Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.1 Problematik der fehlenden Teil-Arbeitsunfähigkeit

Rz. 7 Ist ein Erwerbstätiger arbeitsunfähig erkrankt, wird er automatisch für alle Tätigkeiten innerhalb seines Erwerbstätigkeitsspektrums von der Arbeitsleistung befreit; eine Teil-Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht (§ 2 Abs. 1 AU-Richtlinie). Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip bewirkt, dass sich der Arbeitsunfähige – je länger seine Arbeitsunfähigkeit dauert – immer mehr vom A...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.3 Anforderung an Personal und Qualität (Nr. 3)

Rz. 16 Bei den Qualitätsanforderungen an Personal und Qualität sind die Vorgaben nach §§ 3 bis 5 TAV zu beachten. Bei der Leistungserbringung durch externe Personen ist § 6 TAV zu berücksichtigten. Die TAV enthält nur die Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personals. Grundsätzlich ist es auch zulässig, in der Vereinbarung zwischen Behörde und Traumaambulanz auch w...mehr

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Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.3 Anforderungen an die Berufsausbildung (Abs. 2a)

Rz. 14g Nach Abs. 2a müssen die Gestaltung des Lehrplans, die Unterrichtsmethode und die Güte der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel eine erfolgreiche Berufsausbildung erwarten lassen. Mit dem neuen Abs. 2a legt der Gesetzgeber Wert auf eine inhaltliche Qualität der Maßnahme. Soweit die dort genannten Fördervoraussetzungen nicht vorliegen, kommt eine Förderung dur...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.3 Urlaub

Rz. 41 Während des Wiedereingliederungsprozesses ist der Wiedereinzugliedernde weiter arbeitsunfähig (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Das bedeutet, dass er sich durch die Arbeit keine zusätzlichen Urlaubsansprüche erwirtschaften kann. Auf der anderen Seite kann ihm der Arbeitgeber keine Fehltage auf den Jahresurlaub anrechnen, wenn der Wiedereinzugliedernde zum Zwecke der E...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.4.1 Ausschluss von der Antragspflichtversicherung bei Versicherungsfreiheit (Abs. 3a Satz 1 i. V. m. Satz 2)

Rz. 74 Abs. 3a Satz 1 ordnet an, dass die Regelungen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht auch bei der Antragspflichtversicherung nach Abs. 3 gelten. Damit sind die Personen, die in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, auch von der Antragspflichtversicherung ausgeschlossen (Abs. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.1 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 1

Rz. 79 Diese beginnt nach Satz 1 Nr. 1 in den Fällen der Abs. 1 und 2 mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen nach den Abs. 1 und 2 vorliegen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird, sonst mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt. Rz. 80 Mit dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungs...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um die Ansprüche berechtigter Personen auf Leistungen der Traumaambulanz erfüllen zu können, schließen nach Abs. 1 die zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung entsprechende Vereinbarungen. Abs. 2 beschreibt den Mindestinhalt der Vereinbarung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Berechtigte die ihnen nach diesem Buch in der Traumaambulanz zustehenden ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der in der Traumaambulanz erbrachten Leistungen. Es steht den Trägern der Sozialen Entschädigung frei, über die hier genannten Leistungen hinaus die Erbringung weiterer Leistungen durch die Traumaambulanz zu vereinbaren. Abs. 1 regelt den Höchstanspruch an psychotherapeutischen Sitzungen. Nach Abs. 1 Satz 1 haben Geschädigte sowie Angeh...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert. Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitrag...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24b wurde durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz v. 27.7.1992 (BGBl. I S. 1398) – ab 1.10.1995 durch Gesetz v. 21.8.1995 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) – eingefügt und ist am 5.8.1992 in Kraft getreten. Die Abs. 3 und 4 wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.1.1 Versicherte

Rz. 3 Nur Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen. Der Anspruch auf Sterilisation besteht für Frauen und Männer. Eine geschlechtsspezifische Einschränkung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Versicherung muss im Zeitpunkt der Leistungserbringung bestehen, nicht ausreichend ist z. B., dass die Schwangerschaft während der Versicherung eingetreten ist. § 19 gilt.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.2 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es, dort Versicherungsfreiheit von Personen zu gewährleisten, wo an und für sich ein Beschäftigungsverhältnis in die Versicherungspflicht zwingt; § 1. Die Anordnung der Versicherungsfreiheit erfährt dadurch ihre Berechtigung, weil die jeweilige Personengruppe bereits anderweitig wegen Alters gesichert ist. Dies gilt für die Personengruppen nach A...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.7 Versicherungsfreiheit bei Anwartschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 10a Nach Satz 4 begründet die Gewährleistung von Anwartschaften die Versicherungsfreiheit von Beginn des Monats an, in dem die Zusicherung der Anwartschaften vertraglich erfolgt. Dabei ist die Regelung nicht (auslegungs-)offen, sondern knüpft an den Monat des Vertragsschlusses und nicht an den Monat an, ab dem Anwartschaften vertraglich eingeräumt werden; für eine Abweic...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.2 Art und Ziel der Leistung (Nr. 2)

