Rz. 59

Damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug erhält, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Pflichtangaben[1] enthalten:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung,
  3. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird,
  5. Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitpunkt der Vereinnahmung von vor der Leistungsausführung vereinnahmten Teilentgelten; Letzteres ist nur erforderlich, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
  6. Netto-Entgelt der Lieferung oder sonstigen Leistung; die alleinige Angabe des Bruttobetrages ist nicht mehr ausreichend,
  7. den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag und den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall der Steuerbefreiung einen Hinweis auf die zutreffende Steuerbefreiung,
  8. Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  9. in den Fällen des § 14 b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers,
  10. bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger die Angabe "Gutschrift".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge