Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / e) Sonstige besondere Umstände i.S.d. § 323 BGB

Rz. 166 Nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine Fristsetzung dann entbehrlich, wenn der Verkäufer nicht in fest vereinbarter Frist liefert und der Käufer den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Lieferung gebunden hat (sog. einfaches Fixgeschäft).[474] Rz. 167 Nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB braucht vor dem Rücktritt keine angemessene Frist bestimmt zu w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / V. Minderung

Rz. 164 Der Käufer kann nach § 441 Abs. 1 BGB ""statt zurückzutreten"" den Kaufpreis mindern. Damit setzt die Minderung ebenso wie der Rücktritt das Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels sowie die Fristsetzung zur Nacherfüllung und deren ergebnislosen Ablauf voraus, sofern sie nicht entbehrlich ist, gem. §§ 323 Abs. 3, 440 BGB. Allein die Beschränkung in § 323 Abs. 5 S. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 2. Rücktrittsabwicklung

Rz. 171 Die Vertragsparteien haben die Leistungen zurück zu gewähren (§ 323 BGB), der Verkäufer hat den Kaufpreis zu erstatten, der Käufer den Pkw zurück zu übertragen. Darüber hinaus bestehen ggf. Ansprüche des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen und sonstigen Verwendungen (§ 347 Abs. 2 BGB, vgl. Rdn 177) und Zinsen (§ 347 Abs. 1 BGB, vgl. Rdn 196) sowie des Verkäufe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 1. Rücktrittsvoraussetzungen

Rz. 135 Der Rücktritt hat folgende Voraussetzungen[313]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / aa) Unmöglichkeit

Rz. 151 Unmöglichkeit i.S.d. § 275 BGB stellt für die Nachlieferung beim Gebrauchtwagenkauf die Regel dar (vgl. Rdn 78). Hierzu zählt nicht die sog. wirtschaftliche Unmöglichkeit, also z.B. das grobe Missverhältnis von Nachbesserungskosten und Zeitwert. Hier muss der Verkäufer stets zur Nacherfüllung aufgefordert werden, wenn er diese nicht von sich aus ablehnt.[416] Die Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / 1. Mangel der Sache

Rz. 118 Grundvoraussetzung für den Rücktritt ist ein Sachmangel des Neufahrzeugs, da ansonsten § 437 BGB nicht anzuwenden ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / b) Minderungserklärung

Rz. 205 Die Minderungserklärung kann mündlich oder schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen. Das Wort "mindern" muss nicht verwendet werden, es muss aber eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Käufer wegen eines bestimmten Mangels eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises beansprucht.[560] Rz. 206 Die Minderungserklärung hat gestaltende Wirkung und führt damit ohne ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / 4. Nachfristsetzung

Rz. 135 Weitere Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Rz. 136 Die Länge der Frist hängt im Wesentlichen von der Art des Mangels ab. Eine zu kurze Frist führt nicht zu einem Verlust des Rücktrittsrechts. Statt der zu kurzen Frist läuft eine angemessene Frist, deren Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / bb) Absolute Unverhältnismäßigkeit

Rz. 115 Die Schuldrechtsreform wollte zunächst nicht dem Käufer sondern dem Verkäufer das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsansprüchen gewähren.[274] Hiervon ist der Gesetzgeber abgewichen, weil für den Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer an Verbraucher, vgl. § 14 Rdn 1 ff.) das umgekehrte Wahlrecht von der Verbrauchsgüterrichtlinie vorgeschrieben wurde und zur Vereinheitlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / a) Erhebliche Pflichtverletzung

Rz. 137 Der Rücktritt setzt gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB voraus, dass die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Dies erfordert eine umfassende Interessenabwägung.[315] Die Unerheblichkeit muss der Verkäufer substantiiert darlegen und beweisen.[316] Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung,[317] die provisorische nachträgliche Mängelbeseitigung durch einen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / e) Verbundener Finanzierungsvertrag

Rz. 197 Beim Rücktritt vom finanzierten Kauf ist umstritten, ob nur ein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung und der bisher geleisteten Kreditraten besteht[549] oder auf Zahlung des gesamten Kaufpreises.[550] Nach überwiegender Auffassung hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückzahlung des Zins- und Kostenanteils aus der Finanzierung und zwar weder gegenüber dem Verkäufer no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / C. Rechte des Käufers bei Mängeln

Rz. 63 Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer gemäß § 437 BGB unter den näher zu erörternden Voraussetzungen Rz. 64 Die drei Gruppen von Ansprüchen werden grundsätzlich dem Käufer zur Wahl gestellt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / 2. Erhebliche Pflichtverletzung

Rz. 119 Neben einem Sachmangel setzt der Rücktritt nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers mit anderen Worten die Erheblichkeit des Mangels voraus. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Abgrenzung in Anlehnung an die zu § 459 Abs. 1 S. 2 BGB entwickelten Grundsätze erfolgen.[199] Danach ist die Frage der Erheblichkeit objek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 3. Rücktrittsfolgen

Rz. 176 Zwischen Kauf und Rücktritt hat der Käufer häufig bereits Geld in den Pkw investiert und ihn genutzt; überdies war der Vertragsabschluss selbst mit Kosten verbunden und es ist durch die Zahlung des Kaufpreises ein Zinsschaden entstanden. Hieraus können sich Ausgleichsverpflichtungen ergeben: a) Verwendungsersatz Rz. 177 Gemäß § 347 Abs. 2 BGB sind dem Käufer die notwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung der Gewährle... / A. Regelmäßige Verjährung

Rz. 1 Die regelmäßige Verjährungsfrist in § 195 BGB ist im Rahmen der Schuldrechtsreform auf drei Jahre festgesetzt worden und findet grundsätzlich auch auf die §§ 280 ff. BGB Anwendung. Davon abweichend gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus § 437 Nr. 1, 3 BGB, d.h. Nacherfüllung und Schadens- bzw. Aufwendungsersatz, eine Verjährung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verjährung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Ansprüche des Gebrauchtwagenkäufers aus § 437 BGB verjähren grundsätzlich in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), also auch alle Ansprüche auf Schadensersatz mit folgenden Ausnahmen: Rz. 2 Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Frist (§ 195 BGB) von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB), ebenso für die Ansprüche aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB [1] und die aus §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / bb) Verweigerung

Rz. 152 Verweigert i.S.d. § 440 BGB ist die Nacherfüllung, wenn der Verkäufer beide möglichen Arten der Nacherfüllung ablehnt. Lehnt er eine ab und ist die andere nicht unmöglich, muss der Käufer ihn zur anderen Art der Nacherfüllung auffordern, bevor er zu den Rechtsbehelfen des § 437 Nr. 2 und 3 BGB übergehen kann.[418] Das gilt nicht, wenn der Käufer eine Frist zur Nacher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kaufpreis / E. Zahlungsverzug

Rz. 49 Mit der Neuregelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts wurde § 280 BGB als zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen ausgestaltet, die alle Leistungsstörungsarten wie Unmöglichkeit, Verzug und andere Pflichtverletzungen umfasst, um die Rechtsfolgenseite zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Rz. 50 Systematisch ist das Verzugsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / C. Abgestufte Gewährleistungsrechte des Käufers

Rz. 73 § 437 BGB listet die Rechte auf, die dem Käufer zustehen, wenn die Kaufsache einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, ohne dass er selbst eine Anspruchsgrundlage darstellt. Die Norm schlägt einerseits eine Brücke vom Kaufrecht ins allgemeine Leistungsstörungsrecht, indem hinsichtlich des Rücktritts und Schadensersatzes auf die allgemeinen Vorschriften verwiesen wird. An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / d) Unzumutbarkeit für den Käufer

Rz. 157 Keine Nachfrist muss der Käufer auch setzen, wenn ihm die Nacherfüllung unzumutbar ist (§ 440 S. 1 BGB). Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Käufers in eine sachgerechte Vertragserfüllung des Verkäufers nachhaltig gestört ist,[441] z.B. wenn der Verkäufer einen Mangel der Sache arglistig verschwiegen hat (vgl. Rdn 161).[442] Maßgeblich sind die Umstände des Einz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Sachmängelhaftung / C. Zurückbehaltung der Leasingraten

Rz. 7 Praxisrelevant ist die Frage, ob bzw. ab wann der Leasingnehmer im Falle von Sachmängeln die Zahlung der Leasingraten einstellen kann. Allein das Bestehen eines Sachmangels berechtigt nicht zur Einbehaltung der Leasingraten,[12] auch nicht im Fall der Insolvenz des Lieferanten.[13] Die Weiterzahlung von Leasingraten darf der private Leasingnehmer bei einem Verbundgesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 4. Minderung

