Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer begehrt im Rahmen der Abrechnung seiner Prozesskostenhilfegebühren die Festsetzung einer Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs in Höhe von 1,5. Die Parteien schlossen im 2. Rechtszug ihres Kündigungsrechtsstreits im Termin am 31.7.2014 "nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage auf Vorschlag des Vorsitzenden" einen gerichtlich proto...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren wandte sich der Kläger gegen eine fristlose Arbeitgeberkündigung und begehrte die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bis 31.7.2013. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin zeichnete sich ein Vergleich ab, der noch von einigen abzuklärenden Punkten abhing. Das ArbG bewilligte dem Kläger ratenzahlungsfreie Prozes...mehr

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AGS 11/2014, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle 2015. Mit praxisorientierter Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 11. überarbeitete und aktualisierte Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XIII 845 S., 99 EUR.

Die Beck´sche Schmerzensgeldtabelle von Slizyk hat sich zwischenzeitlich mit ihren elf Auflagen in der Praxis etabliert. Das Werk wendet sich an alle Berufsgruppen, also an Rechtsanwälte, die beauftragt sind, das Schmerzensgeld durchzusetzen, an Schadensbearbeiter der Versicherer, die Schmerzensgeldansprüche zu regulieren und an die Richter, die über das Schmerzensgeld zu en...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 1 I. Der Fall

PfÜB erlassen … Auf den Antrag des Gläubigers erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für die Vollstreckung aus dem gegen den Schuldner ergangenen Versäumnisurteil. Gepfändet wurde der angebliche Anspruch des Schuldners auf die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin. Dem Gläubiger wurde gleichzeitig Prozesskostenhilfe un...mehr

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AGS 11/2014, Höhe der Einig... / Leitsatz

Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs nicht zu einer Reduzierung des Gebührensatzes auf 1,0 gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV (entgegen LAG Hamm, Beschl. v. 31.8.2007 – 6 Ta 402/07, NZA-RR 2007, 601; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.6.2009 – 4 Ta 61/09, NZA-RR 2009, 556; LAG B...mehr

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AGS 11/2014, Pfändung eines... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen den Schuldner einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einem Versäumnisurteil über 15.260,00 EUR erwirkt. Dafür war dem Gläubiger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Antragstellers bewilligt worden. Nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Drittschuldnerin mitgeteilt, dass der Schuldner nicht mehr für sie tätig sei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5.2 Anwendung im Finanzgerichtsprozess

Rz. 46 Anspruch auf rechtliches Gehör haben zunächst alle Beteiligten [1], auch Behörden. Aber auch sonst von der Entscheidung rechtlich betroffene Dritte haben einen Anspruch auf Gehör z. B. insoweit, als ihre Anträge auf Beiladung entgegenzunehmen und zu bescheiden sind. Der Anspruch steht nur den am finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligten zu.[2] Rz. 47 Über § 96 Abs. 2 FG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Rechtsanwendung besteht in der Subsumtion eines bestimmten Lebenssachverhalts unter bestimmten Rechtssätzen, aus denen sich dann die entsprechenden Rechtsfolgen ergeben. Das Gericht muss daher zunächst den entscheidungserheblichen Sachverhalt ermitteln [1], bevor es diesen unter die maßgeblichen Rechtssätze subsumieren kann. Ist der Sachverhalt zwischen den Beteiligten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.2.2 Übernahme von Beweisergebnissen anderer Verfahren

Rz. 21 Schriftliche Äußerungen eines Zeugen aus einem außergerichtlichen Verfahren dürfen nicht an die Stelle seiner Aussage vor Gericht treten. Sie sind nicht wie Zeugenaussagen zu werten.[1] Allerdings kann das Gericht ausnahmsweise die schriftliche Äußerung eines Zeugen für ausreichend erachten.[2] Rz. 22 In Protokollen enthaltene Zeugenaussagen, die bei einer polizeiliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 6 Rechtsmittel

Rz. 15 Gegen den Beschluss, in dem das persönliche Erscheinen unter Androhung von Ordnungsgeld angeordnet wird, ist als prozessleitende Maßnahme ein Rechtsmittel nicht gegeben.[1] Dagegen kann der Beschluss, mit dem das angedrohte Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Ausbleibens festgesetzt wird, mit der Beschwerde[2] angefochten werden. Rz. 16 Falls das Gericht im Fall einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3 Möglichkeit der Prozesskostenhilfe

Rn 18 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe[18] für einen in Anwendung des § 259 Abs. 3 fortgeführten Prozess scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Insolvenzplan eine Kostenregelung enthält. Greift dagegen die in § 259 Abs. 3 Satz 2 aufgeführte Kostenregelung zu Lasten des Schuldners ein, ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Sc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Bestimmung der Verfahrenskosten

Rn 2 Das positive Tatbestandsmerkmal der Kosten des Verfahrens ist in § 54 definiert. Danach sind für die Einstellung mangels Masse lediglich die Gerichtskosten (Kostenverzeichnis, Teil 4; vgl. dazu § 54 Rn. 22 ff.) sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 Satz 1), des Insolvenzverwalters (§ 63 Satz 1) und der Mitgl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 "Motivationsrabatt" und Abführung (§ 292 Abs. 1 Satz 4, 5 a. F.)

Rn 17 Der sogenannte "Motivationsrabatt" ist entfallen. Die bis 1.7.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften sind weiter auf davor beantragte Insolvenzverfahren anzuwenden (Art. 103h EGInsO). Die Sätze 4 und 5 in § 292 Abs. 1 a. F. wurden durch einen neuen Satz 4 ersetzt.[25] Der "Motivationsrabatt" sollte dem Schuldner ursprünglich einen zusätzlichen Anreiz geben, die Treuha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Verwaltung und Verteilung (§ 292 Abs. 1 Satz 2)

Rn 13 Vor der Benachrichtigung richtet der Treuhänder zur getrennten Aufbewahrung von seinem Vermögen ein Treuhandkonto für die an ihn abzuführenden, pfändbaren Anteile der Bezüge und ggf. an ihn fließenden sonstigen Leistungen des Schuldners oder Dritter ein. Kreditinstitut und Kontonummer teilt er mit der Benachrichtigung mit. Rn 14 Die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses

Rn 81 Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7.12.2011 (BGBl. I, 2582) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.3.2012 um den jetzigen Absatz 4 ergänzt. Die Bestimmung stellt eine Ergänzung des Abs. 3 dar, der eine mittelbare Pflicht zu Leistung eines Kostenvorschusses für Personen statuiert, die einer gesetzlichen Antragspflicht bei ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Klage

Rn 108 Die Anfechtungsklage ist Leistungs-, nicht Gestaltungsklage. Der zu stellende Klageantrag ist dementsprechend am Inhalt des Rückgewähranspruchs auszurichten und muss den Gegenstand des Rückgewährverlangens bestimmt bezeichnen (§ 253 Abs. 2 ZPO).[375] Der Antrag muss grundsätzlich auf Rückgewähr an die Masse lauten. Er ist jedoch auslegungsfähig, wenn darin eine Leistu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Schuldnervermögen

Rn 7 Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 5 A bs. 1) hat das Gericht den voraussichtlichen Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung eines Insolvenzverfahrens zu ermitteln. Ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, berechnet sich durch einen Vergleich zwischen dem verwertbaren, d.h. in angemessener...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Hemmung und Neubeginn

Rn 13 Auf § 146 Abs. 1 a.F. und n.F. finden die Vorschriften für die Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB) und deren Neubeginn (§ 212 BGB) Anwendung. In der Praxis von Bedeutung sind u.a. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB (Hemmung durch Zustellung eines Mahnbescheids),[28] § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB (Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anfechtungsgegners)...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 71 Ahrens, Anm. zu AG Göttingen NZI 2003, 219; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; Arnold, Das Insolvenzverfahren für Verbraucher und Kleingewerbetreibende nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 129; Bork, Prozesskostenhilfe für den Schuldner des Insolvenzverfahrens?, ZIP 1998, 1209; Brei, Entschuldung Straffälliger durch Verbraucherins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.1 Vorschussleistung

Rn 11 Als negatives Tatbestandsmerkmal muss hinzutreten, dass kein Vorschuss gezahlt wird. Ist einer der Gläubiger oder ein Dritter bereit, die Kosten für das Verfahren vorzustrecken, unterbleibt die Einstellung des Verfahrens (§ 207 Abs. 1 Satz 2). Ob eine Vorschusszahlung erfolgt, wird i.d.R. davon abhängen, ob sich der Betreffende aus der Fortführung des Verfahrens wirtsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozesskostenhilfe

RVG §§ 15, 55, 58, 59 Leitsatz Auch im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge PKH-Gewährung und Beiordnung ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV angeordnete Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn und soweit der Rechtsanwalt tatsächlich Zahlungen auf die Gesch...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten Vorschriften zur Prozesskostenhilfe und die Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis

Einführung Die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Reform der Prozesskostenhilfe[1] hat erhebliche Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien. Der Beitrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben, die sowohl das Bewilligungsverfahren und die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung als auch den Zeitraum nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfah...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Einbeziehung des Verfahrensgegners in das PKH/VKH-Bewilligungsverfahren

Bereits in Verfahren vor den Zivilgerichten ordnet das Gesetz in § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO jetzt zwingend an, dass dem Verfahrensgegner Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss, und zwar zu allen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe. Diese Pflicht bezieht sich also nicht nur auf die Erfolgsaussichten des Antrags, sondern auch auf die wirtschaftl...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / I. Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts im PKH-Verfahren

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen intensiven Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts hat das Gesetz nicht übernommen.[9] Der Gesetzgeber begründet dies mit dem Hinweis, in einem Antragsverfahren seien derart weitgehende Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts gar nicht erforderlich, da der Antragsteller die Voraussetzungen auch seiner wirtschaftlichen Bedürftigkeit darlegen m...mehr

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AGS 10/2014, Bedingter Proz... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Wie die Kammer bereits ausgeführt hat, hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung einer 0,8-Verfahrensgebühr aufgrund des unbedingt erteilten Prozessauftrags. Dabei ist auf darauf hinzuweisen, dass der unbedingte Prozessauftrag nicht durch die Unterzeichnung der – abstrakten – Prozessvollmacht erteilt wurd...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / A. Geändertes Formular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Das vom Antragsteller auszufüllende PKH-Formular ist neu gefasst worden. Das Formular steht im Internet auch als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung.[2] Die dazugehörigen Ausfüllhinweise enthalten umfangreiche Hinweise und Anleitungen zum korrekten Ausfüllen und deutliche Belehrung auch zu den Pflichten des Antragstellers nach der Bewilligung und den Folgen einer Nichter...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig; insbesondere ist sie nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft sowie innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin haben sich infolge des Vergleichsabschlusses und daran anschlie...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Verbesserungen des Einkommens

Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Aus § 120a Abs. 2 S. 2 ZPO ergi...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / IV. Rechtsfolge der Aufhebungsentscheidung

Mit der Aufhebung entfallen in den Fällen der Nr. 1 bis Nr. 4 rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bewilligung alle Wirkungen der Prozesskostenhilfe gem. § 122 ZPO.[67] Der Antragsteller kann jetzt ohne Einschränkungen auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden,[68] also der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten einschließlich der ge...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist, soweit sie die Vergütungsfestsetzung angreift (s. sogleich 1.), begründet. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr war mangels tatsächlicher Zahlung unzulässig. 1. Gem. § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung, die er sonst von seinem Mandanten verlangen k...mehr

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AGS 10/2014, Kein Beschwerd... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. Ihr steht gegen eine Änderung der VKH-Bewilligung wie vorliegend gegeben in Gestalt der Herabsetzung der Ratenzahlungsauflage aufgrund verschlechterter wirtschaftlicher Bedingungen ein eigenes Beschwerderecht nicht zu. Die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe ist ...mehr

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AGS 10/2014, Anspruch auf K... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 58 Abs. 1 S. 1 FamGKG ohne Beachtung einer Mindestbeschwer und Einhaltung einer Beschwerdefrist zulässige Beschwerde der Mutter (vgl. Hartmann, KostG, 41. Aufl., § 58 FamGKG Rn 1 i.V.m. § 67 GKG Rn 5 f.) führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. Das AG hat die Zahlung eines Vorschusses angeordnet, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen für e...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / D. Änderung der Bewilligung bei späteren Veränderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse – § 120a ZPO

Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Im Gegensatz zum bisherigen § 120 Abs. 4 S. 1 ZPO, der als reine Ermessensvorschrift ausgestaltet war, wird nunmehr durch die Soll-Vorschrift verdeutlicht, dass dem Gericht b...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / Einführung

Die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Reform der Prozesskostenhilfe[1] hat erhebliche Auswirkungen auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien. Der Beitrag soll einen Überblick über die Neuregelungen geben, die sowohl das Bewilligungsverfahren und die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung als auch den Zeitraum nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens betre...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / aa) Keine Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen bereits in der Bewilligungsentscheidung

Dabei ist das Gericht nicht gehalten, bereits in seiner Erstentscheidung quasi vorausschauend eine Zahlungspflicht im Hinblick auf die zukünftig wegfallenden Belastungen anzuordnen. Bei der Prozesskostenhilfe-Entscheidung legt das Gericht die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Entscheidung zugrunde. Anders als bei der Unterhaltsfestsetzung für zukünftige Zeiträume...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 1. Schlussfolgerungen für die Arbeitsabläufe in der Kanzlei

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 1 Sachverhalt

Der Klägerin ist durch Beschluss des LG für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe gewährt worden mit der Maßgabe, dass auf die Prozesskosten keine Zahlungen zu leisten waren. Auf die sodann erhobene Klage und die im Anschluss an die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme erfolgten Vergleichsverhandlungen hat das LG durch Beschluss gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. 1. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Klageverfahren (im Folgenden nur: Ausgangsverfahren) zugrunde. In diesem Verfahren hatten die beiden Kläger durch Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 9.10.2013 Klage erhoben, ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / c) Zulässigkeit einer Mandatskündigung durch den Anwalt

Damit nicht beantwortet ist allerdings die Frage, ob der Anwalt seinerseits das Mandat kündigen darf – letztlich allein deshalb, um den Lästigkeiten einer weiteren Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe-Nachsorge zu entgehen. Dem dürfte im Ergebnis die Wertung des § 48 Abs. 2 BRAO entgegenstehen. Diese Norm soll verhindern, dass sich der Anwalt einseitig aus dem ihm durch...mehr

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AGS 10/2014, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war der Klägerin im Verfahren vor dem SG im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. Das Verfahren endete ohne eine mündliche Verhandlung durch Vergleich mit entsprechendem Feststellungsbeschluss unter Hinweis nach § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO. In seiner Kostenrechnung hat der Beschwerdeführer die Festsetzung v...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Aufgaben des Anwalts nach der Bewilligung

Besondere Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat die Frage, ob die im Gesetz vorgesehenen gerichtlichen Überprüfungen und die daraufhin ergehenden Entscheidungenmehr

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AGS 10/2014, Kein Beschwerd... / Leitsatz

Gegen die Entscheidung, mit der im Rahmen bewilligter VKH/PKH aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entspricht § 120a ZPO) der Wegfall der laufenden Ratenzahlungsverpflichtung eines Verfahrensbeteiligten angeordnet wird, ist der diesem beigeordnete Rechtsanwalt nicht beschwerdebefugt. OLG Celle, Beschl. v. 13.8.2014 – 10 WF 401/13mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / G. Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen, § 124 Abs. 2 ZPO

Nunmehr besteht auch die Möglichkeit einer Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen. Diese Regelung könnte insbesondere bei kostenträchtigen Beweisaufnahmen durch Sachverständigen zu großer Bedeutung gelangen.[78]mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Verbesserung des Einkommens

Die Bestimmung des § 124 Abs. 2 Satz 2 ZPO gibt für den besonders relevanten Fall der Einkommensverbesserung eine feste Wertgrenze für das Vorliegen einer wesentlichen Veränderung vor. Danach ist eine Einkommensverbesserung erst ab einer Erhöhung von monatlich 100 EUR mitteilungspflichtig. Maßgeblich ist der Bruttobetrag, da er für die Partei – so die Gesetzesbegründung – an...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / Leitsatz

Auch im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge PKH-Gewährung und Beiordnung ist die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV angeordnete Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn und soweit der Rechtsanwalt tatsächlich Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten hat. SG Ful...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / V. Rechtsmittel

Der betroffene Beteiligte hat die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen diese Entscheidung nach § 127 ZPO i.V.m. § 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG; zu entscheiden hat in Familiensachen das OLG (§ 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG). Dem beigeordneten Rechtsanwalt und dem Gegner steht gegen die Entscheidung über die Aufhebung grundsätzlich kein eigenes Beschwerderecht zu.[74] Die Rechtsans...mehr