Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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FF 4/2015, Trennung des Kin... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung der elterlichen Sorge für sein Kind und Anordnung von Vormundschaft. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines 2005 geborenen Sohnes. Er und die Mutter des Kindes waren gemeinsam sorgeberechtigt. Seit August 2012 leben die Eltern getrennt. Seither erheben beide Elternteile gegenseitige Vorwürfe, dass das Kind in d...mehr

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zerb 4/2015, Die Übernahme ... / Aus den Gründen

Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4 und § 56 des Sozialgerichtsgesetzes <SGG>) zulässig. (...) Die Klage ist jedoch unbegründet. Denn die angefochtenen Bescheide, soweit die Klägerin diese nach Erlass des weiteren Bescheides des Beklagten vom 18.7.2014 gegenüber ihrem Bruder Er. K. – noch – angreift, sind rechtmäßig und...mehr

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Jung, SGB XII § 24 Sozialhi... / 3 Literatur

Rz. 51 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004 S. 1322. Behn, Prozesskostenhilfe für Beteiligte im Ausland?, SGb 1984 S. 465. Brühl, Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Yacht-Hans, info also 2004 S. 3. Dillmann, "Heimat-Los" – Vom eher zufälligen Glück des Erhalts von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, ZfF 2011 S. 265. Greif-Bartovics, Haben im Ausland l...mehr

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AGS 3/2015, Keine erneute Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Zurückverweisung des Rechtsstreits

Leitsatz Die Zurückverweisung des Rechtsstreits eröffnet keinen neuen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfasst auch die nach Zurückverweisung neu anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. OLG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2014 – 5 U 169/11 1 Sachverhalt Die Klägerin macht gegen die Beklagte Freigabe eines hinterlegten Betrags von 41.000,00 EU...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin strebt mit ihrer sofortigen Beschwerde eine Ergänzung des Beschlusses des AG dahingehend an, dass ihre Verfahrensbevollmächtigte im Rahmen der für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet wird. Der am 11.1.1998 geborenen Gläubigerin steht nach dem Beschluss des AG Kindesunterhalt gegen den Sc...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter Be... / 2 Aus den Gründen

Statthafter Rechtsbehelf für das von der Gläubigerin verfolgte Rechtsschutzziel – die Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten – ist die sofortige Beschwerde. Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren können nach § 127 ZPO Abs. 2 S. 2 ZPO vom Antragsteller – hier also der Gläubigerin – mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu den anfechtbaren Entscheidunge...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger war ein Rechtsanwalt gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen. 1. In Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, wird der Partei auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (§ 121 Abs. 2 ZPO)....mehr

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AGS 3/2015, Keine erneute B... / 2 Aus den Gründen

Der gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig. Der Klägerin fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag, nachdem der Senat bereits der Klägerin für den Berufungsrechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt hat. Zwar erfolgt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO für jeden Rechtszug besonders. Du...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / Leitsatz

Lehnt das zunächst angerufene Gericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen örtlicher Unzuständigkeit ab und wird daraufhin die Klage vor dem zuständigen Gericht neu eingereicht, so ist nicht mehr dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 2 RVG gegeben; vielmehr bildet das neue Verfahren vor dem zuständigen Gericht eine neue Angelegenheit. Eine Anrechnung der ...mehr

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AGS 3/2015, Keine erneute B... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Freigabe eines hinterlegten Betrags von 41.000,00 EUR geltend. Das LG hat der Klage stattgegeben. Der Senat hat der Klägerin für den Berufungsrechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt. Anschließend hat er die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG zurückgewiesen. Auf die Revision der Beklagten hat der BGH das Urteil des Senats aufge...mehr

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AGS 3/2015, Keine erneute B... / Leitsatz

Die Zurückverweisung des Rechtsstreits eröffnet keinen neuen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfasst auch die nach Zurückverweisung neu anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. OLG Schleswig, Beschl. v. 30.10.2014 – 5 U 169/11mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / Leitsatz

Für die Beiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich ausdrücklich zu stellen. Jedoch ist ein stillschweigender (konkludenter) Antrag möglich. Hat eine Partei selbst Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt erhalten und zeigt ihr Prozessbevollmächtigter rund zwei Wochen später erstmals die Vertretung der Partei an, kann diese Anz...mehr

