Rz. 199

Statt zurückzutreten kann der Käufer unter den gleichen Voraussetzungen durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer den Kaufpreis mindern, jedoch auch bei unerheblichen Mängeln (§ 441 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB).[554] Die Minderung ist ebenfalls ein Gestaltungsrecht (vgl. siehe Rdn 133). Ein Übergang zum Rücktritt ist nicht mehr einseitig möglich, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz können aber daneben beansprucht werden (§§ 441 Abs. 1 S. 1, 325, 437 Nr. 2, 3 BGB).

[554] LG Kiel DAR 2017, 41.

a) Minderungsberechnung

 

Rz. 200

Der Minderungsbetrag ermittelt sich gem. § 441 Abs. 3 BGB in der Weise, dass der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen ist, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Damit ist gewährleistet, dass ein "Schnäppchen" dem Käufer auch nach der Minderung im richtigen Verhältnis erhalten bleibt. Bei zu hohem Kraftstoffverbrauch ist Schätzgrundlage die Höhe der Mehrkosten im Laufe der voraussichtlichen Gesamtfahrleistung.[555]

 

Rz. 201

Der objektive Wert der Sache im mangelfreien Zustand (a) verhält sich zum objektiven Wert der mangelhaften Sache (b), wie der vereinbarte Preis (p) zu dem geminderten Preis (X). Hieraus folgt die Formel:

 
X = (p × b)
    a

Die Minderung des Kaufpreises beträgt dann p – X.

 

Rz. 202

Maßgebend sind die Verkehrswerte der Sache (mit und ohne Mangel) im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Decken sich Wert und Kaufpreis, fallen Minderung und Minderwert zusammen.[556]

 

Rz. 203

Für den Wert mit Mangel darf nur auf den oder die haftungsbegründenden Mängel abgestellt werden, also nicht auf Verschleiß, Abnutzung oder Mängel, die (z.B. wegen Verjährung oder Haftungsausschluss) keine Haftung begründen.[557] Werterhöhende Aufwendungen des Käufers bleiben ebenfalls außer Ansatz.

 

Rz. 204

Gemäß § 441 Abs. 3 S. 2 BGB ist die Minderung "soweit erforderlich" durch Schätzung zu ermitteln. Das darf nicht dahingehend missverstanden werden, dass die oben beschriebene Rechnung in komplizierten Fällen unterbleiben darf. Soweit insbesondere der Wert der Kaufsache in mangelhaftem Zustand nicht mehr mit vernünftigem Aufwand bestimmbar ist, wurde schon bisher eine Schätzung durchgeführt,[558] obwohl § 287 ZPO für die Minderung nicht gilt.[559] Für Gebrauchtwagen können in aller Regel die Werte unschwer durch Sachverständigengutachten festgestellt werden, so dass auf Schätzungen nur in seltenen Ausnahmefällen zurückzugreifen sein wird. Die Bestimmung soll dem Käufer jedenfalls die Darlegungs- und Beweislast nicht etwa erleichtern.

[555] LG Kiel DAR 2017, 41.
[556] BGH NJW 1961, 1869.
[558] BGHZ 77, 320, 326.
[559] BGH WM 1971, 1382.

b) Minderungserklärung

 

Rz. 205

Die Minderungserklärung kann mündlich oder schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen. Das Wort "mindern" muss nicht verwendet werden, es muss aber eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Käufer wegen eines bestimmten Mangels eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises beansprucht.[560]

 

Rz. 206

Die Minderungserklärung hat gestaltende Wirkung und führt damit ohne weiteres Zutun des Verkäufers oder Käufers zur Reduzierung des Kaufpreises in Höhe des zutreffenden Minderungsbetrages. Ist der Kaufpreis schon gezahlt, was die Regel sein wird, hat der Käufer einen Rückforderungsanspruch (§ 441 Abs. 4 S. 1 BGB). Ein Rücktritt ist wegen derselben Mängel nicht mehr möglich, der Käufer ist an seine Erklärung gebunden (vgl. siehe Rdn 133). Werden nach der Minderung weitere Mängel entdeckt, lebt das Wahlrecht wieder auf.[561] Schadensersatzansprüche können weiterhin geltend gemacht werden.[562]

 

Rz. 207

Klärungsbedürftig ist, ob diese gestaltende Wirkung bereits mit der Minderungserklärung eintritt[563] oder ob ein konkreter Minderungsbetrag genannt werden muss.[564] Die Frage wird bedeutsam, wenn der Käufer sich bezüglich des Minderungsbetrags keine oder falsche Vorstellungen gemacht hat. Schätzt er z.B. den merkantilen Minderwert wegen eines verschwiegenen Unfalls auf 1.000 EUR, erklärt er die Minderung und erfährt dann von einem Sachverständigen, dass die merkantile Wertminderung 200 EUR beträgt, ist er dennoch an die Erklärung gebunden, wenn die Minderung ohne Betragsnennung wirksam ist.

Nennt er einen konkreten Betrag, ist er aber auch nach der anderen Auffassung, die die gestaltende Wirkung von der Benennung eines Betrages abhängig macht, an die Erklärung gebunden, selbst wenn der Betrag viel höher ist, als die tatsächliche Wertminderung. Hier könnte dem Käufer, der nach Kenntnis des tatsächlichen Minderwertes dann doch lieber Nacherfüllung oder Rücktritt wünscht, nur geholfen werden, wenn die Erklärung dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Minderung unter der Bedingung erklärt worden ist, dass der Minderungsbetrag tatsächlich den angegebenen Betrag erreicht.

 

Rz. 208

I.d.R. kann man jedoch eine Erklärung wie z.B. einer "Minderung um 1.000 EUR" nicht als bedingte Erklärung mit dem Inhalt auffassen "Minderung nur, wenn diese 1.000 EUR erreicht".[565] Die Min...

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