Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 54 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[92] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 568 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Teilprämie (§ 39 VVG)

Rz. 128 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer die Prämie nur für den Zeitraum zu, "in dem Versicherungsschutz bestanden hat" (§ 39 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit (§ 19 Abs. 2 VVG) oder bei Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 45 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG). Die nach altem Recht geltende Rücktrittsfiktion gem. § 38 Abs. 1 S. 2 VVG a.F., wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer den Anspruch auf die Erstprämie nicht innerhalb einer Frist von drei Monate...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Verstoß gegen Anzeigeobliegenheit

Rz. 104 Bei Verletzungen der Anzeigeobliegenheit gem. § 19 Abs. 1 VVG ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 19 Abs. 2 VVG). Der Versicherer muss den fristgerechten Zugang des Rücktrittsschreibens beweisen. Ein Benachrichtigungszettel über einen Einschreibebrief ­ersetzt den Zugangsnachweis nicht.[93] Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vers...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 501 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Geltendmachung der Rechte innerhalb der Monatsfrist

Rz. 432 Gemäß § 21 Abs. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG nur zu, wenn er die ihm zustehenden Rechte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich geltend macht. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltende gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt (§ 21 Abs. 1 S....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / Literaturtipps

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Unanfechtbarkeit

Rz. 436 Der Versicherer ist an einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung auch im Falle der Unanfechtbarkeit gehindert. Rz. 437 Gemäß § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die dem Versicherer zustehenden Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG wegen einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages oblie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / D. Übergangsrecht im Bereich der privaten Krankenversicherung nach EGVVG

Rz. 198 Nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG gilt das neue Recht uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1.1.2008 geschlossen worden sind (sog. Neuverträge). Verträge, die vor dem 1.1.2008 zustande gekommen sind (Altverträge) unterliegen dem neuen Recht erst ab dem 1.1.2009. Rz. 199 Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VVG-Reformgesetz trat gleichzeitig mit Inkrafttreten de...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vorsatz des Versicherungsnehmers

Rz. 451 Fragt der Versicherer nach gefahrerheblichen Umständen und kennt der Versicherungsnehmer diese positiv, gibt sie aber nicht an, liegt in der Regel Vorsatz vor. Wer gesundheitliche Beschwerden und wiederholte Arztbesuche nicht offenbart, weiß, dass er mit dem Verschweigen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers über den Abschluss einer BUV nimmt.[996] Es genügt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Informationspflichten nach dem AltZertG bei Riester- und Basisrenten

Rz. 91 Bei Riesterrenten und Basisrenten ersetzt das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Abs. 1 AltZertG (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt) das Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-InfoV. Das Altersvorsorge-Produktinformationsblatt ist erstmals bei Vertragsschlüssen nach dem 31.12.2016 auszuhändigen. Welche Angaben das Altersvorsorge-Produktinformationsbla...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 73 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Erklärung der Anfechtung

Rz. 471 Die Erklärung der Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung muss nicht mit einer Begründung versehen werden.[787] Die Bestimmung in § 21 Abs. 1 S. 2 VVG, nach der der Versicherer bei der Ausübung der Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG die Umstände anzugeben hat, auf die er seine Erklärung stützt, findet auf die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 182 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / Literaturtipps

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 453 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1000] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / cc) Ursächlichkeit

Rz. 187 Trotz sachlich gerechtfertigtem und fristgerecht erklärtem Rücktritt bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, wenn der nicht oder nicht zutreffend angezeigte Gefahrumstand für Eintritt und Höhe des Schadens nicht ursächlich war (§ 21 VVG). Den Beweis mangelnder Kausalität hat der Versicherungsnehmer zu führen.[199]mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Formelle Vertragsdauer

Rz. 57 Die formelle Vertragsdauer beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Versicherungsvertrages (§ 151 BGB) und endet durch Rücktritt, Kündigung oder Zeitablauf.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / I. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 874 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / II. Musterbedingungen 2009 für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) – Stand Januar 2017

Rz. 875 Diese Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des PKV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des PKV (www.pkv.de) abgerufen werden. Der Vers...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Leistungsfreiheit des Versicherers

Rz. 226 Ist der Versicherungsfall eingetreten, kann aufgrund besonderer Umstände der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz bestünde. Leistungsfreiheit bedeutet, dass statt der Todesfallleistung der Rückkaufswert der Versicherung einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt wird. Rz. 227 Als Gründe für eine Lei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 488 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein. Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsnehmer ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 388 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken ­genügen.[183]mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 93 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 364 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung eintreten. Rz. 365 Die Beendigung des Versicherungsvertrages erfasst gem. § 7 MB/KK auch schwebende Versicherungsfälle, also solche, die über das Ende des Versicheru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Gefahrerheblichkeit und Risikoprüfungsgrundsätze

Rz. 457 Nicht jede frühere Erkrankung eines Antragstellers ist geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen oder einen Vertrag nur mit einem anderen Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) abzuschließen. Entscheidend ist, ob der Versicherer bei Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicheru...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Unterversicherungsverzicht

Rz. 147 Wird die Versicherungssumme 1914 aufgrund einer der in A § 11 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 16 Nr. 3 VGB 88) genannten Methoden (vgl. Rdn 142 ff.) wirksam ermittelt, führt dies gem. A § 11 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht des Versicherers. Rz. 148 Der Unterversicherungsverzicht gem. A § 11 Ziff. 2 VGB 2010 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Antragsfragen des Versicherers

Rz. 394 Es bleibt dem Versicherer überlassen, inwieweit er im Antragsformular schriftliche Fragen nach gefahrerheblichen Umständen stellt. In der Regel wird nach Krankheiten, Beschwerden und Störungen der Gesundheit befragt, häufig auch nach Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arztkontakten. Antragsfragen und der Hinweis auf die Folgen unzutreffender Angaben ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (4) Verjährung

Rz. 310 Der auf Rückgewähr der Prämien gerichtete bereicherungsrechtliche Anspruch des Versicherungsnehmers entsteht mit Ausübung des Widerspruchsrechts [464] und nicht bereits mit jeder infolge des Widerspruchs ohne Rechtsgrund erfolgten Zahlung.[465] Erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Versicherungsnehmer verliert der schwebend unwirksame Versicherungsvertrag...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Rz. 3 Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[3] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[4] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoc...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 179 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 5 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 77 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Eine Belehrung ohne Hinweis auf die Folgen leichtfahrlässigen Handelns ist unzureichend und daher unwirksam.[43] Der Versicherer genüg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 460 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum unberührt, weil ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 184 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Prüfungsrechts des Versicherers

Rz. 378 Der Versicherer ist im Rahmen der Leistungsprüfung nach Geltendmachung eines Versicherungsfalls berechtigt, auch die Frage zu prüfen, ob Versicherungsschutz durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung beseitigt werden kann. Daher können Daten nach § 213 Abs. 1 VVG auch dann bei Dritten angefordert werden, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden so...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 10. Schlussbestimmung (Pflichtversicherung Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 258 Ziff. 17 DTV-VHV 2003/2011 stellt klar, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur gelten, soweit nicht die zwingende gesetzliche Vorschrift des § 7 a GüKG mit den dort genannten Beschränkungen und Summen entgegensteht. Die Versicherungspflicht gilt nicht für alle Güterbeförderungen. Es muss sich um eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Güt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 231 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[304] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 478 Das Anfechtungsrecht des Versicherers kann vor allem bei einem Verzicht des Versicherers entfallen. Ein solcher braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. An die Feststellung eines konkludent geäußerten Verzichts sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Tritt der Versicherer in Kenntnis des Anfechtungsgrundes zurück, weil er davon ausgeht, durch den Rücktritt le...mehr