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Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO

Ulrich Krüger
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Leitsatz

1. Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6.3.2014, VII S 47/13 [PKH], BFH/NV 2014, 1013).

2. Darüber hinaus ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch auch dann nicht der Insolvenzmasse geschuldet, wenn er auf Vorauszahlungen beruht, die nach der Freigabe aus Mitteln geleistet worden sind, die zum freigegebenen Vermögen gehören.

 

Normenkette

§ 32 InsO, § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO, § 580 Nr. 7 Buchst. b, § 582 ZPO

 

Sachverhalt

Nach Insolvenzeröffnung wurde das Einzelunternehmen des Insolvenzschuldners aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Aufgrund der vom Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum geleisteten ESt-Vorauszahlungen ergab sich ein Erstattungsguthaben, das anteilig auf die Zeit vor und nach Insolvenzeröffnung aufgeteilt wurde. Das FA rechnete gegen beide Teilguthaben mit Insolvenzforderungen auf. Der Insolvenzverwalter hielt die Aufrechnung gegen den auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung fallenden Teil für unzulässig. Seine gegen den Abrechnungsbescheid erhobene Klage hatte Erfolg (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.5.2013, 5 K 3328/10, Haufe-Index 6794510). Das FG meinte, der Aufrechnung stehe das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen. Ein ESt-Erstattungsanspruch gehöre zur Insolvenzmasse.

 

Entscheidung

Aus den in den Praxis-Hinweisen dargestellten Gründen hat der BFH die Vorentscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.

 

Hinweis

Nach § 35 Abs. 2 InsO kann der Insolvenzve...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO Leitsatz (amtlich) 1. Wird eine selbständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus ...

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