Rz. 143

Der Rücktritt setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat (§ 323 Abs. 1 BGB, zu Ausnahmen vgl. Rdn 150 ff.),[375] auch wenn der Verkäufer nicht über eine eigene Werkstatt verfügt,[376] der Käufer nicht sicher weiß, ob der Defekt auf einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 zurückzuführen ist[377] oder sich aufdrängt, dass der Verkäufer wegen "wirtschaftlicher Unmöglichkeit" (vgl. Rdn 151) sowieso ablehnen würde.[378] Ausreichend ist insoweit das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder eine Formulierung[379] wie "andernfalls man rechtliche Schritte ergreifen werde",[380] durch die deutlich wird, dass den Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht. Die Frage, ob die Notwendigkeit einer Fristsetzung sogar europarechtswidrig ist, wurde dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.[381]

Der Käufer muss nur eine Nachfrist setzen.[382] Sie muss sich auf die Mängel beziehen, auf die später auch der Rücktritt gestützt wird.[383] Sie darf sich nicht auf eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung beschränken, sondern muss dem Verkäufer die ihm zustehende Möglichkeit offen halten, die Art der Reparatur selbst zu bestimmen.[384]

Der Käufer kann noch weitere Fristen setzen, ohne hierdurch sein Rücktrittsrecht zu verlieren,[385] auch wenn das Fahrzeug vom Verkäufer nochmals untersucht wird.[386] Er muss aber den Erfolg des letzten Nachbesserungsversuchs abwarten, bevor er zurücktreten kann.[387] Wird die Nachbesserung abgelehnt, muss vor dem Rücktritt nicht etwa noch einmal eine Frist zur Nachlieferung gesetzt werden, selbst wenn diese nicht unmöglich ist (vgl. Rdn 78).[388]

 

Rz. 144

Es reicht i.d.R. nicht die Aufforderung aus, sich mit der Nacherfüllung einverstanden zu erklären[389] oder sich über seine Leistungsbereitschaft zu erklären.[390] Der Käufer sollte sich auch nicht auf eine "Selbstmahnung" des Verkäufers verlassen, in der er selbst verspricht, binnen einer bestimmten Frist die Reparatur auszuführen.[391] Die Aufforderung muss zwar keine Ablehnungsandrohung enthalten, aber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass der Verkäufer eine letzte Gelegenheit erhält, die vertragliche Leistung zu erbringen.[392]

 

Rz. 145

Zum vollständigen Einräumen eines Nachbesserungsversuchs gehört es auch, dem Verkäufer zu ermöglichen, die Kaufsache am Erfüllungsort (vgl. Rdn 87) zu überprüfen,[393] woran es z.B. fehlt, wenn der Käufer die Überprüfung davon abhängig macht, dass sich der Verkäufer zuvor mit einer Neulieferung einverstanden erklärt.[394] Das Nacherfüllungsverlangen muss die Bereitschaft umfassen, dem Verkäufer das Fahrzeug zur Überprüfung der Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung am Erfüllungsort (i.d.R. beim Verkäufer, vgl. Rdn 89) zur Verfügung zu stellen,[395] kann (und sollte) aber mit einer angemessenen Vorschussforderung für evtl. Transportkosten kombiniert werden (vgl. Rdn 90).[396]

 

Rz. 146

 

Praxistipp

Dem Käufer ist zu empfehlen, schon mit dem ersten Nacherfüllungsverlangen eine Frist zu setzen. Es soll zwar als "Fehlschlagen" der Nacherfüllung angesehen werden können, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung trotz Aufforderung (ohne Fristsetzung) nicht in angemessener Frist vorgenommen hat,[397] so dass der Rücktritt ebenso zulässig wäre. Die Rechtsposition des Käufers ist aber sicherer, wenn er selbst durch die Fristlegung festlegt, welche Frist er für angemessen hält. Wird die Fristsetzung vergessen, ist diese ohne Gefahr des Verspätungseinwands auch noch im gerichtlichen Verfahren und im Berufungsrechtszug möglich.[398]

 

Rz. 147

Die Nachfrist ist angemessen, wenn der Schuldner in die Lage versetzt wird, die Mängel zu beheben. In der Regel werden je nach Schwere des Mangels Fristen zwischen einer Woche und – in seltenen Ausnahmefällen – sechs Wochen angemessen sein.[399] Eine vom Verkäufer selbst angegebene Frist darf der Käufer als angemessen ansehen, auch wenn sie objektiv zu kurz ist.[400] Nur in wenigen Ausnahmefällen sind Reparaturen denkbar, die länger dauern, eine Frist von neun Tagen kann bei mehreren Mängeln zu kurz sein.[401] Bei (rückrufähnlichen) Nachbesserungen an einer großen Zahl von Fahrzeugen mit hohem technischen und logistischen Aufwand (VW-Abgasskandal) soll auch eine sehr viel längere Frist zumutbar sein, bevor man zurücktreten kann,[402] i.d.R. aber nicht mehr als einige Monate.[403] In dringenden Fällen kann auch eine Frist von vier Tagen genügen (gewerblich benötigter Kühlwagen).[404] Werkstattkapazitäten müssen notfalls geschaffen werden. Zu berücksichtigen ist, wenn der Verkäufer längere Zeit benötigt, um gleichwertige gebrauchte Ersatzteile zu beschaffen.[405]

 

Rz. 148

War die Nachfrist zu kurz gesetzt, wird in der Regel eine angemessene Nachfrist in Lauf gesetzt,[406] ein Rücktritt vor Ablauf der angemessenen Frist ist jedoch wirkungslos.[407] Dabei soll sich der Verkäufer auf fehlende Angemessenheit der Fristsetzung nicht berufen kö...

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