Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 482 Das Erfordernis der Textform der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1086] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Kenntnis des Versicherers

Rz. 490 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irgendwelchen Verdachtsmomenten, sondern erst bei zuverlässiger Kenntnis des Versicherers vom objektiven Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung.[1112] Der Versicherer ist also nicht gehalten, den Rücktritt auf Verdacht auszuüben,[1113] oder routinemäßig zu überprüfen, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletz...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 593 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Gemäß § 9 Abs. 2 MB/KK trifft den Versicherungsnehmer zur Feststellung des Versicherungsfalls eine Auskunftsobliegenheit; diese ist im Zusammenhang mit § 31 VVG (Auskunftspflicht) zu sehen, der die gesetzliche Obliegenheit betrifft ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Zweck der Versicherung

Rz. 3 Ein Reiserücktritt liegt vor, wenn der Reisende vor Antritt der Reise den Reisevertrag gegenüber dem Reiseveranstalter kündigt. Dies ist unabhängig vom Versicherungsschutz jederzeit möglich. Nach § 651i Abs. 1 BGB hat der Pauschalreisende das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine einzelne Le...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / K. Rechtspflichten des Versicherungsnehmers und Obliegenheiten

Rz. 62 Hinsichtlich der Prämienzahlungspflicht wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 9, 60 f.). Rz. 63 Für die Bestimmung des Repräsentanten wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 23). Die Einstandspflicht für Erklärungsvertreter, insbesondere der Wissenserklärungsvertreter und der Erklärungsgehilfen wird für den Bereich bedeutsam, in denen der Versi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 462 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 475 Die wirksame Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Lebensversicherungsvertrages von Anfang an (vgl. § 142 BGB); sie wirkt gegenüber jedermann. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln entsprechend den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zurückzugeben. Leistungen des Versicherers wegen zwischenzeitlich eingetretener Versic...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Nicht versicherte Tatbestände im vertraglichen Erfüllungsbereich

Rz. 145 Die Risikobegrenzungen der Ziff. 6.1.1 greifen nur, soweit nichts anderes – etwa in Ziff. 4 des Modells oder durch individuelle Vereinbarungen – geregelt ist. Ansprüche sind, soweit nicht in Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert, dann nicht versichert, wenn es sich um solche handelt, die auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, Selbstvornahme (§ 637 BGB), Rücktritt, ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [258] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Versicherungsfähigkeit, § 11 MB/KT

Rz. 649 Versicherungsfähigkeit bedeutet die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten zu der nach dem jeweiligen Tarif versicherbaren Personengruppe. Auch in § 15 Abs. 1 a MB/KT wird auf die Versicherungsfähigkeit Bezug genommen und der Wegfall mit der Rechtsfolge verbunden. Hinweis Zur Beurteilung der Rechtsfolgen ist danach zu unterscheiden, ob die Versicherun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IX. Vorläufiger Versicherungsschutz

Rz. 127 Der Versicherer kann mit dem Versicherungsnehmer auch in der Lebensversicherung vereinbaren, dass vorläufiger Versicherungsschutz – in §§ 49 ff. VVG vorläufige Deckung genannt – gewährt wird. Bei dem Vertrag über die Gewährung einer vorläufigen Deckung handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag.[132] Die Parteien bezwecken...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / B. Bedingungswerke der Bauleistungsversicherungen

Rz. 6 Wirtschaftliche Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bauleistungsversicherung gegen Risiken der Gefahrtragung folgen aus fehlenden anderweitigen Möglichkeiten ausreichender Risikovorsorge. Soweit in der Baupreiskalkulation berücksichtigt wird, dass etwa durch Neuherstellungsaufwand des Unternehmers, der sich aus seiner Gefahrtragungspflicht ergibt, eine Erhöhung der Se...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Berechnung des Rückkaufswerts bei Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008

Rz. 364 Die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers besteht gem. § 169 Abs. 1 VVG nur bei Versicherungen, die Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei denen der Eintritt der Verpflichtung gewiss ist. Unter § 169 VVG fallen damit (klassische und fondsgebundene) kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Ren...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag

Rz. 9 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies während der (materiellen) Versicherungsdauer, durch e...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 496 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertragssc...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss bis Herbst 2001

Rz. 353 Mit der Deregulierung im Jahr 1994 wurde die Bestimmung zum Rückkaufswert in § 176 Abs. 1 VVG a.F. dahingehend neu gefasst, dass der Versicherer bei Aufhebung einer Kapitalversicherung für den Todesfall, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherer zur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist, durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung den auf die Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 246 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Erstprämie