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AGS 3/2015, Konkludenter An... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte mit seiner am 13.3.2014 beim ArbG eingegangenen Klage unter anderem eine tarifgerechte Vergütung und die Berichtigung eines Zeugnisses geltend gemacht. Er wurde zu diesem Zeitpunkt nicht von seinem späteren Prozessbevollmächtigten vertreten. Unter dem 23.4.2014 ging beim ArbG eine vom Kläger ausgefüllte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

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Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.2 Der außergerichtliche Vergleich

Rz. 27 Der außergerichtliche Vergleich ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt. Er ist nicht Prozesshandlung wie der gerichtliche Vergleich, sondern ausschließlich Vertrag. Er hat aber insofern eine Doppelnatur, als er neben materiellen Wirkungen verwaltungsverfahrensrechtliche Wirkungen entfaltet. Auf das Verfahren hat er keinen unmittelbaren Einfluss (BSG, Urteil v. 16.11.19...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich

Leitsatz Erstreckt sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auch auf einen Vergleich über ein noch nicht rechtshängiges Vor- und Widerspruchsverfahren, so steht dem beigeordneten Anwalt hinsichtlich des Mehrvergleichs nur die Festsetzung einer Einigungsgebühr, nicht aber einer Verfahrens- und/oder Terminsgebühr zu. Soweit die dur...mehr

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AGkompakt 2/2015, Beschwerd... / IV. Festsetzung der PKH-Vergütung

Festsetzung folgt den Vorschriften des RVG Die Festsetzung der PKH-Vergütung folgt nicht den Vorschriften des SGG, sondern den Vorschriften des RVG (§ 55 ff. RVG). Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung Hier ist gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten immer (unabhängig vom Wert des Beschwerdegegenstands) die unbefristete Erinnerung gegeben (§ 56 RVG). Durch § 1 Abs. 3 RVG ist...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 2 Aus den Gründen

Nachdem ihm das Verfahren gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen worden ist, entscheidet der Senat über die Beschwerde. Sie hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Der Antragsteller macht geltend, ihm stehe aus der Staatskasse eine Vergütung in Höhe von 1.131,99 EUR zu, während ihm "nunmehr nur 713,11 EUR zustehen" so...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 1. Rechtswahrnehmung

Rechtswahrnehmung[3] bedeutet, dass nicht jeder allgemeine Rat von der Beratungshilfe abgedeckt sein soll, auch wenn das Rechtsgebiet grundsätzlich in den Bereich des Beratungshilfegesetzes fällt, sondern nur, wenn es notwendig ist und es sich hierbei um Probleme handelt, bei denen juristischer Rat unumgänglich ist. Diese Feststellung wurde durch die aktuelle Reformbegründun...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 6. Zumutbarkeit und Mutwilligkeit

Durch das Gesetz zur Reform des Beratungshilfe- und Prozesskostenhilferechts wurde eine Mutwilligkeitsdefinition im Gesetz geschaffen. Mutwilligkeit liegt nach § 1 Abs. 3 BerHG danach vor, wenn Beratungshilfe in Anspruch genommen wird, obwohl ein Rechtsuchender, der keine Beratungshilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände der Rechtsangelegenheit davon abse...mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt als beigeordneter Rechtsanwalt die Festsetzung einer höheren aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung. Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens, eine Studentin mit dem Ziel Diplom, wurde von der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens mit Bescheid vom 12.5.2011 exmatrikuliert. Den dagegen eingelegten Widerspruch sah die Antragsgegnerin des Ausgang...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

In dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (9 B 44/14) obsiegte die Antragsgegnerin mit dem Beschl. v. 5.5.2014 mit der Folge, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hatte. Im anschließenden Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (9 B 207/14) wurde die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts dahingehend abgeändert, dass nunmehr die...mehr

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AGS 2/2015, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen

Beim Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO war die Rechtspflegerin an die Kostengrundentscheidung in dem Beschluss des 9. Zivilsenats gebunden. Sie war nicht berechtigt, diese Entscheidung einschließlich des dortigen Kostenausspruchs und der Streitwertfestsetzung auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür ist allein das richterliche Erkenntnisverfahren vorgesehen...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 1 Sachverhalt

Das SG Dortmund hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ihre Bevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet. Gegen die in dem Beschluss erfolgte Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" hat die Klägerin Beschwerde erhoben. Sie macht geltend, für eine solche Beschränkung bestehe keine Veranlassung. Die...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / VI. Sonstiges

Durch das seit dem 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[80] wurde die Möglichkeit geschaffen, eine Beratungsleistung "pro bono" anzubieten. Über die Verteilung von Gutscheinen für anwaltliche Erstberatung hatte der AnwGH NRW[81] zu entscheiden. Es ging hier um die Frage unzulässiger, berufswidriger Werbung.mehr

