Rz. 1

Abs. 4 wurde zum 1.1.2005 durch das Rentenversicherungsorganisationsgesetz (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) geändert.

Abs. 2 wurde zum 1.1.2007 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29.6.2006 (BGBl. I S. 1402). Dieses wiederum wurde zum 28.12.2006 durch Art. 3 des Gesetzes über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 v. 21.12.2006 (BGBl. I S. 3286) hinsichtlich des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung geändert.

Abs. 2 wurde hinsichtlich des Beitragssatzes mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. I S. 3245) erneut geändert.

Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.2.2009 und 1.1.2011 durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland v. 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) geändert.

Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2651) mit Wirkung zum 1.1.2019 geändert.

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