Rz. 15 Hier geht es um die konkrete Leistungserbringung, also um die Dauer, Lage und Frequenz der einzelnen Sitzungen. Grundsätzliches Ziel der Arbeit der Traumaambulanz ist es, Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt bzw. entsprechender schädigender Ereignisse schnelle, frühzeitige und unbürokratische Hilfe zukommen zulassen, um sie bei der Bewältigung dieses ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 2.1.1 Berechtigte Personen

Rz. 8 Zum Kreis der Personen, die ein Fallmanagement erhalten können, gehören alle Berechtigten nach § 2, also neben den Geschädigten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Bei einigen dieser Personengruppen kommen weitere Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts über die Schnellen Hilfen hinaus nicht in Betracht. Das Fallmanagement soll sie aber dabei unterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Weiterhin werden von der Versicherungsfreiheit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfasst die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit. Wer Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, ergibt sich aus den Bestimmungen des Soldatengesetzes (SG); vgl. Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit §§ 37 ff. SG. Bei diesen Personen liegt die Versicherungsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12.2 Studentische Praktika

Rz. 16 Die Versicherungsfreiheit gemäß Abs. 3 setzt zunächst voraus, dass der Praktikant ordentlich Studierender an einer in- oder ausländischen Hoch- oder Fachschule ist. Dazu zählen neben den Universitäten z. B. die Kunsthochschulen, Fachhochschulen und alle anderen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen i. S. v. §§ 1, 70 HRG. Ein Studium ist immer nur dann anzunehmen, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.12.1 Werkstudenten

Rz. 15 Sog. Werkstudenten, also Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt oder selbstständig tätig sind, sind nicht vom Privileg der Versicherungsfreiheit nach Abs. 3 erfasst. Die Versicherungsfreiheit erfasst allein die Praktika, bei denen es sich nach Ansicht des Gesetzgebers...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2 Rechtsfolgen und Leistungsumfang (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 beinhaltet Ansprüche auf ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch sowie ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands- und ...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 2.2 Psychotherapeutische Frühintervention für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende (Abs. 2)

Rz. 7 Der 12-Monats-Zeitraum beginnt nach Abs. 2 mit der Kenntniserlangung des schädigenden Ereignisses durch den Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden. In den Fällen des Abs. 2 können Tat und Information hierüber zeitlich – erheblich – auseinanderfallen, etwa wenn bei einer verschollenen Person erst lange nach ihrer Tötung Gewissheit über ihr Ableben besteht oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.9 Gesundheitliche Kontrollen

Rz. 26 Während der Phase der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Versicherte von seinem behandelnden Arzt bzw. von dem beauftragten Betriebs-/Werksarzt in regelmäßigen Abständen auf die gesundheitlichen Auswirkungen zu untersuchen (vgl. § 7 der AU-Richtlinie i. V. m. Ziff. 5 der Anlage zur AU-Richtlinie, Rz. 56 ff.). Der Wiedereingliederungsplan kann jederzeit geändert b...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1 Mindestinhalt der Vereinbarung

Rz. 13 In Satz 3 ist der Mindestinhalt der Vereinbarung beschrieben. Über den nach dieser Vorschrift zwingenden Inhalt hinaus besteht ein Ermessen des zuständigen Trägers bei der Ausgestaltung der Vereinbarung. Hierdurch soll die Gewinnung geeigneter Traumaambulanzen erleichtert werden (BT-Drs. 19/13824). Nach § 38 regelt das Nähere zu den Vereinbarungen nach § 37 eine vom B...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.4 Pflichten der Traumaambulanz (Nr. 4)

Rz. 17 Die Pflichten der Traumaambulanz sind in § 8 TAV normiert. Die Traumaambulanz hat danach Sitzungstermine zu den allgemeinen Geschäftszeiten anzubieten. Die Traumaambulanz muss über eine Website verfügen, die Informationen zur Erreichbarkeit der Traumaambulanz enthält. Die Informationen sind auch in barrierefreier Form verfasst. Zur besseren Auffindbarkeit soll sich di...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.2 Erstreckungsregel bei Syndikusanwälten (§ 46b Abs. 3 BRAO)