Rz. 254 Die Erstprämie war bei Aushändigung des Versicherungsscheins (§ 15 Nr. 1 VHB 92) bzw. sofort nach Abschluss des Vertrages (§ 15 Nr. 2 VHB 2000) zu zahlen. Abweichend davon bestimmt B § 4 Ziff. 2 VHB 2010 in Anpassung an das VVG, dass die erste oder einmalige Prämie unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechtes unverzüglich nach dem Zeitpunkt des im Versicherungssche...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 105 Umfasst sind alle Straftaten nach dem geltenden Strafrecht, also nach § 12 StGB (Verbrechen und Vergehen).[220] Zu beachten sind neben dem StGB auch alle strafrechtlichen Nebengesetze, wie z.B. SprengG oder WaffenG. Ordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Risikoausschluss.[221] Der Ausschluss umfasst Straftaten in Täterschaft, Mittäterschaft, Anstiftung und Beihil...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / C. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) – Stand August 2008/Alte Fassung

Rz. 212 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen mit dem aktuellen Stand Januar 2015 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 75 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 76 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 303 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[653] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Maßgeblicher Zeitpunkt der Anzeigepflicht

Rz. 410 Gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung "die ihm bekannten Gefahrumstände" mitzuteilen, soweit danach gefragt wird. Der frühere § 16 VVG a.F. hatte die Obliegenheit zur Anzeige für die Zeit bis zum Abschluss des Vertrages normiert.[926] Dies bedeutete, dass der Versicherungsnehmer nach altem Recht nicht nur bis z...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 422 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[939] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der Ve...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung:

I. Bedeutung der Nacherfüllungsphase 1. Auf der Grundlage der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (RL 1999/44/EG v. 25.5.1999), ergänzt durch die Verbraucherschutzrichtlinie (RL 2011/83/EU v. 25.10.2011), ist die Sachmängelhaftung in § 323 Abs. 2 BGB neu geregelt worden. In Fortschreibung der in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ausgesprochenen Verpflichtung des Verkäufers werden ...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

"Die Kl. verlangt von der Bekl. als Rechtsnachfolgerin der L GmbH & Co KG Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein aufgrund verbindlicher Bestellung v. 24.9.2010 zum Preis von 21.617,93 EUR erworbenes, am 18.2.2011 ausgeliefertes Neufahrzeug vom Typ X." Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet und nach der – von der Bekl. mit Nicht...mehr

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zfs 8/2017, Fristsetzung zu... / Leitsatz

1. Der Rücktritt vom Kauf wegen eines Mangels der Kaufsache setzt eine gesetzte Frist zur Nacherfüllung voraus. 2.a) Entbehrlich ist die Fristsetzung, wenn die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB vorliegen. b) Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegt nur dann vor, wenn die Weigerung das letzte Wort des Verkäufers ist. c) Besondere Umstände, die einen soforti...mehr

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zfs 8/2017, Fristsetzung zu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. zu 1) ist dem Kl. nicht aus §§ 434, 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB zur Kaufpreisrückzahlung verpflichtet. Hierbei kann es dahingestellt bleiben, ob und inwieweit der Kaufgegenstand infolge der implementierten Manipulations-Software fehlerhaft i.S.v. § 434 BGB ist. Denn in jedem Fall setzt der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln am Kaufgegenstand nach §...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist überwiegend begründet." I. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 20.901,39 EUR aus §§ 346 Abs. 1, 437 Nr. 2, 440, 323 BGB. 1. Das erworbene Fahrzeug war bei Übergabe mit einem Sachmangel behaftet, da es nicht die Beschaffenheit aufwies, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten konnte...mehr

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zfs 8/2017, Fristsetzung zu... / 3 Anmerkung:

1. Notwendige Bedingung des Nacherfüllungsanspruchs, der in einen Rücktritt übergehen kann, ist neben dem Vorliegen eines in § 434 BGB umschriebenen Sachmangels der Ablauf einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB), um dem Verkäufer eine zweite Andienung der geschuldeten Leistung zu ermöglichen. Der aus Art. 3 Abs. 5 VerbrGKRL entwickelte § 32 Abs. 1 BGB wird von der nahezu...mehr

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zfs 8/2017, Angaben vor dem... / Sachverhalt

Der Kl. beantragte bei der Bekl. mit Antrag v. 1.11.2007 eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, wobei er die im Antragsformular unter Ziff. 1 gestellten Fragen nach Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden teilweise mit "ja" beantwortete, bei den insoweit abgefragten ergänzenden Angaben zu mit "ja" beantworteten Fragen aber nicht mitteilte, dass er im Septembe...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / 3 Anmerkung:

1. Die erhebliche Pflichtverletzung § 323 Abs. 5 S. 2 BGB setzt voraus, dass zur Wirksamkeit eines Rücktritts eine erhebliche Pflichtverletzung des Schuldners vorliegen muss (§§ 437 Nr. 3, 323 Abs. 1, 2 BGB). Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Unerheblichkeit wird aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung der Umstände des Einzelfalls gewonnen (vgl. OLG Köln NJW 20...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / Sachverhalt

Die Kl. erwarb von der bekl. unabhängigen Autohändlerin im März 2014 ein Neufahrzeug zum Kaufpreis von 34.202,28 EUR. Das Fahrzeug wurde am 12.5.2014 übergeben. Das mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattete Fahrzeug war mit einer Software versehen, die je nachdem, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder in realem Fahrbetrieb befindet, unterschiedliche Abgasre...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Frage, ob eine in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache liegende Pflichtverletzung unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 BGB), ist bei einem behebbaren Mangel grds. auf die Kosten der Mangelbeseitigung abzustellen, nicht dagegen auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist der Zeitpunkt des Rücktritts. 2. Für die B...mehr

