Rz. 59
Damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug erhält, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Pflichtangaben[1] enthalten:
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- Ausstellungsdatum der Rechnung,
- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird,
- Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitpunkt der Vereinnahmung von vor der Leistungsausführung vereinnahmten Teilentgelten; Letzteres ist nur erforderlich, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
- Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung; die alleinige Angabe des Bruttobetrages ist nicht mehr ausreichend,
- den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung einen Hinweis auf die zutreffende Steuerbefreiung,
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
- in den Fällen des § 14 b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers,
- bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger die Angabe "Gutschrift".
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