Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / I. Sachverhalt

Nach Rücknahme des Scheidungsantrages hatte das FamG den Verfahrenswert für die Ehesache auf 4.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich auf 1.000,00 EUR festgesetzt, wobei es jeweils von den gesetzlichen Mindestwerten ausgegangen ist. Das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin hatte das FamG dabei mit 525,90 EUR und das des Antragsgegners mit 432,00 EUR angenommen....mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament

Rz. 130 Die Testamentsvollstreckung ist die zweite Säule des Behindertentestaments. Während durch die Einsetzung des Behinderten zum nicht befreiten Vorerben der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Substanz des Nachlasses verhindert werden soll, dient die Testamentsvollstreckung in einem Behindertentestament kombiniert mit einer entsprechenden Verwaltungsanordnung gem. § ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Behindertentestament

Rz. 204 Die richtige Gestaltung von letztwilligen Verfügungen für den Fall des Vorhandenseins eines behinderten Kindes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Rz. 205 Erblassermotive von Eltern mit behinderten Kindern sind meist einerseits das Abwälzen der Kosten der notwendigen Heimunterbringung des Kindes auf die Allgemeinheit durch weitgehende Sicherung des Familienvermögens vor ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Praktischer Vollzug

Rz. 48 Der praktische Vollzug des Behindertentestaments ist schwieriger als gedacht. Erfüllt der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht, so drohen ihm Haftung (§ 2219 BGB)[72] oder gar Entlassung (§ 2227 BGB). Derartige Rechte sind ggf. durch den gesetzlichen Vertreter des Behinderten, in vielen Fällen daher durch einen Betreuer, vor dem Hintergrund des Wohls des Betreu...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / X. Testamentsvollstreckung und Zugriffverbot, insbesondere bei Insolvenz

Rz. 48 Wegen § 2211 BGB kann der Erbe sich hinsichtlich der Nachlassgegenstände schuldrechtlich verpflichten, der Testamentsvollstrecker selbst wird dadurch aber gerade nicht verpflichtet. Die Eigengläubiger können nur wegen persönlicher Forderungen nicht auf den Nachlass zugreifen. Persönliche Forderungen sind dabei alle Forderungen, die sich direkt gegen den Erben als Schu...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 52 Danach wird der behinderte Angehörige nicht als Mit-/Vorerbe, sondern neben einem oder mehreren anderen Mit-/Erben als Vermächtnisnehmer mit einem Erwerb von Todes wegen, der mindestens in Höhe seiner Pflichtteilsquote liegt, eingesetzt. Das Vermächtnis ist dabei als Vorvermächtnis ausgestaltet und soll mit dem Tod des Behinderten gem. § 2191 Abs. 1 BGB an den oder di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.11.1998, BStBl II 2005, 261) stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen. E...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 5. Ersatzvornahmen durch die Ordnungsbehörde

Rz. 167 Wird eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme durch die Ordnungsbehörde veranlasst, so können dem Ersatzpflichtigen nur die Kosten für einen "notwendigen Mindestaufwand" in Rechnung gestellt werden.[237] Dieser notwendige Mindestaufwand umfasst lediglich die Kosten für "ein einfaches Begräbnis ohne religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten".[238] Hierzu gehören deshalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5.1 Kurzarbeit

Rz. 64 Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebsübliche regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend aus betrieblichen Gründen vermindert wird und auch der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entsprechend gekürzt wird. Die Regelungen der §§ 95 ff. SGB III können zur Bestimmung herangezogen werden. Maßgeblich ist, dass die Arbeitszeitverkürzung zur Überbrückung einer "konjunkturellen De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.1 Kurzarbeit im Urlaubszeitraum

Rz. 76 Findet im Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers Kurzarbeit statt, so hindert das nicht die Urlaubserteilung an den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, aus § 96 Abs. 4, Satz 2 Nr. 2 SGB III ergibt sich, dass gerade zur Vermeidung von Kurzarbeit die Urlaubserteilung vorrangig zu nutzen ist, sofern nicht nach § 7 BUrlG vorrangige Urlaubswünsche des Arbeitnehmers dem entgegenstehen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Beitragspflicht der Dienstwagennutzung während des Bezugs von Sozialleistungen

Steht der Dienstwagen dem Mitarbeiter auch während des Bezugs von Sozialleistungen zur Verfügung, stellt dies eine arbeitgeberseitige Leistung dar, die grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.[1] Dies gilt allerdings nicht, wenn die arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit der Sozialleistung das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 2.2 Steuerfreie Renten oder nichtsteuerbare Renten

Rz. 945 Nicht alle Renten unterliegen der Besteuerung. So sind z. B. folgende Renten oder Rentenanteile steuerfrei: Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft; § 3 Nr. 1 Buchst. a) EStG), Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG), Abfindungsbetrag ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Da nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch arbeitnehmerähnliche Personen nach § 2 BUrlG einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben, findet die Berechnungsvorschrift des § 11 Abs. 1 BUrlG auch auf diesen Personenkreis Anwendung, was angesichts des hier möglicherweise stark schwankenden Entgelts von besonderer Bedeutung ist. Keine Geltung hat sie für Heimarbeiter, f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen nach § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989

Rz. 11 Die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Frauen erhalten gem. § 19 Abs. 1 Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des SGB V oder des KVLG 1989. Die insofern diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen sind § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . Rz. 12 Weitere Anspruchsvoraussetzung nach § 24i SGB V ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.3 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V)

Rz. 16 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 [1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. ("Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes die Vora...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1 Voraussetzungen nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 19 Steht die Frau bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG in einem Arbeitsverhältnis oder ist sie in Heimarbeit beschäftigt (hierzu unter 3.1.3.1.1) oder ist das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden (hierzu unter 3.1.3.1.2), wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 76 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1d EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] Rz....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.1 Bestehendes Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1

Rz. 20 Zur Beurteilung, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist die arbeitsrechtliche und nicht die sozialrechtliche Sichtweise maßgeblich. Nach der Rechtsprechung des BSG[1] würde es im Hinblick auf den durch Art. 6 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch der (werdenden) Mutter auf den "Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen,...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 haben nur Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das sind Frauen, die nach § 6 SGB V versicherungsfrei sind, etwa weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) oder weil sie Beamtinnen, Richterinnen oder Beruf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Normqualität

Rz. 5 § 19 Abs. 1 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Er verweist hinsichtlich des Mutterschaftsgelds für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf die Bestimmungen des SGB V bzw. des KVLG 1989 und hat demnach lediglich eine deklaratorische Funktion.[1] Anspruchsgrundlage ist allein § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . § 19 Abs. 1 ist jedoch deshalb ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.2 Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 15 Auch wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, hat die (werdende) Mutter gem. § 24i Abs. 1 Alt. 2 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989 einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr wegen der Schutzfristen nach § 3 kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts müssen die Schutzfristen nach § 3 ursächlich sein (‹wegen›). Gem. § 24i Abs. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.6 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 64 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V bzw. § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KVLG 1989).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.4 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 51 Zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes ist gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V der Durchschnittsverdienst zu ermitteln. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben v. 6./7.12.2017 in der Fassung v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassenspitzenverbände ist bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. einem nach ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 26 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 27 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schw...mehr