Rz. 199 Statt zurückzutreten kann der Käufer unter den gleichen Voraussetzungen durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer den Kaufpreis mindern, jedoch auch bei unerheblichen Mängeln (§ 441 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB).[554] Die Minderung ist ebenfalls ein Gestaltungsrecht (vgl. siehe Rdn 133). Ein Übergang zum Rücktritt ist nicht mehr einseitig möglich, Schadense...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Lieferung / I. Folgen der Lieferzeitüberschreitung

Rz. 21 Fordert der Käufer den Verkäufer nach Ablauf der sechswöchigen Frist nicht zur Lieferung auf, dauert der rechtsfolgenlose Zeitraum an, sofern die Wirksamkeit der Klausel bejaht wird. Gerät der Verkäufer nach Ablauf der Lieferzeitverlängerung durch den Zugang der Mahnung des Käufers in Verzug, ist dies der Anknüpfungspunkt für verschiedene Rechtsfolgen. Der Zugang der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 2. Nachbesserung

Rz. 81 Das Kaufrecht enthält keine besonderen Bestimmungen zur Ausgestaltung des Nachbesserungsanspruchs. Es kann im Wesentlichen auf das Werkvertragsrecht zurückgegriffen werden, welches den Nachbesserungsanspruch in § 635 BGB schon lange kennt.[160] Rz. 82 Das Beseitigungsverlangen muss so konkret gefasst sein, dass der Mangel bestimmbar ist.[161] Andernfalls ist es dem Käu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Eigentumsvorbehalt / F. Folgen des Eigentumsvorbehalts bei Pflichtverletzung durch den Käufer

Rz. 20 Der Verkäufer hat nach Abschn. VI. Nr. 2 NWVB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befindet. Er kann daneben gem. § 325 BGB auch einen Anspruch auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den Käufer geltend machen. Rz. 21 Hat der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, steht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / b) Vertragskostenersatz

Rz. 183 Vertragskosten, wie z.B. Anmelde- und Zulassungskosten, kann der Käufer aufgrund der Rücktrittsbestimmungen der §§ 346 ff. BGB nicht verlangen. Der Gesetzgeber hat § 347 Abs. 2 S. 2 BGB ausdrücklich als abschließend verstanden.[510] Auch Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung des Rücktritts sind nur zu erstatten, wenn die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / c) Nutzungsersatz

Rz. 186 Gemäß § 346 Abs. 1 BGB hat der Käufer im Falle des Rücktritts die gezogenen Nutzungen (§ 100 BGB) unter Einschluss der durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung herauszugeben. Für den Gebrauchtwagenkäufer folgt hieraus, dass er für jeden zurückgelegten Kilometer eine Nutzungsvergütung zu zahlen hat. Diese ist zu bemessen entsprechend der linearen W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / VII. Ausschluss der Gewährleistungsansprüche

Rz. 195 Nach § 475 Abs. 1 BGB kann gegenüber Verbrauchern die Geltendmachung der darin ­enthaltenen Rechte auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vor Mitteilung eines ­Mangels nicht wirksam durch eine Vereinbarung, Individualvertrag oder ABG, erschwert werden. Nach § 475 Abs. 3 BGB gilt Abweichendes nur für Schadensersatzansprüche, die in den Grenzen der §§ 307–309 BGB e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / a) Voraussetzungen

Rz. 187 Der Schadensersatz statt der Leistung erfordert zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB nach §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, wenn diese nicht gem. §§ 440, 281 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.[268]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / D. Haftungsausschluss durch Verzicht und Verwirkung

Rz. 55 Nimmt ein Händler ein Fahrzeug mit Mängeln entgegen, die bei einer Sicht- und Funktionsprüfung aufgefallen wären oder aufgefallen sind, sieht der BGH[140] darin einen stillschweigenden Haftungsverzicht. Ein konkludenter Verzicht oder eine Verwirkung der Ansprüche kommt auch in Betracht, wenn der Käufer das Fahrzeug nach Entdeckung des Mangels so benutzt, dass nach Tre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / 3. "Gesetzliche" Beschaffenheit

Rz. 34 Die Sollbeschaffenheit erfordert nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB, dass sich die Kaufsache ""für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"", wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die Vorstellungen der Parteien richten sich oftmals nicht auf spezielle Beschaffenheitsmerkmale, sondern darauf, dass die Sache für einen bestimmten Verwendungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / d) Schadensersatz statt der ganzen Leistung (§ 281 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 BGB)

Rz. 227 Dieser beinhaltet die gesamte Rückabwicklung des Vertrags, also die Rückgabe der Kaufsache und den Ersatz der durch die Nichterfüllung des gesamten Vertrags entstandenen Schadens. Es bestehen die gleichen Voraussetzungen wie für den Schadenersatz statt der Leistung (vgl. Rdn 223), zusätzliche Voraussetzung ist jedoch, dass eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / a) Schadensersatz wegen unbehebbaren Leistungsmangels (§ 311a BGB)

Rz. 219 Liegt bei Vertragsschluss ein Leistungshindernis i.S.d. § 275 BGB (Unmöglichkeit) vor,[583] kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB) oder Aufwendungsersatz (§ 284 BGB) ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung verlangen (§ 311a Abs. 2 BGB), wie z.B. bei einem Fahrzeug mit Unfallschäden (vgl. zu weiteren Fällen siehe Rdn 104). Der Käufer ist so z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / cc) Fehlschlagen

Rz. 156 Fehlgeschlagen i.S.d. § 440 BGB ist die Nachbesserung, wenn sie trotz Verlangens nicht in angemessener Frist erfolgt ist, insbesondere aber auch dann, wenn die Nachbesserung erfolglos versucht worden ist. Reparaturversuche in einer anderen Werkstatt muss sich der Verkäufer nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung zurechnen lassen,[432] zur Ausnahme beim Neuwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / a) Minderungsberechnung

Rz. 200 Der Minderungsbetrag ermittelt sich gem. § 441 Abs. 3 BGB in der Weise, dass der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen ist, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Damit ist gewährleistet, dass ein "Schnäppchen" dem Käufer auch nach der Minderung im richtigen Verhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / c) Unmöglichkeit, Verweigerung, Fehlschlagen und Unzumutbarkeit der Nacherfüllung

Rz. 150 Keine Nachfrist muss der Käufer setzen, wenn die Nacherfüllung unmöglich (§ 275 BGB) ist, verweigert wird, fehlgeschlagen (§ 440 BGB) oder für den Käufer unzumutbar ist. Fehleinschätzungen des Rechtsanwalts hierzu, die dazu führen, dass ohne Aufforderung und Fristsetzung zur Nachbesserung (unwirksam) zurückgetreten wird (weil er einen Mangel z.B. irrtümlich für nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 1 In Abschn. IX. Nr. 1 NWVB wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten der Sitz des Verkäufers festgelegt. Rz. 2 Das Gleiche gilt nach Abschn. IX. Nr. 2 S. 1 NWVB, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / d) Verzinsung

Rz. 196 Zu erstatten sind vom Verkäufer die Zinsen, die er nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft aus dem Kaufpreis erzielt hat oder hätte erzielen können (§ 347 Abs. 1 S. 1 BGB). Zinsen werden dem Käufer also nur bei entsprechendem Sachvortrag auch zugesprochen. Deren Höhe kann dann vom Gericht geschätzt werden.[547] Spart der Verkäufer Bankkreditzinsen ein, ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / III. Schadensersatz

Rz. 215 Schadensersatz, insb. auch Nutzungsausfall[578] kann neben Rücktritt oder Minderung geltend gemacht werden (§ 437 Nr. 2, 3 BGB). Wie für das Rücktrittsrecht verweist das Kaufrecht in § 437 Nr. 3 BGB auch für das Schadensersatzrecht mit der Modifikation des § 440 BGB auf die allgemeinen Regeln. Insbesondere kommt auch ein Mitverschulden (§ 254 BGB) des Käufers in Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / a) Verwendungsersatz

Rz. 177 Gemäß § 347 Abs. 2 BGB sind dem Käufer die notwendigen Verwendungen (§ 994 BGB) zu ersetzen. Andere Aufwendungen sind ihm zu ersetzen, soweit der Verkäufer durch diese bereichert wird. Rz. 178 Notwendige Verwendungen sind nur solche Aufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Sache dienen.[494] Zu den notwendigen Verwendungen zählt die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kaufvertrag / 5. Versicherungspflicht

Rz. 44 Die Haftpflichtversicherung geht ebenfalls unabhängig von der Ummeldung schon mit dem Verkauf auf den Käufer über (G.7.1 AKB 2008, § 95 VVG 2008). Schäden nach dem Verkauf führen also nicht zu einer Belastung des Schadenfreiheitsrabatts des Verkäufers. Mit der unverzüglichen Verkaufsanzeige an die Haftpflichtversicherung (G.7.4 AKB 2008, § 95 Abs. 3 VVG 2008) hat der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Lieferung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB besteht in der Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, frei von Sach- und Rechtsmängeln. Dazu gehört die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, der kein Traditionspapier ist und damit der Fahrzeugübergabe auch nicht gleich steht, aber dem Erwerber in entsprechender Anwendung des § 952 BGB als Eigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Lieferung / 2. Umfang der Haftung

Rz. 27 In Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 und Nr. 3 S. 2 NWVB wird die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit auf 5 Prozent des Kaufpreises für Verzugsschäden und 25 Prozent des Kaufpreises für Schadensersatz statt der Leistung beschränkt. Abschn. IV. Nr. 3 S. 4 erstreckt die Haftungsbeschränkung auf die zufällige Unmöglichkeit. Ist der Käufer eine juristische Person des ö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 5. Kostenbeteiligung des Käufers

Rz. 95 Werden für die Nachbesserung Neuteile verwendet, weil aus Zeitgründen keine geeigneten, gebrauchten Ersatzteile beschafft werden konnten, kommt ein Anspruch des Verkäufers auf Wertausgleich in Betracht.[218] Bejaht wird dieser Anspruch dann, wenn keine andere Nachbesserungsmöglichkeit besteht und der Wert des Fahrzeugs insgesamt sich tatsächlich erhöht[219] und wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Vertragsabschluss / E. Funktion des Lieferanten

Rz. 14 Der Lieferant handelt dann, wenn er nach außen hin gegenüber dem Leasingnehmer beim Abschluss des Leasingvertrags mit dem Leasinggeber auftritt, i.d.R. nicht als Stellvertreter des Leasinggebers, da der Vertrag erst durch Bestätigung des Leasinggebers mit diesem unmittelbar zustande kommt, jedoch als Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB.[18] Der Leasinggeber haftet also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / I. Nacherfüllung

Rz. 68 Mit der Einführung eines Nacherfüllungsanspruchs (§ 439 BGB) hat der Gesetzgeber dem allgemeinen Rechtsempfinden der deutschen und internationalen Rechtsgemeinschaft Rechnung getragen, wonach ein Nacherfüllungsanspruch bei Mängeln gewissermaßen der "erste Gedanke" ist ("Umtausch") und in der Rechtspraxis auch aufgrund zulässiger AGB schon ständig umgesetzt wird.[131] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachmängelhaftung / 1. Schadensersatz neben der Leistung

Rz. 178 Der Käufer kann vom Verkäufer Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 BGB verlangen, wenn der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag verletzt hat und sich im Hinblick auf die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB nicht entlasten kann. Die für die Haftung des Verkäufers erforderliche Pflichtverletzung liegt beim Neufahrzeugkauf bereits in der Lief...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Lieferung / D. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen

Rz. 52 Abschn. IV. Nr. 5 S. 1 NWVB sieht vor, dass bei höherer Gewalt sowie bei Störungen im Betrieb des Verkäufers oder seines Lieferanten, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Neuwagen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, eine Verlängerung der vereinbarten Zeit um die Spanne eintritt, in der die Störung andauert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / B. Sach- und Rechtsmängel

Rz. 3 Der Sachmangelbegriff [3] wird in § 434 BGB negativ definiert, d.h. die Kaufsache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 4 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Sachmängelhaftung / 1. Anfechtungsrechte

Rz. 296 Die Anfechtung wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) ist zulässig, z.B. wenn der Käufer darüber geirrt hat, dass er überhaupt ein Fahrzeug gekauft hat. Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gem. § 119 Abs. 2 BGB ist dagegen nach h.M.[736] jedenfalls ab Gefahrübergang ausgeschlossen; nach Ansicht von Faust [737] dagegen ist auch diese Anfechtung durch das Sachmänge...mehr