds. gegeben: Nach der Rechtsprechung des EuGH stellt die Ausgabe neuer Anteile durch eine Gesellschaft keinen steuerbaren Umsatz im Sinne des Mehrwertsteuersystems dar. Dies entschied das Gericht sowohl für eine Personengesellschaft (Rs. "KapHag"[3]) als auch für eine Kapitalgesellschaft (Rs. "Kretztechnik"[4]). Trotz des fehlenden Umsatzes gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 12. Erweiterung der Lieferkettenfunktion für Online-Plattformen mit Drittlandsbezug auf B2B-Fälle

Gemäß § 3 Abs. 3a UStG wird seit dem 1.7.2021 bei Onlinehändlern nach Art. 14a MwStSystRL, die Waren von Händlern mit Sitz in einem Drittland an EU-Endverbraucher veräußern, ein Reihengeschäft zwischen dem Händler aus dem Drittland und dem Kunden fingiert. Insoweit erfolgt eine fiktive Lieferung des Händlers an den Betreiber der Plattform. Der Betreiber der Plattform liefert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 3. XRechnung im B2G-Bereich

Lieferanten des Bundes sind seit dem 27.11.2020 nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge mittels XRechnung vorzunehmen (Ausnahmen sind: Direktaufträge bis 1.000 EUR ohne USt, Ausnahmeregelungen nach §§ 8 oder 9 ERechV oder Rechn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 8. Archivierung/Aufbewahrungspflicht bei E-Rechnungen nach GoBD

Mit der E-Rechnung kommt eine weitere Aufgabe auf Unternehmer zu. Die E-Rechnungen sind nach den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) zu archivieren.[30] Dies bedeutet, dass alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätze, elektronischen Do...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 5. Validierung

Der XML- und der PDF-Inhalt einer ZUGFeRD-Rechnung fallen nicht selten auseinander. Ein Problem, dass immer wieder auftaucht, sind Rundungsdifferenzen auf Rechnungen. Diese Differenzen können unterschiedliche Gründe haben und sind teilweise kaum zu vermeiden. Dies liegt daran, dass an verschiedenen Stellen gerundet werden kann. Man kann beispielsweise die Steuer pro Position...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Gewerbemietverträgen: Umsatzsteuerfreiheit und Umsatzsteueroption

Auch für den Abschluss von langfristigen Gewerbemietverträgen gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12a UStG. Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit dann zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zu optieren, wenn der Mieter selbst gewerblich tätig ist und Umsätze erzielt, welche den Vorsteuerabzug für ihn nicht ausschließen (so genannte Umsatzsteuerop...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Prüfen, ob die Gebäudereinigung eine sonstige Leistung ist

Herr Huber ist ein selbstständiger Gebäudereiniger, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) beauftragt, für ihn das Bürogebäude seines Kunden bzw. das eigene Bürogebäude zu reinigen. Herr Huber erbringt selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen. Die Gebäudereinigungsleistung des Subunternehmers fällt unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG, sodass ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TG: Finanzamt muss nachhaltige Gebäudereinigungsarbeiten bestätigen

Der Leistungsempfänger sollte beim Finanzamt eine Bestätigung beantragen, in der ihm das Finanzamt bescheinigt, dass er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt (Bescheinigung nach dem Vordruckmuster USt 1 TG). Es ist nicht erforderlich, dass die erbrachte Gebäudereinigungsleistung wiederum zur Erbringung einer Gebäudereinigungsleistung verwendet wird. Legt der ...mehr