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AGS 2/2015, Umfang der Rech... / Leitsatz

Erstreckt sich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auch auf einen Vergleich über ein noch nicht rechtshängiges Vor- und Widerspruchsverfahren, so steht dem beigeordneten Anwalt hinsichtlich des Mehrvergleichs nur die Festsetzung einer Einigungsgebühr, nicht aber einer Verfahrens- und/oder Terminsgebühr zu. Soweit die durch den U...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 4. Fehlen der erforderlichen Mittel

Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist weiterhin, dass die Partei bedürftig ist. Dabei wurde durch die Reform der bisherige Verweis auf die Tabelle zu § 115 ZPO nicht aufrechterhalten. Stattdessen wurde § 115 Abs. 2 ZPO neu gefasst. Die Bestimmung sieht eine Berechnung des verbleibenden Einkommens (wie bisher) vor. Anstelle der Zuordnung eines festgelegten ...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / VII. Zusammenfassung

Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[82] wurden die Bestimmungen grundlegend reformiert. Betrachtet man die Zahl der Veröffentlichungen und Entscheidungen seit dem Inkrafttreten zum 1.1.2014, halten diese sich angesichts einer solch grundlegenden Reform allerdings in Grenzen. Man könnte nun argumentiere...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / Einführung

Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] wurde das Gebiet des Beratungshilferechts nicht nur reformiert, sondern auch seiner größten Änderung seit Bestehen des Gesetzes unterzogen. In die Änderungen sollten die Erfahrungen mit dem Gesetz der letzten 30 Jahre einfließen, die Rechtslage sollte für alle Bet...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / I. Allgemeines

Wenngleich auch vieles durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[2] verändert wurde, bleibt das Kernprojekt identisch. Durch staatliche Rechtsbetreuung soll jedem Bürger möglichst weitgehend Chancengleichheit – auch außergerichtlich – bei der Wahrnehmung seiner Rechte unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gewährleis...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Diese Auffassung geht fehl. Die Antragsgegnerin übersieht die unterschiedlichen Kostengrundentscheidungen. Ein derartiger gänzlicher Ausschuss der Gebührenerstattung sieht das Gesetz nicht vor. § 15 Abs. 2 RVG bestimmt nur, dass die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal gefordert werden können. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass der bereits in das Verfa...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 3. Antragstellung

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[12] wurde insbesondere das Verfahren um die Antragstellung in der Beratungshilfe reformiert.[13] Nicht nur, dass mit Inkrafttreten der Reform die zunächst angedachte Streichung einer nachträglichen Antragstellung überraschend doch gesetzlich möglich blieb, es wurde auch für diese Form der Antragst...mehr

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AGS 2/2015, Die Entwicklung... / 5. Fehlen anderweitiger, zumutbarer Hilfen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG dürfen keine anderweitigen Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, welche dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Denn generell soll die Beratungshilfe nicht die von anderen, meist über besondere Sachkunde verfügenden Einrichtungen kostenfrei geleistete Beratung ersetzen, sondern diese ergänzen (BR-Drucks 404/79, S. 14). An diesem Subsidiaritätsprinzi...mehr

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AGS 2/2015, Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Lange genug hat es gedauert, bis die Frage geklärt war, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache bei Abschluss eines Vergleichs über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände nur auf die Einigungsgebühr oder auch auf die Verfahrensdifferenz- und Terminsdifferenzgebühr erstreckt. Der Gesetzgeber hat mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass sich die Beiordnung au...mehr

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AGS 08/09/2015, Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren

Leitsatz Im selbstständigen Beweisverfahren bietet die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das prozessuale Verhalten des Antragsgegners einer sinnvollen Beteiligung an dem Verfahren zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Parteiinteressen dient. Das ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Antragsgegner ein rechtliches Interesse daran hat, bei den Feststell...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / VIII. Prozesskostenhilfe

Beiordnung erstreckt sich auf Vollstreckbarerklärungsverfahren Ist der Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung. Soweit sie den Antrag nach §§ 537, 558 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen (Zöller/Gummer, § 537 ...mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsvergütung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für einzelne Personen einer Streitgenossenschaft

Leitsatz Grundlage des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Vertritt der Anwalt mehrere Streitgenossen, von denen lediglich einem Teil unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist der Vergütungsanspruch des Anwalts weder auf den Erhöhungsbetrag nach Nr. 1008 VV noch a...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / B. Prozesskostenhilfe

