Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 08/09/2015, Einstweilige Befreiung nach § 122 Abs. 2 ZPO von den Gerichtskosten für den Gegner des PKH-Beteiligten

Einführung Ist einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, ist zu beachten, dass sich die Wirkungen nicht nur auf die PKH-Partei beschränken. So kann die Bewilligung etwa in den Fällen des § 122 Abs. 2 ZPO bewirken, dass auch der Gegner zunächst einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. § 125 ZPO regelt zudem den Zeitpunkt des Einzugs der Gerichtskosten vom G...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LAG widerspricht dem Wortlaut der Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV. Gem. Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV führt zwar die Anhängigkeit eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens zur Reduzierung des Gebührensatzes der Einigungsgebühr von 1,5 auf 1,0. Wird jedoch lediglich beantragt, die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit auch auf den ...mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / Leitsatz

Beantragt die Partei Prozesskostenhilfe auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 gem. Nr. 1003 VV (entgegen LAG Düsseldorf 13.10.2014 – 13 Ta 342/14). LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.3.2015 – 5 Ta 51/15mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / Leitsatz

Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn eine neue Angelegenheit vor, in der er die Gebühren nach den Nrn. 3335 ff. VV gesondert erhält. Diese Vergütung ist von der Landeskasse zu zahlen. AG Trier, Beschl. v. 1.2.2014 – 37 F 177/10mehr

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AGS 08/09/2015, Höhe der Ei... / 1 Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten des Klägers hatten für diesen vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, in den auch nicht anhängige Gegenstände mit einbezogen wurden. Für das Verfahren und auch den Mehrwert des Vergleichs war dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten gewährt worden. Der Prozessbevollmächtigte beantragte hiernach die ...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zunächst statthaft, weil der Beschwerdeführer durch den Beschluss des SG mit mehr als 200,00 EUR beschwert ist (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 RVG). Dabei erfolgt die Berechnung der Beschwer schon aus Gründen der Rechtssicherheit rein formal nach der Differenz zwischen den Anträgen der Beteiligten und dem Tenor der Entscheidung des Gerichts. Von der grundsät...mehr

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AGS 08/09/2015, Zeitpunkt d... / 1 Aus den Gründen

I. Gem. § 121 Abs. 2, 2. Alt. ZPO wird einer Partei, wenn die Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, auf ihren Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Besteht eine anwaltliche Vertretung im Zeitpunkt der Entscheidung des ArbG nicht mehr, so gilt: Ist zum Zeitpunkt der Entschei...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / Einführung

Ist einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, ist zu beachten, dass sich die Wirkungen nicht nur auf die PKH-Partei beschränken. So kann die Bewilligung etwa in den Fällen des § 122 Abs. 2 ZPO bewirken, dass auch der Gegner zunächst einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. § 125 ZPO regelt zudem den Zeitpunkt des Einzugs der Gerichtskosten vom Gegner der ...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / Leitsatz

Grundlage des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts ist der Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Vertritt der Anwalt mehrere Streitgenossen, von denen lediglich einem Teil unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist der Vergütungsanspruch des Anwalts weder auf den Erhöhungsbetrag nach Nr. 1008 VV noch auf eine ...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid über eine Forderung wegen rückständigen Unterhalts gem. § 7 UVG aus übergegangenem Unterhaltsanspruchsbescheid i.H.v. 5.027,32 EUR erwirkt. Dagegen hat der Antragsgegner, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig beantragte der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners...mehr

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AGS 08/09/2015, Beschwerde ... / Leitsatz

Ist bei einer beabsichtigten Rechtsverfolgung mit einem Gesamtstreitwert oberhalb der Rechtsmittelgrenze Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nur für einen Anspruchsteil, der als solcher unterhalb der Rechtsmittelgrenze liegt, mangels Erfolgsaussicht versagt worden, so ist die sofortige Beschwerde zulässig. OLG Hamm, Beschl. v. 3.3.2015 – II-14 WF 34/15mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin war bei der Beklagten zu einem Bruttomonatseinkommen von 430,00 EUR beschäftigt. Mit beim ArbG am 3.1.2014 eingegangenem Schriftsatz hat die Klägerin Kündigungsschutzklage verbunden mit weiteren Anträgen erhoben. Mit gesondertem Schriftsatz v. 3.1.2014 beantragte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, der Klägerin Prozesskostenhilfe zu gewähren unter ihrer Bei...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, sodass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und Frau Rechtsanwältin N. aus B. beizuordnen war. 2.1. Das AG hat die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe auf § 114 Abs. 2 ZPO in der seit 1.1.2014 geltenden Fassung gestützt, da die Rechtsverteidigung aus Sicht des AG mutwillig sei. (a) Die Beantragung von V...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / VI. Der Rechtsschutzvertrag bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 91 Kommt es – was in der Praxis nicht selten ist – zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers, so stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Schicksal des Rechtsschutzvertrages. Rz. 92 Der Insolvenzverwalter hat gem. § 103 Abs. 2 S. 1 InsO die Möglichkeit zu erklären, ob er die Weitererfüllung des Rechtsschutzvertrages ablehnt. Dies ist also re...mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des AG über die Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG. Gegen die Beschwerdeführerin ist vor dem AG eine Klage auf Räumung von Wohnraum und Zahlung von Mietzinsen erhoben worden. Mit Schriftsatz vom 8.3.2013 hat die Beschwerdegegnerin die Vertretung der Beschwerdeführerin und die Verteidigungsbereits...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 4. Kosten einer Prozessfinanzierung als Schaden?