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§ 14 Anhang / F. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1999)

Rz. 42 GDV-Musterbedingungen[4] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / II. Rücktritt und Minderung

Rz. 132 Der Rücktritt (siehe Rdn 135 ff.) des Käufers bezweckt, den Kaufvertrag unter Rückabwicklung der gegenseitig empfangenen Leistungen rückgängig zu machen. Bei der Minderung (siehe Rdn 199 ff.) soll der Kaufvertrag abgewickelt werden, jedoch der Kaufpreis dem Minderwert der Kaufsache angepasst werden. Die Erklärungen müssen gegenüber dem Vertragspartner abgegeben werde...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / E. Rücktritt

Rz. 12 Kommt es zum Rücktritt des Leasingnehmers gegenüber dem Lieferanten aus abgetretenem Recht (oder aufgrund vertraglicher Ermächtigung), hat der Leasinggeber nicht die Möglichkeit, den Rücktritt durch Lieferung eines anderen Fahrzeugs abzuwenden.[25] Rz. 13 Die Klage muss der Leasingnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen den Verkäufer des Fahrzeugs erheben...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / IV. Rücktritt

Rz. 117 Ist das Neufahrzeug mangelhaft, kann der Käufer gem. § 437 Nr. 2 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Voraussetzungen für den Rücktritt ergeben sich aus §§ 437, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Danach sind ein Mangel der Sache (§ 437 BGB), eine nicht nur unerhebliche Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB), fehlende Verantwortlichkeit bzw. fehlender Annahmeverzug des Käuf...mehr

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§ 3 Lieferung / II. Rücktritt

Rz. 37 Wählt der Käufer nach ergebnislosem Fristablauf den Rücktritt vom Kaufvertrag gem. § 323 BGB, setzt dieser nicht voraus, dass der Verkäufer die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat. Im Gegensatz zum Schadensersatz statt der Leistung ist das Rücktrittsrecht grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Allein für den Ausschlusstatbestandes in § 323 Ab...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 5. Wirkungen des Rücktritts

Rz. 145 Der Rücktritt wird mit Zugang der entsprechenden Erklärung gem. § 349 BGB wirksam. Die Wirkungen des Rücktritts ergeben sich aus §§ 346–350 BGB. Nach § 346 Abs. 1 BGB sind die gegenseitig empfangenen Leistungen Zug um Zug in Natur zurückzugewähren. Der Käufer hat das Fahrzeug einschließlich der Papiere zurückzugeben, der Verkäufer den Kaufpreis, für den keine Umsatzs...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / c) Überlegungen vor Ausübung des Wahlrechts

Rz. 211 Vor Ausübung des Wahlrechts zwischen den drei Haftungsansprüchen (siehe Rdn 63 f.) müssen sorgfältig die Vor- und Nachteile abgewogen werden.[571] Die Minderung steht statt Rücktritt zur Wahl (§ 441 Abs. 1 BGB). Mit wirksamem Rücktritt entfallen das Wahlrecht und das Recht auf Minderung.[572] Es lebt wieder auf, wenn weitere Mängel entdeckt werden. Soll dann zum Rüc...mehr

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§ 12 Rechtsprechung zur Mängelhaftung

Rz. 1 Die folgende alphabetische geordnete Übersicht knüpft an Eigenschaften und Begriffe an, aus denen typischerweise Sachmängelansprüche hergeleitet werden und zeigt hierzu Rechtsprechungsbeispiele auf.[1] Rz. 2 ▓ Abgasnormen Ist als Beschaffenheit die Abgasnorm "Euro 3" i.S.d. steuerlichen Einordnung vereinbart, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Pkw nur "Euro 2" eingestuft...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / b) Angemessene Nachfrist

Rz. 143 Der Rücktritt setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB, zu Ausnahmen vgl. Rdn 150 ff.),[375] auch wenn der Verkäufer nicht über eine eigene Werkstatt verfügt,[376] der Käufer nicht sicher weiß, ob der Defekt auf einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 zurückzuführen i...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / 3. Verantwortlichkeit des Gläubigers und Annahmeverzug

Rz. 127 Das Rücktrittsrecht ist gem. § 323 Abs. 6 BGB ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Verantwortlichkeit bei 80 % und mehr festzusetzen ist. Anders als beim Schadensersatzanspruch statt der Leistung, der eine flexible Reaktion auf M...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / b) Rechtsfolgen

Rz. 188 Der Schadensersatz statt der Leistung kann in unterschiedlicher Weise berechnet werden, je nachdem, ob der Käufer das Fahrzeug behält oder nicht. Behält der Käufer das Fahrzeug und macht dessen mangelbedingten Minderwert sowie die Mangelfeststellungskosten als Schadensersatz geltend, kann zur Bemessung des Wertunterschiedes zwischen mangelhaftem und mangelfreiem Fahr...mehr