Rz. 66 Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bezieht sich, wie sich aus §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46a Abs. 1 Satz 2 BRAO ergibt, auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Rz. 67 Werden nach einer Zulassung nach § 46a BRAO weitere Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt aufgenommen oder tritt innerhalb bereits bestehender Arbeitsverhältnisse eine wesentliche Änderung der Tätigkei...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.2 Bedürfnisse von Menschen mit seelischen Behinderungen

Rz. 17 Die von den Rehabilitationsträgern zu berücksichtigenden Bedürfnisse bestimmter Personen wurden zum 1.1.2018 durch eine Ergänzung des § 1 Satz 2 auf den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen erweitert. Dieser Personenkreis leidet besonderes unter dem persönlichen Erleben negativer Empfindungen. Aus diesem Grund ist im persönlichen Kontakt mit diesem Personen...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.16 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 22 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.1.2 Erreichbarkeit der Traumaambulanz

Rz. 6 Zur Sicherstellung einer schnellen Erreichbarkeit der Traumaambulanzen hat das BMAS in der Verordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz (Traumaambulanz-Verordnung – TAV) auch Einzelheiten dazu geregelt. Nach § 8 Abs. 1 TAV muss die Traumaambulanz neben Sitzungsterminen ...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3 Besondere Bedürfnisse von Kindern und Frauen mit Behinderung oder Menschen mit seelischer Behinderung (Satz 2)

Rz. 13 Nach § 8 ist bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen. Das gilt...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die das Recht der freiwilligen Versicherung gegenüber dem früheren Recht vereinfacht hat, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist bereits vor dem Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 4 RÜG (BGBl. I S. 1606) redaktionell geändert worden. Abs. 2 Satz 2 musste wegen der Streichung von § 5 Abs. 3 (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461) geändert werden. M...mehr

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Sauer, SGB III § 363 Finanz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.2001 aufgehoben durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) und Abs. 1 zum 1.1.2005 geändert durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954). Abs. 1 wurde zum 1.1.2007 neu gefasst durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Zugleich wurde d...mehr

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Kossens, SGB XIV § 32 Psych... / 2.2.2 Kenntniserlangung

Rz. 13 Die in Abs. 2 genannten Personen sollen psychotherapeutische Frühintervention erhalten, wenn die erste Sitzung innerhalb von 12 Monaten erfolgt, nachdem sie von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erhalten haben. Die Vorschrift enthält keine absolute Grenze des zeitlichen Abstands zum schädigenden Ereignis. Auch lange zurückliegende schädigende Ereignisse unterfallen d...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.2 Befreiung nach Vollendung des 58. Lebensjahres (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 28 Satz 1 Nr. 2 ermöglicht auch für solche Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, eine Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbständigen Tätigkeit erstmals nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig werden und das 58. Lebensjahr vollendet haben.mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.2.1.6 Vergütung der von der Traumaambulanz erbrachten Leistungen (Nr. 6)

Rz. 19 Einzelheiten der Vergütung der von der Traumaambulanz erbrachten Leistungen sind in § 13 TAV geregelt. Für die Abrechnung sind folgende Daten erforderlich: Anzahl der durchgeführten Sitzungen, der Satz pro durchgeführter Sitzung, ggf. weitere Aufwendungen der Traumaambulanz, der Name, der Vorname, das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Leistungsberechtigten, bei minderj...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 1.4 Ergänzende Regelungen

Rz. 6 Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Auswirkungen von § 4 sind auf die ergänzenden Regelungen in §§ 165, 166, 276 bezüglich der beitragsrechtlichen Einnahmen sowie auf die §§ 169, 170, 179 Abs. 2 hinsichtlich der Beitragstragung zu verweisen (vgl. die dortige Kommentierungen). Außerdem ist § 229 Abs. 4 zu beachten.mehr

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Kossens, SGB XIV § 34 Leist... / 2.1 Anspruch auf psychotherapeutische Sitzungen (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 ist der Höchstanspruch an psychotherapeutischen Sitzungen geregelt. Satz 1 betrifft die Erwachsenen und Satz 2 bezieht sich auf Kinder und Jugendliche. Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben nach Abs. 1 Satz 1 Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen nach § 32 oder § 33 vorliegen...mehr

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Sauer, SGB III § 341 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 6 Beitragsbemessungsgrundlage ist nach Abs. 2 Satz 1 die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen. Im Zweiten Kapitel wird geregelt, welche Beschäftigungen und sonstigen Sachverhalte der Beitragspflicht unterliegen (Versicherungspflichtverhältnisse). Die beitragspflichtige Einnahme wird der Höhe nach in den §§ 342 ff. festgelegt. Regelfall ist das aus einer abhängigen B...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift erweitert die Verpflichtung der Träger der Rentenversicherung zur Unterrichtung der Versicherten über ihre Rentenanwartschaft, indem sie über die bisherige Rentenauskunft hinaus auch eine Renteninformation vorsieht. Diese soll dem Versicherten frühzeitig zur Verfügung gestellt werden, um gerade auch den jüngeren Versicherten die Möglichkeit zu geben, Not...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.4 Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 30 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 ermöglicht eine Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Danach können Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht nach Vollendung des 58. Lebensjahres befreit werden, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen...mehr

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Kossens, SGB XIV § 31 Leist... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen. Sowohl die Geschädigten selbst als auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können sich an die Traumaambulanzen wenden und erhalten die erforderlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsoge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkli...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1 Voraussetzungen des Eintritts der Antragspflichtversicherung im Überblick

Rz. 12 Die Versicherungspflicht auf Antrag tritt nur ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: kein gesetzlicher Pflichtversicherungstatbestand in der gesetzlichen Rentenversicherung (Auffangfunktion des § 4), die in § 4 vorgegebenen jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen sind in der Person des zu Versichernden erfüllt, Antrag und keine Versicherungsfreiheit und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.3 Inhalt der Rentenauskunft

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt den Inhalt der Rentenauskunft. Die Ausgestaltung im Einzelnen hat der Gesetzgeber wie bei der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. In Form und Inhalt ist die Rentenauskunft einem Rentenbescheid angenähert. Sie wird durch Anlagen ergänzt, die den Anlagen des Rentenbescheides entsprechen. Trotz dieser Form handelt es sich ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 2.2 Auswirkungen auf andere Witwen-/Witwerrenten

Rz. 5 Da aus einer Versicherung mehrere Witwen-/Witwerrenten gezahlt werden können (z. B. Rente gemäß § 46 und nach § 243), bedurfte es einer Regelung für den Fall, dass eine dieser gemäß § 91 ehezeitbezogenen Renten abgefunden wird. Nach der Wiederheirat fällt die eine Rente weg, sodass die ehezeitbezogene Rentenaufteilung hinfällig wird und die volle Rente jetzt an die/den...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.7 Prüfungskompetenz- und Umfang

Rz. 24 Die für die Entscheidung über die Pflichtversicherung auf Antrag zuständigen Rentenversicherungsträger sind allumfassend entscheidungsbefugt und auch entscheidungsverpflichtet. Der zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet daher nicht nur über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Versicherungspflicht auf Antrag, sondern auch über das Vorliegen bzw. Nichtvorl...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5 Arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Abs. 1a)

Rz. 26 Die Regelung in Abs. 1a, die durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 eingefügt und durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um Satz 2 erweitert worden ist, hat für den Kreis der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen (§ 2 Satz 1 Nr. 9) zwei zusätzliche Befreiungstatbestände geschaffen. Ziel der Befreiungstatbestände ...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.3 Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 Satz 1 ist der Abschluss des Vertrages der nach dem Berufsbildungsgesetz und im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Rz. 17 Nach Abs. 3 Satz 2 sind die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten vom Betrieb zu bescheinigen. Musterbescheinigung können unter ww...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.3 Abweichende Größenordnung für Qualifizierungsbedarfe

Rz. 43 Die Größenordnung von mindestens 20 % der beschäftigten Arbeitnehmer mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf in dem Betrieb, für den der betriebsbezogene Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde (Abs. 2 Satz 1 und 3), gilt nicht für Betriebe mit weniger als 250 Arbeitnehmern. Hier genügt es, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen ...mehr

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Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.7 Verfahrensregelungen

Rz. 60 Abs. 7 verweist auf § 318 Abs. 1 und bestimmt insoweit eine alleinige Verpflichtung des Arbeitgebers. Danach hat der Arbeitgeber, bei dem eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld durchgeführt wurde oder wird, der Agentur für Arbeit unverzüglich Auskünfte über Tatsachen zu erteilen, die Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit Qualifizierun...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.2 Antragsberechtigung

Rz. 33 Antragsberechtigt sind im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 4 die Versicherten, in den Fällen von Abs. 1 Nr. 2 und 3 die Arbeitgeber sowie die arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen (Abs. 1a). Der Arbeitgeber kann grundsätzlich frei entscheiden, ob er einen Befreiungsantrag stellt und für welche Beschäftigten er ihn stellt (vgl. BSG, Urteil v. 30.1.1980, 12 RK 66/78). Ein...mehr