Rz. 7 Im Rahmen der auch nach § 115 ZPO gebotenen Abwägung zwischen Interessen des Antragstellers und denen der Allgemeinheit ist die Zumutbarkeit einer Eigenvorsorge vor der Antragstellung bedeutsam. Rz. 8 Selbstständige und Gewerbetreibende müssen für das Risiko der Notwendigkeit gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen gerichtliche Inanspruchna...mehr

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AGS 08/09/2015, Prozesskost... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung in einem selbstständigen Beweisverfahren, in welchem er wegen behaupteter Mängel der von ihm durchgeführten Parkettlegearbeiten in Anspruch genommen wird. In diesem Verfahren hat er sich von Beginn an von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Nachdem das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständ...mehr

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AGS 08/09/2015, Prozesskost... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. In der Sache führt sie zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung an das LG. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht wegen der mangelnden Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung des Antragstellers zurückgewiesen werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist auch für den Antragsgegner im selbstständi...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 5. Aufhebung der PKH für den Kläger

Die Wirkungen des § 122 Abs. 2 ZPO entfallen für den Beklagten, wenn die PKH für den Kläger aufgehoben wird. Gleiches gilt, wenn die PKH-Entscheidung abgeändert und dem Kläger nunmehr PKH mit Zahlungsbestimmung bewilligt wird. Da der Gegner im Falle der Aufhebung seine Befreiung nach § 122 Abs. 2 ZPO verliert, ist er vor der Aufhebung der PKH/VKH-Bewilligung anzuhören,[5] jed...mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / 1 Aus den Gründen

Nach § 48 Abs. 1 RVG richtet sich der Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Der Umfang der Vergütungspflicht wird damit durch den Umfang der Beiordnung bestimmt und diese ist identisch mit dem Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, soweit nicht im...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Das ArbG hat die Einigungsgebühr für den Mehrwert des Vergleichs zu Recht mit 1,0 angesetzt. Nach Nr. 1000 VV beträgt die Einigungsgebühr grundsätzlich 1,5. Nach Nr. 1003 VV beträgt die Einigungsgebühr jedoch nur 1,0, wenn über den Gegenstand ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig ist. Die Reduzieru...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / Leitsatz

Nach § 23a Abs. 1 Hs. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Dieser Wert und der Wert für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG). OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2014 – 19 E 612/14mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Angelegenheit bei PKH-/VKH-Überprüfungsverfahren nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Leitsatz Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn eine neue Angelegenheit vor, in der er die Gebühren nach den Nrn. 3335 ff. VV gesondert erhält. Diese Vergütung ist von der Landeskasse zu zahlen. AG Trier, Beschl. v. 1.2.2014 – 37 F 177/10 1 Aus den Gründ...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Einigungsgebühr bei PKH-Mehrwertvergleich

Leitsatz Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 gem. Nr. 1003 VV (entgegen LAG Düsseldorf 13.10.2014 – 13 Ta 342/14). LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.3.2015 – 5 Ta 51/15 1 Sachverhalt Die Prozessbevollmächtigten des Klägers...mehr

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AGS 08/09/2015, Beschwerde bei teilweiser Versagung der PKH

Leitsatz Ist bei einer beabsichtigten Rechtsverfolgung mit einem Gesamtstreitwert oberhalb der Rechtsmittelgrenze Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nur für einen Anspruchsteil, der als solcher unterhalb der Rechtsmittelgrenze liegt, mangels Erfolgsaussicht versagt worden, so ist die sofortige Beschwerde zulässig. OLG Hamm, Beschl. v. 3.3.2015 – II-14 WF 34/15 1 Aus den Gründen Die ...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswertfestsetzung für das PKH-Beschwerdeverfahren bei Einbürgerung

Leitsatz Nach § 23a Abs. 1 Hs. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Dieser Wert und der Wert für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG). OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.10.2014 – 19 E 612...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen. Die Gerichtsgebühren für das PKH-Beschwerdeverfahren richten sich nicht nach einem Streitwert, sonde...mehr

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AGS 08/09/2015, Prozesskost... / Leitsatz

Im selbstständigen Beweisverfahren bietet die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das prozessuale Verhalten des Antragsgegners einer sinnvollen Beteiligung an dem Verfahren zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Parteiinteressen dient. Das ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Antragsgegner ein rechtliches Interesse daran hat, bei den Feststellungen du...mehr