Rz. 187
Der Schadensersatz statt der Leistung erfordert zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB nach §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, wenn diese nicht gem. §§ 440, 281 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.[268]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen