Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsverteidigung des Antragsgegners gegen den Stufenantrag der Antragstellerin ist – jedenfalls teilweise – erfolgsversprechend i.S.d. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 114 ZPO. 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung ist der letzte Erkenntnisstand des Gerichts, also der Sach- und Streitstand bei Beschlussfassung (Zöller-Geimer...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / 2 Aus den Gründen

1. Den Antrag des Prozessbevollmächtigten legt der Senat als einen Antrag nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG aus. Gem. § 46 Abs. 2 S. 1 RVG kann das Gericht auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellen, dass eine Reise erforderlich ist. 2. Der Antrag ist begründet, soweit der Antragsteller (der Prozessbevollmächtigte) die Feststellung der Erforderlichkeit der Reise f...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / A. Überblick

Grundtatbestand Der Grundtatbestand der Einigungsgebühr ist in Nr. 1000 VV geregelt. Grundsätzlich ist bei Wertgebühren von einem Gebührensatz i.H.v. 1,5 auszugehen. Entgegen der häufig anzutreffenden Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um den "außergerichtlichen Gebührensatz", sondern einfach um den Grundtatbestand. Mit gerichtlicher/außergerichtlicher Tätigkeit hat dies...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG, einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, begehrte die Antragstellerin die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Erörterungstermin bewilligte das SG der Antragstellerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdegegners. In der Folge schlossen die Beteiligten einen Vergleich, in dem sie die Kosten ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (1) Verletzung

Rz. 61 Eine Körper- oder Gesundheitsverletzung kann bei einem Verkehrsunfall auch ohne jede mechanische Einwirkung (oder unabhängig davon) allein durch das Unfallerlebnis ausgelöst werden (psychisch vermittelte Kausalität).[81] Rz. 62 Die Ersatzpflicht des Schädigers für Körper- und Gesundheitsschäden erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des...mehr

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Zerb 1/2015, Das Einstimmig... / Sachverhalt

Die Parteien sind Brüder und mit den beiden weiteren Brüdern A und B in Erbengemeinschaft nach ihrer am 12. November 2001 verstorbenen Mutter C verbunden. Die Erblasserin nahm am 9. Januar 2001 bei der Volksbank- und Raiffeisenbank D ein Darlehen in Höhe von 80.000,00 DM auf. Das Darlehen diente der Unterstützung des Beklagten bei der Gründung einer Gaststätte. Es wurde an di...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet. 1. Allerdings bestehen Zweifel, ob der Kostenschuldner überhaupt eine Erinnerung hat einlegen wollen und eingelegt hat. Zwar hat er bei buchstabengetreuer Auslegung auf die Frage der Kostenstelle, ob seine Eingabe auch als Erinnerung anzusehen sei, mit der bejahenden Wendung "Natürlich" geantwortet. Zur Begründung seine...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / E. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 19 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[11] Rz. 20 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt, wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[12] Die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdie...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Beklagten und der Rechtspflegerin an. a) Zwar sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO die Reisekosten eines bezirksansässigen Rechtsanwalts stets, die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts jedoch lediglich insoweit erstattungsfähig, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung not...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gege... / B. Verzögerung oder Ablehnung der Deckungszusage

Rz. 5 Bei Ablehnung oder Verzögerung der Deckungszusage ist zu unterscheiden, ob dies auf einem unterschiedlichen Rechtsstandpunkt oder unterschiedlicher Beurteilung von Tatfragen beruht. Rz. 6 Verzögert oder verweigert die Rechtsschutzversicherung aus Rechtsgründen ihre Leistung, so ist sie nur dann entschuldigt, wenn die Rechtsmeinung mit genügender Sorgfalt erarbeitet wurd...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / a) Die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 22 Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten sind zwei Aspekte maßgebend, nämlich die rechtliche und die tatsächliche Seite. Rz. 23 Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann die Erfolgsaussicht nur dann verneint werden, wenn der Sachvortrag des Versicherungsnehmers nicht schlüssig ist, also wenn der dem Begehren zugrunde liegende Sachverhalt - seine Richtigkeit unterstellt - den...mehr

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AGS 08/09/2015, Verletzung ... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren. I. Für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung ihres Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragte die Beschwerdeführerin beim AG einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung nach dem BerHG. D...mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 11 Abs. 2 S. 3 RVG in Verbindung § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerde form- und fristgerecht eingelegt (vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG i.v.m. § 569 ZPO). Mit der Beschwerde wird eine Beschwer in eigenen Rechten geltend gemacht. Zudem übersteigt die...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / F. Anwaltliche Honorarvereinbarung

Rz. 59 Zum Thema Hansens "Erfolgshonorar- und Vergütungsvereinbarung ab 1.7.2008" RVGreport 2008, 282; von Seltmann "Die Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars – und was sich sonst noch ändert" BRAK-Mitt 2008, 99. Rz. 60 § 3a RVG – Vergütungsvereinbarung (1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichb...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / 1. Die Einholung der Deckungszusage durch den Anwalt

Rz. 3 Bei der üblichen unmittelbaren Beauftragung des Anwaltes unter gleichzeitiger Mitteilung über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten hat sich der Anwalt grundsätzlich zu vergewissern, dass der Versicherer unterrichtet ist und Deckungszusage erteilt hat. Wurde Deckungszusage noch nicht begehrt oder noch nicht erteilt, kommt die Obliegenheit gem....mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 2. Umfang der Befreiung

§ 122 Abs. 2 ZPO stellt den Gegner einstweilen von den in § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO genannten Kosten frei, sodass sowohl Gerichts- als auch Gerichtsvollzieherkosten umfasst sind. Erfasst sind auch gerichtliche Auslagen (Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz., Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz.). Eine Befreiung besteht deshalb auch für Auslagenvorschüsse nach §§ 379, 402 ZPO gegebenenfalls i....mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.1 Widerantrag

Tritt der Beklagte als Widerkläger auf, sodass der Kläger in die Rechtsverteidigung gedrängt wird, findet § 122 Abs. 2 ZPO keine Anwendung, und es besteht insoweit für den Beklagten Vorschusspflicht.[1] Von dem Beklagten und Widerkläger kann dann auch die Gebührendifferenz angefordert werden, die im Falle des § 45 Abs. 1 S. 1 GKG entsteht, weil Klage und Widerklage verschied...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / Einführung

Gegenwärtig erhalten Treuhänder und Insolvenzverwalter ihre Vergütung errechnet aus einem bestimmten und gegliederten Prozentsatz aus der Insolvenzmasse oder – bei der Mindestvergütung – nach Zahl der Gläubigerköpfe. Eine Verzinsung des Anspruchs findet gegenwärtig überwiegend nicht statt. Die Literatur fordert sie, die Rechtsprechung hat sie ausgeschlossen. Sofern der Anspr...mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / II. Einziehung der Kosten vom Gegner (§ 125 ZPO)

§ 125 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass die Gerichtskosten von dem Gegner der PKH-Partei eingezogen werden können, wenn dieser rechtskräftig in die Kosten verurteilt wird. Darüber hinaus bestimmt § 125 Abs. 2 ZPO, dass die Kosten, von deren Zahlung der Gegner nach § 122 Abs. 2 ZPO einstweilen befreit ist, von diesem einzuziehen sind, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten veru...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 2. Die Prozessfinanzierung in der Abwicklung durch den Anwalt

Rz. 59 Bietet der Anwalt für seinen Mandanten einem Prozessfinanzierer einen Anspruch zur Finanzierung an, so ist zu beachten, welche Unterlagen und Informationen beizubringen sind. Quasi checklistenartig sind hier zu nennen:mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Mit Bewilligung und Beiordnung verliert der Anwalt das Recht, seine Partei in Anspruch zu nehmen, soweit die Gebühren während des Zeitpunkts der Beiordnung (erneut) ausgelöst worden sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Daher muss er insoweit mit der Staatskasse abrechnen können. Mit Abschluss eines Widerrufsvergleichs ist das Verfahr...mehr

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FF 12/2014, Vorrang der Gro... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestellung einer Großmutter zur Vormundin ihres Enkelsohnes. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter eines Sohnes und Großmutter von drei Enkelkindern im Alter von einem, drei und sieben Jahren. Das hiesige Verfahren betrifft allein den ältesten Enkelsohn. Im ersten halben Jahr nach der Geburt dieses Enkels lebten die Eltern mit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO

Leitsatz 1. Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

2.1 Natürliche Personen 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 142 Prozesskostenhilfe

1 Grundlagen 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Form

Rz. 14 Der Antrag ist zwar nicht formgebunden; praktisch ist jedoch Schriftform unumgänglich. Er kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Formgebunden ist dagegen der Bedürftigkeitsnachweis, der auf amtlichem Vordruck dem Antrag beizufügen ist[1] (Ab 1.1.2014[2] : Die Formulare enthalten die nach § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO erforderliche Belehrung). Ein Vordruck...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 16 Klage und Revision können für den bedürftigen Rechtsuchenden ein erhebliches Kostenrisiko bedeuten. Häufig wird er daher die Entscheidung, zu klagen oder ins Rechtsmittel zu gehen, von der Entscheidung über seinen zuvor gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe abhängig machen wollen. Bevor das Gericht entschieden hat, kann aber die für die jeweilige Verfahrenshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Die FGO enthält keine eigene Regelung der Prozesskostenhilfe. Vielmehr verweist § 142 Abs. 1 FGO auf die Vorschriften der ZPO, die sinngemäß gelten. Dort ist das Recht der Prozesskostenhilfe in den §§ 114–127a ZPO geregelt. Anstelle von Partei ist dort Beteiligter[1] zu lesen, wobei die Behörde als Beteiligte nicht in Betracht kommt. Ergänzend sind zur Ermittlung des fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 10 Sachliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit soll verhindert werden, dass die Staatskasse für leichtfertiges oder gar querulatorisches Prozessieren aufzukommen hat. Der Gesetzgeber hat durch eine neuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 12 Für die sachlichen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den genannten Personenkreis gilt zunächst das zu natürlichen Personen Gesagte.[1] So ist Voraussetzung, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von der juristischen Person noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können.[2] Bei juristischen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Zuständigkeit

Rz. 17 Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht, das auch über die Hauptsache zu entscheiden hat, durch Beschluss, also im Klageverfahren das FG, in der Rechtsmittelinstanz der BFH.[1] Die Zuständigkeit des BFH ist aber schon gegeben, wenn die Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beim BFH anhängig ist.[2] Andererseits bleibt das FG zuständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbundene diskriminierende Wirkung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessfüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen

2.2.1 Persönliche Voraussetzungen Rz. 11 Neben den natürlichen Personen gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten[1] Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen. Parteien (besser: Beteiligte) kraft Amtes, also Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter, Nachlassverwalter, sind Personen, die kraft des ihnen übertragenen Amtes d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Natürliche Personen

2.1.1 Persönliche Voraussetzungen 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.3 Einsatz des Einkommens

Rz. 8 Soweit der Beteiligte die Prozesskosten aus seinem – verwertbaren – Vermögen nicht tragen oder ihm dies nicht zugemutet werden kann, ist zu prüfen, ob sein Nettoeinkommen hierzu heranzuziehen ist. Die Höhe der ihm nach dem Gesetz zumutbaren Belastung[1] hängt sowohl von seinem (Monats-)Einkommen als auch von der Zahl der von ihm gesetzlich unterhaltsberechtigten Persone...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Antrag

Rz. 13 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist, für jeden Rechtszug gesondert, beim Prozessgericht zu stellen.[1] Prozessgericht ist das Gericht, vor dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, sodass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren auch beim FG gestellt werden kann.[2] 3.1.1 Form Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 6 Persönliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe an eine natürliche Person ist deren Bedürftigkeit. Ob ein Beteiligter bedürftig ist, richtet sich nach den §§ 114ff. ZPO. Hiernach steht einem Beteiligten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur z. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.5 Bedeutung

Rz. 5 Anders als im Zivilprozess war Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren vor den FG bislang von geringerer Bedeutung, da dort weder Vertretungszwang herrscht noch bislang[1] ein Gebührenvorschuss zu leisten war. Durch das KostRMoG hat sich ab 1.7.2004 die Rechtslage insoweit geändert, als nunmehr mit Einreichung der Klage die Verfahrensgebühr fällig wird. Das h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.2 Aufhebung

Rz. 21 Unter den Voraussetzungen des § 124 ZPO kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben bei: falscher Darstellung des Streitverhältnisses (sachliche Bewilligungsvoraussetzungen) durch den Beteiligten[1]; absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachten falschen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (persönliche Bewilligungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung

3.2.1 Zuständigkeit Rz. 17 Über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht, das auch über die Hauptsache zu entscheiden hat, durch Beschluss, also im Klageverfahren das FG, in der Rechtsmittelinstanz der BFH.[1] Die Zuständigkeit des BFH ist aber schon gegeben, wenn die Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beim BFH anhängig ist.[2] Andererseits bl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Recht der Prozesskostenhilfe ist durch Gesetz v. 13.6.1980[1] mit Wirkung ab 1.1.1981 an die Stelle des früheren Armenrechts getreten. Es soll auch im Prozess vor den FG dem finanziell minderbemittelten Beteiligten gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Mit der Neuregelung sollte zum einen die mit der Bezeichnung Armenrecht verbundene diskrim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Bewilligungsverfahren

3.1 Antrag Rz. 13 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist, für jeden Rechtszug gesondert, beim Prozessgericht zu stellen.[1] Prozessgericht ist das Gericht, vor dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll, sodass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren auch beim FG gestellt werden kann.[2] 3.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Antragsprüfung

Rz. 18 Auch für das Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt der Untersuchungsgrundsatz[1], obwohl die Anforderungen an den Nachweis der vorgetragenen tatsächlichen Behauptungen im summarischen Verfahren geringer als im Hauptsacheverfahren sind. Das Gericht kann zur Prüfung des Antrags verlangen, dass der Antragsteller seine tatsächlichen Angaben glaubhaft mach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.2 Einsatz des Vermögens

Rz. 7 Nach § 115 Abs. 2 ZPO hat der Beteiligte (zunächst) sein Vermögen einzusetzen, soweit ihm dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist ab 1.1.2005 nach den Voraussetzungen des § 90 SGB XII zu beurteilen. Zum Vermögen i. S. d. SGB XII gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Reicht dies aus, den Prozess zu führen, ist Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren.[1] Vom Einsatz oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 11 Neben den natürlichen Personen gehören zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten[1] Parteien kraft Amtes, inländische juristische Personen und parteifähige Vereinigungen. Parteien (besser: Beteiligte) kraft Amtes, also Testamentsvollstrecker, Konkursverwalter, Nachlassverwalter, sind Personen, die kraft des ihnen übertragenen Amtes die Belange anderer vertreten, ins...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Frist

Rz. 15 Das Gesetz kennt keine Antragsfrist. Der Antrag kann schon vor Klageerhebung oder Einlegung des Rechtsmittels gestellt werden, da nach § 114 ZPO die Absicht, einen Rechtsstreit zu führen, genügt. Andererseits kann der Antrag auch noch während des laufenden Verfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung oder anderweitiger Erledigung gestellt werden. Rückwirkend kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Inhalt der Entscheidung

Rz. 19 Liegen die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Entscheidungszeitpunkt vor, setzt das Gericht durch Beschluss die zu zahlenden Monatsraten und die aus dem Vermögen zu zahlenden Beträge fest.[1] Werden Monatsraten festgesetzt, beginnt die Zahlungspflicht mit Wirksamwerden des Beschlusses bzw. mit dem im Beschluss bes...mehr