Rz. 72 Macht ein Anspruchsteller seine Rechte geltend in Verbindung mit vereinbarter Prozessfinanzierung, so wird im Erfolgsfall der Betrag der Erfolgsbeteiligung zu seinen Lasten vom Hauptsachebetrag abgezogen, sodass der Anspruchsteller letztendlich weniger erhält, als er ohne Prozessfinanzierung erhalten würde. Dies legt die Frage nahe, ob die Erfolgsbeteiligung gegen den...mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / 2 Aus den Gründen

Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen insoweit zu niedrig festgesetzt, als es von einer dem Beschwerdeführer nur zustehenden Vergütungsquote von 2/3 ausgegangen ist, weil dieser insgesamt drei Streitgenossen vertreten hat, von denen nur zweien PKH bewilligt war. Im Übrigen ist die Beschwerde unbegründet. Eine fiktive Termi...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Voraussetzungen für die einstweilige Befreiung

Nach § 122 Abs. 2 ZPO ist der Gegner des PKH-Beteiligten einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit, wenn dem Kläger, dem Berufungskläger oder dem Revisionskläger PKH ohne Zahlungsbestimmungen (Ratenzahlung oder Einmalbetrag) bewilligt ist. Aufgrund der Regelung der §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG gilt die Regelung auch bei Bewilligung von VKH ohne Zahlungsbestimm...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 2. Vergleich

Endet das Verfahren durch Vergleich, ohne dass eine Kostenentscheidung ergeht, können von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten eingezogen werden, wenn der Vergleich wirksam wird. Dabei steht § 125 Abs. 1 ZPO, der nur die Kostenentscheidung nennt, nicht entgegen, da dessen Schutzzweck nicht berührt wird, soweit die Staatskasse den Gegner nur in dem für das Innenverhältnis ver...mehr

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AGS 08/09/2015, Beschwerde ... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Ihrer Zulässigkeit steht insbesondere nicht die Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO entgegen, wonach die sofortige Beschwerde bei Verneinung von Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht stattfindet, wenn der Streitwert in der Hauptsache die Rechtsmittelgrenze nicht erreicht. Zwar beläuft sich der Betrag, hinsichtlich dessen das...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Kostenentscheidung

Die Kostenentscheidung, mit der dem Gegner der PKH-Partei Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden, muss wegen § 125 Abs. 1, 2 ZPO in Rechtskraft erwachsen sein. Vor Eintritt der Rechtskraft ist folglich ein Kosteneinzug nicht statthaft, worauf auch Nrn. 3.3.2 S. 1, 4.8 DB-PKH hinweisen. Beispiel Zivilsache A gegen B. Es ergeht Urteil, wonach B die Kosten auferlegt werden....mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.2 Streitgenossen

Stehen auf der Antragstellerseite Streitgenossen, gilt für den Beklagten die Befreiung des § 122 Abs. 2 ZPO erst dann, wenn sämtlichen Streitgenossen PKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt ist.[2] Ist nur einem Streitgenossen keine PKH oder nur PKH mit Zahlungsbestimmungen bewilligt, bleibt der Beklagte vollumfänglich vorschusspflichtig. Beispiel In einer Zivilsache A, B, C ...mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / Leitsatz

Wird der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren mit der Vertretung im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt für ihn keine neue Angelegenheit vor, so dass er hierfür keine weitere Vergütung aus der Landeskasse erhält. AG Weilburg, Beschl. v. 17.3.2014 u. v. 4.8.2014 – 20 F 170/10mehr

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AGS 1/2015, Beiordnung nach... / 2 Aus den Gründen

1. Die von den Klägerinvertretern eingelegte Beschwerde ist statthaft, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG, und auch im Übrigen zulässig. 2. Die Beschwerde ist jedoch sachlich nicht begründet. Der Beschluss des ArbG ist rechtlich nicht zu beanstanden. Insoweit wird vollumfänglich auf die Gründe des Zurückweisungsbeschlusses des ArbG Bezug genommen und von einer rein w...mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage einschließlich Erstattung vorgerichtlicher Kosten in Höhe einer 2,5-Geschäftsgebühr beantragt. Das LG hat den Antrag zurückgewiesen, soweit ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR und eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 beantragt wurden. Die dagegen erhobene Beschwerde hatte hi...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / III. Prozessfinanzierung in der anwaltlichen Praxis

Rz. 42 Das Institut der gewerblichen Prozessfinanzierung gewinnt allgemein an Bedeutung.[19] Dies ist auch bereits Gegenstand zahlreicher Abhandlungen.[20] Auch befassen sich mit dem Thema Prozessfinanzierung bereits Dissertationen.[21] Rz. 43 Für den Anwalt ergibt sich zum Instrument der Prozessfinanzierung die Frage, ob der Anwalt verpflichtet ist, den Mandanten auf die Mög...mehr

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AGS 08/09/2015, Teilnahme a... / 1 Sachverhalt

Der im Rahmen des anhängigen Revisionsverfahrens beigeordnete Antragsteller (Prozessbevollmächtigter) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) beantragt mitzuteilen, welche Reisekosten für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden können. Er beabsichtige, zusammen mit dem Kläger am Vortag anzureisen und in ...mehr

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AGS 1/2015, Keine nachträgl... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war mit Beschluss des LG dem Nebenkläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Mit der Beschwerde wendet er sich gegen die im Rahmen der Kostenfestsetzung erfolgte Absetzung einzelner Gebühren. Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Nebenklagevertreters hat der Vorsitzende der großen Strafkammer als Einzelrichter zurückgewiesen. Mit weitere...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / cc) Entscheidung

Rz. 94 Im Adhäsionsverfahren ist ein Anerkenntnisurteil zulässig.[106] Auch kann ein zivilrechtlicher Vergleich geschlossen werden (§ 405 StPO). Ein Grundurteil ist möglich (§ 406 I 2 StPO.[107] Das anschließende Betragsverfahren (§ 304 II ZPO) kann dann dem Zivilgericht überlassen werden (§ 406 III 3 StPO). Rz. 95 zErkennt im Strafverfahren der Täter den zivilrechtlichen Ans...mehr

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§ 14 Verjährung / a) Rechtsverfolgung (§ 204 BGB)

Rz. 72 Hemmung tritt ein durch rechtsverfolgende Maßnahmen (u.a. durch Zustellung eines Mahnbescheids, Antrag auf Prozesskostenhilfe, Klageerhebung). Hervorzuheben ist, dass auch der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Klärung des Haftungsgrundes oder des Schadenumfangs die Verjährung hemmt. Rz. 73 Die Hemmung dauert bis 6 Monate nach Rechtskraf...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Kostenhilfe und Rechtsschutzdeckung unter dem Aspekt der Erfolgsaussicht

Rz. 191 Hat ein Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht wegen fehlender Erfolgsaussicht gem. § 3a ARB 2010 verneint, ohne dass der Versicherungsnehmer anschließend von seinem Recht auf Stichentscheid bzw. Schiedsgutachterverfahren Gebrauch macht, hat die Rechtsprechung den Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint.[123]mehr

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AGS 08/09/2015, Zeitpunkt d... / Leitsatz

Bei § 121 Abs. 2 ZPO kommt es für die Feststellung, ob der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, darauf an, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder bewilligt ist, die anwaltliche Vertretung des Gegners noch gem. 87 Abs. 1 ZPO gegenüber der antragstellenden Partei wirksam ist. LAG Köln, Beschl. v. 19.3.2015 – 4 Ta 105/15mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3. Verfahren endet ohne Kostenentscheidung oder Vergleich

Da § 125 Abs. 2 ZPO einen Kosteneinzug von dem Gegner der PKH-Partei auch ermöglicht, wenn der Rechtsstreit ohne rechtskräftige Kostenentscheidung beendet wird, kommt ein Kosteneinzug nicht nur dann in Betracht, wenn ein Vergleich geschlossen wird, sondern auch bei Beendigung durch:[10]mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / 1 Sachverhalt

Die eine Haushaltsgemeinschaft bildenden Kläger, von denen die Kläger zu 1) u. 2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen, führten vor dem SG, seit dem Widerspruchsverfahren vertreten durch den Beschwerdeführer, das Verfahren S 26 AS 5111/11, in dem im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X um Leistungen für den Zeitraum 1.12.200...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 4. Zeitpunkt des Eintritts der Wirkungen nach § 122 Abs. 2 ZPO

Die Wirkung des § 122 Abs. 2 ZPO tritt zu dem Zeitpunkt ein, mit dem die Entscheidung, mit der dem Kläger ratenfreie PKH bewilligt wird, wirksam wird. Dabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit regelmäßig auf den Zeitpunkt der ersten formgerechten Stellung des PKH-Antrags zurückwirkt. Hat der Beklagte vor diesem Zeitraum Zahlungen geleistet, erfolgt zunächst keine Rückzahlu...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte (einen Haftpflichtversicherer) in einem Verfahren, das zunächst vor dem LG geführt wurde, in dem sich anschließenden Berufungsverfahren vor dem OLG, nach dort erfolgter Zurückverweisung im erneuten erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG sowie im danach (im Jahr 2005) angestrengten weiteren Berufungsverfahren vor dem OLG vertreten. Gegenstand dies...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Regelungen zu Kosten und Gebühren

Rz. 71 Den zusätzlichen Aufwand des Anwalts vergütet der Prozessfinanzierer mit einer zusätzlichen Gebühr nach RVG VV 2300 (i.d.R. 1,0 Gebühr), die jedoch in der Regel erst mit Abschluss der 1. Instanz fällig wird. Bei Ablehnung der Übernahme durch den Prozessfinanzierer ist davon auszugehen, dass die Anbahnung und Verhandlung mit dem Prozessfinanzierer neben dem Mandat aus ...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RpflG, 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft, form- und fristgerecht in der Monatsfrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt und insgesamt zulässig. In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Gem. § 121 Abs. 1 ZPO wird der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein zur Vertretung bereiter Re...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / Leitsatz

Die Berechnung der Beschwer nach § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG erfolgt schon aus Gründen der Rechtssicherheit rein formal nach der Differenz zwischen den Anträgen der Beteiligten und dem Tenor der Entscheidung des Gerichts. Sie erfolgt unabhängig von einer anteiligen Kostenübernahme durch den Verfahrensgegner und einer Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG. Der gegenüber ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.2.1 1. Allgemeines

Rz. 12 Inhalt und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, das Kostenrisiko zu tragen. Hierbei muss auch gesehen werden, dass sie also dem Rechtsuchenden und somit auch dem sozial Schwachen nach Eintritt des Rechtsschutzfalles die Möglichkeit einräumt, sein Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen oder zu verteidigen. Dies rechtfertigt es, worauf Mathy ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (2) Krankheitswert

Rz. 63 Die Verletzung des Körpers setzt die Beeinträchtigung der körperlichen Befindlichkeit voraus. Eine Gesundheitsverletzung bedeutet die Beeinträchtigung der inneren oder der psychischen Funktionen (z.B. Infektion, Neurose, Psychose, posttraumatische Belastungsstörung). Stets ist ein Gesundheitsschaden im medizinischen Sinne erforderlich.[85] Entstehen psychische Beschwe...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / 3. Vergleichsgebühr (Mandat vor dem 1.7.2004 erteilt)

Rz. 50 § 23 BRAGO a.F. [61] (1) Für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleiches (§ 779 BGB) erhält der Rechtsanwalt 15/10 der vollen Gebühr (Vergleichsgebühr). ... Soweit über den Gegenstand des Vergleiches ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, erhält der Rechtsanwalt die Vergleichsgebühr nur in Höhe einer vollen Gebühr; das gleiche gilt, wenn ein Verfahren über die P...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGS 1/2015, Just, Kostenverfahren in der Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. 1. Aufl. 2014. Nomos Verlag. 347 S. 38,00 EUR.

In dem vorliegenden Werk befasst sich der Autor mit den gesamten Kostenverfahren der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Behandelt wird zunächst die Kostengrundentscheidung sowie ihre Auswirkungen für die Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte wie z.B. Beigeladene. Im Anschluss daran werden die einzelnen kostenrechtlichen Verfahren erläutert, insbesondere das Verfahr...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / 4. Deckungsprüfung und Verzug

Rz. 14 Die Rechtsschutzversicherung gerät mit ihrer Versicherungsleistung in Schuldnerverzug, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit und einer danach erfolgten Mahnung des Versicherungsnehmers den Deckungsschutz nicht bestätigt oder angeforderte fällige Kosten oder Gebühren nicht unverzüglich zahlt, es sei denn, es trifft sie an der Verzögerung oder Unterlassung der Leistung ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung

Rz. 185 Für den Anspruch auf Rechtsschutzdeckung ist der in Betracht kommende Anspruch auf Beratungs- und Kostenhilfe unerheblich. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung leitet sich aus dem Versicherungsvertrag ab und wird nicht beeinflusst durch die möglicherweise gegebenen Voraussetzungen der Bewilligung von Beratungs- und Kostenhilfe. Rz. 186 Jedoch gilt, dass bis zur Erteil...mehr